Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Softwarelösung zur Aufbereitung, Auswertung und Erstellung von Berichten für die Verwertung digitaler Daten in Verfahren des Bundeskartellamts

388386-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Softwarelösung zur Aufbereitung, Auswertung und Erstellung von Berichten für die Verwertung digitaler Daten in Verfahren des Bundeskartellamts
OJ S 113/2025 16/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Softwarelösung zur Aufbereitung, Auswertung und Erstellung von Berichten für die Verwertung digitaler Daten in Verfahren des Bundeskartellamts
Beschreibung: Bereitstellung einer standardisierten Softwarelösung auf Zeit (Vermietung) zur Aufbereitung, Auswertung und Erstellung von Berichten für die Verwertung digitaler Daten in Verfahren des Bundeskartellamts. Weitere Details finden Sie in der „Leistungsbeschreibung“ (Anlage 14 der Ausschreibungsunterlagen).
Kennung des Verfahrens: 880407ad-e3c5-4782-873a-36f0ba952950
Interne Kennung: Z-ZB-Bt-Z3A-2024-007
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber führt ein nicht offenes Verfahren nach § 16 der Vergabeverordnung (VgV) durch. Das nicht offene Verfahren ist zweistufig: In der 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die geeigneten Unternehmen ermittelt, die in der 2. Stufe (Angebotsphase) zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Für die Erstellung und Abgabe des Teilnahmeantrages sind die Ausschreibungsunterlagen zu verwenden. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV. Zur Angebotsabgabe in der 2. Verfahrensstufe werden die Teilnehmer aufgefordert, die die in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllen und nicht gemäß § 123 oder § 124 GWB oder im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland ausgeschlossen wurden. Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort heruntergeladen bzw. abgerufen werden. Das Lastenheft sowie der (gespiegelte) Kriterienkatalog (Leistung) enthalten schützenwerte, sensible Informationen. Zum Schutz der Vertraulichkeit dieser Informationen werden das Lastenheft und der Kriterienkatalog (Leistung) nicht unmittelbar herunterladbar bereitgestellt, sondern erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung an registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu müssen Sie die Teilnahme am Vergabeverfahren aktivieren und sich anschließend anmelden oder auf der e-Vergabeplattform als Unternehmen neu registrieren. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion „Vergabestelle kontaktieren“ abzugeben. Diese befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen (Anlage „Verschwiegenheitserklärung“). Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bewerber- / Bieterinformationen, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bewerber- / Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Ergänzungen und Bewerber- / Bieterinformationen werden Vertragsbestandteil. Der Bewerber/ Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. Der elektronische Teilnahmeantrag muss bis zum Ende der Teilnahmefrist übertragen sein. Teilnahmeanträge in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form (E-Mail) sind nicht zugelassen. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf https://www.evergabe-online.de/zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Hierzu sind die Angaben zum Unternehmen über die Anlage „Unternehmensdaten“ (Anlage 10 der Ausschreibungsunterlagen) einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten §123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) und §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) vollumfänglich. Zusätzliche Informationen: Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB ist zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen der Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 08 der Ausschreibungsunterlagen).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikels 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind. Der Bewerber hat mit Abgabe des Teilnahmeantrages das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen. Dies erfolgt durch das Einreichen der Anlage „Eigenerklärung Sanktionen Russland“ (Anlage 09 der Ausschreibungsunterlagen). Zusätzliche Informationen: Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Softwarelösung zur Aufbereitung, Auswertung und Erstellung von Berichten für die Verwertung digitaler Daten in Verfahren des Bundeskartellamts
Beschreibung: Bereitstellung einer Softwarelösung aus dem Bereich Digitale- / IT-Forensik, E-Discovery, Information Retrieval inkl. zugehöriger produktnaher Dienstleistungen (Softwarelizenzen einer (integrierten) Standardsoftware), die zum einen digitale Daten nachvollziehbar und integritätsgesichert für die Auswertung zur Verfügung stellt (Aufbereitung) und zum anderen durch Sichtung und Markierung Daten als relevant identifiziert (Auswertung), um hieraus gerichtsfeste Berichte über die Auswertungsergebnisse mit dem Zweck einer Verwertung als Beweismittel in Verfahren des Bundeskartellamts zu erstellen. Digitale Daten umfassen ursprünglich digital erhobene bzw. sichergestellte Daten sowie durch Scannen von Unterlagen in Papierform digitalisierte Daten. Die Aufbereitung und Auswertung aller digitaler Daten sowie die Erstellung gerichtsfester Berichte über die Auswertungsergebnisse ist mit einer einzigen Softwarelösung sicherzustellen. Zur Erstellung des Gesamtsystems „Softwarelösung zur Aufbereitung, Auswertung und Erstellung von Berichten für die Verwertung digitaler Daten in Verfahren des Bundeskartellamtes“ gehört die Lieferung und betriebsbereite Installation inklusive Integration in die IT-Landschaft des Bundeskartellamts sowie produktnahe Dienstleistungen (Schulungen, Echtbetriebsbegleitung, Erstellung von Systemarchitektur-, Betriebs-, Sicherheits- und Datenschutzkonzept) und Systemserviceleistungen für die Dauer von 24 Monaten. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, diesen Vertrag optional um weitere bis zu 24 Monate (zweimal um 12 Monate) zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern.
Interne Kennung: Z-ZB-Bt-Z3A-2024-007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz des Bewerbers / Bieters – oder aller Unternehmen bei Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft in Summe – im Bereich „Digitale- / IT-Forensik, E-Discovery, Information Retrieval und zugehörige produktnahe Dienstleistungen“ für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz in diesem Tätigkeitsbereich muss mindestens 1.200.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) pro Jahr betragen. Hierfür ist die Anlage 06 der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis des Bestehens einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU. Die Deckungssumme muss jeweils mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie jeweils mindestens 3 Millionen Euro für Vermögensschäden je Schadensfall betragen. Falls die gegenwärtige Deckungssumme nicht ausreichend ist, kann alternativ eine Eigenerklärung des Bewerbers eingereicht werden, dass er im Auftragsfall bereit ist, die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestens drei geeignete Referenzen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung (hier: Digitale- / IT-Forensik, E-Discovery, Information Retrieval und zugehörige produktnahe Dienstleistungen). Der Bewerber hat seine Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und seine hierfür relevanten Erfahrungen anhand vergleichbarer Referenzaufträge der letzten drei Jahre anzugeben. Hierfür ist die Anlage 07 der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Ansprechperson bei dem öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Angebotsbewertung erfolgt anhand der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018. Weitere Informationen finden Sie in der Anlage 01 der Ausschreibungsunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=780069
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t: +4922894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Fax: +492289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6ec43cba-a3d8-45d0-923b-c4064c7c8b44 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/06/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 388386-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 113/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/06/2025

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