1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mettmann
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Konzession zum Betrieb des Wasserversorgungsnetzes in der Stadt Mettmann
Beschreibung: Gegenstand der Konzession ist der Betrieb des Wasserversorgungsnetzes im gesamten Stadtgebiet der Stadt Mettmann. Die Stadt Mettmann macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Düsseldorf abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2027 endet. Die Stadt Mettmann beabsichtigt, zum 01.01.2028 einen neuen Konzessionsvertrag für das Wasserversorgungsnetz des gesamten Stadtgebiets der Stadt Mettmann mit einer Laufzeit von maximal 40 Jahren abzuschließen. Die gegenständlichen Anlagen zur Bereitstellung und Verteilung des Wassers befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Düsseldorf. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist für den Eingang von Interessenbekundungen einzureichen. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz erfolgt diese Bekanntmachung europaweit.
Kennung des Verfahrens: 5a92c0da-8c2b-4287-aa00-e4b72e23b799
Verfahrensart: Sonstiges zweistufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65110000 Wasserversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mettmann
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Stadt Mettmann wird mit den Unternehmen, die innerhalb der oben genannten Frist ihr Interesse bekundet haben, ein zweistufiges Verfahren zum Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrags durchführen. Auf der ersten Stufe wird die Stadt die interessierten Unternehmen auffordern, innerhalb angemessener Frist ihre Eignung für die Bereitstellung und Lieferung von Trinkwasser sowie die Durchführung der Wasserversorgung im Stadtgebiet der Stadt Mettmann darzulegen. Auf Anforderung wird die Stadt den interessierten Unternehmen hierzu vom bisherigen Inhaber der Wasserkonzession zur Verfügung gestellte Daten und Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Wasserversorgung im Stadtgebiet Mettmann übermitteln. Auf der zweiten Stufe wird die Stadt die als geeignet befundenen Unternehmen zur Abgabe eines Angebots für die Bereitstellung und Lieferung von Trinkwasser, die Durchführung der Wasserversorgung sowie den Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrags auffordern. Die Vergabe der Wasserkonzession erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Diese freiwillige Aufforderung zur Interessenbekundung leitet allerdings kein formelles Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, das GWB, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine Anwendung. Die Verwendung des Formulars einer Konzessionsbekanntmachung gemäß KonzVgV bedeutet weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf diesen Vergaberechtsrahmen. Soweit in dieser Bekanntmachung hierauf referenziert wird, hat dies rein technische Gründe. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die Grundsätze des Unionsprimärrechts einzuhalten (Wettbewerb, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz). Wasserversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Mettmann interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse vollständig elektronisch bis zum 18.09.2025 um 12:00 Uhr zu bekunden. Interessierte Wasserversorgungsunternehmen werden aufgefordert, ihre Interessenbekundungen über das Vergabeportal an die Stadt Mettmann zu richten. Nach diesem Termin eingehende Interessensbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadt Mettmann behält sich vor, interessierten Wasserversorgungsunternehmen die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes erst nach Abschluss einer Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung zu stellen. Bei der unter 5.1.12 technisch zwingend als Teilnahmeantragsfrist bezeichneten Frist handelt es sich um die Frist zur Interessenbekundung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Konzession zum Betrieb des Wasserversorgungsnetzes in der Stadt Mettmann
Beschreibung: Gegenstand der Konzession ist der Betrieb des Wasserversorgungsnetzes im gesamten Stadtgebiet der Stadt Mettmann. Die Stadt Mettmann macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Düsseldorf abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2027 endet. Die Stadt Mettmann beabsichtigt, zum 01.01.2028 einen neuen Konzessionsvertrag für das Wasserversorgungsnetz des gesamten Stadtgebiets der Stadt Mettmann mit einer Laufzeit von maximal 40 Jahren abzuschließen. Die gegenständlichen Anlagen zur Bereitstellung und Verteilung des Wassers befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Düsseldorf. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist für den Eingang von Interessenbekundungen einzureichen. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz erfolgt diese Bekanntmachung europaweit.
Interne Kennung: Wasserkonzession Mettmann
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65110000 Wasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 40 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: --
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Stadt Mettmann
Informationen über die Überprüfungsfristen: Mangels Anwendbarkeit des GWB (§ 149 Nr. 9 GWB) sind die Vergabekammern nicht zuständig. Die Zivilgerichtsbarkeit ist nach allgemeinen Verfahrensregeln zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Mettmann
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mettmann
Registrierungsnummer: 051580024024-31002-94
Postanschrift: Neanderstr. 85
Stadt: Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
Telefon: +492104980
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Fax: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b79a484-b180-45c6-8b3b-3ebd3e060e1b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/06/2025 15:58:17 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 400538-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 117/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/06/2025