1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Freiburg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vorinformation Schülerbeförderung mit Großbussen im Schuljahr 2025/2026 für Freiburger öffentliche Schulen (voraussichtlich 13 Lose)
Beschreibung: Die öffentlichen Freiburger Grundschulen besuchen zum Schwimmunterricht die Hallenbäder Haslach (79115 Freiburg), Lehen (79110 Freiburg), Hochdorf (79108 Freiburg), Westbad (79110 Freiburg) und FT von 1844 e.V. (79117 Freiburg) und für den Verkehrsunterricht die Jugendverkehrsschulen im Mösle-Park (79117 Freiburg) und in Breisach-Hofstetten (79206 Breisach). Die Beförderung der Schüler_innen und der Lehrkräfte von der Schule zum Hallenbad/Verkehrsübungsplatz und wieder zurück soll über Großbusse (bis max. 75 Plätze) erfolgen. Die Aufträge gelten in der Regel für ein ganzes Schuljahr: 22.09.2025 - 24.07.2026. Die Schülerbeförderungsleistungen entfallen generell an gesetzlichen Feiertagen sowie an beweglichen Ferientage und während der Schulferien. Davon unabhängig können die Leistungen aus schulorganisatorischen oder bäderbetrieblichen Gründen abbestellt werden. Dies wird dem Auftragnehmer durch die Schulleitung rechtzeitig mitgeteilt. Es werden voraussichtlich 13 Lose vergeben. Die genauen Abfahrtszeiten, Anzahl der Touren und Anzahl der Personen stehen erst zu einem späteren Zeitpunkt fest. Die Anzahl der Lose und Touren können sich ggf. ändern. Grundlagen für die Ausführung der Schülerbeförderungsleistung sind - die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), - die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung), - die Verpflichtung des Auftragnehmers, die verkehrsrechtlichen Bestimmungen insbesondere des Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten, - die Verpflichtung des Auftragnehmers, die im Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, sowie die im Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern formulierten sachlichen und personellen Voraussetzungen zu erfüllen, - die Verpflichtung des Auftragnehmers, die Fahrtzeiten genau einzuhalten. Für die o.g. Vorschriften gelten die jeweils gültigen Fassungen.
Interne Kennung: 2025002446
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Angebote können für ein, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79110
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dieser Bekanntmachung wird auf ein beabsichtigtes späteres Ausschreibungsverfahren hingewiesen. Das Herunterladen von Ausschreibungsunterlagen über das Vergabeportal Region Freiburg (https://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de/) ist erst nach der eigentlichen Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt möglich. Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Voraussichtlicher Verfahrensbeginn: siehe 11.2 Diese Bekanntmachung dient auch der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vorinformation Schülerbeförderung mit Großbussen im Schuljahr 2025/2026 für Freiburger öffentliche Schulen (voraussichtlich 13 Lose)
Beschreibung: Die öffentlichen Freiburger Grundschulen besuchen zum Schwimmunterricht die Hallenbäder Haslach (79115 Freiburg), Lehen (79110 Freiburg), Hochdorf (79108 Freiburg), Westbad (79110 Freiburg) und FT von 1844 e.V. (79117 Freiburg) und für den Verkehrsunterricht die Jugendverkehrsschulen im Mösle-Park (79117 Freiburg) und in Breisach-Hofstetten (79206 Breisach). Die Beförderung der Schüler_innen und der Lehrkräfte von der Schule zum Hallenbad/Verkehrsübungsplatz und wieder zurück soll über Großbusse (bis max. 75 Plätze) erfolgen. Die Aufträge gelten in der Regel für ein ganzes Schuljahr: 22.09.2025 - 24.07.2026. Die Schülerbeförderungsleistungen entfallen generell an gesetzlichen Feiertagen sowie an beweglichen Ferientage und während der Schulferien. Davon unabhängig können die Leistungen aus schulorganisatorischen oder bäderbetrieblichen Gründen abbestellt werden. Dies wird dem Auftragnehmer durch die Schulleitung rechtzeitig mitgeteilt. Es werden voraussichtlich 13 Lose vergeben. Die genauen Abfahrtszeiten, Anzahl der Touren und Anzahl der Personen stehen erst zu einem späteren Zeitpunkt fest. Die Anzahl der Lose und Touren können sich ggf. ändern. Grundlagen für die Ausführung der Schülerbeförderungsleistung sind - die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), - die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung), - die Verpflichtung des Auftragnehmers, die verkehrsrechtlichen Bestimmungen insbesondere des Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten, - die Verpflichtung des Auftragnehmers, die im Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, sowie die im Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern formulierten sachlichen und personellen Voraussetzungen zu erfüllen, - die Verpflichtung des Auftragnehmers, die Fahrtzeiten genau einzuhalten. Für die o.g. Vorschriften gelten die jeweils gültigen Fassungen.
Interne Kennung: 070e3146-cbca-430c-9d2b-e186927d61a0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 22/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Los 1: Fahrt ab Schauinslandschule zum Hallenbad der Freiburger Turnerschaft von 1844 e.V. (FT). Betriebstag: Ein Tag pro Woche (Mo-Fr). Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 40 Sitzplätzen haben. Beginn und Dauer: Voraussichtlich ab 03.11.2025 bis einschließlich 18.05.2026. Los 2: Fahrt ab Schönbergschule zum Hallenbad Haslach. Betriebstag: Ein Tag pro Woche (Mo-Fr). Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 40 Sitzplätzen haben. Beginn und Dauer: Ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026. Los 3: Fahrt ab Tunibergschule zum Hallenbad Lehen. Betriebstag: Ein Tag pro Woche (Mo-Fr). Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 50 Sitzplätzen haben. Beginn und Dauer: Ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026. Los 4: Fahrt ab Theodor-Heuss-Gymnasium zum Hallenbad Haslach. Betriebstag: Ein Tag pro Woche (Mo-Fr). Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 75 Plätzen (Sitz- und Stehplätze) haben. Beginn und Dauer: Ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026 Los 5: Fahrt ab Hofackerschule zum Hallenbad Lehen. Betriebstag: Ein Tag pro Woche (Mo-Fr). Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 30 Sitzplätzen haben. Beginn und Dauer: Ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026. Los 6: Fahrt ab Theodor-Heuss-Gymnasium zum Hallenbad Haslach. Betriebstag: Ein Tag pro Woche (Mo-Fr). Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 75 Plätzen (Sitz- und Stehplätze) haben. Beginn und Dauer: Ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026. Los 7: Fahrt ab der Schönbergschule zum Hallenbad Haslach. Betriebstag: Ein Tag pro Woche (Mo-Fr), Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 75 Plätzen (Sitz- und Stehplätze) haben. Beginn und Dauer:Ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026. Los 8: Fahrt ab der Kirsten-Boie-Schule zum Hallenbad Hochdorf. Betriebstag: Ein Tag pro Woche (Mo-Fr). Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 30 Sitzplätzen haben. Beginn und Dauer: Ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026. Los 9: Fahrt ab der Schneeburgschule zum Hallenbad Haslach. Betriebstag: Ein Tag pro Woche (Mo-Fr). Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 50 Sitzplätzen haben. Beginn und Dauer: Ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026. Los 10: Fahrt ab der Anne-Frank-Schule zum Hallenbad Lehen. 2 Hin- und 2 Rückfahrten. Betriebstag: Ein Tag pro Woche (Mo-Fr). Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 40 Sitzplätzen haben. Beginn und Dauer: Ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026. Los 11: Fahrten ab Schulen in FR-Zähringen u. FR-Herdern zum Westbad. Bäderverkehr zum Westbad an verschiedenen Betriebstagen (Mo-Fr). Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 75 Plätzen (Sitz - und Stehplätze) haben. Beginn und Dauer: Ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026. Los 12: Leistungsbeschreibung Tarifzone A: Fahrten von Freiburger öffentlichen Schulen zur Jugendverkehrsschule im Mösle-Park, 79117 Freiburg. Betriebstag: Montag bis Freitag je nach Beschulungsplan. Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 40 Sitzplätzen haben. (Die Tarifzone A kann mit demselben Fahrzeug wie Tarifzone B bedient werden). Beginn und Dauer: Voraussichtlich ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026. Leistungsbeschreibung Tarifzone B: Fahrten von Freiburger öffentlichen Schulen aus Hochdorf und Opfingen zur Jugendverkehrsschule im Mösle-Park, 79117 Freiburg. Betriebstag: Montag bis Freitag je nach Beschulungsplan. Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 40 Sitzplätzen haben. (Die Tarifzone B kann mit demselben Fahrzeug wie Tarifzone A bedient werden). Beginn und Dauer: Voraussichtlich ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026. Los 13: Fahrten von Freiburger öffentlichen Schulen aus Munzingen, Tiengen, Opfingen und Waltershofen zur Jugendverkehrsschule Am Verkehrsübungsplatz in 79206 Breisach-Hochstetten. Betriebstag: Montag bis Freitag je nach Beschulungsplan. Fahrzeugtyp: Das einzusetzende Fahrzeug muss voraussichtlich eine Kapazität von mindestens 40 Sitzplätzen haben. Beginn und Dauer: Voraussichtlich ab 22.09.2025 für das gesamte Schuljahr 2025/2026. Für die Lose 1 - 11 weisen wir auf folgende Vorgaben hin: -Der Auftragnehmer stellt den Schulträger im Rahmen der ihm übertragenen Schülerbeförderung (einschließlich Ein- und Ausstieg) von jeglicher Haftung frei; er sorgt für einen ausreichenden Versicherungsschutz. - Für ein Los ist eine Tagespauschale abzugeben. - Eventuell anfallenden Leerfahrten (z.B. vom Betrieb zur Schule) müssen in die jeweils angebotene Pauschale einkalkuliert sein. - Alle Preise sind in Euro, netto ohne Mwst. aufzuführen. - Der Bieter muss über die ordnungsgemäße Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung verfügen. Eine Kopie der Erlaubnis ist auf Verlangen vorzulegen. - Es darf nur Fahrpersonal eingesetzt werden, welches sich in Wort und Schrift in der deutschen Sprache klar und unmissverständlich artikulieren kann. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jederzeit gegenüber dem Auftraggeber auf Anforderung Auskünfte über das Fahrpersonal sowie über die eingesetzten Fahrzeuge zu erteilen, eventuell erforderliche Nachweise auf eigene Kosten vorzulegen sowie Kontrollen zu gestatten. - Fahrzeuge, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, müssen die Berechtigung zur Einfahrt in Umweltzonen im Stadtgebiet Freiburg haben. Für das Los 12 weisen wir auf folgende Vorgaben hin: - Der Auftragnehmer stellt den Schulträger im Rahmen der ihm übertragenen Schülerbeförderung (einschließlich Ein- und Ausstieg) von jeglicher Haftung frei; er sorgt für einen ausreichenden Versicherungsschutz. -Für dieses Los ist eine Fahrtpauschale abzugeben, unterschieden in zwei Tarifzonen. Fahrten öffentlicher Schulen aus folgenden Stadtteilen zur Jugendverkehrsschule im Mösle-Park, 79117 Freiburg gehören der Tarifzone B an: FR-Hochdorf und FR-Opfingen Alle übrigen Freiburger öffentlichen Schulen im Stadtgebiet befinden sich in Tarifzone A. Vergütet wird eine entsprechende Fahrtpauschale (diese umfasst Hin- und Rückfahrt der jeweiligen Schulklassen). Im Angebot für Los 12 ist eine Fahrtpauschale für Tarifzone A und eine Fahrtpauschale für Tarifzone B auszuweisen. Die Tarifzonen A und B können mit dem gleichen Fahrzeug bedient werden. -Eventuell anfallende Leerfahrten (z.B. vom Betrieb zur Schule) müssen in die jeweils angebotene Pauschale schon einkalkuliert sein. - Alle Preise sind in EURO, netto ohne MwSt. aufzuführen. - Der Bieter muss über die ordnungsgemäße Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung verfügen. Eine Kopie der Erlaubnis ist auf Verlangen vorzulegen. -Es darf nur Fahrpersonal eingesetzt werden, welches sich in Wort und Schrift in der deutschen Sprache klar und unmissverständlich artikulieren kann. -Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jederzeit gegenüber dem Auftraggeber auf Anforderung Auskünfte über das Fahrpersonal sowie über die eingesetzten Fahrzeuge zu erteilen, eventuell erforderliche Nachweise auf eigene Kosten vorzulegen sowie Kontrollen zu gestatten. -Fahrzeuge, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, müssen die Berechtigung zur Einfahrt in Umweltzonen im Stadtgebiet Freiburg haben. Für das Los 13 weisen wir auf folgende Vorgaben hin: -Der Auftragnehmer stellt den Schulträger im Rahmen der ihm übertragenen Schülerbeförderung (einschließlich Ein- und Ausstieg) von jeglicher Haftung frei; er sorgt für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Vergütet wird eine entsprechende Fahrtpauschale (diese umfasst Hin- und Rückfahrt der jeweiligen Schulklassen). Für dieses Los ist eine Fahrtpauschale auszuweisen. -Eventuell anfallende Leerfahrten (z.B. vom Betrieb zur Schule) müssen in die jeweils angebotene Pauschale schon einkalkuliert sein. -Alle Preise sind in EURO, netto ohne MwSt. aufzuführen. -Der Bieter muss über die ordnungsgemäße Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung verfügen. Eine Kopie der Erlaubnis ist auf Verlangen vorzulegen. -Es darf nur Fahrpersonal eingesetzt werden, welches sich in Wort und Schrift in der deutschen Sprache klar und unmissverständlich artikulieren kann. -Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jederzeit gegenüber dem Auftraggeber auf Anforderung Auskünfte über das Fahrpersonal sowie über die eingesetzten Fahrzeuge zu erteilen, eventuell erforderliche Nachweise auf eigene Kosten vorzulegen sowie Kontrollen zu gestatten. -Fahrzeuge, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, müssen die Berechtigung zur Einfahrt in Umweltzonen im Stadtgebiet Freiburg haben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Freiburg
Registrierungsnummer: 2761ea81-d5f2-44ff-bfe9-9ef28365a1c3
Abteilung: Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79106
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabemanagement
Telefon: +49 7612014083
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 4ebcde0c-5e1d-420e-b125-cd0393f8dcda
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
Registrierungsnummer: c46cf5d5-78c4-4fd0-acdc-c8c2a83807bf
Abteilung: Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Stadt: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79106
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabemanagement
Telefon: +49 7612014083
Fax: +49 7612014089
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b7c53cd9-93bf-4dec-90bb-c6ab3bc9804b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung zum Zweck der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Unterart der Bekanntmachung: 7
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2025 10:48:14 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 295683-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 89/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/05/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 04/08/2025