2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ruppichteroth
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Für Bietergemeinschaften (1), Eignungsleihe (2) und Nachunternehmer (3) gelten die nachfolgenden Regelungen zum Nachweis der Eignung: (1) Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 6) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter 5.1.9. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. (2) Eignungsleihe: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese andere(n) Unternehmen unter Verwendung des Formblatts „Formblatt Eignungsleihe“ (Anlage 8) zu benennen und die Verpflichtungserklärung (Anlage 8a) mit dem Angebot einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Angebot einzureichen. Die unter Ziffer 5.1.9. "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und 5.1.9. "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Unterlagen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. (3) Nachunternehmer: Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im „Formblatt Einbeziehung von Unterauftragnehmern“ (Anlage 7) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 7 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers (Anlage 7a) mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 7 die Unterauftragnehmer zu benennen und unter Verwendung der Verpflichtungserklärung in Anlage 7a nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Betrugsbekämpfung: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Korruption: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Zahlungsunfähigkeit: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 5) zu verwenden.