1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU (ABI. EU 2023/S 079-237358) erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023-67957 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 67-199292 (dritte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 163-503369 (fünfte Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 191-589829 (sechste Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 213-665386 (siebte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 225-703422 (achte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-46893 (neunte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-127730 (zehnte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 071-234663 (elfte Folgebekanntmachung) und ABl. EU 2025/S 83 - 276987 (zwölfte Folgebekanntmachung) erweitert sowie mit ABl. EU 2025 / S 71 - 232609 (dreizehnte Folgebekanntmachung) verlängert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 30 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Abschnitt II.2.4) der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10) beginnt frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 22 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 11) beginnt frühestens am 1.4.2024 und beträgt maximal 21 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der dritten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 12 bis 16) beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 18 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der vierten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 17) beginnt frühestens am 1.9.2024 und beträgt maximal 16 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der fünften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 18) beginnt frühestens am 1.11.2024 und beträgt maximal 7 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der sechsten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 19) beginnt frühestens am 1.12.2024 und beträgt maximal 13 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der siebten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff und der Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 20 und 21) beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal 12 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der achten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 22) beginnt frühestens am 1.2.2025 und beträgt maximal 11 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der neunten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 23) beginnt frühestens am 1.4.2025 und beträgt maximal 9 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zehnten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 24) beginnt frühestens am 1.5.2025 und beträgt maximal 8 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der elften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 25) beginnt frühestens am 1.6.2025 und beträgt maximal 7 Monat. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 der zwölften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen (lfd.-Nr. 26-41) beginnt frühestens am 1.7.2025 und beträgt maximal 6 Monate.
Kennung des Verfahrens: b29b0555-27e4-449a-9994-6e333cf6ca3c
Interne Kennung: OHV 2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Deutsch
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gemäß Abschnitt II.2.14) der Erstbekanntmachung und der ersten Folgebekanntmachung bzw. Ziffer 2.1.4 der weiteren Folgebekanntmachungen sowie Abschnitt A.III.9 der Teilnahmebedingungen ergeben sich folgende Warte und Stillhaltefristen: Vor dem 31.5.2023 sind keine Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen (lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), vor dem 3.7.2023 sind keine Verträge mit der Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10), vor dem 1.3.2024 keine Verträge mit dem Wirkstoff (lfd.-Nr. 11), vor dem 28.5.2024 keine Verträge mit den Wirkstoffen (lfd.-Nr. 12 bis 16), vor dem 30.7.2024 keine Verträge mit dem Wirkstoff (lfd.-Nr. 17), vor dem 1.10.2024 keine Verträge mit dem Wirkstoff (lfd.-Nr. 18), vor dem 1.11.2024 keine Verträge mit dem Wirkstoff (lfd.-Nr. 19), vor dem 29.11.2024 keine Verträge mit den Wirkstoffen (lfd.-Nr. 20+21) und vor dem 29.12.2024 keine Verträge mit dem Wirkstoff (lfd.-Nr. 22) geschlossen worden. Vor dem 28.2.2025 werden keine Verträge zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 23) geschlossen. Vor dem 1.4.2025 werden keine Verträge zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff (lfd.-Nr. 24) geschlossen. Vor dem 29.4.2025 werden keine Verträge zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff (lfd.-Nr. 25) geschlossen. Vor dem 2.6.2025 werden keine Verträge zu Arzneimitteln mit den Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen (lfd.-Nr. 26-41) geschlossen. Zur Laufzeit dieser Verträge siehe die Beschreibung des Verfahrens unter Ziffer 2.1 sowie die Beschreibung des Beschaffungsbedarfs unter Ziffer 5.1 und Ziffer 5.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung. Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen Anhängen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 23.4.2025 (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten und im Folgenden aufgezählten Wirkstoffen: 1. Adalimumab (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 2. Etanercept (Lfd.-Nr. 2), 3. Filgrastim (Lfd.-Nr. 3), 4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4), 5. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 5), 6. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 6), 7. Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7), 8. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 8), 9. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 9), 11. Rotigotin (Lfd.-Nr. 11), 12. Abatacept (Lfd.-Nr. 12), 13. Denosumab (Lfd.-Nr. 13), 14. Dornase alfa (Lfd.-Nr. 14), 15. Natalizumab (Lfd.-Nr. 15), 16. Tocilizumab (Lfd.-Nr. 16), 17. Dimethyl fumarat (Lfd.-Nr. 17), 19. Omalizumab (Lfd.-Nr. 19), 20. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 20), 21. Tiotropium bromid-1-Wasser + Olodaterol hydrochlorid (Lfd.-Nr. 21), 22. Follitropin alfa (Lfd.-Nr. 22), 23. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser + Glycopyrronium bromid (Lfd.-Nr. 23), 24. Opipramol dihydrochlorid (Lfd.-Nr. 24), 25. Ranibizuman (Lfd.-Nr. 25), 26. Bosutinib (Lfd.-Nr. 26), 27. Brinzolamid + Brimonidin (Lfd.-Nr. 27), 28 Eisencarboxymaltose (Lfd.-Nr. 28), 29. Febuxostat (Lfd.-Nr. 29), 30. Lanthan(III)-Ion (Lfd.-Nr. 30), 31. Latanoprost + Timolol hydrogenmaleat (Lfd.-Nr. 31), 32. Lisdexamfetamin dimesilat (Lfd.-Nr. 32), 33. Pomalidomid (Lfd.-Nr. 33), 34. Posaconazol (Lfd.-Nr. 34), 35. Tamsulosin + Dutasterid (Lfd.-Nr. 35), 36. Urapidil (Lfd.-Nr. 36), 37. Fusidinsäure + Betamethason (Lfd.-Nr. 37), 38. Naproxen (Lfd.-Nr. 38), 39. Oxycodon hydrochlorid + Naloxon hydrochlorid-2-Wasser (Lfd.-Nr. 39), 40. Rasagilin (Lfd.-Nr. 40) und 41. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser in den Darreichungsformen Inhalationspulver, mit den Wirkstärken 100/6 μg und 200/6 μg, sowie Dosieraerosol/Inhalat mit der Wirkstärke 200/6 μg (Lfd.-Nr. 41). *Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit den erstbekanntgemachten Wirkstoffen der lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Startwirkstoffe) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit den Folgebekanntmachungen um die Wirkstoffkombination und Wirkstoffe der lfd.-Nr. 10 bis 41 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen, um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1). Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2025 (sog. Vertragsende nach Verlängerung). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2023 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2025. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.10.2025 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potenziellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I. 4.3, A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.
Interne Kennung: OHV 2023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2023
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es findet keine Gewichtung der Zuschlagskriterien statt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen zu Arzneimitteln gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Rabattverträge werden mit jedem pharmazeutischen Unternehmer, der vollständige Angebotsunterlagen abgibt und geeignet ist, abgeschlossen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. von Art. 1 Abs.2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe die Ziffern 2.1.4 und 5.1 dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren: 442 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: 1 4 U Pharma GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebots-Nr. 85
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 221 000,00 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrags-Nr. 85
Titel: Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab für den Zeitraum vom 1.6.2025 bis 31.12.2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/04/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 221 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Biogen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebots-Nr. 86
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 221 000,00 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrags-Nr. 86
Titel: Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ranibizumab für den Zeitraum vom 1.6.2025 bis 31.12.2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/04/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Abteilung: Unternehmensbereich 3 Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08 Verhandlungen & Verträge – Produkte
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frank Hartmann
Telefon: 0711 65252-21407
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0022
Offizielle Bezeichnung: 1 4 U Pharma GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 12481
Postanschrift: In den Feldern 2
Stadt: Densborn
Postleitzahl: 54570
Land, Gliederung (NUTS): Vulkaneifel (DEB24)
Land: Deutschland
Telefon: +49659492190
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0023
Offizielle Bezeichnung: Biogen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE188268056
Postanschrift: Riedenburger Straße 7
Stadt: München
Postleitzahl: 81677
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Telefon: 089 99 617 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8b09b381-2848-4ecc-93e1-9f1b517a7ca9 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2025 08:41:47 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 289663-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 87/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/05/2025