Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – piaf10 - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Planungs-, Informations- und Auswertungssystem für das Feldversuchswesen

394373-2025 - Ergebnis
Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – piaf10 - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Planungs-, Informations- und Auswertungssystem für das Feldversuchswesen
OJ S 115/2025 18/06/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: piaf10 - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Planungs-, Informations- und Auswertungssystem für das Feldversuchswesen
Beschreibung: Modulare (Weiter-)Entwicklung der Software piaf; optionale Module; Service-, Wartungs- und Pflegeleistungen; Service Desk
Kennung des Verfahrens: 27851633-898e-4d25-a9bd-45b1d23daf30
Interne Kennung: 2024-039
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Nevinghoff 40
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YDBYTCWQ9PUV Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Das Hochladen, die Verschlüsselung und die Weiterleitung des Teilnahmeantrags/Angebotes erfolgt ausschließlich mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: piaf10 - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Planungs-, Informations- und Auswertungssystem für das Feldversuchswesen
Beschreibung: Vom Bundesministerium für Landwirtschaft (BML) wurde von 1995 bis 1997 das Modellvorhaben Planungs-, Informations- und Auswertungssystem für das Feldversuchswesen (nachfolgend piaf-Allgemein) gefördert, welches für eine gemeinsame Software-Lösung entwickelt wurde. Dazu wurde im September 1997 vom Bund und den Ländern die "Vereinbarung über die Pflege und Weiterentwicklung von Softwareprogrammen für das Planungs-, Informations- und Auswertungssystem für das Feldversuchswesen (piaf)" getroffen. Die im Rahmen dieser Vereinbarung entstandenen Entwicklungen ermöglichen es, piaf im Praxiseinsatz zu verwenden. Zusätzlich wurde unter dem Oberbegriff piaf eine Softwarelösung zur Planung und Datenerfassung im Zusammenhang mit der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln auf Wirksamkeit und Verträglichkeit (nachfolgend: piaf-PSM) entwickelt. Inzwischen existiert eine integrierte Softwareanwendung (nachfolgend piaf5), welche die verschiedenen Programmteile / Datenbanken bedient. Zwischenzeitlich ist diese Softwareanwendung an einen Stand gelangt, bei dem der Betrieb allein mit jährlichen Anpassungen nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Die alte Technologiebasis der Software ist als kritisch zu beurteilen. Steigender Aufwand für Wartung und Anpassung sowie Schwierigkeiten bei der Gewährleistung einer adäquaten Qualität sind Ausdruck dieser technischen Überalterung. Hinzu kommt die historische Aufteilung der piaf-Datenbank in "piaf Allgemein" und "piaf PSM", die bei Entwicklung und Betreuung zu Mehraufwand führt und den immer mehr an Bedeutung gewinnenden Datenaustausch behindert. Daher soll die bestehende Softwareanwendung auf eine neue Technologiebasis gestellt werden und eine neue piaf-Software entwickelt werden (nachfolgend piaf10 oder Software). Hierfür wurde 2002 eine Bund-Länder-Vereinbarung geschlossen, mit der unter anderem die Auftraggeberin, als Rechtsnachfolgerin der bis dahin selbstständigen Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe, mit der Koordinierung und Durchführung der Vergabe für die Entwicklung und Pflege der piaf10 Software beauftragt wurde. Sowohl der Bund als auch die Länder sollen später neben der Auftraggeberin Nutzungsrechte an piaf10 erhalten. piaf10 soll die derzeit fragmentierte und in Teilen veraltete Software ersetzen. Der Aufbau der Software soll modular erfolgen und richtet sich nach den grundlegenden Anwendungsbereichen von piaf, die in der Leistungsbeschreibung beschrieben sind. Teile des Grundmodul mit dem Datenmodell und der Erfassung von Versuchsdaten als Kernelement sind bereits entwickelt worden und bei der weiteren Entwicklung der Software zu verwenden. Module, die über die fest beauftragten Module hinausgehen (z. B. Bereitstellung von Wetterdaten/-grafiken, Geräteanbindung, Einbindung von GIS-Informationen, Anbindung Bilddatenbanken , Anbindung externer Laborsoftware ("Middleware)), können optional vom Auftragnehmer angeboten werden oder von der Auftraggeberin beauftragt werden. Der modulare Aufbau ermöglicht die Erweiterung von piaf10 um optionale Module, die bei einer eventuellen späteren Erweiterung auch an zukünftige Bedürfnisse angepasst werden können. Die Software soll an bestehende Systeme z.B. BSA, JKI, Laborgeräte, Erntemaschinen über Schnittstellen angebunden werden sowie die Möglichkeit bieten, weitere Anwender, z.B. Pflanzenschutzmittelhersteller, in die Nutzung der Software einzubeziehen. Darüber hinaus müssen die bestehenden Daten aus piaf5 in die neue Software migriert werden können. Nach der Abnahme pflegt und entwickelt der Auftragnehmer die Software weiter. Details sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 2024-039
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Entwicklung weiterer Module für piaf auf Abruf (einseitiges Optionsrecht zugunsten des Auftraggebers)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Nevinghoff 40
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 100
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren nach Abnahme der Software. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag, wenn er nicht von einer der Parteien gemäß Ziff. 35.3 des Softwareentwicklungsvertrages gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Preis" (Gewichtung: 30 %) maximal 30 Punkte. Die Wertung für das Kriterium "Preis" wurde anhand der Bieterangaben im Preisblatt ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kenntnisse und Erfahrungen des Projektteams
Beschreibung: Für das Kriterium Kenntnisse und Erfahrungen des Projektteams (Gewichtung: 20 %) vergibt der Auftraggeber insgesamt maximal 20 Punkte. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, inwieweit die benannten Schlüsselpersonen (Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter sowie der Key-Programmierer) nach ihrer Qualifikation, Erfahrung und Zusammensetzung eine Leistungserbringung in möglichst kurzer Zeit, aber gleichzeitig hoher Qualität erwarten lassen. Die eingereichte Darstellung des Projektteams wird dabei als Ganzes in einem relativen Vergleich zueinander mit 0-10 Punkten bewertet. Die so erreichten Wertungspunktzahlen wurden mit dem Gewichtungsfaktor 2 multipliziert, so dass die maximale Punktzahl für das Kriterium "Kenntnisse und Erfahrungen des Projektteams" 20 Punkte beträgt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Konzepts zur Zeitplanung
Beschreibung: Für das Kriterium Qualität des Konzepts zur Zeitplanung (Gewichtung: 20 %) vergibt der Auftraggeber insgesamt maximal 20 Punkte. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des Projekts in möglichst kurzer Zeit, aber gleichzeitig hoher Qualität zu rechnen ist. Die eingereichten Konzepte zur Zeitplanung werden dabei als Ganzes in einem relativen Vergleich zueinander mit 0-10 Punkten bewertet. Die so erreichten Wertungspunktzahlen wurden mit dem Gewichtungsfaktor 2 multipliziert, so dass die maximale Punktzahl für das Kriterium "Konzept zur Zeitplanung" 20 Punkte beträgt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Durchführungskonzepts
Beschreibung: Für das Kriterium Qualität des Durchführungskonzepts (Gewichtung: 30 %) vergibt der Auftraggeber insgesamt maximal 30 Punkte. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung der Ziele des Auftraggebers zu rechnen ist. Der Auftraggeber bewertet, inwieweit die Durchführungskonzepte plausibel eine erfolgreiche Projektumsetzung erwarten lassen. Maßgeblich sind darüber hinaus das Aufgabenverständnis, die Vollständigkeit, die Schlüssigkeit und die Detailgenauigkeit des Durchführungskonzepts. Die eingereichten Durchführungskonzepte werden dabei als Ganzes und in einem relativen Vergleich zueinander mit 0-10 Punkten bewertet. Die so erreichten Wertungspunktzahlen wurden mit dem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert, so dass die maximale Punktzahl für das Kriterium "Qualität des Durchführungskonzepts" 30 Punkte beträgt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1. GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EUROPEAN DYNAMICS Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1 - 344167
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: EUROPEAN DYNAMICS Deutschland GmbH, 12051 Berlin
Datum des Vertragsabschlusses: 19/05/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-10003-59
Postanschrift: Nevinghoff 40
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle LWK-NRW
Telefon: +49 2512376-352
Fax: +49 2512376-19859
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer, Geschäftsstelle, zentrales Postfach
Telefon: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: EUROPEAN DYNAMICS Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 177140 B Amtsgericht Charlottenburg
Postanschrift: Kirchhofstr. 12
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12051
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +493066409597
Fax: +302108094508
Internetadresse: http://www.eurodyn.com
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ec78bd8a-1105-4e37-b968-45d9c94f503f - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2025 14:59:31 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 394373-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2025

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