5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter bestätigt, dass er über eine bestehende und gültige Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Bitte legen Sie einen Nachweis über die bestehende Versicherung bei. Die Versicherung muss folgende Deckungssummen beinhalten: • € 3.000.000 für Sach-, Personen- und Vermögensschäden Nachzuweisen ist dies durch eine gültige Versicherungspolice, die die entsprechenden Deckungssummen für den Auftragsfall bestätigt. Bitte beachten Sie: Ein Hinweis auf der Versicherungspolice, dass sich die Versicherung automatisch verlängert, wird nicht akzeptiert. Es muss eine aktuelle Fassung der Versicherungspolice vorgelegt werden. Ist die Versicherungspolice zum Nachweis der zur Versicherungspflicht als Anlage beigefügt? Fehlerhafte Nachweise führen zum Ausschluss.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot Referenzprojekte anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens ein Referenzprojekt anzugeben, aus dem sich die folgende Mindestanforderung ergibt: - Durchführung von Inspektions-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Dächern, Dachrinnen und Fallrohren sowie Flachdächern in den letzten fünf Jahren. Dies schließt insbesondere die Reinigung und Instandhaltung von Dachentwässerungssystemen sowie die Überprüfung der Dichtheit und Sicherheit von Dächern in gewerblichen, öffentlichen oder ähnlichen anspruchsvollen Objekten ein. Beantworten Sie bitte die folgenden Fragen zu Ihren Referenzen und geben die entsprechenden Informationen an. Nichtbeantwortung der Fragen kann zum Ausschluss führen. Sollten Sie eine Bietergemeinschaft sein oder sich einer Eignungsleihe bei einem anderen Unternehmen bedienen, so sind diese Angaben für weitere Mitglieder der Bietergemeinschaft oder eignungsgebenden Unternehmen unter "Bietergemeinschaft/Eignungsleihe" anzugeben. Die Beantwortung der Fragen ist bei einer Eignungsleihe oder Bietergemeinschaft verpflichtend. Eine Nichtbeantwortung kann zum Ausschluss führen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (keine Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter - § 22 InsO).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir rechtlich und tatsächlich in der Lage bin/sind, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen werde(n) ich/wir die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen. Ich/wir werden die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für mich/uns eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder ich/wir eine solche hätte(n) erkennen können, die mich/uns an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflich tung bekannt werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung gem. §123 Abs. 1 GWB Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Erklärung gem. §123 Abs. 4 GWB Ist das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder kann dies durch den öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden? Erklärung gem. §124 Abs. 1 GWB Befindet sich das Unternehmen in einer der folgenden Situationen? - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen, - das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt, - das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; das Verhalten einer Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, - es bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als einen Ausschluss nicht wirksam beseitigt werden kann, - eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung kann nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als einen Ausschluss beseitigt werden, - das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt, - das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder das Unternehmen hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zu §19 MiLoG (Mindestlohngesetz) Liegt ein Ausschlussgrund nach § 19 MiLoG vor? Zu §98c AuftenthG (Aufenthaltsgesetz) Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c AuftenthG vor? Zu §21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) Liegt ein Ausschlussgrund nach §21 AEntG vor? Zu § 21 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfung ) Liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 SchwarzArbG vor?
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Hat das Unternehmen sowie die jeweiligen geschäftsführenden Personen in Bezug auf das vorliegende Verfahren keine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen oder in sonstiger Weise nicht wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt?
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens (qualifizierter Nachunternehmer) benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des qualifizierten Nachunternehmers in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind für den qualifizierten Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses qualifizierten Nachunternehmers nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Nachunternehmer, die der Bewerber für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nehmen will, müssen in diesem Verfahrensstadium noch nicht benannt werden. Hierzu werden entsprechende Forblätter zur Verfügung gestellt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus diesem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Bitte geben Sie Ihre Unternehmensgröße an. Die Einordnung bezieht sich auf die Definition des Statistischen Bundesamt. Es gelten folgende Grenzen: Kleinstunternehmen bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz Kleines Unternehmen bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz Mittleres Unternehmen bis 249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz Großunternehmen über 249 tätige Personen oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz (Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Information zur Technischen Leistungsfähigkeit Welches Unternehmen (Mitglied der Bietergemeinschaft/ Unternehmen dessen Eignung geliehen werden soll) hat den in der Referenz benannten Auftrag ausgeführt? Geben Sie Namen und Anschrift des Unternehmens an. Eine Nichtbeantwortung der Frage kann zum Ausschluss führen Bitte nennen Sie uns hier den Auftraggeber des Projektes, dass Sie als Referenz angeben möchten. Folgende Angaben müssen enthalten sein: - Name des Auftraggebers - Anschrift - Ansprechpartner Nichtbeantwortung der Frage kann zum Ausschluss führen. Geben Sie hier den Leistungszeitraum des durchgeführten Projektes an. Dieser muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen (ab 2019). Geben Sie den Zeitraum monatsgenau an. Nichtbeantwortung der Frage kann zum Ausschluss führen. Angabe des Nettoauftragsvolumens des Projektes in Euro. Nichtbeantwortung der Frage kann zum Ausschluss führen. Geben Sie hier den Projekttitel sowie eine Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung zum Projekt an. Aus den Referenzprojekten ergibt sich, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Durchführung mithilfe von fundierten Kenntnissen in der Stellwerkstechnik der Firma Alstom mit dem Typ EBI Lock 500 und deren eingesetzte Komponenten: • Erfahrungen in LST-Projekten bei meterspurigen NE-Bahnen und im Nahverkehrsbereich. o Planung von solchen Anlagen o Bauüberwachung von solchen Anlagen • Erfahrungen in TK-Projekten mit LWL-Installationen o Planung von solchen Anlagen o Bauüberwachung von solchen Anlagen • Erfahrungen im Kabeltrassentiefbau bei meterspurigen NE-Bahnen und im Nahverkehrsbereich o Planung von solchen Anlagen o Bauüberwachung von solchen Anlagen • Spezifische Softwaresysteme für signaltechnische Pläne o AutoCAD o ProSig Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten fünf Jahren (ab 2019) erbracht worden sind. Nichtbeantwortung der Frage kann zum Ausschluss führen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Die Teilnahme an der verpflichtenden Vor-Ort-Besichtigung ist Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Bieter müssen sich vorab über die Bieterkommunikation unter Angabe der teilnehmenden Personen sowie einer erreichbaren Mobilfunknummer zur Besichtigung anmelden. Der genaue Termin und Treffpunkt werden den angemeldeten Bietern im Anschluss mitgeteilt. Angebote von Bietern, die nicht an der Vor-Ort-Besichtigung teilgenommen haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 5 Abs. 2 LTTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. 2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576. 3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. 3 Mio. EUR) 4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung 5. Im Falle der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 0
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Karlsruhe