1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Soziale Sicherung
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Wartungsverlängerung und Neue Lizenzen für Veritas NetBackup
Beschreibung: Das BAS beabsichtigt die Beschaffung der Wartungsverlängerung für bestehende sowie die Beschaffung neuer Lizenzen für Veritas NetBackup.
Kennung des Verfahrens: 9c0938e6-5594-4aac-8c31-154573779501
Interne Kennung: ZVS-196/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72900000 Computer-Backup-Dienste und Katalogkonvertierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 205 188,46 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §§ 14 Abs. 2 S. 1, 15 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: I. Ich erkläre/ wir erklären, dass wir in dem Staat, in dem wir niedergelassen sind, zur Berufsausübung berechtigt sind. II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n). III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n). IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind. Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert. V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Abs. 2 LkSG belegt worden sind. VI. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an. VII. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Im Übrigen verweisen wir auf Anlage D5.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Wartungsverlängerung und Neue Lizenzen für Veritas NetBackup
Beschreibung: Das BAS beabsichtigt die Beschaffung der Wartungsverlängerung für bestehende sowie die Beschaffung neuer Lizenzen für Veritas NetBackup.
Interne Kennung: ZVS-196/2025 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72900000 Computer-Backup-Dienste und Katalogkonvertierung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erweiterung POS 1 FETB NetBackup Enterprise Edition - 18 TB Erweiterung POS 1 FETB NetBackup Enterprise Edition - 23 TB Optionale Leistungen können nach tatsächlichem Bedarf innerhalb der Vertragslaufzeit (14. September 2025 bis 13. September 2028) zu den angegebenen Konditionen durch den Auftraggeber beauftragt und vom Zeitpunkt der Erweiterung auf Basis des oben (1a; 1b) angegeben jährlichen Einzelpreises anteilig (Restlaufzeit Monate) zum Beginn (nach Lieferung) bis zum Vertragsende (13.09.2028) in Rechnung gestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 205 188,46 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung auf dem Formular D6 Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation abgeben: Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 derVerordnung (EU) 2022 /1269 des Rates vom 21. Juli 2022. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D6 Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation zu bestätigen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Antikorruptionserklärung Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Erklärung auf der Anlage D7 Antikorruptionserklärung abgeben: Antikorruptionserklärung. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D7 Antikorruptionserklärung zu bestätigen. 1. Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken. 2. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer. 3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu. 4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen. 5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht, • bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen. • die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden. 6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eintrag im Berufs, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister (sofern erforderlich) Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen: Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen ist, sofern er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D8 Bieterprofil beizufügen. Des Weiteren ist ein Auszug aus dem Register beizufügen. Dies entfällt für nicht eintragungspflichtige Bieter.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben. Er erklärt, dass: - er die deutschen Gesetze einhält. - er abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden. Hiervon ausgenommen sind die bei Auftragserteilung gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die der Auftragnehmer gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage B1) übermittelt. - er dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden. - er die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als alleinverbindlich anerkennt. - er mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren einverstanden ist. - er keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn als Bieter vorliegen und eine solche Eintragung auch nicht droht. - er die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen (Anlage A1) pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. - die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs.3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen. Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate ist, vorlegen zu lassen. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann das BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen. Der Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden (erst nach sperater Aufforderung). Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen. Darüber hinaus
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen: Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 440.000 Euro pro Schadensfall. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie zum Nachweis der Versicherung eine Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D10 beizufügen. Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. (mit Angebotsabgabe):Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen zu bestätigen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Angaben zum Unternehmen/Bieterprofil Beschreibung: Die Angaben sind in dem Formular D8 Bieterprofil Die Angaben sind in dem Formular D8 Bieterprofil einzutragen und dem Angebot beizufügen. Die Angaben zum Unternehmen enthalten im Wesentlichen die folgenden Punkte: Firmenangaben, Kontaktdaten, Beschreibung der Organisationsstruktur, Beschreibung der technischen Ausrüstung, Anzahl der Beschäftigten im aktuellen Geschäftsjahr (bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart): Diese Anforderung ist nicht als Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verstehen. Das Unternehmen des Bieters muss nicht seit mindestens drei Jahren existent und/oder geschäftstätig gewesen sein. Darüber hinaus ist in dem Formular D8 Bieterprofil die Ansprechperson für Rückfragen einzutragen, an die sich die Vergabestelle im Falle von notwendigen Nachforderungen und / oder Aufklärungen im Sinne des § 56 Abs. 2 S.1 VgV wenden kann.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, werden die Angebote hinsichtlich der Gesamtsumme (EUR) gegenübergestellt. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (EUR) stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Gleichheit entscheidet das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/06/2025
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht auf Basis der korrigierten Formulare vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert. Angebote von Bietern, die die korrigierten Formulare für die von der Vergabestelle geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben, auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist, nicht oder nicht vollständig enthalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Korrektur des Preisblattes (D1 Angebotsformular) die Verwendung des bis dahin übersandten Preisblattes zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung führt! Die Nachforderung des Preisblattes findet nicht statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Vertraulichkeitsvereinbarung Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind: - Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien, die der Auftragnehmer direkt oder indirekt vom Auftraggeber zur Abwicklung des Auftrages erhält und als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt. - Die beauftragten Leistungen und sonstige Arbeitsergebnisse. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden. Der Auftragnehmer wird alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen. Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeiter oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die zum Einsatz kommenden Personen ebenfalls die vorliegende Vertraulichkeitsvereinbarung einhalten. Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und - Materialien zurückzugeben. Eine Herausgabe oder Löschung von Daten und Informationen gilt nicht, soweit dies gesetzlichen Vorschriften entgegensteht. Daten und Informationen, die in routinemäßig abgespeicherten Sicherheitsdateien enthalten sind und deren unmittelbare Löschung nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist, können nach Absprache zu einem späteren Zeitpunkt geringeren Aufwands gelöscht werden und sind bis dahin weiterhin als vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden in vollem Umfang, die dem Auftraggeber durch Verletzung dieser vertraglichen Pflichten entstehen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechtsnachfolger der Parteien. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Diese Vereinbarung unterliegt dem Deutschen Recht. Gerichtsstand ist Bonn
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsbehelfsbelehrung Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Hat ein interessiertes Unternehmen einen geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt, so ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der ausschreibenden Stelle zu rügen (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der ausschreibenden Stelle geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 2-3 GWB). Teilt die ausschreibende Stelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Deutschland (DE) Tel. +49 228/9499-0 Telefax +49 228/9499-400 vk@bundeskartellamt.bund.de www.bundeskartellamt.de Hinweis zum Nachprüfungsverfahren: Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Soziale Sicherung
Registrierungsnummer: DE450832239
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Abteilung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich- Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7f1ef731-77b4-46ef-b52f-ba592d1625ba - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/05/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 332233-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 98/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/05/2025