2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44612000 Flüssiggasbehälter
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Forckenbeckstr. 50
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5ZYT5LL6DMC alle Angebote sind aussschließlich über die Vergabeplattform abzugeben
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Korruption: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Betrugsbekämpfung: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Zahlungsunfähigkeit: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Entrichtung von Steuern: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wenn sie bestimmte rechtliche und ethische Kriterien nicht erfüllen.