Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – AVE- Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus dem Kreis Paderborn

371726-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – AVE- Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus dem Kreis Paderborn
OJ S 109/2025 10/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungs und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: AVE- Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus dem Kreis Paderborn
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme von Altpapier aus kommunaler Sammlung an zwei Übergabestellen im Kreisgebiet, der Abtransport des Altpapiers und dessen Verwertung. Das Altpapier stammt aus dem Holsystem „Blaue Tonne“ der Städte und Gemeinden Altenbeken, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau und Salzkotten. Das Altpapier der Städte Paderborn und Bad Lippspringe ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Kennung des Verfahrens: 866f4992-f952-49c7-b492-6d6cabd41e60
Interne Kennung: 30.31-25348
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.2.1)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. 2) Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal gestellt werden. 3) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Erklärungen und Unterlagen gefordert, die in den VU noch näher konkretisiert werden : a) Umsetzungskonzept getrennt für Los 1 und Los 2 mit mindestens folgenden Angaben o Art und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge (Art der Fahrzeuge, etwa Schubbodenfahrzeug oder Abrollkipper, zulässiges Gesamtgewicht, geplante durchschnittliche Zuladung in Mg) o Art und Umfang der Leistungen bei der Erstbehandlungsanlage o Ansprechpersonen (1) für Logistik und (2) für Nachweisverfahren/wme-fact inkl. Berufserfahrung im jeweiligen Aufgabenbereich b) Angaben zum Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.1 der Vergabeunterlagen) c) Im Falle von Bietergemeinschaften „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.6 der Vergabeunterlagen) d) Eigenerklärung des Bieters darüber, dass die Firma nicht zu den in der Eignerklärungzum BMWK‐Rundschreiben vom 14.04.2022 bzgl. Sanktionspaket 5 EU genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.8 der Vergabeunterlagen) e) Sofern eine Eignungsleihe beabsichtigt ist: Auflistung der Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.9 der Vergabeunterlagen) sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers (siehe dazu Teil III, Formblatt III.5 der Vergabeunterlagen) f) Hinsichtlich des (Nicht)Vorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist von dem Bieter – in Abhängigkeit davon, ob bzw. inwieweit Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen – Folgendes mit dem Angebot einzureichen: (1) Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft kein Ausschlussgrund nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegt: o Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens) (2) Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, der / die jedoch nach Auffassung des Betreffenden (sämtlich) nachweislich gemäß § 126 GWB unbeachtlich ist / sind: o Entsprechende Eigenerklärung gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens), und o Aussagekräftige Eigenerklärung des Betreffenden über die Unbeachtlichkeit (3) Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, der / die nach Auffassung des Betreffenden nicht gemäß § 126 GWB unbeachtlich ist / sind und bezüglich dessen / derer sich der Betreffende seiner Auffassung zufolge einer Selbstreinigung nach § 125 GWB unterzogen hat: o Entsprechende Eigenerklärung gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens), und o Aussagekräftige Nachweise des Betreffenden über die Selbstreinigung g) Sollte für eine oder mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer einzusetzen, sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung dieser Unterlagen siehe Teil I der Vergabeunterlagen, Abschnitt I.7.1): -Nachunternehmerliste (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.5); - Folgende Unterlagen sind hinsichtlich des Nachunternehmers einzureichen: - Angaben zum jeweiligen Nachunternehmer (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.1), Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Nachunternehmers, bezogen auf die letzten drei Jahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.2) - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers über seinen jeweiligen Umsatz hinsichtlich der von ihm auszuführenden (Teil-) Leistung(en), bezogen auf die letzten drei Jahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III. 4.2) - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der vom Nachunternehmer auszuführende(n) Teilleistung(en), mit Angabe der Leistungszeit, der genauen Aufgabe und des Umfangs der Leistung sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.3) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.4) - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.5) - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister; bei Nachunternehmern aus nicht-deutschsprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung, - Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jeweiligen Nachunternehmers im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG hinsichtlich der vom jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en), - Verfplichtungserklärung des Nachunternehmers (siehe dazu Teil III, Formblatt III.5 der Vergabeunterlagen). 4) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. 5) Für die Erstellung von Angeboten wird keine Vergütung gewährt. 6) Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal mitzuteilen. 7) Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein Los oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe beider Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, je Los einen Preisnachlass (Rabatt) für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für beide Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der angebotene Rabatt je Los wird für die Angebotswertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot für beide Lose eingereicht hat. Hat der Bieter – unter Berücksichtigung des rabattierten Preises – nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Siehe hierzu auch TEIL II, Ziffer II.6. der Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 -Übergabestelle Borchen
Beschreibung: (A) Übergabestelle Borchen Die Adresse der Übergabestelle Borchen lautet Buchenhof 6, 33178 Borchen. Sie befindet sich auf einem Betriebsgrundstück der Firma Remondis Südwestfalen GmbH. Diese Firma wurde im Rahmen einer vorhergehenden Logistik-Ausschreibung mit der Sammlung, der Zwischenlagerung und dem Umschlag des ausschreibungsgegenständlichen Altpapieres der Kommunen Delbrück, Hövelhof und Salzkotten beauftragt. Möglicherweise wird das Altpapier der Gemeinde Hövelhof nicht bei der Übergabestelle Borchen angeliefert. Für diesen Fall wird die in der Gemeinde Hövelhof tatsächlich eingesammelte Menge im Rahmen eines „Mengentausches“ durch Altpapier vergleichbarer Qualität aus einem anderen kommunalen Herkunftsbereich ersetzt. Das Altpapier ist an der Übergabestelle zu übernehmen. Die Übergabestelle verfügt über alle genehmigungstechnischen Voraussetzungen und ist bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Die Übergabestelle ist für große Abfallsammelfahrzeuge ausgelegt (Containerfahrzeuge und/oder Schubbodenfahrzeuge). Die Beladung erfolgt durch die Betreiber der Übergabestelle mit geeigneten Fahrzeugen und Geräten (z. B. Bagger; Radlader, ggf. mit Hochkippschaufel). Die Anlage ist zum Zwecke der Abholung des Altpapieres mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet: - montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr - außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. (B) Altpapieraufkommen Gegenstand dieser Ausschreibung sind das Altpapier in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Kreis Paderborn („Anteil örE“) und das Altpapier in der Zuständigkeit der Dualen Systeme („Anteil Duale Systeme“), welches von dort dem örE zur gemeinsamen Vermarktung überlassen wird. Das Altpapier stammt aus der behältergestützten Sammlung (Umleerbehälter MGB 120 l, 240 l und 1.100 l) der genannten Kommunen. Durch den Auftraggeber (AG) werden keine bestimmten Qualitäten oder Zusammensetzungen garantiert. Das Altpapier wird dem AN so übergeben, wie es dem AG überlassen wird. Der Anteil bezüglich etwaiger Störstoffe ist dem AG nicht bekannt ist und kann nicht angegeben werden. (C) Transportfahrzeuge Als Transportfahrzeuge für Transporte zu Erstbehandlungsanlagen oder zu Verwertungsanlagen innerhalb der EU sind geräuscharme, gegen Schall besonders gedämmte Fahrzeuge und Maschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) genügen. Zur Sicherstellung eines umweltfreundlichen Transports sind ausschließlich Fahrzeuge einzusetzen, die für eine emissionsarme Abfuhr geeignet sind und deren Emissionswerte mindestens den die Anforderungen der Norm EURO VI erfüllen. Die eingesetzten Transportfahrzeuge müssen zudem den Anforderungen der StVZO entsprechen. (D) Übernahme- und Transportlogistik Der AG oder der jeweilige Betreiber der Übergabestelle meldet dem AN den Bedarf der PPK-Abholungen für volle LKW-Ladungen werktäglich bis 12:00 Uhr. Der AN verpflichtet sich zur Abholung des Altpapiers spätestens bis zum übernächsten Werktag um 11:00 Uhr. Der Transport einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) umfasst alle Leistungen, die vom Transportfahrzeug und dem zugehörigen Personal ausgeführt werden müssen, um das übernommene Altpapier zu transportieren, anzuliefern und abzuladen einschließlich Rückfahrt und aller weiteren Nebenleistungen. Auch die Organisation der Transportleistungen einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) obliegt dem AN. Vom AN sind alle für den Transport der Altpapiermengen notwendigen Fahrzeuge und ggf. Container zu stellen. (E) Verwertung des Altpapieres Der AN hat das übernommene Altpapier inklusive der anteiligen Verpackungen aus PPK zeitnah zu verwerten. Die Verwertung muss den jeweils aktuellen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), dem VerpackG, den Feststellungs- bzw. Genehmigungsbescheiden der Bundesländer, den Vorgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie den Anforderungen der Umweltbehörden genügen. Die Verwertung des Altpapiers muss in einer oder mehreren dafür geeigneten und genehmigten Anlage erfolgen. Dies schließt die Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe ein. (F) Mengenstromnachweis/Dokumentation Die vollständige Dokumentation des Verbleibs des gesammelten und an der jeweiligen Übergabestelle bereitgestellten Altpapiers und die Führung des Mengenstromnachweises für Altpapier ist Bestandteil der vom AN zu erbringenden Leistungen. Der AN stellt sicher, dass die von ihm gewählten Verwertungsanlagen von den Dualen Systemen als solche anerkannt werden. Für weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung (Teil II der Vergabeunterlagen).
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages (Teil IV der Vergabeunterlagen) einmalig um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister. Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung Alle beizubringenden Nachweise / Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat. Die Versicherungen müssen sowohl Personen-, und Sach-, als auch Vermögensschäden und auch solche Schäden abdecken, die erst nach Ablauf der Vertragsdauer offenbar werden. Die Haftpflichtversicherung muss bei Einsatz von Nachunternehmern auch Schäden aus Auswahlverschulden decken. Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.7 der Vergabeunterlagen): • Eigenerklärung des Bieters, wonach er sich verpflichtet, rechtzeitig vor Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle je Versicherungsjahr Gültigkeit hat, abzuschließen (falls nicht bereits abgeschlossen), diese Versicherungen während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber diese bis spätestens 15.09.2025 nachzuweisen. Die Versicherungen müssen sowohl Personen-, und Sach-, als auch Vermögensschäden und auch solche Schäden abdecken, die erst nach Ablauf der Vertragsdauer offenbar werden. Die Haftpflichtversicherung muss bei Einsatz von Nachunternehmern auch Schäden aus Aus-wahlverschulden decken.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Jahre (2022-2024). Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Jahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2 der Vergabeunterlagen)

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung bezogen auf die letzten drei Jahre (2022-2024). Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung bezogen auf die letzten drei Jahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III. 3.3 der Vergabeunterlagen)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist: Das Vorhandensein von Referenzaufträgen jeweils in den letzten drei Jahren betreffend die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung für ein oder mehrere Entsorgungsgebiet(e) mit einer Menge von insgesamt mindestens 3.000 Mg/a. Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren jeweils erbrachte Leistung: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung für ein oder mehrere Entsorgungsgebiet(e) mit einer Menge von insgesamt mindestens 3.000 Mg/a. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: Bezeichnung der Referenz-Leistung (mit Angabe der Herkunft des Altpapiers/des Entsorgungsgebietes), Bezeichnung des privaten oder öffentlichen Leistungsemfpängers, Angabe der Altpapiermenge /a und Angabe der Leistungzeit -(siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.4 der Vergabeunterlagen)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Der Bieter muss über ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für das Befördern und die vorbereitende Verwertung von Altpapier (Abfallschlüssel-nummern 200101 - Papier und Pappe und 150101 - Verpackungen aus Papier und Pappe) verfügen. Mindestens zwei Wochen bevor die Gültigkeit eines Zertifikats während der Leistungszeit endet, hat der AN das neue Zertifikat unaufgefordert gegenüber dem AG nachzuweisen. Hinweise: 1. Soweit der Bieter die Tätigkeiten des Beförderns und/oder die vorbereitende Verwertung im Sinne von Anlage 3 EfbV bezogen auf die vertragsgegenständlichen Abfälle und Leistungen nicht selbst ausübt, sondern durch (einen) Dritte(n) nach § 22 KrWG ausüben lässt, gilt Folgendes: Der Bieter bzw. dessen mit den Leistungen beauftragte Niederlassung muss in diesem Fall nicht im Sinne des § 56 Absatz 2 KrWG für diese Leistungen / Tätigkeiten zertifiziert sein, jedoch der / die Nachunternehmer. 2. Handelt es sich bei der Erstbehandlungsanlage um eine Papierfabrik, welche die Leistungen von der Annahme des Altpapiers an der Fabrik bis zur endgültigen Verwertung selbst erbringt, entfällt der Nachweis des Entsorgungsfachbetriebszertifikates für die vorbereitende Verwertung. Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Gültiges Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für das Befördern und für die vorbereitende Verwertung von Altpapier (Abfallschlüsselnummern 200101 und 150101). Handelt es sich bei der Erstbehandlungsanlage um eine Papierfabrik entfällt das Einreichen des Entsorgungsfachbetriebezertifikats für die vorbereitende Verwertung von Altpapier.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Der Preis hat eine Gewichtung von
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallverwertungs und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2- Übergabestelle Paderborn
Beschreibung: (A) Übergabestelle Paderborn Die Adresse der Übergabestelle Paderborn lautet Halberstädter Straße 14 a, 33106 Paderborn. Sie befindet sich auf einem Betriebsgrundstück der Firma Lobbe Entsorgung GmbH. Diese Firma wurde im Rahmen einer vorhergehenden Logistik-Ausschreibung mit der Sammlung, der Zwischenlagerung und dem Umschlag des ausschreibungsgegenständlichen Altpapieres der Kommunen Altenbeken, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren und Lichtenau beauftragt. Das Altpapier ist an der Übergabestelle zu übernehmen. Die Übergabestelle ist verkehrstechnisch gut erschlossen. Die Übergabestelle verfügt über alle genehmigungstechnischen Voraussetzungen und ist bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Die Übergabestelle ist für große Abfallsammelfahrzeuge ausgelegt (Containerfahrzeuge und/oder Schubbodenfahrzeuge). Die Beladung erfolgt durch die Betreiber der Übergabestelle mit geeigneten Fahrzeugen und Geräten (z. B. Bagger; Radlader, ggf. mit Hochkippschaufel). Die Anlage ist zum Zwecke der Abholung des Altpapieres mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet: - montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr - außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. (B) Altpapieraufkommen Gegenstand dieser Ausschreibung sind das Altpapier in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Kreis Paderborn („Anteil örE“) und das Altpapier in der Zuständigkeit der Dualen Systeme („Anteil Duale Systeme“), welches von dort dem örE zur gemeinsamen Vermarktung überlassen wird. Das Altpapier stammt aus der behältergestützten Sammlung (Umleerbehälter MGB 120 l, 240 l und 1.100 l) der genannten Kommunen. Durch den Auftraggeber (AG) werden keine bestimmten Qualitäten oder Zusammensetzungen garantiert. Das Altpapier wird dem AN so übergeben, wie es dem AG überlassen wird. Der Anteil bezüglich etwaiger Störstoffe ist dem AG nicht bekannt ist und kann nicht angegeben werden. (C) Transportfahrzeuge Als Transportfahrzeuge für Transporte zu Erstbehandlungsanlagen oder zu Verwertungsanlagen innerhalb der EU sind geräuscharme, gegen Schall besonders gedämmte Fahrzeuge und Maschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) genügen. Zur Sicherstellung eines umweltfreundlichen Transports sind ausschließlich Fahrzeuge einzusetzen, die für eine emissionsarme Abfuhr geeignet sind und deren Emissionswerte mindestens den die Anforderungen der Norm EURO VI erfüllen. Die eingesetzten Transportfahrzeuge müssen zudem den Anforderungen der StVZO entsprechen. (D) Übernahme- und Transportlogistik Der AG oder der jeweilige Betreiber der Übergabestelle meldet dem AN den Bedarf der PPK-Abholungen für volle LKW-Ladungen werktäglich bis 12:00 Uhr. Der AN verpflichtet sich zur Abholung des Altpapiers spätestens bis zum übernächsten Werktag um 11:00 Uhr. Der Transport einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) umfasst alle Leistungen, die vom Transportfahrzeug und dem zugehörigen Personal ausgeführt werden müssen, um das übernommene Altpapier zu transportieren, anzuliefern und abzuladen einschließlich Rückfahrt und aller weiteren Nebenleistungen. Auch die Organisation der Transportleistungen einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) obliegt dem AN. Vom AN sind alle für den Transport der Altpapiermengen notwendigen Fahrzeuge und ggf. Container zu stellen. (E) Verwertung des Altpapieres Der AN hat das übernommene Altpapier inklusive der anteiligen Verpackungen aus PPK zeitnah zu verwerten. Die Verwertung muss den jeweils aktuellen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), dem VerpackG, den Feststellungs- bzw. Genehmigungsbescheiden der Bundesländer, den Vorgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie den Anforderungen der Umweltbehörden genügen. Die Verwertung des Altpapiers muss in einer oder mehreren dafür geeigneten und genehmigten Anlage erfolgen. Dies schließt die Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe ein. (G) Mengenstromnachweis/Dokumentation Die vollständige Dokumentation des Verbleibs des gesammelten und an der jeweiligen Übergabestelle bereitgestellten Altpapiers und die Führung des Mengenstromnachweises für Altpapier ist Bestandteil der vom AN zu erbringenden Leistungen. Er übernimmt diese Aufgabe für die vertragsgegenständliche Menge des im jeweiligen Gebietslos von den örE im Holsystem eingesammelten Altpapiers. Der AN stellt sicher, dass die von ihm gewählten Verwertungsanlagen von den Dualen Systemen als solche anerkannt werden. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil II der Vergabeunterlagen).
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages (Teil IV der Vergabeunterlagen) einmalig um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister. Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung Alle beizubringenden Nachweise / Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat. Die Versicherungen müssen sowohl Personen-, und Sach-, als auch Vermögensschäden und auch solche Schäden abdecken, die erst nach Ablauf der Vertragsdauer offenbar werden. Die Haftpflichtversicherung muss bei Einsatz von Nachunternehmern auch Schäden aus Auswahlverschulden decken. Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.7 der Vergabeunterlagen): • Eigenerklärung des Bieters, wonach er sich verpflichtet, rechtzeitig vor Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle je Versicherungsjahr Gültigkeit hat, abzuschließen (falls nicht bereits abgeschlossen), diese Versicherungen während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber diese bis spätestens 15.09.2025 nachzuweisen. Die Versicherungen müssen sowohl Personen-, und Sach-, als auch Vermögensschäden und auch solche Schäden abdecken, die erst nach Ablauf der Vertragsdauer offenbar werden. Die Haftpflichtversicherung muss bei Einsatz von Nachunternehmern auch Schäden aus Aus-wahlverschulden decken.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Jahre (2022-2024). Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Jahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2 der Vergabeunterlagen)

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung bezogen auf die letzten drei Jahre (2022-2024). Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung bezogen auf die letzten drei Jahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III. 3.3 der Vergabeunterlagen)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist: Das Vorhandensein von Referenzaufträgen jeweils in den letzten drei Jahren betreffend die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung für ein oder mehrere Entsorgungsgebiet(e) mit einer Menge von insgesamt mindestens 3.000 Mg/a. Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren jeweils erbrachte Leistung: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung für ein oder mehrere Entsorgungsgebiet(e) mit einer Menge von insgesamt mindestens 3.000 Mg/a. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: Bezeichnung der Referenz-Leistung (mit Angabe der Herkunft des Altpapiers/des Entsorgungsgebietes), Bezeichnung des privaten oder öffentlichen Leistungsemfpängers, Angabe der Altpapiermenge /a und Angabe der Leistungzeit -(siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.4 der Vergabeunterlagen)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Der Bieter muss über ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für das Befördern und die vorbereitende Verwertung von Altpapier (Abfallschlüssel-nummern 200101 - Papier und Pappe und 150101 - Verpackungen aus Papier und Pappe) verfügen. Mindestens zwei Wochen bevor die Gültigkeit eines Zertifikats während der Leistungszeit endet, hat der AN das neue Zertifikat unaufgefordert gegenüber dem AG nachzuweisen. Hinweise: 1. Soweit der Bieter die Tätigkeiten des Beförderns und/oder die vorbereitende Verwertung im Sinne von Anlage 3 EfbV bezogen auf die vertragsgegenständlichen Abfälle und Leistungen nicht selbst ausübt, sondern durch (einen) Dritte(n) nach § 22 KrWG ausüben lässt, gilt Folgendes: Der Bieter bzw. dessen mit den Leistungen beauftragte Niederlassung muss in diesem Fall nicht im Sinne des § 56 Absatz 2 KrWG für diese Leistungen / Tätigkeiten zertifiziert sein, jedoch der / die Nachunternehmer. 2. Handelt es sich bei der Erstbehandlungsanlage um eine Papierfabrik, welche die Leistungen von der Annahme des Altpapiers an der Fabrik bis zur endgültigen Verwertung selbst erbringt, entfällt der Nachweis des Entsorgungsfachbetriebszertifikates für die vorbereitende Verwertung. Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Gültiges Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für das Befördern und für die vorbereitende Verwertung von Altpapier (Abfallschlüsselnummern 200101 und 150101). Handelt es sich bei der Erstbehandlungsanlage um eine Papierfabrik entfällt das Einreichen des Entsorgungsfachbetriebezertifikats für die vorbereitende Verwertung von Altpapier.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Der Preis hat eine Gewichtung von
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallverwertungs und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungs und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
Registrierungsnummer: 2275
Postanschrift: Alte Schanze 40
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5251308-3019
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster
Registrierungsnummer: e21d7768-2ab6-4e9a-9843-9142a43f01ea
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Registrierungsnummer: bf30d24b-56bd-4866-a05a-360725467227
Postanschrift: Aldegreverstraße 10-14
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5251308-3020
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 866f4992-f952-49c7-b492-6d6cabd41e60 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 11:38:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 371726-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 109/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025

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