Deutschland – Regenerierte Aktivkohle – Qualifizierungssystem Aktivkohle Stadtwerke Düsseldorf AG

345801-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Regenerierte Aktivkohle – Qualifizierungssystem Aktivkohle Stadtwerke Düsseldorf AG
OJ S 102/2025 28/05/2025
Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Düsseldorf AG
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Qualifizierungssystem Aktivkohle Stadtwerke Düsseldorf AG
Beschreibung: Los A) Frischkohle Lieferung frischer Kornaktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung auf Kokosnussschalen-Basis als Makeup-Kohle für Reaktivierungen. Los B) Abholung, Reaktivierung, Wiederanlieferung von ehemals steinkohlebasierter Aktivkohle mit Beimischung von kokosnussschalenbasierter Aktivkohle von ursprünglich 8 x 30 mesh in den Wasserwerken des AG, Reaktivierung der Kohle inklusive Ausgleich des Abbrandverlustes mit durch den AG freigegebener Frischkohle auf Kokosnussschalenbasis (siehe Los A) und Wiederanlieferung.
Kennung des Verfahrens: 800651ad-057b-4ff4-b161-ca4ed0a7b5ec
Interne Kennung: 2025-017-EU-Bekanntmachung
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24954200 Regenerierte Aktivkohle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24954100 Neue Aktivkohle
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Düsseldorf
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wasserwerke des AG im Stadtgebiet Düsseldorf.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0Z5ZEY
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Frischkohle
Beschreibung: Los A) Frischkohle Eigenschaften: - Benetzbarkeit / aufschwimmender Anteil kleiner oder gleich 0,6% (m/m) - Körnung 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm), bestimmt nach DIN EN 12902 - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % (gemäß DIN EN 12915-1) - Rütteldichte ca. 530 kg/m³, Schüttdichte ca. 460 kg/m³, bestimmt gemäß DIN EN 12915-1 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <1,9 sein, bestimmt gemäß DIN EN 12902 - Kugelhärte >90, bestimmt nach DIN EN 12915-1 - Aschegehalt maximal 15%, bestimmt nach DIN EN 12902 - Wassergehalt bei Anlieferung max. 5% - Weitere Verunreinigungen und Nebenbestandteile (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.2 "Verunreinigungen und Nebenbestandteile" Tabelle 1): max. 3% wasserlösliche Bestandteile, max. 0,002 g Zink / g Aktivkohle, bestimmt nach DIN EN 12902 - maximale Gehalte an wasserlöslichen und wasserextrahierbaren Stoffen (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.3 "Wasserextrahierbare Substanzen" Tabelle 2): 10 µg/l Arsen, 0,5 µg/l Cadmium, 5 µg/l Chrom, 0,3 µg/l Quecksilber, 15 µg/l Nickel, 5 µg/l Blei, 3 µg/l Antimon, 3 µg/l Selen, 5 µg/l Cyanid, 0,02 µg/l PAK (Summe der Konzentrationen von Fluoranthen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Benzo(ghi)perylen, Indeno(1,2,3-cd)pyren) für das Extinktionswasser - Die in den relevanten DIN EN (12902 und 12915-1) angegebenen Prüfverfahren sind anzuwenden. Bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in den DIN EN angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Erfolgt eine Änderung der Rohstoffe (Gewinnungsstätte) oder des Herstellungsverfahrens der kokosnussschalenbasierten Aktivkohle, muss der AG spätestens vor Abruf einer Lieferung vom Anbieter über die Änderung informiert werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Anforderungen der relevanten Produktnorm unverändert eingehalten werden. Die einzusetzende Aktivkohle muss der DIN EN 12915-1 "Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Teil 1: Frische granulierte Aktivkohle" entsprechen und nach §20 TrinkwV zugelassen sein ("Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß §20 TrinkwV Teil I b "Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden"). Die SWD hält sich an die Empfehlungen des DVGW-Arbeitsblattes W239 als das für Wasserversorger relevante technische Regelwerk. Für jede Frischkohleliefercharge zum Einsatz in der Reaktivierung ist dem AG ein Qualitätsnachweis (Analysenzertifikat der Liefercharge) mitzuliefern. Los B) Abholung, Reaktivierung und Wiederanlieferung Das Reaktivat hat den Vorgaben der DIN EN 12915-2 zu entsprechen, insbes.: - Körnung (nach Absiebung <0,6 mm): 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm) - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <2,1 sein - Anhebung der Jodzahl um mindestens 200 mg Jod/g Aktivkohle gemäß DVGW-Regel W239. Die Jodzahl soll nach der Reaktivierung 750 mg Jod/g Aktivkohle nicht unterschreiten. Die Jodzahl der gebrauchten und der reaktivierten Aktivkohle ist anzugeben. - Die Prüfverfahren gemäß DIN EN 12915-2 Punkt 8 "Prüfverfahren" sind anzuwenden oder bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in der DIN EN 12915-2 angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Der AN muss jeder Lieferung von reaktivierter Aktivkohle ein Analysezertifikat beifügen, welches die Angaben der rückgelieferten Aktivkohle (Reaktivat und Frischkohle) spezifiziert. Erwartet werden dabei folgende Angaben: - Korngrößenverteilung nach EN 12902 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U nach EN 12915-1 - Rütteldichte oder Schüttdichte nach EN 12915-1 (Es ist zwingend anzugeben, welcher Parameter bestimmt wird.) - Kugelhärte nach EN 12915-1 - Jodzahl nach EN 12902 (der zu Reaktivierenden Aktivkohle und der reaktivierten Aktivkohle ohne Makeup, optional zusätzlich auch die Jodzahl der resultierenden Rücklieferung) - Aschegehalt nach EN 12902 - Angabe des prozentualen Makeup-Anteils in der rückgelieferten Kohle (entspricht dem Abbrand- und sonstigem Prozessverlust) - Bezeichnung der zugegebenen Makeup-Kohle Es muss sichergestellt werden, dass die abgeholte Charge an Kohle nicht mit anderen Kohlen vermischt wird und dadurch sicher diese Charge zurückgeliefert wird. Dazu muss dem AG Beschreibung des Prozessablaufs der Reaktivierung zur Verfügung gestellt werden, um dies nachvollziehen zu können. Weitere Punkte: - Speditionsleistungen: Die Reinigung des Silofahrzeuges in einer zertifizierten Tankreinigungsanlage vor dem Transport ist zu belegen (Reinigungszertifikate obligatorisch). Die Aktivkohlequalität darf durch den Transport nicht negativ verändert und/oder die Aktivkohle darf nicht mit Fremdstoffen kontaminiert werden. Daher sind Vorgänge und Einbauten im Silo, die die Qualität der Kohle negativ beeinflussen können, zu vermeiden. - Logistik: zwei Filter/Woche möglich Rücklieferung innerhalb von 14 Tagen - Qualitätssicherung: Einreichen geeigneter Zertifikate als Beleg (z.B. ISO 9001) - Verfahren: Stufe 1 "Teilnahmeantrag" Mit dem Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb sind vom Bewerber die unter "Bedingungen" genannten Unterlagen, Nachweise und Angaben einzureichen Stufe 2: "Material zum Test": Nach Sichtung und positiver Bewertung der Teilnahmeanträge behält der AG sich das Recht vor, Material liefern zu lassen, um diverse Analysen und durch den AG entwickelte Qualitätstests durchzuführen. Erst nach positiver Bewertung des Materials in allen Stufen wird der Bewerber in den möglichen Bieterkreis aufgenommen. Stufe 3: In Stufe 3 behält der AG sich das Recht vor eine Reaktivierung der Kohle vom Bewerber durchführen zu lassen und ein Audit im Betrieb des Bewerbers, insbesondere der Reaktivierungsanlage, vorzunehmen.
Interne Kennung: LOS A
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24954100 Neue Aktivkohle
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Düsseldorf
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wasserwerke des AG im Stadtgebiet Düsseldorf.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Voraussichtlich jährliche Vergabe durch separates Ausschreibungsverfahren nach erfolgreichem Bestehen des Qualifizierungssystems (geschlossener Bieterkreis).
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: 1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 2) Organigramm der Unternehmensstruktur 3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können 4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3) 5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften 6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung 7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter 8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann 9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren 10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt 11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme 12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3) 13) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3) 14) Bestätigung (z. B. durch Eigenerklärung), dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde. 15) Kundenreferenzliste über die Belieferung mit mind. ähnlichen Materialien, aus der hervorgeht, dass Erfahrungen im Trinkwasserbereich bestehen. Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: 16) Nachweis über ein leistungsfähiges Qualitätsmanagementsystem gem. ISO 9001

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung: 17) Nachweis über ein leistungsfähiges Umweltmanagementsystem gem. ISO 14001
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0Z5ZEY/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0Z5ZEY
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ergänzung zu "Nachforderung": Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Weitere Unterlagen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen. Zusätzliche Angaben zum Verfahren: Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Hiermit werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, ihre Interessensbekundungen innerhalb der benannten Frist über das e-Vergabe-Portal einzureichen. Hierzu müssen alle unter dem "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattformen bereits gleiche/ähnliche Unterlagen vorgelegt haben. An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet. Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn - eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung, - Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, - Benennung der bevollmächtigten Personen, - Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und - eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und - jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Düsseldorf AG
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Düsseldorf AG
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Abholung, Reaktivierung, Wiederanlieferung
Beschreibung: Los A) Frischkohle Eigenschaften: - Benetzbarkeit / aufschwimmender Anteil kleiner oder gleich 0,6% (m/m) - Körnung 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm), bestimmt nach DIN EN 12902 - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % (gemäß DIN EN 12915-1) - Rütteldichte ca. 530 kg/m³, Schüttdichte ca. 460 kg/m³, bestimmt gemäß DIN EN 12915-1 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <1,9 sein, bestimmt gemäß DIN EN 12902 - Kugelhärte >90, bestimmt nach DIN EN 12915-1 - Aschegehalt maximal 15%, bestimmt nach DIN EN 12902 - Wassergehalt bei Anlieferung max. 5% - Weitere Verunreinigungen und Nebenbestandteile (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.2 "Verunreinigungen und Nebenbestandteile" Tabelle 1): max. 3% wasserlösliche Bestandteile, max. 0,002 g Zink / g Aktivkohle, bestimmt nach DIN EN 12902 - maximale Gehalte an wasserlöslichen und wasserextrahierbaren Stoffen (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.3 "Wasserextrahierbare Substanzen" Tabelle 2): 10 µg/l Arsen, 0,5 µg/l Cadmium, 5 µg/l Chrom, 0,3 µg/l Quecksilber, 15 µg/l Nickel, 5 µg/l Blei, 3 µg/l Antimon, 3 µg/l Selen, 5 µg/l Cyanid, 0,02 µg/l PAK (Summe der Konzentrationen von Fluoranthen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Benzo(ghi)perylen, Indeno(1,2,3-cd)pyren) für das Extinktionswasser - Die in den relevanten DIN EN (12902 und 12915-1) angegebenen Prüfverfahren sind anzuwenden. Bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in den DIN EN angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Erfolgt eine Änderung der Rohstoffe (Gewinnungsstätte) oder des Herstellungsverfahrens der kokosnussschalenbasierten Aktivkohle, muss der AG spätestens vor Abruf einer Lieferung vom Anbieter über die Änderung informiert werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Anforderungen der relevanten Produktnorm unverändert eingehalten werden. Die einzusetzende Aktivkohle muss der DIN EN 12915-1 "Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Teil 1: Frische granulierte Aktivkohle" entsprechen und nach §20 TrinkwV zugelassen sein ("Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß §20 TrinkwV Teil I b "Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden"). Die SWD hält sich an die Empfehlungen des DVGW-Arbeitsblattes W239 als das für Wasserversorger relevante technische Regelwerk. Für jede Frischkohleliefercharge zum Einsatz in der Reaktivierung ist dem AG ein Qualitätsnachweis (Analysenzertifikat der Liefercharge) mitzuliefern. Los B) Abholung, Reaktivierung und Wiederanlieferung Das Reaktivat hat den Vorgaben der DIN EN 12915-2 zu entsprechen, insbes.: - Körnung (nach Absiebung <0,6 mm): 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm) - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <2,1 sein - Anhebung der Jodzahl um mindestens 200 mg Jod/g Aktivkohle gemäß DVGW-Regel W239. Die Jodzahl soll nach der Reaktivierung 750 mg Jod/g Aktivkohle nicht unterschreiten. Die Jodzahl der gebrauchten und der reaktivierten Aktivkohle ist anzugeben. - Die Prüfverfahren gemäß DIN EN 12915-2 Punkt 8 "Prüfverfahren" sind anzuwenden oder bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in der DIN EN 12915-2 angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Der AN muss jeder Lieferung von reaktivierter Aktivkohle ein Analysezertifikat beifügen, welches die Angaben der rückgelieferten Aktivkohle (Reaktivat und Frischkohle) spezifiziert. Erwartet werden dabei folgende Angaben: - Korngrößenverteilung nach EN 12902 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U nach EN 12915-1 - Rütteldichte oder Schüttdichte nach EN 12915-1 (Es ist zwingend anzugeben, welcher Parameter bestimmt wird.) - Kugelhärte nach EN 12915-1 - Jodzahl nach EN 12902 (der zu Reaktivierenden Aktivkohle und der reaktivierten Aktivkohle ohne Makeup, optional zusätzlich auch die Jodzahl der resultierenden Rücklieferung) - Aschegehalt nach EN 12902 - Angabe des prozentualen Makeup-Anteils in der rückgelieferten Kohle (entspricht dem Abbrand- und sonstigem Prozessverlust) - Bezeichnung der zugegebenen Makeup-Kohle Es muss sichergestellt werden, dass die abgeholte Charge an Kohle nicht mit anderen Kohlen vermischt wird und dadurch sicher diese Charge zurückgeliefert wird. Dazu muss dem AG Beschreibung des Prozessablaufs der Reaktivierung zur Verfügung gestellt werden, um dies nachvollziehen zu können. Weitere Punkte: - Speditionsleistungen: Die Reinigung des Silofahrzeuges in einer zertifizierten Tankreinigungsanlage vor dem Transport ist zu belegen (Reinigungszertifikate obligatorisch). Die Aktivkohlequalität darf durch den Transport nicht negativ verändert und/oder die Aktivkohle darf nicht mit Fremdstoffen kontaminiert werden. Daher sind Vorgänge und Einbauten im Silo, die die Qualität der Kohle negativ beeinflussen können, zu vermeiden. - Logistik: zwei Filter/Woche möglich Rücklieferung innerhalb von 14 Tagen - Qualitätssicherung: Einreichen geeigneter Zertifikate als Beleg (z.B. ISO 9001) - Verfahren: Stufe 1 "Teilnahmeantrag" Mit dem Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb sind vom Bewerber die unter "Bedingungen" genannten Unterlagen, Nachweise und Angaben einzureichen Stufe 2: "Material zum Test": Nach Sichtung und positiver Bewertung der Teilnahmeanträge behält der AG sich das Recht vor, Material liefern zu lassen, um diverse Analysen und durch den AG entwickelte Qualitätstests durchzuführen. Erst nach positiver Bewertung des Materials in allen Stufen wird der Bewerber in den möglichen Bieterkreis aufgenommen. Stufe 3: In Stufe 3 behält der AG sich das Recht vor eine Reaktivierung der Kohle vom Bewerber durchführen zu lassen und ein Audit im Betrieb des Bewerbers, insbesondere der Reaktivierungsanlage, vorzunehmen.
Interne Kennung: LOS B
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24954200 Regenerierte Aktivkohle
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Düsseldorf
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wasserwerke des AG im Stadtgebiet Düsseldorf.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Voraussichtlich jährliche Vergabe durch separates Ausschreibungsverfahren nach erfolgreichem Bestehen des Qualifizierungssystems (geschlossener Bieterkreis).
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: 1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 2) Organigramm der Unternehmensstruktur 3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können 4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3) 5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften 6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung 7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter 8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann 9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren 10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt 11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme 12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3) 13) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3) 14) Bestätigung (z. B. durch Eigenerklärung), dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde. 15) Kundenreferenzliste über die Belieferung mit mind. ähnlichen Materialien, aus der hervorgeht, dass Erfahrungen im Trinkwasserbereich bestehen. Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: 16) Nachweis über ein leistungsfähiges Qualitätsmanagementsystem gem. ISO 9001

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung: 17) Nachweis über ein leistungsfähiges Umweltmanagementsystem gem. ISO 14001
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0Z5ZEY/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0Z5ZEY
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ergänzung zu "Nachforderung": Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Weitere Unterlagen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen. Zusätzliche Angaben zum Verfahren: Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Hiermit werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, ihre Interessensbekundungen innerhalb der benannten Frist über das e-Vergabe-Portal einzureichen. Hierzu müssen alle unter dem "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattformen bereits gleiche/ähnliche Unterlagen vorgelegt haben. An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet. Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn - eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung, - Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, - Benennung der bevollmächtigten Personen, - Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und - eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und - jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Düsseldorf AG
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Düsseldorf AG
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Düsseldorf AG
Registrierungsnummer: DE 811365006
Postanschrift: Höherweg 100
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40233
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadtwerke Düsseldorf AG
Telefon: +49(0)211 821 2748
Internetadresse: http://www.swd-ag.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9f18b496-108d-42d8-abd5-a3917cfea8fd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems
Unterart der Bekanntmachung: 15
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/05/2025 14:47:01 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 345801-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 102/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/05/2025

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