Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – System zur Umsetzung der strafprozessualen Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO und präventiver polizeilicher Maßnahmen nach § 20c Abs. 2, 3 PolG NRW sowie vergleichbarer Normen des Landes/Bundes

392451-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – System zur Umsetzung der strafprozessualen Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO und präventiver polizeilicher Maßnahmen nach § 20c Abs. 2, 3 PolG NRW sowie vergleichbarer Normen des Landes/Bundes
OJ S 115/2025 18/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: System zur Umsetzung der strafprozessualen Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO und präventiver polizeilicher Maßnahmen nach § 20c Abs. 2, 3 PolG NRW sowie vergleichbarer Normen des Landes/Bundes
Beschreibung: System zur Umsetzung der strafprozessualen Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO und präventiver polizeilicher Maßnahmen nach § 20c Abs. 2, 3 PolG NRW sowie vergleichbarer Normen des Landes oder Bundes.
Kennung des Verfahrens: 3d31d0f4-58ca-4162-9f52-15ce3ce1747f
Interne Kennung: LZPD NRW
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Durchgeführt wird das Vergabeverfahren unter Heranziehung und Beachtung der Regelungen der VSVgV. Es wird darauf hingewiesen, dass weite Teile der den Bietern im weiteren Verlauf zur Verfügung gestellten Informationen Verschlusssachen darstellen und mindestens der Geheimklassifizierung VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) unterfallen. Die Bewerber werden ihre Bereitschaft dahingehend erklären müssen, sich den hiermit verbundenen Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen. Andernfalls kann keine Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfolgen. 2. Die wesentlichen vertrags- und leistungsbezogenen Unterlagen werden nur an die Unternehmen herausgegeben, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben. Die Zurverfügungstellung bedingt die Zustimmung zu einer gesonderten Verpflichtungserklärung. 3. Der Auftraggeber hat eine Unterlage zum Teilnahmewettbewerb erstellt, welche unter der genannten Online-Plattform abrufbar ist. Diese Unterlage zum Teilnahmewettbewerb enthält Formulare, die der Bewerber zu nutzen verpflichtet ist, um einen vollständigen und wertbaren Teilnahmeantrag einreichen zu können. 4. Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Als weitere Sprache ist die englische Sprache zugelassen. Der Vertrag wird in deutsch zum Abschluss gebracht, da es sich hierbei um die hiesige Gerichtssprache handelt. Wenn und soweit durch den Auftraggeber Übersetzungen erfolgen, übernimmt dieser keine Gewähr für das richtige Verständnis der beteiligten Unternehmen. Soweit durch den Bewerber / Bieter englische Ausführungen gemacht werden, hat dieser eine Übersetzung ins Deutsche im Falle des Abrufs durch den Auftraggeber auf eigene Kosten vorzunehmen. Andere Sprachen dürfen nicht verwendet werden.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4D6V5JW9 Die Auftragsvergabe steht unter der Bedingung der Akzeptanz besonderer vertraglicher Ausführungsbedingungen nach Art. 20 RL 2009/81/EG bzw. § 128 Abs. 2 S. 3 GWB. Unabhängig vom Ort des Sitzes der Bieter werden diese erklären müssen, dass sie rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, im Falle eines Zuschlages die Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden. Hieraus folgt, dass der Auftragnehmer das System frei von Schaden stiftenden Bestandteilen überlässt. Dies ist mit einer aktueller Scan-Software zu einem angemessenen Zeitpunkt durch den Auftragnehmer unter Verwendung von Softwareprodukten, die der Auftraggeber vorgibt, vor der Lieferung zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden durch den Auftragnehmer nachvollziehbar dokumentiert und dem Auftraggeber vollständig vorgelegt. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software ergeben hat und weist dies dem Auftraggeber entsprechend nach. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken, und damit auch für den Zeitraum des Vergabeverfahrens selbst. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Software frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Software, anderer Soft- und/oder Hardware oder von Daten des Auftraggebers oder anderer Nutzer gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch - Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, - Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder - Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert ("opt-in") wurde.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: System zur Umsetzung der strafprozessualen Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO und präventiver polizeilicher Maßnahmen nach § 20c Abs. 2, 3 PolG NRW sowie vergleichbarer Normen des Landes/Bundes
Beschreibung: Für die Kriminalitätsbekämpfung ist es erfolgskritisch und von herausragender Bedeutung, die Umsetzung der strafprozessualen Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO sowie präventiver polizeilicher Maßnahmen nach § 20c Abs. 2, 3 PolG NRW sowie vergleichbarer Normen des Landes oder Bundes zu gewährleisten. Alle in diesem Zusammenhang zuständigen Behörden des Landes NRW sollen Abrufberechtigte eines entsprechenden IT-System werden. Es wird daher ein diesem Zweck dienendes IT-System beschafft. Das IT-System muss in der Lage sein, die Überwachung aus der Ferne zu initiieren, ohne dass eine Aktion des Zielgerätebenutzers erforderlich ist. Zudem muss das IT-System des Anbieters die Überwachung auf marktüblichen TK-Endgeräten (Smartphones, Tablets, Desktop PCs) mindestens bei den Betriebssystemen Android und/oder iOS sicherstellen. Idealerweise unterstützt das IT-System des Anbieters darüber hinaus Windows, MacOS und/oder Linux. Das IT-System muss der aktuell höchsten technologischen Ausbaustufe entsprechen und allen auch für die Zukunft absehbaren kriminalfachlichen Anforderungen gerecht werden sowie diverse ermittlungstaktische Möglichkeiten abbilden. Es muss die für die Polizei NRW und für andere Einsatzbereiche verbindlichen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere zum Kernbereichsschutz sowie Datenschutz, erfüllen und an zukünftige rechtliche Vorgaben angepasst werden können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares System für eine beschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches mit ständig wachsenden Datenvolumina performant umgehen kann. Das System muss markterprobt sein. Hingewiesen wird darauf, dass sich der Auftraggeber die Stellung eines Testsystems in der Angebotsphase vorbehält. Nach Zuschlagserteilung ist das System innerhalb nur weniger Wochen zu liefern. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Mitte Oktober 2025 zu rechnen. Das System muss zum 01.12.2025 betriebsbereit zur Verfügung stehen, so dass eine ausgewählte Anzahl an Ermittlern das System mit grundlegender Funktionalität nutzen kann. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme soll auch die Wartung/Pflege des Systems beginnen. Da nicht ausgeschlossen ist, dass während der Vertragslaufzeit ggf. zusätzliche weitere Fortentwicklungen an dem System aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder anderer Umstände erforderlich werden, umfasst der Ausschreibungsvorgang auch den optionalen Abruf von bis zu 500 Personentagen für noch nicht näher spezifizierbare Tätigkeiten des Auftragnehmers.
Interne Kennung: LZPD NRW
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftrag umfasst optional den Abruf von bis zu 500 Personentagen für ggf. zusätzlich notwendige Arbeiten an dem System, die abgerufen werden, wenn und soweit dies die weitere Fortentwicklung des Systems aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder im Falle anderer Umstände bei der Polizei NRW erforderlich machen. Ein Anspruch auf Erbringung des Personenkontigents besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Grundlaufzeit des Vertrags beginnt mit Betriebsbeginn des Systems bei dem Auftraggeber. Der Vertrag kann bis zu 24 Monate (zweimal um je 12 Monate) verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese im Anforderungsfall ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden; 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden; 3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen. 4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden. 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden. 6. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Jahr (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden. Alle Anforderungen sind Mindestanforderungen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Allgemeiner Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Spezifischer Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: Umsatz des Unternehmens in EUR (netto) im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Lieferung von Systemen zur Überwachung von Smartphones aus der Ferne, die ohne notwendige Nutzerinteraktion zu initiieren ist) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden. Mindestanforderung: Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen / einzuhalten: Der spezifische Jahresumsatz muss mindestens 10 Mio. EUR (netto) im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erreicht oder überschritten haben. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich: Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: 1.1 Anzahl der Mitarbeiter insgesamt 1.2 Anzahl Mitarbeiter in der Forschung & Produktentwicklung 1.3 Anzahl Mitarbeiter in der Beratung & Unterstützung der Kunden vor Ort 1.4 Anzahl Mitarbeiter im Bereich Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management) Hierzu ist das Formular VIII "Eigenerklärung zur Belegschaft" zu verwenden. Mindestanforderung: Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen / einzuhalten: Das Unternehmen muss mindestens über 50 Mitarbeiter insgesamt, 30 Mitarbeiter in der Forschung und Produktentwicklung, 5 Mitarbeiter in der Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort und 5 Mitarbeiter in der Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management) verfügen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: Eigenerklärung zu mindestens einer Unternehmens-Referenz, die folgende Bereiche umfasst: a) Lieferung eines Systems zur Telekommunikationsüberwachung von Smartphones mit dem Betriebssystem Android und/oder IOS aus der Ferne, die ohne notwendige Nutzerinteraktion zu initiieren ist, b) an eine Behörde, die mit Sicherheitsaufgaben betraut ist, c) es werden nur vollständig abgenommene Systeme gewertet, d) alle Anforderungen müssen durch ein und dasselbe Referenzprojekt abgedeckt sein. Hierzu ist das Formular IX "Eigenerklärung Unternehmens-Referenz" zu verwenden. Mit der Einreichung der Referenz wird gebeten, eine Kontaktaufnahmemöglichkeit bei dem Referenzkunden abzufragen. Mindestanforderung: Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen / einzuhalten: Die unter den Ziff. (a) - (d) genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: Benennung eines Key Account Managers für den Auftraggeber unter Angabe der Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich Projektleitung oder Key Account Management für Systeme zur Überwachung von Telekommunikationsdaten aus der Ferne in Jahren sowie Erklärung, dass die vorgesehene Person der deutschen oder englischer Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. Hierzu ist das Formular X "Eigenerklärung Key Account Manager" zu verwenden. Mindestanforderung: Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen / einzuhalten: Der für den Auftraggeber benannte Key Account Manager muss über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Projektleiter oder Key Account Manager im Bereich Systeme zur Überwachung von Telekommunikationsdaten aus der Ferne verfügen sowie die Erklärung nachweisen, dass er der deutschen oder englischen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Die unter diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: Benennung eines technischen Projektleiters unter Angabe der Ausbildung, IT-technische Berufserfahrung im Bereich Systeme zur Überwachung von Telekommunikationsdaten aus der Ferne und deren Integration sowie Erklärung, dass die vorgesehene Person der deutschen oder englischer Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. Hierzu ist das Formular XI "Eigenerklärung Technischer Projektleiter" zu verwenden. Mindestanforderung: Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen / einzuhalten: Der technische Projektleiter muss über mindestens zwei Jahre IT-technische Berufserfahrung in Bezug auf Systeme zur Überwachung von Telekommunikationsdaten aus der Ferne und deren Integration haben sowie der deutschen oder englischer Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Als Nachweis ist die Anzahl bereits begleiteter Projekte zugelassen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular XII zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" (Nrn. 1 - 5) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Durchschnittliche Jährliche Belegschaft", "Referenzen zu bestimmten Lieferungen", "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen", bezogen auf den Key Account Manager und "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen", bezogen auf den Technischen Projektleiter der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen soweit einschlägig, (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien" Unterabschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" (Nrn. 1 bis 5) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (vi) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIII. Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Allgemeiner Jahresumsatz" und "Spezifischer Jahresumsatz" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen soweit einschlägig und (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" (Nrn. 1 bis 5) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIV. Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6V5JW9/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1. Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie etwaige Unterauftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit von den Bewerbern, Bietern oder Auftragnehmern sowie etwaigen Unterauftragnehmern zu verlangen. Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor, Sicherheitsüberprüfungen gemäß den Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen von dem zur Auftragsausführung vorgesehenen Personal zu verlangen bzw. durchzuführen. Bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens müssen die Bieter zur Angebotserstellung Einblick in Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) nehmen. Daher ist es erforderlich, dass sie ihrem Teilnahmeantrag das Formular "Verpflichtung VS-NfD", das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist, gegengezeichnet einreichen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Vergabeverfahren. Mit diesem erklärt der Bewerber, dass - ihm bewusst ist, dass ihm während des Laufs des Vergabeverfahrens und der etwaigen Vertragsausführung Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) oder höher zur Kenntnis gelangen werden; - er das beigefügte Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) zur Kenntnis genommen hat und er sowie seine Mitarbeiter zur Einhaltung verpflichtet. Die strafrechtlichen und vertraglichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlung sind bewusst; - er während der Dauer des Vergabeverfahrens und darüber hinaus, insbesondere während der Dauer des Vertrages, aber auch nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrages, den Schutz aller in seinem Besitz kommenden und befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gewährleistet; - er von Unterauftragnehmern, denen im Zuge des Vergabeverfahrens oder der Vertragsausführung Verschlusssachen durch ihm zur Kenntnis gelangen, eine Erklärung gleichen Inhalts einholen und diese dem Auftraggeber vorlegen wird und erst dann eine Weitergabe von Verschlusssachen erfolgt. 2. Dem Teilnahmeantrag ist von jedem beteiligten Unternehmen (unabhängig von der Bewerberkonstellation) zudem das Formular "Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung", das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist, beizufügen. In diesem erklärt der Bewerber, dass - er sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie befinden oder dass er - im Anforderungsfalle - jedenfalls bereit wäre, sich in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aufnehmen zu lassen und alles dazu beitragen wird, dass das Aufnahmeverfahren erfolgreich und ohne Zeitverzögerung verläuft, - er - im Anforderungsfall - das Einverständnis der im Rahmen des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter zu einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 10 SÜG NRW auf Basis der beigefügten Sicherheitserklärung einholen und ausschließlich Personal bei der Auftragsausführung einsetzen wird, das die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) erfolgreich durchlaufen hat; - er das Einverständnis der im Rahmen des Auftrags vor Ort eingesetzten Mitarbeiter einholen wird, dass ihre personenbezogenen Daten für die Erteilung einer Zutrittsberechtigung zum Dienstgebäude des Auftraggebers in den polizeilichen Auskunftssystemen abgefragt und zeitweise gespeichert werden; - er spätestens nach Auftragserteilung einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach den Anforderungen des § 4f Abs. 11 Bundesdatenschutzgesetz bestellen wird; - er das Einverständnis aller von ihm im Dienstgebäude des Auftraggebers eingesetzten Mitarbeiter zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis § 6 Landesdatenschutzgesetz NRW einholen wird; - er nur Personal einsetzen wird, das die beigefügte Erklärung "Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz" im Falle des Zuschlags ausfüllt und unterzeichnet; - er von jeglichen Unterauftragnehmer eine Erklärung gleichen Inhalts wie vorstehend einholen und vor der Vergabe eines Unterauftrags dem Auftraggeber vorlegen wird. - er für die Einhaltung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der VS-NfD eine verantwortliche Person benennen wird; diese Person wird insbesondere für folgende Maßnahmen verantwortlich sein: Nachweisliche Bekanntgabe des VS-NfD-Merkblatts an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens; Besondere Maßnahmen bei der Nutzung von Informationstechnik, z.B. Einsatz von Kryptier-Software, Firewall, Applikations-Gateway und Anti-Viren-Software; Einholung der Genehmigung des Auftraggebers zur Weitergabe von VS-NfD, z.B. bei Unteraufträgen, Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von VS-NfD im Unternehmen.
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6V5JW9
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Englisch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Es ist vorgesehen, von der Nettoauftragssumme 10 % als Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit einzubehalten. Nähere Angaben sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Erklärungen und sonstige Unterlagen, die als Nachweis im Teilnahmewettbewerb oder mit dem Angebot einzureichen sind und auf Anforderung der Auftraggeber nicht bis zum Ablauf der maßgeblichen Frist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Werden die Nachweise und sonstigen Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, ist der Bewerber oder Bieter auszuschließen (vgl. § 22 Abs. 6 VSVgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Abschnitt "Zusätzliche Informationen" dieser EU-weiten Bekanntmachung. Zudem gilt für die Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. Hinweis: Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter/ die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Zahlung auf Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung. Nähere Angaben sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Vergabe von Unteraufträgen:
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD)
Registrierungsnummer: DE119355962
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Telefon: +49 201922024014
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 763d0d40-00a7-4a79-8f37-18603809ac30 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/06/2025 17:33:11 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 392451-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2025

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich