Deutschland – Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen – RegLa_254/25 - regionale Leistungsabrufe Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug

377903-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen – RegLa_254/25 - regionale Leistungsabrufe Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug
OJ S 111/2025 12/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Auftragnehmer im Bereich Verteidigung
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: RegLa_254/25 - regionale Leistungsabrufe Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Tankfahrzeuge - Flugfeldsattelzug in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-379-2684 2330-12-344-0668 2330-12-380-3443 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 30% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 70% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 02/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Kennung des Verfahrens: 4a396712-3797-492f-9c10-ae990d978e8f
Interne Kennung: RegLa_254/25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Betriebsstätte des AN
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYTC4DLKMF Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 11
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 11
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Region Nord - Teillos 1
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-379-2684 2330-12-344-0668 2330-12-380-3443 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 30% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 70% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 02/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beträgt ca. 144 (48 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 3.750 (1.250 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 42 (14 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.125 (375 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 186 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 144 (48 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3.750 (1.250 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 42 (14 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 1.125 (375 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 828.750 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2029 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 276.250 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 276.250 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 276.250 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 1.657.500 EUR
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 42 (14 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.125 (375 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 186 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 144 (48 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3.750 (1.250 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 42 (14 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 1.125 (375 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Betriebsstätte des AN
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein. - Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden. - Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt sind. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT). - Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die Einhaltung der Rechnungsvorgaben. - Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung 1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage 1f zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Teilnahmeantrags ausgefüllt vorzulegen. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten. 3. Eigenerklärung des Bieters, zur Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung über einen eigenen Leitwegkode BAAINBw (entspricht "Dienststellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem) verfügt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung das Lager "Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik" (ZEBEL) angebunden ist. 6. Eigenerklärung, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann. 7. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird. 8. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 9. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers. Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte, bezogen auf das Fahrgestell. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist, bezogen auf das Fahrgestell. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag, Servicevertrag o.ä.) ist vorzulegen. oder Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 8. Eigenerklärung, die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 9. Eigenerklärung, dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 10. Eigenerklärung des Bieters, dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen. 11. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von 100 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 200 km (Wegstrecke) benannt werden. Hinweise: - In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung - Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt. - Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen. - Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke. 12. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird. 13. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form. oder siehe Sonstige Eignungsbedingungen. 14. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 14 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der/die vorgeschlagene(n) Unterauftragnehmer, zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der Gegenstand des Unterauftrags (der Unteraufträge), der/die zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, vergeben wird/werden
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Eignung zur Berufsausübung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Region Nord - Teillos 2
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-379-2684 2330-12-344-0668 2330-12-380-3443 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 30% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 70% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 02/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beträgt ca. 144 (48 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 3.750 (1.250 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 42 (14 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.125 (375 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 186 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 144 (48 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3.750 (1.250 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 42 (14 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 1.125 (375 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 828.750 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2029 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 276.250 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 276.250 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 276.250 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 1.657.500 EUR
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 42 (14 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.125 (375 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 186 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 144 (48 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3.750 (1.250 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 42 (14 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 1.125 (375 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Betriebsstätte des AN
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein. - Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden. - Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt sind. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT). - Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die Einhaltung der Rechnungsvorgaben. - Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung 1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage 1f zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Teilnahmeantrags ausgefüllt vorzulegen. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten. 3. Eigenerklärung des Bieters, zur Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung über einen eigenen Leitwegkode BAAINBw (entspricht "Dienststellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem) verfügt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung das Lager "Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik" (ZEBEL) angebunden ist. 6. Eigenerklärung, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann. 7. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird. 8. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 9. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers. Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte, bezogen auf das Fahrgestell. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist, bezogen auf das Fahrgestell. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag, Servicevertrag o.ä.) ist vorzulegen. oder Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 8. Eigenerklärung, die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 9. Eigenerklärung, dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 10. Eigenerklärung des Bieters, dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen. 11. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von 100 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 200 km (Wegstrecke) benannt werden. Hinweise: - In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung - Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt. - Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen. - Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke. 12. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird. 13. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form. oder siehe Sonstige Eignungsbedingungen. 14. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 14 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der/die vorgeschlagene(n) Unterauftragnehmer, zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der Gegenstand des Unterauftrags (der Unteraufträge), der/die zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, vergeben wird/werden
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Eignung zur Berufsausübung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Region Nord - Teillos 3
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-379-2684 2330-12-344-0668 2330-12-380-3443 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 30% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 70% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 02/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beträgt ca. 90 (30 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 2.340 (780 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 27 (9 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 702 (234 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 117 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 90 (30 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2.340 (780 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 27 (9 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 702 (234 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 517.140 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2029 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 172.380 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 172.380 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 172.380 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 1.034.280 EUR
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 27 (9 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 702 (234 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 117 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 90 (30 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2.340 (780 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 27 (9 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 702 (234 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Betriebsstätte des AN
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein. - Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden. - Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt sind. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT). - Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die Einhaltung der Rechnungsvorgaben. - Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung 1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage 1f zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Teilnahmeantrags ausgefüllt vorzulegen. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten. 3. Eigenerklärung des Bieters, zur Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung über einen eigenen Leitwegkode BAAINBw (entspricht "Dienststellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem) verfügt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung das Lager "Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik" (ZEBEL) angebunden ist. 6. Eigenerklärung, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann. 7. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird. 8. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 9. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers. Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte, bezogen auf das Fahrgestell. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist, bezogen auf das Fahrgestell. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag, Servicevertrag o.ä.) ist vorzulegen. oder Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 8. Eigenerklärung, die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 9. Eigenerklärung, dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 10. Eigenerklärung des Bieters, dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen. 11. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von 100 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 200 km (Wegstrecke) benannt werden. Hinweise: - In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung - Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt. - Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen. - Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke. 12. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird. 13. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form. oder siehe Sonstige Eignungsbedingungen. 14. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 14 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der/die vorgeschlagene(n) Unterauftragnehmer, zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der Gegenstand des Unterauftrags (der Unteraufträge), der/die zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, vergeben wird/werden
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Eignung zur Berufsausübung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Region Nord - Teillos 4
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-379-2684 2330-12-344-0668 2330-12-380-3443 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 30% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 70% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 02/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beträgt ca. 18 (6 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 480 (160 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 6 (2 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 144 (48 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 24 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 18 (6 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 480 (160 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 6 (2 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 144 (48 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 106.080 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2029 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 35.360 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 35.360 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 35.360 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 212.160 EUR
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 6 (2 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 144 (48 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 24 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 18 (6 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 480 (160 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 6 (2 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 144 (48 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Betriebsstätte des AN
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein. - Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden. - Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt sind. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT). - Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die Einhaltung der Rechnungsvorgaben. - Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung 1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage 1f zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Teilnahmeantrags ausgefüllt vorzulegen. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten. 3. Eigenerklärung des Bieters, zur Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung über einen eigenen Leitwegkode BAAINBw (entspricht "Dienststellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem) verfügt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung das Lager "Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik" (ZEBEL) angebunden ist. 6. Eigenerklärung, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann. 7. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird. 8. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 9. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers. Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte, bezogen auf das Fahrgestell. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist, bezogen auf das Fahrgestell. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag, Servicevertrag o.ä.) ist vorzulegen. oder Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 8. Eigenerklärung, die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 9. Eigenerklärung, dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 10. Eigenerklärung des Bieters, dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen. 11. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von 100 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 200 km (Wegstrecke) benannt werden. Hinweise: - In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung - Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt. - Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen. - Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke. 12. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird. 13. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form. oder siehe Sonstige Eignungsbedingungen. 14. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 14 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der/die vorgeschlagene(n) Unterauftragnehmer, zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der Gegenstand des Unterauftrags (der Unteraufträge), der/die zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, vergeben wird/werden
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Eignung zur Berufsausübung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Region Nordost - Teillos 1
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-379-2684 2330-12-344-0668 2330-12-380-3443 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 30% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 70% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 02/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beträgt ca. 72 (24 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 1.890 (630 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 21 (7 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 567 (189 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 93 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 72 (24 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1.890 (630 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 21 (7 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 567 (189 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 417.690 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2029 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 139.230 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 139.230 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 139.230 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 835.380 EUR
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 21 (7 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 567 (189 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 93 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 72 (24 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1.890 (630 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 21 (7 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 567 (189 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Betriebsstätte des AN
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein. - Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden. - Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt sind. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT). - Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die Einhaltung der Rechnungsvorgaben. - Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung 1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage 1f zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Teilnahmeantrags ausgefüllt vorzulegen. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten. 3. Eigenerklärung des Bieters, zur Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung über einen eigenen Leitwegkode BAAINBw (entspricht "Dienststellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem) verfügt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung das Lager "Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik" (ZEBEL) angebunden ist. 6. Eigenerklärung, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann. 7. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird. 8. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 9. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers. Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte, bezogen auf das Fahrgestell. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist, bezogen auf das Fahrgestell. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag, Servicevertrag o.ä.) ist vorzulegen. oder Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 8. Eigenerklärung, die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 9. Eigenerklärung, dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 10. Eigenerklärung des Bieters, dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen. 11. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von 100 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 200 km (Wegstrecke) benannt werden. Hinweise: - In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung - Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt. - Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen. - Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke. 12. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird. 13. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form. oder siehe Sonstige Eignungsbedingungen. 14. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 14 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der/die vorgeschlagene(n) Unterauftragnehmer, zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der Gegenstand des Unterauftrags (der Unteraufträge), der/die zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, vergeben wird/werden
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Eignung zur Berufsausübung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Region Nordost - Teillos 2
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-379-2684 2330-12-344-0668 2330-12-380-3443 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 30% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 70% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 02/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beträgt ca. 36 (12 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 900 (300 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 12 (4 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 270 (90 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 48 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 36 (12 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 900 (300 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 12 (4 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 270 (90 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 198.900 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2029 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 66.300 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 66.300 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 66.300 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 397.800 EUR
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 12 (4 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 270 (90 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 48 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 36 (12 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 900 (300 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 12 (4 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 270 (90 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Betriebsstätte des AN
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein. - Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden. - Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt sind. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT). - Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die Einhaltung der Rechnungsvorgaben. - Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung 1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage 1f zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Teilnahmeantrags ausgefüllt vorzulegen. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten. 3. Eigenerklärung des Bieters, zur Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung über einen eigenen Leitwegkode BAAINBw (entspricht "Dienststellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem) verfügt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung das Lager "Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik" (ZEBEL) angebunden ist. 6. Eigenerklärung, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann. 7. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird. 8. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 9. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers. Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte, bezogen auf das Fahrgestell. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist, bezogen auf das Fahrgestell. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag, Servicevertrag o.ä.) ist vorzulegen. oder Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 8. Eigenerklärung, die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 9. Eigenerklärung, dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 10. Eigenerklärung des Bieters, dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen. 11. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von 100 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 200 km (Wegstrecke) benannt werden. Hinweise: - In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung - Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt. - Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen. - Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke. 12. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird. 13. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form. oder siehe Sonstige Eignungsbedingungen. 14. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 14 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der/die vorgeschlagene(n) Unterauftragnehmer, zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der Gegenstand des Unterauftrags (der Unteraufträge), der/die zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, vergeben wird/werden
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Eignung zur Berufsausübung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Region Südost - Teillos 1
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-379-2684 2330-12-344-0668 2330-12-380-3443 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 30% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 70% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 02/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beträgt ca. 126 (42 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 3.300 (1.100 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 39 (13 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 990 (330 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 165 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 126 (42 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3.300 (1.100 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 39 (13 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 990 (330 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 729.300 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2029 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 243.100 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 243.100 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 243.100 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 1.458.600 EUR
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 39 (13 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 990 (330 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 165 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 126 (42 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3.300 (1.100 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 39 (13 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 990 (330 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Betriebsstätte des AN
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein. - Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden. - Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt sind. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT). - Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die Einhaltung der Rechnungsvorgaben. - Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung 1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage 1f zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Teilnahmeantrags ausgefüllt vorzulegen. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten. 3. Eigenerklärung des Bieters, zur Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung über einen eigenen Leitwegkode BAAINBw (entspricht "Dienststellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem) verfügt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung das Lager "Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik" (ZEBEL) angebunden ist. 6. Eigenerklärung, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann. 7. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird. 8. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 9. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers. Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte, bezogen auf das Fahrgestell. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist, bezogen auf das Fahrgestell. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag, Servicevertrag o.ä.) ist vorzulegen. oder Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 8. Eigenerklärung, die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 9. Eigenerklärung, dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 10. Eigenerklärung des Bieters, dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen. 11. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von 100 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 200 km (Wegstrecke) benannt werden. Hinweise: - In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung - Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt. - Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen. - Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke. 12. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird. 13. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form. oder siehe Sonstige Eignungsbedingungen. 14. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 14 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der/die vorgeschlagene(n) Unterauftragnehmer, zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der Gegenstand des Unterauftrags (der Unteraufträge), der/die zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, vergeben wird/werden
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Eignung zur Berufsausübung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Region Südost - Teillos 2
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-379-2684 2330-12-344-0668 2330-12-380-3443 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 30% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 70% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 02/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beträgt ca. 18 (6 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 480 (160 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 6 (2 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 144 (48 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 24 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 18 (6 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 480 (160 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 6 (2 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 144 (48 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 106.080 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2029 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 35.360 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 35.360 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 35.360 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 212.160 EUR
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 6 (2 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 144 (48 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 24 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 18 (6 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 480 (160 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 6 (2 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 144 (48 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Betriebsstätte des AN
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein. - Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden. - Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt sind. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT). - Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die Einhaltung der Rechnungsvorgaben. - Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung 1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage 1f zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Teilnahmeantrags ausgefüllt vorzulegen. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten. 3. Eigenerklärung des Bieters, zur Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung über einen eigenen Leitwegkode BAAINBw (entspricht "Dienststellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem) verfügt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung das Lager "Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik" (ZEBEL) angebunden ist. 6. Eigenerklärung, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann. 7. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird. 8. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 9. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers. Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte, bezogen auf das Fahrgestell. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist, bezogen auf das Fahrgestell. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag, Servicevertrag o.ä.) ist vorzulegen. oder Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 8. Eigenerklärung, die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 9. Eigenerklärung, dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 10. Eigenerklärung des Bieters, dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen. 11. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von 100 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 200 km (Wegstrecke) benannt werden. Hinweise: - In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung - Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt. - Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen. - Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke. 12. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird. 13. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form. oder siehe Sonstige Eignungsbedingungen. 14. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 14 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der/die vorgeschlagene(n) Unterauftragnehmer, zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der Gegenstand des Unterauftrags (der Unteraufträge), der/die zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, vergeben wird/werden
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Eignung zur Berufsausübung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Region West - Teillos 1
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-379-2684 2330-12-344-0668 2330-12-380-3443 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 30% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 70% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 02/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beträgt ca. 144 (48 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 3.750 (1.250 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 42 (14 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.125 (375 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 186 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 144 (48 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3.750 (1.250 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 42 (14 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 1.125 (375 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 828.750 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2029 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 276.250 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 276.250 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 276.250 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 1.657.500 EUR
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 42 (14 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.125 (375 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 186 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 144 (48 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3.750 (1.250 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 42 (14 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 1.125 (375 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Betriebsstätte des AN
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein. - Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden. - Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt sind. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT). - Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die Einhaltung der Rechnungsvorgaben. - Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung 1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage 1f zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Teilnahmeantrags ausgefüllt vorzulegen. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten. 3. Eigenerklärung des Bieters, zur Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung über einen eigenen Leitwegkode BAAINBw (entspricht "Dienststellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem) verfügt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung das Lager "Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik" (ZEBEL) angebunden ist. 6. Eigenerklärung, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann. 7. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird. 8. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 9. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers. Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte, bezogen auf das Fahrgestell. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist, bezogen auf das Fahrgestell. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag, Servicevertrag o.ä.) ist vorzulegen. oder Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 8. Eigenerklärung, die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 9. Eigenerklärung, dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 10. Eigenerklärung des Bieters, dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen. 11. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von 100 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 200 km (Wegstrecke) benannt werden. Hinweise: - In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung - Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt. - Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen. - Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke. 12. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird. 13. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form. oder siehe Sonstige Eignungsbedingungen. 14. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 14 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der/die vorgeschlagene(n) Unterauftragnehmer, zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der Gegenstand des Unterauftrags (der Unteraufträge), der/die zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, vergeben wird/werden
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Eignung zur Berufsausübung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Region West - Teillos 2
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-379-2684 2330-12-344-0668 2330-12-380-3443 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 30% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 70% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 02/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beträgt ca. 108 (36 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 2.850 (950 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 33 (11 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 855 (285 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 141 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 108 (36 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2.850 (950 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 33 (11 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 855 (285 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 629.850 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2029 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 209.950 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 209.950 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 209.950 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 1.259.700 EUR
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 33 (11 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 855 (285 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 141 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 108 (36 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2.850 (950 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 33 (11 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 855 (285 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Betriebsstätte des AN
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein. - Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden. - Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt sind. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT). - Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die Einhaltung der Rechnungsvorgaben. - Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung 1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage 1f zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Teilnahmeantrags ausgefüllt vorzulegen. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten. 3. Eigenerklärung des Bieters, zur Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung über einen eigenen Leitwegkode BAAINBw (entspricht "Dienststellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem) verfügt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung das Lager "Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik" (ZEBEL) angebunden ist. 6. Eigenerklärung, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann. 7. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird. 8. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 9. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers. Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte, bezogen auf das Fahrgestell. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist, bezogen auf das Fahrgestell. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag, Servicevertrag o.ä.) ist vorzulegen. oder Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 8. Eigenerklärung, die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 9. Eigenerklärung, dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 10. Eigenerklärung des Bieters, dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen. 11. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von 100 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 200 km (Wegstrecke) benannt werden. Hinweise: - In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung - Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt. - Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen. - Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke. 12. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird. 13. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form. oder siehe Sonstige Eignungsbedingungen. 14. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 14 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der/die vorgeschlagene(n) Unterauftragnehmer, zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der Gegenstand des Unterauftrags (der Unteraufträge), der/die zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, vergeben wird/werden
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Eignung zur Berufsausübung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Region West - Teillos 3
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Tankfahrzeuge - Flugfeldtanksattelzug in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-379-2684 2330-12-344-0668 2330-12-380-3443 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 30% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 70% aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 02/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beträgt ca. 108 (36 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 2.850 (950 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 33 (11 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 855 (285 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 141 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 108 (36 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2.850 (950 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 33 (11 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 855 (285 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 629.850 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2029 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 209.950 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 209.950 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 209.950 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 1.259.700 EUR
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 33 (11 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 855 (285 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 141 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 108 (36 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2.850 (950 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2031 optional 33 (11 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 855 (285 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Betriebsstätte des AN
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. - Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein. - Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden. - Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt sind. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden. - Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT). - Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die Einhaltung der Rechnungsvorgaben. - Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung 1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage 1f zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Teilnahmeantrags ausgefüllt vorzulegen. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten. 3. Eigenerklärung des Bieters, zur Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung über einen eigenen Leitwegkode BAAINBw (entspricht "Dienststellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem) verfügt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung das Lager "Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik" (ZEBEL) angebunden ist. 6. Eigenerklärung, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann. 7. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird. 8. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 9. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers. Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr) 2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte, bezogen auf das Fahrgestell. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist, bezogen auf das Fahrgestell. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag, Servicevertrag o.ä.) ist vorzulegen. oder Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 8. Eigenerklärung, die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 9. Eigenerklärung, dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 10. Eigenerklärung des Bieters, dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen. 11. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von 100 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 200 km (Wegstrecke) benannt werden. Hinweise: - In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung - Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt. - Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen. - Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke. 12. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird. 13. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form. oder siehe Sonstige Eignungsbedingungen. 14. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 14 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der/die vorgeschlagene(n) Unterauftragnehmer, zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der Gegenstand des Unterauftrags (der Unteraufträge), der/die zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, vergeben wird/werden
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Eignung zur Berufsausübung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Registrierungsnummer: 992-80013-14
Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-4463-2312
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2380d3b3-e1fc-4bc7-bb6d-4a5efc74a111 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/06/2025 14:41:15 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 377903-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 111/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2025

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