Deutschland – Immobiliendienste – Anmietung einer Kindertageseinrichtung in der Wermelskirchener Innenstadt für die Dauer von 25 Jahren

317433-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Immobiliendienste – Anmietung einer Kindertageseinrichtung in der Wermelskirchener Innenstadt für die Dauer von 25 Jahren
OJ S 94/2025 16/05/2025
Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wermelskirchen - Zentrale Vergabestelle -
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Anmietung einer Kindertageseinrichtung in der Wermelskirchener Innenstadt für die Dauer von 25 Jahren
Beschreibung: In der Wermelskirchner Innenstadt wird gemäß der aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplanung dauerhaft eine zusätzliche 4-gruppige Kindertagesstätte benötigt. Dafür sucht die Stadt Wermelskirchen einen Investor, welcher auf einem Grundstück und in einem entsprechend den u. a. gesetzlichen Anforderungen errichteten oder umgebauten Gebäude in Zusammenarbeit mit einem Träger in freier Trägerschaft ein 4-gruppige Kindertagesstätte für die Dauer von mindestens 25 Jahren betreibt. Der freie Träger muss ein lt. Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) geeigneter und gem. Sozialgesetzbuch VIII. Teil anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sein, der bereits über ausreichende Erfahrungen mit dem Betrieb einer mindestens dreigruppigen Kindertagesstätte und über Erfahrungen mit der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern verfügt. Voraussetzung Grundstück/Kindertageseinrichtung: Das Grundstück mit der Kita muss in der Innenstadt von Wermelskirchen liegen (s. beigefügter Plan mit gekennzeichnetem Gebiet, in dem sich das Grundstück befinden muss). Die Inbetriebnahme der Kita soll so schnell wie möglich, spätestens aber im Jahr 2028, und für die Dauer von mindestens 25 Jahren erfolgen. In allen Fällen müssen bei dem in Frage kommenden Grundstück die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Kindertagesstätte bereits gegeben sein oder ein evtl. bereits vorhandenes Bestandsgebäude für einen ggfls. notwendigen Umbau aber in jedem Fall für eine Nutzungsänderung geeignet sein. Die Nutzungsänderung darf auch nicht unter einem Vorbehalt stehen und sollte mindestens in Aussicht gestellt bzw. positiv vorbeschieden sein. Grundstücke/Gebäude, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Das vorhandene / umgebaute oder zu errichtende Gebäude und das dazugehörige Außenspielgelände muss ausreichend dimensioniert und aufgeteilt sein und den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes NRW für eine 4-gruppige Kindertagesstätte entsprechen, so dass eine Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung durch den Landschaftsverband Rheinland erteilt werden kann. Ohne diese Betriebserlaubnis ist der Betrieb einer Kindertagesstätte nicht zulässig. Einrichtungen, die insbesondere diese Voraussetzung nicht erfüllen können, werden im Sinne der Investoren-/Trägersuche nicht berücksichtigt. Die Zuwegung zur Einrichtung muss eine störungsfreie Bring- und Abholsituation ermöglichen. Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtung: Die Kindertageseinrichtung muss über folgende Gruppenstruktur verfügen: 2 x Gruppenform I lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform II lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform III lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Das entspricht 22 Plätze für unter 3-jährige Kinder und 53 Plätze für über 3-jährige Kinder lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Finanzierung: Die Finanzierung der Investitionskosten und der laufenden Betriebskosten erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz), die vom Träger entsprechend zu beantragen ist. Aus heutiger Sicht entstehen für die geplante Einrichtung Betriebskosten gem. Kinderbildungsgesetz in Höhe von mindestens rd. 649.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 25 Stunden-Plätzen bis höchstens 1.155.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 45 Stunden-Plätzen. Wertung der Teilnahmeanträge: Eine Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nur hinsichtlich der Erfüllung der o. g. Mindestanforderungen an Lage und Voraussetzungen sowie Vorliegen der weiteren Mindestanforderungen der Eignungserklärung. Ein weiteres Ranking innerhalb der geeigneten Teilnahmeanträge findet nicht statt. Alle geeigneten Teilnahmeanträge werden also im Verhandlungsverfahren weiter beteiligt.
Kennung des Verfahrens: e6f4770c-70de-47fa-9f0a-1e8bca9008b1
Interne Kennung: 14.25_EU_VVmTNW_VgV
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Anmietung einer Kindertageseinrichtung in der Wermelskirchener Innenstadt für die Dauer von 25 Jahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70000000 Immobiliendienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wermelskirchen
Postleitzahl: 42929
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 ff. GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 14.25_EU_VVmTNW_VgV - Anmietung einer Kindertageseinrichtung in der Wermelskirchener Innenstadt für die Dauer von 25 Jahren
Beschreibung: In der Wermelskirchner Innenstadt wird gemäß der aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplanung dauerhaft eine zusätzliche 4-gruppige Kindertagesstätte benötigt. Dafür sucht die Stadt Wermelskirchen einen Investor, welcher auf einem Grundstück und in einem entsprechend den u. a. gesetzlichen Anforderungen errichteten oder umgebauten Gebäude in Zusammenarbeit mit einem Träger in freier Trägerschaft ein 4-gruppige Kindertagesstätte für die Dauer von mindestens 25 Jahren betreibt. Der freie Träger muss ein lt. Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) geeigneter und gem. Sozialgesetzbuch VIII. Teil anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sein, der bereits über ausreichende Erfahrungen mit dem Betrieb einer mindestens dreigruppigen Kindertagesstätte und über Erfahrungen mit der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern verfügt. Voraussetzung Grundstück/Kindertageseinrichtung: Das Grundstück mit der Kita muss in der Innenstadt von Wermelskirchen liegen (s. beigefügter Plan mit gekennzeichnetem Gebiet, in dem sich das Grundstück befinden muss). Die Inbetriebnahme der Kita soll so schnell wie möglich, spätestens aber im Jahr 2028, und für die Dauer von mindestens 25 Jahren erfolgen. In allen Fällen müssen bei dem in Frage kommenden Grundstück die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Kindertagesstätte bereits gegeben sein oder ein evtl. bereits vorhandenes Bestandsgebäude für einen ggfls. notwendigen Umbau aber in jedem Fall für eine Nutzungsänderung geeignet sein. Die Nutzungsänderung darf auch nicht unter einem Vorbehalt stehen und sollte mindestens in Aussicht gestellt bzw. positiv vorbeschieden sein. Grundstücke/Gebäude, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Das vorhandene / umgebaute oder zu errichtende Gebäude und das dazugehörige Außenspielgelände muss ausreichend dimensioniert und aufgeteilt sein und den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes NRW für eine 4-gruppige Kindertagesstätte entsprechen, so dass eine Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung durch den Landschaftsverband Rheinland erteilt werden kann. Ohne diese Betriebserlaubnis ist der Betrieb einer Kindertagesstätte nicht zulässig. Einrichtungen, die insbesondere diese Voraussetzung nicht erfüllen können, werden im Sinne der Investoren-/Trägersuche nicht berücksichtigt. Die Zuwegung zur Einrichtung muss eine störungsfreie Bring- und Abholsituation ermöglichen. Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtung: Die Kindertageseinrichtung muss über folgende Gruppenstruktur verfügen: 2 x Gruppenform I lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform II lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform III lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Das entspricht 22 Plätze für unter 3-jährige Kinder und 53 Plätze für über 3-jährige Kinder lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Finanzierung: Die Finanzierung der Investitionskosten und der laufenden Betriebskosten erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz), die vom Träger entsprechend zu beantragen ist. Aus heutiger Sicht entstehen für die geplante Einrichtung Betriebskosten gem. Kinderbildungsgesetz in Höhe von mindestens rd. 649.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 25 Stunden-Plätzen bis höchstens 1.155.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 45 Stunden-Plätzen. Wertung der Teilnahmeanträge: Eine Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nur hinsichtlich der Erfüllung der o. g. Mindestanforderungen an Lage und Voraussetzungen sowie Vorliegen der weiteren Mindestanforderungen der Eignungserklärung. Ein weiteres Ranking innerhalb der geeigneten Teilnahmeanträge findet nicht statt. Alle geeigneten Teilnahmeanträge werden also im Verhandlungsverfahren weiter beteiligt.
Interne Kennung: LOT-0001 14.25_EU_VVmTNW_VgV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70000000 Immobiliendienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wermelskirchen
Postleitzahl: 42929
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eine Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nur hinsichtlich der Erfüllung der o. g. Mindestanforderungen an Lage und Voraussetzungen sowie Vorliegen der weiteren Mindestanforderungen der Eignungserklärung. Ein weiteres Ranking innerhalb der geeigneten Teilnahmeanträge findet nicht statt. Alle geeigneten Teilnahmeanträge werden also im Verhandlungsverfahren weiter beteiligt. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD" (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen. Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen: - Eintragung in das Berufsregister - Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (sofern vorhanden) - Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW) - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen - Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme - Erklärung über vergleichbare Leistungen (Neubau oder Umbau eines Bestandsgebäudes, welches größer ist als ein Ein-/Zweifamilien-haus/Eigenheim) in Form von: Angabe von 1 positiven Referenz aus den letzten 15 Jahren über mind. 1 einen vergleichbaren Auftrag inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc. (ggf. Eigenungsleihe über Architekten) - Vorlage einer Eigenerklärung zum betreffenden Grundstück mit Angaben/Erläuterungen zu Größe, konkreter Lage, Vorhandensein der baurechtlichen Voraussetzungen, Einhaltung der geforderten Mindestvoraussetzungen gemäß der ‚Beschreibung Verhandlungsverfahren‘ (siehe Vergabeunterlagen unter ‚1_Anschreiben_TNW.zip‘). Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Geforderte Mindeststandards: Mind. 1 Referenz über vergleichbaren Auftrag aus den letzten 15 Jahren (ggf. Eignungsleihe über Architekten) Die Mindestanforderungen zur Grundstücksgröße, Lage etc. sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen (‚Beschreibung Verhandlungsverfahren‘ - siehe Vergabeunterlagen unter ‚1_Anschreiben_TNW.zip‘).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E75255159
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nachgefordert werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Siehe § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt. Die den Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende_Dokumente_TNW.zip' beigefügte 'Eigenerklärung_BMWK-Rundschreiben' ist ausgefüllt den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat Postanschrift: Postfach 200450 Ort: Bergisch-Gladbach Postleitzahl: 51462 Land: Deutschland Telefon: +49 2202 /13-0
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Wermelskirchen - Zentrale Vergabestelle -
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wermelskirchen - Zentrale Vergabestelle -
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002989
Postanschrift: Telegrafenstr. 29 - 33
Stadt: Wermelskirchen
Postleitzahl: 42929
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2196 710 112
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Registrierungsnummer: DE 12345678
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +492211473045
Fax: +492211472889
Internetadresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6395f79d-27b0-4cae-9dd5-24c735a4fa16 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung: 20
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2025 15:59:20 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 317433-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 94/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/05/2025

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