5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144211 Fahrzeuge mit Drehleiter
5.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Zusätzliche Informationen: Los 1: Ausbau-/Aufbauhersteller Los 2: Ausbau-/Aufbauhersteller (Los 1)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: * Beginn: schnellstmöglich vorgesehene Fertigstellung: Los 1: schnellstmöglich, spätestens bis 16 Monate nach Auftragsvergabe Los 2: schnellstmöglich, in Absprache mit Los 1 (Fahrgestell-/Aufbauhersteller. Die Beladung aus Los 2 ist an den Auftragnehmer von Los 1 zu liefern. Die Zeitpunkte der Lieferleistungen von Beladungskomponenten aus Los 2 müssen zwischen dem Lieferanten und dem Fahrgestell-/Aufbauhersteller direkt abgesprochen werden, so dass dieser seine eigene Lieferfrist (schnellstmöglich, spätestens 16 Monate nach Auftragsvergabe) einhalten kann. * Nebenangebote werden nicht zugelassen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nr. 3.2 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweis zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstige Erklärung zum Nachweis über die erlaubte Berufsausübung - Nachweise zu den o.a. Erklärungen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) - Angabe, inwieweit sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen in Hinsicht auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bedienen wird einschl. Benennung des/der Unternehmen(s), dessen/deren Verpflichtungerklärung und Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage V8"Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage V9.2"Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe, Information zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angabe, über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, einschließlich Benennung des/der Unternehmen(s) und dessen/deren Verpflichtungserklärung. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.2 des Angebotes, Anlage "Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird", Anlage "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Eignungsleihe", Informationen zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt (Nr. 6.3 des Angebotes, Anlage "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen"). Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Name des/der Nachunternehmer und dessen/deren Verpflichtungserklärung (Anlage "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_Nachunternehmer", Informationen zum Bieter (eForms), Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe") - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben zur Ausführung der Leistungen in den letzten zwei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Los 1 Anlage "Referenzliste") Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweis: Bestätigung der Referenzgeber - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Nr. 3.1 des Angebotes) - Erklärung, ob die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Branche (Nr. 5.1 des Angebotes) Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei ausländischen Bietern des für sie zuständigen Versicherungsträgers - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos mit Echtheitszertifikat für Lieferverträge
Beschreibung: Mit dem Angebot vorzulegen: - Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter (einschl. Farbmuster), wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist oder Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen - Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile durch amtliche Prüfzeugnisse (lt. Leistungsbeschreibung) - Ggfs. Erläuterung und Nachweis der Gleichwertigkeit von Produkten (sofern gleichwertige Produkte zugelassen wurden) durch bebildertes Informationsmaterial, technische Beschreibung - ggfs. Aufstellung über ergänzende Bemerkungen und bereits im Angebotspreis enthaltene Zusatzleistungen (Lose 1-2) - Zu Los 1: Detaillierte Fahrzeugbeschreibung, insb. 1.1 Fahrgestell 1.2 Motor 1.3 Getriebe 1.9 Fahrerkabine 2. Aufbau 2.3 Steuerungstechnik, Drehleiteraufbau, Sonder- und Komfortfunktionen sowie Kamerasysteme 2.4 Podium und Geräteräume 2.9 Leitersatz 2.10 Rettungskorb 2.11 Ausstattungen für den Rettungskorb - Adresse der Vertragswerkstatt - Adresse Kundendienststandort und Entfernung zum Auftraggeber (km) - Produktangaben Einzelpositionen (s. Leistungsbeschreibung) - Angaben zur Lieferzeit (ab Auftragsdatum) - Energiebilanz - ggfs. Erläuterungen und Nachweis von Garantieleistungen, die über die gesetzlichen Garantieleistungen hinausgehen - ggfs. positionsbezogene, ergänzende Bemerkungen und bereits im Angebotspreis enthaltene Zusatzleistungen - Zu Los 2: - Angaben zum Garantiezeitraum Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile durch amtliche Prüfzeugnisse (lt. Leistungsbeschreibung) - Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nettopreis
Beschreibung: 100 % Nettopreis je Los 1-2
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2025 10:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweise richtet sich nach § 56 der Vergabeordnung (VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Zusätzliche Informationen: Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen. Zur Klarstellung: Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen: Eröffnungstermin 18.07.2025, 11:00 Uhr zuzüglich 75 Tage = Bindefristende am 30.09.2025, 23:59 Uhr.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erklärung, ob die in der Leistungsbeschreibung genannten Forderungen und Verpflichtungen eingehalten werden - Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte "Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - Datenschutz-grundverordnung" (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden ist. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftliche Einwilligungserklärung einholen (Nr. 10 des Angebotsformulars).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bünde -Feuerwehr-
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bünde -Feuerwehr-