2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gesamtschule Niederberg, Tersteegenstraße 85 und 87
Stadt: Neukirchen-Vluyn
Postleitzahl: 47506
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen können bis spätestens zehn Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, damit die Beantwortung mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden kann.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Korruption: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Betrug: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Zahlungsunfähigkeit: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.