5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45214210 Bau von Grundschulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klosterstraße 8
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1) Der Auftraggeber führt ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. 2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können über den genannten Link barrierefrei abgerufen werden. 3) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für sie eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bewerbers"). 4) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und alle wesentlichen Unterlagen für die spätere Angebotserstellung (im Entwurf) können über das Vergabeportal abgerufen werden. 5) Alle Vordrucke, deren Dateiname mit "G.2." beginnt, sind solche des Angebotsverfahrens, die lediglich zur Kenntnisnahme bereitgestellt werden. Sie sind mit dem Wasserzeichen "Entwurf" gekennzeichnet und im Teilnahmewettbewerb noch nicht zu bearbeiten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Es ist für den Bewerber, für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jedes benannte Nachunternehmen ein aktueller (= im Zeitpunkt der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate) Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften (bspw. Partnerschaftsgesellschaften) vorzulegen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer bestehenden, branchenüblichen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Mindestkriterium: - Für Planungsleistungen: Eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro. Für Personenschäden mindestens 10 Mio. Euro, für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umwelthaftung und Umweltschäden gemäß USchadG) mindestens 2,5 Mio. Euro - jeweils pro Schadensfall und zweifach maximiert pro Kalenderjahr. - Für Bauleistungen: Eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro. Für Personenschäden mindestens 10 Mio. Euro, für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umwelthaftung und Umweltschäden gemäß USchadG) mindestens 2,5 Mio. Euro - jeweils pro Schadensfall und zweifach maximiert pro Kalenderjahr. - Für die Betriebsphase: Eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro, für Personenschäden mindestens 10 Mio. Euro und für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umwelthaftung und Umweltschäden nach USchadG) mindestens 1,0 Mio. Euro - jeweils pro Schadensfall und zweifach maximiert pro Kalenderjahr. Darüber hinaus wird durch den Bewerber erklärt, dass im Fall des Zuschlags für die Planungs- und Bauphase (bis zur Abnahme) eine Bauleistungsversicherung (inkl. Bauherrenrisiko) in Höhe der Auftragssumme abgeschlossen und nachgewiesen wird. Alternativ ist eine durch den Bewerber auf eigener Unterlage zu erstellende Eigenerklärung, dass eine bereits bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung im Fall des Zuschlags entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen für die Objektplanung Die Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft müssen mindestens eine vergleichbare Referenz für die Objektplanung für vergleichbare Hochbauprojekte vorlegen. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Mindestkriterium). Vergleichbar sind nur Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Objektplanungsleistungen für Schul- und Bildungseinrichtungen oder gleicher Komplexität, - Erbringung der LPH 3, 4 und 5 der Objektplanung gemäß § 34 HOAI, - Abschluss der LPH 5 im Referenzzeitraum 01.01.2020 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, - Neubau und - mindestens 1.000 m² BGF. Durch Einreichung von vergleichbaren und somit wertungsfähigen Referenzen können Wertungspunkte erzielt werden. Die Verteilung der Punkte kann der Eignungsmatrix (A.1.02) entnommen werden. Bei Einreichung von mehr als 5 vergleichbaren Referenzen werden nur die besten 5 Referenzen berücksichtigt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen für die Fachplanung technische Ausrüstung (TA) Die Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft müssen mindestens eine vergleichbare Referenz für die TA-Planung für vergleichbare Hochbauprojekte vorlegen. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Mindestkriterium). Vergleichbar sind nur Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Erbringung der LPH 3 und 5 der Fachplanungsleistungen TA gemäß § 55 HOAI, - Abschluss der LPH 5 im Referenzzeitraum 01.01.2020 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, - Neubau, - mindestens 1.000 m² BGF und - Erbringung von HKLS-Planungsleistungen in den Anlagenklassen 1-3 und 8 (HKLS, Gebäudeautomation). Durch Einreichung von vergleichbaren und somit wertungsfähigen Referenzen können Wertungspunkte erzielt werden. Die Verteilung der Punkte kann der Eignungsmatrix (A.1.02) entnommen werden. Bei Einreichung von mehr als 5 vergleichbaren Referenzen werden nur die besten 5 Referenzen berücksichtigt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen für die Bauleistungen Die Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft müssen mindestens eine vergleichbare Referenz für die Bauleistung für vergleichbare Hochbauprojekte vorlegen. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Mindestkriterium). Vergleichbar sind nur Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Errichtung eines Neubaus, - mindestens 1.000 m² BGF und - Übergabe an den Nutzer im Referenzzeitraum 01.01.2020 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung. Durch Einreichung von vergleichbaren und somit wertungsfähigen Referenzen können Wertungspunkte erzielt werden. Die Verteilung der Punkte kann der Eignungsmatrix (A.1.02) entnommen werden. Bei Einreichung von mehr als 5 vergleichbaren Referenzen werden nur die besten 5 Referenzen berücksichtigt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen für Technisches Gebäudemanagement Die Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft sollen vergleichbare Referenzen für durchgeführte Leistungen des technischen Gebäudemanagements für vergleichbare Hochbauprojekte vorlegen. Vergleichbar sind nur Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Technisches Gebäudemanagement (Instandhaltung, Wartung, Bedienung, - Inspektionen) für Hochbauprojekte, - mindestens 1.000 m² BGF und - Leistungserbringung im Referenzzeitraum 01.01.2020 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung für mindestens 12 Monate. Dies bedeutet, dass die Leistungen sowohl vor dem genannten Zeitraum beauftragt worden sein können, als auch innerhalb des genannten Zeitraums. Die Leistungen müssen hierbei innerhalb des vorgenannten Zeitraums für mindestens 12 Monate kontinuierlich erbracht worden sein. Durch Einreichung von vergleichbaren und somit wertungsfähigen Referenzen können Wertungspunkte erzielt werden. Die Verteilung der Punkte kann der Eignungsmatrix (A.1.02) entnommen werden. Bei Einreichung von mehr als 5 vergleichbaren Referenzen werden nur die besten 5 Referenzen berücksichtigt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Städtebauliche Ausbildung und Architektur- und Gestaltungsqualität
Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium Städtebauliche Ausbildung und Architektur- und Gestaltungsqualität können maximal 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Städtebauliche Ausbildung: 40 Punkte - Architektur- und Gestaltungsqualität: 60 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02).
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Raum- und Funktionsprogramm
Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium Raum- und Funktionsprogramm können maximal 250 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Umsetzung Raumprogramm (Gebäude): 100 Punkte - Umsetzung Funktionalbeziehungen (Gebäude): 100 Punkte - Umsetzung Außenanlagen: 50 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02).
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 250,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Baukonstruktion, Technischen Anlagen und Freianlagen
Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium Qualität der Baukonstruktion, Technischen Anlagen und Freianlagen können maximal 150 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Qualität der Baukonstruktion (Gebäude): 67,5 Punkte - Qualität der Technischen Anlagen (Gebäude): 67,5 Punkte - Qualität der Freianlagen (Grünflächen, befestigte Flächen, Einbauten): 15 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02).
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 150,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Bewertung des monetären Kriteriums "Preis" erfolgt nach Punkten. Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden. Grundlage für die Ermittlung der Punktzahl sind die im Vordruck Preisblatt (G.2.04) angebotenen Kostenbestandteile für a) Planungs-, Bau- und Bauzwischenfinanzierungsleistungen, b) Kosten für die Betriebsleistungen. Die Kostenbestandteile nach a) werden ab dem Fertigstellungszeitpunkt der Leistungen über einen Diskontierungszinssatz von 1,1 % p. a. auf den 01.01.2025 abdiskontiert. Die als Kosten des ersten Vollbetriebsjahres angebotenen Kostenbestandteile nach b) werden über den vereinbarten Leistungszeitraum von 25 Jahren mit einer vorgegebenen Preissteigerungsannahme von 3,48% p. a. indexiert und anschließend über einen Diskontierungszinssatz von 1,1 % p. a. auf den 01.01.2025 abdiskontiert. Das Angebot mit dem geringsten Gesamtbarwert (sog. Bestbieter) erhält die maximal erreichbare Punktzahl im monetären Kriterium "Preis" von 500 Punkten. Alle weiteren Angebote werden ins Verhältnis zum Gesamtbarwert des "Bestbieters" gesetzt durch Division des Gesamtbarwertes des Bestbieters durch den Gesamtbarwert des jeweiligen Angebots.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen bestimmt sich nach § 16a EU VOB/A.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB TVgG NRW)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung bzw. der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- bzw. der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Viersen, vertreten durch den FB 25 - Zentrales Gebäudemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Viersen, vertreten durch den FB 25 - Zentrales Gebäudemanagement