Deutschland – Bau von Wärmeübertragungsanlagen – Brainergy Park Energie GmbH wg. provisorische Wärme-/Kälte Versorgung für die Energiezentrale

304515-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bau von Wärmeübertragungsanlagen – Brainergy Park Energie GmbH wg. provisorische Wärme-/Kälte Versorgung für die Energiezentrale
OJ S 91/2025 13/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Energie GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Brainergy Park Energie GmbH wg. provisorische Wärme-/Kälte Versorgung für die Energiezentrale
Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte sowie Energiedienstleistungen zu versorgen. Der AG plant die Errichtung einer Energiezentrale. Die Energieversorgung (Wärme/Kälte) des Low-Exergy-Netzes (LE-Netz) im Brainergy-Park soll über reversible Wärmepumpen, Wärme-/Kältespeicher, Elektrokessel und Abwärmeprozesse realisiert werden. Das LE-Netz soll in Betrieb genommen werden, bevor die Energiezentrale fertig gestellt wird. Aus diesem Grund soll eine provisorische Wärme-/Kälte-Versorgung errichtet werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die provisorische Wärme-/Kälte Versorgung (Los 2).
Kennung des Verfahrens: 5b0ac69b-82bd-4030-bac5-cac9c466fa3b
Interne Kennung: 80258-24 (10)
Verfahrensart: Sonstiges zweistufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45232142 Bau von Wärmeübertragungsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Brainergy Park 1
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Brainergy Park Energie GmbH wg. provisorische Wärme-/Kälte Versorgung für die Energiezentrale
Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte sowie Energiedienstleistungen zu versorgen. Der AG plant die Errichtung einer Energiezentrale. Die Energieversorgung (Wärme/Kälte) des Low-Exergy-Netzes (LE-Netz) im Brainergy-Park soll über reversible Wärmepumpen, Wärme-/Kältespeicher, Elektrokessel und Abwärmeprozesse realisiert werden. Das LE-Netz soll in Betrieb genommen werden, bevor die Energiezentrale fertig gestellt wird. Aus diesem Grund soll eine provisorische Wärme-/Kälte-Versorgung errichtet werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die provisorische Wärme-/Kälte (Los 2) Versorgung.
Interne Kennung: 80258-24 (11)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45232142 Bau von Wärmeübertragungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Brainergy Park 1
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Mindestumsatz (2022 bis 2024) Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich des Anlagenbaus, in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 2,0 Mio./Jahr betragen haben (Mindestkriterium). Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Bewerbungsformular. Auf die Möglichkeit zur Eignungsleihe wird hingewiesen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Mindestmitarbeiterzahl (2022 bis 2024) Die Anzahl der in den in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich des Anlagenbaus, tätigen fest angestellten fachlichen Mitarbeiter muss im Jahresmittel insgesamt jeweils mindestens 8 (nicht im Durchschnitt über die drei Jahre, sondern jeweils pro Jahr) betragen haben (Mindestkriterium). Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Bewerbungsformular. Auf die Möglichkeit zur Eignungsleihe wird hingewiesen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Unternehmensbezogene Referenzen als Auswahlkriterium Unter den Bewerbern, die die vorgenannten Mindestkriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl anhand der benannten unternehmensbezogenen Referenzen. Hierfür haben die Bewerber Referenzen des Unternehmens über Leistungen für Projekte, die mindestens eine der nachfolgenden Anforderungen erfüllt, anzugeben. Die Leistungen müssen jeweils in einem Zeitraum seit 2020 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein. Ältere Referenzen werden nicht gewertet. • Für jede Referenz über ein Projekt, das die Herstellung einer provisorischen Wärme- und Kälteversorgung umfasst hat, erhält der Bieter einen Teilpunkt • Für jede Referenz über ein Projekt, das den Einbau und Anschluss von Anlagenkomponenten in mobile Container umfasst hat, erhält der Bieter einen Teilpunkt; • Für jede Referenz über ein Projekt, das in Werksfertigung mit Anlieferung von vorgefertigten Baugruppen auf die Baustelle realisiert wurde, erhält der Bieter einen Teilpunkt; • Für jede Referenz über ein Projekt, das die Errichtung von Wärme- oder Kältespeicher (>50m³) umfasst hat, erhält der Bieter einen Teilpunkt; • Für jede Referenz über ein Projekt, das Verwendung von flexiblen Schlauchleitungen (als Provisorium oder zur dauerhaften Verwendung) umfasst hat, erhält der Bieter einen Teilpunkt; • Für jede Referenz über ein Projekt, bei dem wieder verwendbare Rohrkupplungssysteme eingesetzt wurden, erhält der Bieter einen Teilpunkt. Jeder Bewerber muss mindestens drei Referenzen angeben, die die vorgenannten Mindestanforderungen (mindestens eine Anforderung und Leistungszeitraum), erfüllen (Mindestkriterium). Zur Bewerberauswahl werden maximal fünf Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft bewertet. Für jede erfüllte Anforderung wird ein Teilpunkt vergeben. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle Anforderungen, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Je mehr Teilpunkte ein Bewerber erreicht, desto geeigneter ist er.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 8
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Erfahrung des Projektleiters (1) Berufserfahrung des Projektleiters im Bereich Anlagenbau Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters im Bereich Anlagenbau als Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 6 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 6 Jahre bis einschließlich 7 Jahren mit: 1 Punkt - mehr als 7 Jahren bis einschließlich 8 Jahren mit: 2 Punkten - mehr als 8 Jahren bis einschließlich 9 Jahren mit: 3 Punkten - mehr als 9 Jahren bis einschließlich 10 Jahren mit: 4 Punkten - mehr als 10 Jahren mit: 5 Punkten bewertet. (2) Personenbezogene Referenzen des Projektleiters im Bereich Anlagenbau Der Bieter hat eine persönliche Referenz des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters anzugeben. Die Referenz wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Herstellung einer provisorischen Wärme- und Kälteversorgung: 2 Teilpunkte - Errichtung von Wärme- oder Kältespeichern: 2 Teilpunkte - flexible Schlauchleitungen (provisorisch oder permanent) eingesetzt: 2 Teilpunkte - Lieferung von vorgefertigten Anlagen-Baugruppen (nicht gewertet werden vorgefertigte Rohrleitungsabschnitte) anschlussfertig auf die Baustelle: 2 Teilpunkte - Realisierung von Containeranlagen mit integrierter Anlagentechnik: 2 Teilpunkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Schriftliches Konzept zur Realisierung der Maßnahme bis 30.04.2026 Der Bieter hat ein schriftliches Konzept inklusive Zeitstrahl als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick die Realisierung des Projekts bis 30.04.2026 darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese bewerten zu können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein früherer Fertigstellungstermin zu keiner höheren Punktzahl führt. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. - 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. - 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. - 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. - 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten. Die ermittelte Punktzahl wird – je Angebot – mit 5 multipliziert. Der Bieter kann daher maximal 25 Punkte erreichen.
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preisangebot Der gewertete Angebotspreis wird auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses ermittelt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 60 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25513a-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: - Vertragserfüllungssicherheit (5% der Netto-Auftragssumme) - Mängelansprüchesicherheit (3% der Netto-Abrechnungssumme)
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird auf § 51 SektVO verwiesen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bedingungen gemäß Eignungskriterien
Finanzielle Vereinbarung: Keine Bestimmungen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Brainergy Park Energie GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Energie GmbH
Registrierungsnummer: +49 152 09408180
Postanschrift: Am Brainergy Park 1
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Telefon: +49 152 09408180
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b97c0bde-356e-4e15-9f88-e1b390374428 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/05/2025 19:58:40 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 304515-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 91/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/05/2025

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Steinfurt
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Swisttal
Tecklenburg
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