Deutschland – Entwicklung von branchenspezifischer Software – Sektoraler Identity Provider - Weiterentwicklung

393979-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Entwicklung von branchenspezifischer Software – Sektoraler Identity Provider - Weiterentwicklung
OJ S 115/2025 18/06/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Service GmbH

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Sektoraler Identity Provider - Weiterentwicklung
Beschreibung: Die BITMARCK Service GmbH (nachfolgend: "BITMARCK") hat mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: "RISE") am 29. Juli 2021 einen EVB-IT Systemvertrag über die Erweiterung/Weiterentwicklung eines ihr zuvor bereits überlassenen Identity Access Management System für die elektronische Patientenakte (nachfolgend: "ePA-IAM") zu einem einheitlichen und anwendungsübergreifenden Standard-IAM (nachfolgend: "bitIAM") geschlossen. Dieser EVB-IT Systemvertrag ist am 27. Oktober 2023 durch den Abschluss eines EVB-IT Systemvertrags über die Erstellung eines Gesamtsystems "Sektoraler Identity Provider" (nachfolgend: "sIDP") ersetzt worden (nachfolgend: "sIDP-Vertrag"), weil das Produkt bitIAM aufgrund geänderter Regulatorik der gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") grundlegend in seinem Quellcode erweitert/angepasst/weiterentwickelt und als Produkt sIDP dann zur Zulassung durch die gematik gebracht werden musste. Die gematik hat am 14.08.2024 eine neue Spezifikation für den Produkttyp Sektoraler Identity Provider erlassen. Der konkrete Bedarf für die vorliegende Auftragsänderung ergibt sich aus der gesetzlichen/regulatorischen Notwendigkeit für BITMARCK und Kassen als Anbieter, das Produkt sIDP im Rahmen des durch die gematik definierten Produkttypsteckbriefs (Spezifikation) zu betreiben. Durch diese Auftragsänderung werden Leistungen zur Anpassung und Erweiterung der Standardsoftwarekomponente sIDP des sIDP-Gesamtsystems vereinbart, um hiermit das sIDP-Gesamtsystem an die neue Spezifikationslage anzupassen. Aus der regulatorisch geforderten Weiterentwicklung des sIDP ("Ob") ergibt sich zugleich die Notwendigkeit, das sIDP-Gesamtsystem insoweit gemäß den Ausgestaltungsanforderungen der BITMARCK und der Kassen ("Wie") weiterzuentwickeln (sog. Ausgestaltungsleistungen). Die Ausgestaltungsleistungen sind vollumfänglich auf gematik-Spezifikationen aus der Vergangenheit zurückzuführen.
Kennung des Verfahrens: a7311d86-ecc3-4c86-9a08-356506437943
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sektoraler Identity Provider - Weiterentwicklung
Beschreibung: Die BITMARCK Service GmbH (nachfolgend: "BITMARCK") hat mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: "RISE") am 29. Juli 2021 einen EVB-IT Systemvertrag über die Erweiterung/Weiterentwicklung eines ihr zuvor bereits überlassenen Identity Access Management System für die elektronische Patientenakte (nachfolgend: "ePA-IAM") zu einem einheitlichen und anwendungsübergreifenden Standard-IAM (nachfolgend: "bitIAM") geschlossen. Dieser EVB-IT Systemvertrag ist am 27. Oktober 2023 durch den Abschluss eines EVB-IT Systemvertrags über die Erstellung eines Gesamtsystems "Sektoraler Identity Provider" (nachfolgend: "sIDP") ersetzt worden (nachfolgend: "sIDP-Vertrag"), weil das Produkt bitIAM aufgrund geänderter Regulatorik der gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") grundlegend in seinem Quellcode erweitert/angepasst/weiterentwickelt und als Produkt sIDP dann zur Zulassung durch die gematik gebracht werden musste. Die gematik hat am 14.08.2024 eine neue Spezifikation für den Produkttyp Sektoraler Identity Provider erlassen. Der konkrete Bedarf für die vorliegende Auftragsänderung ergibt sich aus der gesetzlichen/regulatorischen Notwendigkeit für BITMARCK und Kassen als Anbieter, das Produkt sIDP im Rahmen des durch die gematik definierten Produkttypsteckbriefs (Spezifikation) zu betreiben. Durch diese Auftragsänderung werden Leistungen zur Anpassung und Erweiterung der Standardsoftwarekomponente sIDP des sIDP-Gesamtsystems vereinbart, um hiermit das sIDP-Gesamtsystem an die neue Spezifikationslage anzupassen. Aus der regulatorisch geforderten Weiterentwicklung des sIDP ("Ob") ergibt sich zugleich die Notwendigkeit, das sIDP-Gesamtsystem insoweit gemäß den Ausgestaltungsanforderungen der BITMARCK und der Kassen ("Wie") weiterzuentwickeln (sog. Ausgestaltungsleistungen). Die Ausgestaltungsleistungen sind vollumfänglich auf gematik-Spezifikationen aus der Vergangenheit zurückzuführen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv und sollen lediglich deutlich machen, dass der EU-Schwellenwert überschritten ist. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §135 Abs. 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 S. 2 GWB: Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BITMARCK Service GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 221 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: CON-001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 221 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 04/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BITMARCK Service GmbH

7. Änderung

7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 663460-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Der sIDP-Vertrag unterliegt den sich stetig wandelnden Spezifikationsvorgaben der gematik. Die gematik hat am 14.08.2024 eine neue Spezifikation für den Produkttyp Sektoraler Identity Provider erlassen. Der konkrete Bedarf für die vorliegende Auftragsänderung ergibt sich aus der gesetzlich /regulatorischen Notwendigkeit für BITMARCK und Kassen als Anbieter, das Produkt sIDP in dem durch den Produkttypsteckbrief vorgegebenen Regularien zu betreiben. Vor diesem Hintergrund vereinbaren BITMARCK und RISE Leistungen zur Anpassung und Erweiterung der Standardsoftwarekomponente sIDP des sIDP-Gesamtsystems, um hiermit das sIDP-Gesamtsystem an die neue Spezifikationslage anzupassen. Diese Leistungen sind damit aufgrund einer wesentlichen Änderung äußerer, objektiver Umstände zwingend erforderlich geworden. Die BITMARCK ist als Betreiber des sIDP verpflichtet, die gesetzlichen Produktvorgaben des Produkttypsteckbriefs umsetzen. Die vereinbarten Anpassungsleistungen zielen gerade auf die Einhaltung dieser Vorgaben ab. Aus der regulatorisch geforderten Weiterentwicklung des sIDP ergibt sich überdies die Notwendigkeit, auch die regulatorisch nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar vorgegebenen Teile des Produkts sIDP dazu passend weiterzuentwickeln; dies gemäß Anforderungen von BITMARCK und Kassen. Infolge der Änderung der Anforderungen in dem neuen Produkttypsteckbrief und infolge früherer Änderungen der Anforderungen in Produkttypsteckbriefen muss die BITMARCK zwangsläufig auch Erweiterungen als Annexe vornehmen, da die gematik zwar das „Ob“ einer Software- und Hardwarefunktionalität, nicht hingegen vollständig das „Wie“ vorgibt. Dieser Ausgestaltungsspielraum wird anlässlich der Anpassung an die neue gematik Spezifikation durch die Erweiterungen ausgefüllt. Zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen (Q3/4 2023) und zum Zeitpunkt des Abschlusses des sIDP-Vertrags (27. Oktober 2023) war es für BITMARCK unmöglich, zu erkennen, ob, wann und in welcher konkreten Form das sIDP-Gesamtsystem anlässlich einer Fortschreibung der gematik-Spezifikationen angepasst werden muss. Den jüngsten Produkttypsteckbrief hat die gematik erst am 14.08.2024 veröffentlicht. Der Wert der Auftragsänderung liegt unterhalb von 50 % des ursprünglichen Auftragswerts und es ändert sich hierdurch nicht der Gesamtcharakter des Auftrags.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Beschafft werden bislang vom Auftragnehmer nicht geschuldete Dienstleistungen zur Anpassung und Erweiterung der Standardsoftwarekomponente sIDP des sIDP-Gesamtsystems, um hiermit das sIDP-Gesamtsystem an die neue Spezifikationslage anzupassen sowie die Anpassung der regulatorisch nicht unmittelbar, aber mittelbar vorgegebenen Teile des Produkts sIDP.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Service GmbH
Registrierungsnummer: HRB16863
Postanschrift: Kruppstraße 64
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Benjamin Wübbelt; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Telefon: +49 21120056224
Fax: +49 21120056011
Internetadresse: www.bitmarck.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Registrierungsnummer: EUID: ATBRA.280353-000; Firmenbuchnummer: 280353i
Postanschrift: Concorde Business Park F
Stadt: Schwechat
Postleitzahl: 2320
Land, Gliederung (NUTS): Wiener Umland/Südteil (AT127)
Land: Österreich
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 1 5057473
Internetadresse: www.rise-world.com
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 94 99-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 80162ac5-0921-4ada-86ef-35b5510546ac - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2025 10:46:04 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 393979-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2025

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