2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) jeweils nicht vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der entsprechenden Ausschlussgründe abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zu MiLoG, AEntG, SchwarzArbG und LkSG"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Betrug: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Korruption: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Zahlungsunfähigkeit: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.