2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72514000 Verwaltung von Computeranlagen, 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: I. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://www.evergabe.de/auftraege/auftrag-suchen) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Vergabenummer: TZB-AP-2025 II. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und später eines Angebotes ist die Registrierung auf der Vergabeplattform zwingend erforderlich. Ebenso können Interessenten und Bewerber erst nach vorheriger Registrierung Fragen zur Ausschreibung stellen. III. Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nicht etwas anderes ergibt, erfolgt die Kommunikation ausschließlich elektronisch in deutscher Sprache über die Vergabeplattform eVergabe.de. Eine Kommunikation mit dem AG auf anderem Wege als über die Vergabeplattform im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung ist unzulässig und kann zum Ausschluss des betreffenden Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichten-Modul von eVergabe.de an die BARMER zu richten. Die Antworten werden im Rahmen einer Bewerberinformation allen registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. IV. Fragen sind ausschließlich über das Nachrichten-Modul der Vergabeplattform eVergabe.de in deutscher Sprache an die BARMER zu richten. Es ist deutlich zu machen, auf welche Vorgaben sich die Frage bezieht. Andere Stellen des AG werden keine Auskünfte erteilen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ausschließlich durch den AG in Textform erteilte Auskünfte sind verbindlich. Wir bitten Fragen, die den Teilnahmewettbewerb betreffen, bis zum 12.06.2025 zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht in der vorgenannten Frist an den Auftraggeber gerichtet werden, werden grundsätzlich nicht beantwortet. Der AG behält sich allerdings vor, verspätet gestellte Fragen noch zu beantworten, wenn er dies für sachdienlich hält. V. Angabe der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Der Auftraggeber wird auf Basis der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen, insbesondere der Angaben im Fragenkatalog, die Bewerber auswählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Anhand der Angaben im Fragenkatalog prüft der Auftraggeber zunächst, ob bei dem Bewerber Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB vorliegen oder ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB nachgewiesen wurden. Alle Verfahrensteilnehmer müssen ferner die im Fragenkatalog aufgeführten Ausschlusskriterien (A- Kriterien) zur Eignung erfüllen. Die Nichterfüllung von A-Kriterien führt zum Ausschluss vom Verfahren. Aus dem Kreis der Kreis der Bewerber, die nicht nach §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB oder wegen der Nichterfüllens von A-Kriterien ausgeschlossen werden, wählt der AG mindestens drei bis maximal fünf Bewerber aus, die für den ausgeschriebenen Auftrag am besten geeignet sind. Für die Auswahl der zuzulassenden Teilnehmer wird dabei anhand der Wertung der nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien und Gewichtungen ein Ranking nach Maßgabe der erreichten Gesamtpunktzahl festgelegt: Referenz Fragenkatalog 5.1.1 "Zahl der Nutzer des Arbeitsplatzservices" - 25 % Gewichtung Referenz Fragenkatalog 5.1.2 "Anzahl gleichzeitiger Nutzer des Service 'virtueller Arbeitsplatz'" - 25 % Gewichtung Referenz Fragenkatalog 5.1.3 "Anzahl der Services im Referenzprojekt" - 25 % Gewichtung Referenz Fragenkatalog 5.1.4 "Wie viele Jahre wurden die Services im Referenzprojekt betrieben?" -25 % Gewichtung Die Auswahlkriterien werden entsprechend der im Fragebogenkatalog dargestellten Systematik bewertet: Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: 1. Zahl der Nutzer/Arbeitsplätze, für die die Arbeitsplatzservices zur Verfügung gestellten wurden (max. 25 Punkte): Die Referenz erhält die volle Punktzahl ab 15.000 Nutzern. 2. Anzahl gleichzeitiger Nutzer des Service „virtueller Arbeitsplatz“ (max. 25 Punkte): Die Referenz erhält die volle Punktzahl ab arbeitstäglich 11.000 gleichzeitigen Nutzern. 3. Anzahl der Services im Referenzprojekt (max. 25 Punkte): Die Referenz erhält die volle Punktzahl beim gleichzeitigen Einsatz von allen sechs genannten Services. 4. Wie viele Jahre wurden die Services im Referenzprojekt betrieben? (max. 25 Punkte): Die Referenz erhält die volle Punktzahl bei einer Laufzeit von 5 Jahren oder mehr (abgeschlossene Referenzprojekte) bzw. bisher 2 Jahren oder mehr für laufende Referenzprojekte, ab dem Start des Go-Live. Es kann maximal eine Gesamtpunktzahl von 100 gewichteten Punkte erreicht werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Ob bei einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Bewerbern drei, vier oder fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet der AG nach pflichtgemäßem Ermessen. Er wird die Entscheidung danach treffen, ob angesichts der Unterschiede zwischen den Bewerbern im Ranking die Zulassung von mehr als drei Bietern mit Blick auf die Verfahrensziele sachdienlich erscheint. Sachdienlich ist die Zulassung insbesondere dann, wenn der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber geringer ist als zwischen dem zwei- und drittplatzierten Bieter (dann vier Bieter), bzw. – wenn danach mindestens vier Bewerber zugelassen werden – der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem viert- und fünftplatzierten Bieter geringer ist als zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber (dann fünf Bieter). Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, so werden diese alle zur Angebotsabgabe aufgefordert. VI. Im Rahmen des Vergabeverfahrens können die Bieter entweder das Bereitstellungsmodell “Dedicated” oder das Bereitstellungsmodell “Shared” oder – im Wege von zwei Hauptangeboten – sowohl das Bereitstellungsmodell “Dedicated” als auch das Bereitstellungsmodell “Shared” anbieten. Eine Kombination von “Dedicated” und “Shared”-Ansätzen im gleichen Bereitstellungsmodell (Hybrid-Modell) ist bislang nicht zugelassen. Der Auftraggeber steht entsprechenden Ansätzen jedoch grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Die Bieter sind daher ausdrücklich aufgerufen, im Rahmen von Verhandlungsvorschlägen aufzuzeigen, wenn und ggf. inwieweit sie ein Hybrid-Modell für zweckmäßig erachten und wie sich die Umsetzung auf die Wirtschaftlichkeit des Angebots auswirken würde bzw. aus welchen Gründen die Berücksichtigung für den Auftraggeber vorteilhaft wäre. Der Verhandlungsvorschlag sollte mindestens folgende Informationen enthalten: o eine nachvollziehbare Beschreibung des Vorschlags, o die aus Sicht des Bieters entstehenden Vorteile, insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Flexibilität oder technische Leistungsfähigkeit, o eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen im Vergleich zu den Konzepten des indikativen Angebots. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Abschluss der indikativen Angebotsphase das Kombinationsverbot aufzuheben und ein Hybrid-Modell (d.h. eine Kombination aus „Dedicated“-Ansätzen und „Shared“-Ansätzen im gleichen Bereitstellungsmodell) zuzulassen. VII. In Data Centern in Frankfurt befinden sich relevante Workloads/Services für Kernprozesse des Auftraggebers, die in Frankfurt verbleiben und nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Der Auftraggeber behält sich vor, die Standortanforderungen für die in dieser Ausschreibung anzubietenden Data Center nach Abschluss der indikativen Angebotsphase zu präzisieren, sofern bei der Prüfung der Angebote festgestellt wird, dass die vorgeschlagenen Data Center Standorte ein Latenzrisiko für die dort befindlichen Workloads/Services darstellen. In diesem Fall werden die betroffenen Bieter aufgefordert, im Rahmen der verbindlichen Angebote Maßnahmen zur Minimierung dieses Risikos vorzuschlagen, z.B. alternative Standorte für ihre Data Center.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: n/a
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Betrugsbekämpfung: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Schweres berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB