2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 198 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 198 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen: 1. Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter Ziffer 5.1.10 gilt für die Zuschlagskriterien: Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der Leistungskennzahl (L), die für die Qualität des Angebots steht, durch die Preiskennzahl (P), die für den Angebotspreis steht. Auf Basis dieser Kennzahl (Z) wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Um das zu bezuschlagende Angebot zu ermitteln, wird zudem ein Schwankungsbereich von 10 % für die Kennzahl der Wirtschaftlichkeit (Z) festgelegt. Als Ausgangswert dient das Angebot mit der höchsten Kennzahl der Wirtschaftlichkeit. Unterhalb der höchsten Kennzahl der Wirtschaftlichkeit erstreckt sich der Schwankungsbereich. Liegen weitere Angebote mit ihrer Kennzahl der Wirtschaftlichkeit innerhalb des Schwankungsbereichs, ist die höchste Leistungskennzahl entscheidend dafür, welches Angebot den Zuschlag erhält. Sollten mehrere Bieter die gleiche Leistungskennzahl erreichen, ist der günstigste Preis für den Zuschlag entscheidend. 2. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen, dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. 3. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. 4. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. 5. Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen. In Ausnahmefällen ist auch eine Leistungserbringung imAusland erforderlich. 6. Die Bieter unterliegen der Meldepflicht finanzieller Zuwendungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren gemäß Art. 29 der Verordnung (EU) 2022/2560. 7. Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden, Einrichtungen und Organe auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland: Auswärtiges Amt, Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesanstalt für Meterialforschung und -prüfung, Bundesanstalt für Wasserbau, Bundesarchiv, Bundeskanzleramt, Bundeskartellamt, Bundeskriminalamt, Bundesministerium des Innern und für Heimat, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Gesundheit, Bundespolizeipräsidium, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Bw Bekleidungsmanagement GmbH, Deutsche Energy Terminals GmbH, Die Autobahn GmbH des Bundes, Eisenbahn-Bundesamt, Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R., Friedrich-Ebert-Stiftung, Informationstechnikzentrum Bund, Kraftfahrt-Bundesamt, Nationale Anti Doping Agentur, Robert Koch-Institut, Statistisches Bundesamt, Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, Zollkriminalamt Köln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -