Deutschland – Bauarbeiten – Brainergy Park Energie GmbH wg. Baustraßen, Versorgungsgräben, Plattenfundamente

298373-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten – Brainergy Park Energie GmbH wg. Baustraßen, Versorgungsgräben, Plattenfundamente
OJ S 90/2025 12/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Energie GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Brainergy Park Energie GmbH wg. Baustraßen, Versorgungsgräben, Plattenfundamente
Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energiezentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Leistungen zur Baufeldfreimachung, einschließlich der Geländemodellierung, der Verfüllung bestehender Schachtbauwerke, des Grundausbaus von Verkehrsflächen und Baustraßen, der Herstellung von Versorgungsgräben für Strom, Wärme, Leerrohrsysteme etc. sowie der Errichtung von Plattenfundamenten und Standflächen mit Doppelboden für begehbare Stationen der Energieversorgung (wie Transformatoren und Mittelspannungs-Übergabestationen).
Kennung des Verfahrens: 5b379086-a61b-4392-be4b-c6e64b325c79
Interne Kennung: 80258-24 (9)
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Brainergy Park 1
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Brainergy Park Energie GmbH wg. Baustraßen, Versorgungsgräben, Plattenfundamente
Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energiezentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Leistungen zur Baufeldfreimachung, einschließlich der Geländemodellierung, der Verfüllung bestehender Schachtbauwerke, des Grundausbaus von Verkehrsflächen und Baustraßen, der Herstellung von Versorgungsgräben für Strom, Wärme, Leerrohrsysteme etc. sowie der Errichtung von Plattenfundamenten und Standflächen mit Doppelboden für begehbare Stationen der Energieversorgung (wie Transformatoren und Mittelspannungs-Übergabestationen).
Interne Kennung: 80258-24 (10)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Brainergy Park 1
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) gem. § 6a Abs. 2 Nr. 2 lit. c EU VOB/A Die Bieter haben den Umsatz des Unternehmens (netto) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, anzugeben (Eigenerklärung). Der erzielte Jahresumsatz (netto) jährlich mindestens EUR 2,0 Mio./Jahr betragen haben (Mindestkriterium). Die Erklärung hat in dem Formblatt „Erklärung zur Eignung“ an der entsprechenden Stelle zu erfolgen Alternativ kann der Nachweis durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Als vorläufiger Nachweis kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) dienen. In diesem Fall gilt § 6 Abs. 2 EU VOB/A zur Nachforderung durch den Auftraggeber.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erklärung zur Beschäftigtenzahl (2022, 2023, 2024) gem. § 6a Nr. 3 lit. b EU VOB/A Die Bieter haben die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, anzugeben. Die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte tätigen fest angestellten fachlichen Mitarbeiter muss im Jahresmittel insgesamt jeweils mindestens 15 (nicht im Durchschnitt über die drei Jahre, sondern jeweils pro Jahr) betragen haben (Mindestkriterium). Die Erklärung hat in dem Formblatt „Erklärung zur Eignung“ an der entsprechenden Stelle zu erfolgen Alternativ kann der Nachweis durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Als vorläufiger Nachweis kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) dienen. In diesem Fall gilt § 6 Abs. 2 EU VOB/A zur Nachforderung durch den Auftraggeber.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Unternehmensbezogene Referenzen Jeder Bewerber muss mindestens zwei Referenzen über die Erbringung angeben, die mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind und in einem Zeitraum von 2020 bis zur Abgabe des Angebotes abgeschlossen worden sind, angeben. Vergleichbar sind dabei Leistungen über Erd- und Tiefbauarbeiten, die Herstellung von Baustraßen, Gräben für Versorgungsleitungen sowie der Bau von Fundamenten. Zu jeder Referenz sind Angaben zum Auftraggeber, zur Projektdauer sowie zu den ausgeführten Leistungen zu machen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Gewertet werden die Angebote von Bietern, die die Anforderungen an die Eignung erfüllen und mittels der entsprechenden Erklärungen nachgewiesen haben. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25510d-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: - Vertragserfüllungssicherheit (5% der Netto-Auftragssumme) - Mängelansprüchesicherheit (3% der Netto-Abrechnungssumme)
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 14a EU VOB/A wird verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Energie GmbH
Registrierungsnummer: +49 231 438-2663
Postanschrift: Am Brainergy Park 1
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Telefon: +49 231 438-2663
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 06601b86-1954-4d57-985e-bd7c4b27ff0d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2025 22:08:24 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 298373-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 90/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/05/2025

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