1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Technische Hochschule Köln
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Reinigungsdienstleistungen TH Köln
Beschreibung: Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Kennung des Verfahrens: 1fdc92d5-7273-441a-bd03-376bca6db791
Vorherige Bekanntmachung: 208140-2025
Interne Kennung: 102064
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50968
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Standort Campus Südstadt Los 1: Claudiusstr. 1 in 50678 Köln sowie Anmietung Gustav-Heinemann-Ufer 54 in 50968 Köln Los 2: Ubierring 40, Ubierring 48 und Ubierring 48a in 50678 Köln, sowie die Anmietungen Maternusstr. 23 in 50678 Köln und Sachsenring 2-4 in 50677 Köln
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Betzdorfer Str. 2
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Standort Campus Deutz Los 3: Ingenieurwissenschaftliches Zentrum (IWZ Hochhaus), Hallenbereich Nord Vertragsbeginn abweichend: ab 01.02.2026 Los 4: Ingenieurwissenschaftliches Zentrum (IWZ Hochhaus), Hallenbereiche Ost, Süd und West, Bibliothek und Altbau in der Betzdorfer Str. 2, 50679 Köln sowie die Anmietungen Robertstraße 2 in 51105 Köln/Kalk und die Schanzenstr. 22, 28 und 32 in 51063 Köln/Mülheim
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Steinmüllerallee 1
Stadt: Gummersbach
Postleitzahl: 51643
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Standort Campus Gummersbach Los 5: Steinmüllerallee 1 (Bauteil A, B und Mensapavillon) sowie die Anmietungen Steinmüllerallee 4 und 6 sowie Rospestraße 1 in 51643 Gummersbach
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Campusplatz 1
Stadt: Leverkusen
Postleitzahl: 51379
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Standort Campus Leverkusen Los 6: Campusplatz 1, 39, 51379 Leverkusen
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 101 087 916,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UD8BP
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Campus Südstadt 1
Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Claudiusstr. 1
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50678
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Campus Südstadt 1: Claudiusstr. 1 in 50678 Köln sowie Anmietung Gustav-Heinemann-Ufer 54 in 50968 Köln
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 208140-2025
Zusätzliche Informationen: Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept
Beschreibung: In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Campus Südstadt 2
Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ubierring 48
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50678
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Campus Südstadt 2: Ubierring 40 Ubierring 48 und Ubierring 48a in 50678 Köln sowie die Anmietungen Sachsenring 2-4 in 50677 Köln und Maternusstr. 23 in 50678 Köln
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 208140-2025
Zusätzliche Informationen: Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept
Beschreibung: In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Campus Deutz 1
Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Betzdorfer Str. 2
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Campus Deutz 1: IWZ Hochhaus, Hallenbereich Nord Betzdorfer Str. 2 in 50679 Köln
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 208140-2025
Zusätzliche Informationen: Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept
Beschreibung: In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Campus Deutz 2
Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Betzdorfer Str. 2
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Campus Deutz 2: Hallenbereiche Ost, Süd und West Bibliothek Altbau alle Betzdorfer Str. 2 in 50679 Köln sowie die Anmietungen Robertstr. 2 in 51105 Köln und Schanzenstr. 22, 28 und 32 in 51063 Köln
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 208140-2025
Zusätzliche Informationen: Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept
Beschreibung: In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Campus Gummersbach
Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Steinmüllerallee 1
Stadt: Gummersbach
Postleitzahl: 51643
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Campus Gummersbach: Steinmüllerallee 1 (Bauteil A, B und Mensapavillon) in 51643 Gummersbach sowie Anmietungen Steinmüllerallee 4, Steinmüllerallee 6 und Rospestr. 1 in 51643 Gummersbach
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 208140-2025
Zusätzliche Informationen: Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept
Beschreibung: In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Campus Leverkusen
Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Campusplatz 1
Stadt: Leverkusen
Postleitzahl: 51379
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Campus Leverkusen: Campusplatz 1, 51379 Leverkusen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 208140-2025
Zusätzliche Informationen: Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept
Beschreibung: In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16,70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 9 708 248,48 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GEBA Gebäudereinigung Baggeler GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: AngebotsNr. 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 736 888,70 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: V1843 und V1847
Titel: Reinigungsdienstleistungen TH Köln
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dussmann Service Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: AngebotsNr. 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 1 019 501,00 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: V1844 und V1846
Titel: Reinigungsdienstleistungen TH Köln
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Antrag des Bietenden gem. § 39 Vergabeverordnung "Sehr geehrte Damen und Herren, im Falle einer Zuschlagserteilung, widersprechen wir der Veröffentlichung des Auftragswertes, da dies dem Interesse unseres Unternehmens schaden würde."
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Antrag des Bietenden gem. § 39 Vergabeverordnung "Sehr geehrte Damen und Herren, im Falle einer Zuschlagserteilung, widersprechen wir der Veröffentlichung des Auftragswertes, da dies dem Interesse unseres Unternehmens schaden würde."
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: AngebotsNr. 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 670 672,42 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: V1845 und V1848
Titel: Reinigungsdienstleistungen TH Köln
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dussmann Service Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: AngebotsNr. 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 1 019 501,00 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: V1844 und V1846
Titel: Reinigungsdienstleistungen TH Köln
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Antrag des Bietenden gem. § 39 Vergabeverordnung "Sehr geehrte Damen und Herren, im Falle einer Zuschlagserteilung, widersprechen wir der Veröffentlichung des Auftragswertes, da dies dem Interesse unseres Unternehmens schaden würde."
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Antrag des Bietenden gem. § 39 Vergabeverordnung "Sehr geehrte Damen und Herren, im Falle einer Zuschlagserteilung, widersprechen wir der Veröffentlichung des Auftragswertes, da dies dem Interesse unseres Unternehmens schaden würde."
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GEBA Gebäudereinigung Baggeler GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: AngebotsNr. 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: 736 888,70 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: V1843 und V1847
Titel: Reinigungsdienstleistungen TH Köln
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: AngebotsNr. 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert der Ausschreibung: 670 672,42 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: V1845 und V1848
Titel: Reinigungsdienstleistungen TH Köln
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Antrag des Bietenden gem. § 39 Vergabeverordnung "Sehr geehrte Damen und Herren, im Falle einer Zuschlagserteilung, widersprechen wir der Veröffentlichung des Auftragswertes, da dies dem Interesse unseres Unternehmens schaden würde."
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Antrag des Bietenden gem. § 39 Vergabeverordnung "Sehr geehrte Damen und Herren, im Falle einer Zuschlagserteilung, widersprechen wir der Veröffentlichung des Auftragswertes, da dies dem Interesse unseres Unternehmens schaden würde."
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Technische Hochschule Köln
Registrierungsnummer: 05315-06006-90
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50968
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Team 8.3 - Einkauf
Telefon: +49 2218275-3963
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-147-3055
Fax: +49 221-147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: GEBA Gebäudereinigung Baggeler GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE122115093
Postanschrift: Widdiger Strasse 8
Stadt: Wesseling
Postleitzahl: 50389
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
Telefon: 02236-949567
Fax: 02236-949569
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0005
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Dussmann Service Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE162463073
Postanschrift: Josef-Lammerting-Allee 16
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50933
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-170018-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0004
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE316063104
Postanschrift: Max-Planck-Straße 12
Stadt: Karben
Postleitzahl: 61184
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6039484790
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0003, LOT-0006
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5228815a-fd29-4584-bf72-cde21befdb66 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/07/2025 14:58:09 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 431942-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/07/2025