5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Bismarckstr. 3  
     
     
      Stadt: Müllheim in Markgräflerland
     
     
      Postleitzahl: 79379
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Hauptstr. 53  
     
     
      Stadt: Staufen im Breisgau
     
     
      Postleitzahl: 79219
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Kosten
      
      
       Bezeichnung: Höhe der zu zahlenden jährlichen operativen Kosten
      
      
       Beschreibung: Bewertet wird die Höhe der vom Bieter anzugebenden operativen Kosten pro Jahr als Teil des Ausgangsniveaus der Pachtformel nach § 13 des beiliegenden Pachtvertrags für die verbleibende 4. Regulierungsperiode (Der Wert darf nicht EUR 0,00 oder weniger betragen.)
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Kosten
      
      
       Bezeichnung: Jährliche Kosten für die Netznutzung (Netznutzungsentgelte)
      
      
       Beschreibung: Bewertet wird die Höhe der jährlichen Kosten (netto) für die Netznutzung (Netznutzungsentgelte) der jeweiligen im folgenden benannten Kundengruppe: 2.1: Kundengruppe Haushaltskunden (SLP), Jahresarbeit 3.000 kWh, Jahreshöchstleistung nicht definiert (Stand 2024) [2 %] 2.2: Kundengruppe Gewerbekunden (SLP), Jahresarbeit 50.000 kWh, Jahreshöchstleistung nicht definiert (Stand 2024) [2 %] 2.3: Kundengruppe Industriekunden/Gewerbe (RLM), angeschlossen in NS, Jahresarbeit 200.000 kWh, Jahreshöchstleistung 55 kW, Benutzungsstunden 3.636 (Stand 2024) [1 %] 2.4: Kundengruppe Industriekunden (RLM), angeschlossen in MS, Jahresarbeit 1.000.000 kWh, Jahreshöchstleistung 350 kW, Benutzungsstunden 5.000 (Stand 2024) [5 %]
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Sicherheit des Netzbetriebs
      
      
       Beschreibung: 3.1: Bewertet wird die beabsichtigte Instandhaltung des Netzes unter Berücksichtigung eines Konzepts für Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsvorbeugung. [7 %] 3.2: Bewertet wird das beabsichtigte Vorgehen zur Störungsbeseitigung unter Berücksichtigung eines Konzepts für Reaktionszeiten sowie die veranschlagten Zeiträume der durchschnittlichen Versorgungsunterbrechung. [7 %] 3.3: Bewertet wird die beabsichtigte Netzentwicklungs- und Investitionsplanung auch im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität unter Berücksichtigung eines Konzepts für die Verbesserung der Netzsubstanz, den Einsatz neuer Technologien, die Optimierung der Netztopologie und die Erhöhung des Verkabelungsgrades. [7 %]
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 21,00
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Effizienter Netzbetrieb
      
      
       Beschreibung: Bewertet wird die Effizienz des Netzbetriebs unter Berücksichtigung eines Konzepts über die langfristige Steigerung der Kosteneffizienz des Netzbetriebs und die Steigerung der Energieeffizienz.
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 2,00
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Verbraucherfreundlichkeit
      
      
       Beschreibung: Bewertet wird die Verbraucherfreundlichkeit des Netzbetriebs unter Berücksichtigung eines Konzepts für Kundenservice, Störungsinformationen, Beschwerdemanagement, Netzanschlussbereitstellung und Verbrauchsmessung.
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 2,00
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Umweltverträglichkeit
      
      
       Beschreibung: Bewertet wird die Umweltverträglichkeit des Netzbetriebs auch im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität unter Berücksichtigung eines Konzepts bzgl. Umweltmanagementsystem, den Einsatz umweltschonender Materialien, die Entfernung umweltschädlicher Stoffe und die Schonung der Umwelt.
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 2,00
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Konzept Aufbau eigenes Know-How Stadtwerke
      
      
       Beschreibung: Erwartet wird die Darstellung, wie die Stadtwerke beim Aufbau eigenen Know-Hows im Netzbetrieb (insbes. im Bereich Messdienstleistungen, Facilitymanagment, Außenkommunikation, Kundenservice) aber auch durch (unentgeltliche) Teilnahme an Schulungen unterstützt werden sollen. Dies gilt auch für die Beauftragung der Stadtwerke mit hierzu geeigneten netzbezogenen Dienstleistungen mit dem Ziel, die Stadtwerke zunehmend weitergehend in Tätigkeiten des Stromnetzbetriebs einzubeziehen und sukzessive zur eigenen Übernahme des Stromnetzbetriebs nach Ablauf des Pachtvertrags zu befähigen.
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH
     
     
      Beschaffungsdienstleister: Kanzlei BBH - Vergabestelle München