1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu den Wirkstoffen Damoctocog alfa pegol und Octocog alfa
Beschreibung: Vereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Damoctocog alfa pegol (Jivi®) und Octocog alfa (Kovaltry®). Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt. Der Auftragswert für den vergebenen Auftrag kann deshalb nur als fiktiver Wert angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellenwerten.
Kennung des Verfahrens: 77bce7ad-dbd7-4bcc-b7ca-645db9ae4d4e
Interne Kennung: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu den Wirkstoffen Damoctocog alfa pegol und Octocog alfa
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Deutsch
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu den Wirkstoffen Damoctocog alfa pegol und Octocog alfa
Beschreibung: Vereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Damoctocog alfa pegol (Jivi®) und Octocog alfa (Kovaltry®)
Interne Kennung: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu den Wirkstoffen Damoctocog alfa pegol und Octocog alfa
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Auftragsvergabe erfolgt ausschließlich an den Auftragnehmer aufgrund des bestehenden Patentschutzes zu den vertragsgegenständlichen Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Damoctocog alfa pegol und Octocog alfa (Alleinstellungsmerkmal des Unternehmens) und der Gewährleistung einer hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren: 221 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle): - Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: - aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums. Erläuterung: Die vertragsgegenständlichen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Damoctocog alfa pegol (Jivi®) und Octocog alfa (Kovaltry®) sind zwingend im Rahmen der Auftragsdurchführung zu liefern. Die Gewährleistung der hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieser Arzneimittel schließen in der Gesamtbetrachtung die Auftragsvergabe an Dritte aus. Die hier beschafften Arzneimittel sind von der Preisfestsetzung gem. § 130d SGB V betroffen. Die Auftraggeberin hat daher die Vereinbarung gemäß § 17 Abs. 5 VgV in einem Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Hierfür wurden alle in Frage kommenden pharmazeutischen Unternehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bayer Vital GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Wirkstoffe Damoctocog alfa pegol und Octocog alfa
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 221 000,00 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Damoctocog alfa pegol und Octocog alfa
Titel: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu den Wirkstoffen Damoctocog alfa pegol und Octocog alfa
Datum des Vertragsabschlusses: 13/05/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Abteilung: Unternehmensbereich 3 Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08 Verhandlungen & Verträge – Produkte
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 0711 6525-21407
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t004922894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Bayer Vital GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE812127882
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Allee Gebäude K56
Stadt: Leverkusen
Postleitzahl: 51368
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
Telefon: 0214-301
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bb60ecce-f094-4df5-8843-5b07b985f712 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2025 08:52:13 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 331761-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 98/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/05/2025