Deutschland – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – Teilnahmewettbewerb: GGS Steigerweg Neubau/ Erweiterung BEP - Generalübernehmer / -unternehmerleistungen mit Planung ab Leistungsphase 3

286106-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – Teilnahmewettbewerb: GGS Steigerweg Neubau/ Erweiterung BEP - Generalübernehmer / -unternehmerleistungen mit Planung ab Leistungsphase 3
OJ S 86/2025 05/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mülheim an der Ruhr
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Teilnahmewettbewerb: GGS Steigerweg Neubau/ Erweiterung BEP - Generalübernehmer / -unternehmerleistungen mit Planung ab Leistungsphase 3
Beschreibung: Im Zuge der Bildungsentwicklungsplanung (BEP) plant die Stadt Mülheim an der Ruhr Neubzw. Erweiterung der Grundschule Steigerweg. Die bestehende GGS Steigerweg wird von einer dreizügigen Schule auf eine vierzügige Grundschule erweitert werden. Aufgrund des vorhandenen alten Baumbestandes ist die Platzierung und Gestaltung des Baukörpers eingeschränkt. Die abgestimmte Vorentwurfsplanung sieht ein 3-geschossigen Neubaugebäude mit eingeschossigen Aula im Norden vor. Hier wird der bestehende Bolzplatz rückgebaut. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze erstreckt sich der Neubau von der Anbindung an das südlichste Bestandgebäude bis über die Fläche des Bolzplatzes. Das Gebäude wird als Einspänner errichtet. Im nördlichen Verlauf weicht der lineare Neubaukörper dem Baubestand und verläuft in einer Abschrägung. Der zusammenhängende, dreigeschossige Neubau fügt sich in die leichte Hanglage ein und fasst den Schulhof ein, sodass die südliche Grundstücksfläche mit dem wertvollen Baumbestand nicht bebaut wird. BGF : ca. 2.400m2
Kennung des Verfahrens: 4ee6cd8b-523f-4d36-aa09-3ddb4cd421d2
Interne Kennung: MH-REFERAT_VI-2025-10225
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mülheim an der Ruhr
Land, Gliederung (NUTS): Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt (DEA16)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Ausschlusskriterien sind folgende: • Keine Zuverlässigkeit oder Ausschlussgründe (siehe Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A) • Keine Bestätigung Russland Sanktionspaket (Bewerbungsformular Anlage 3) • Keine finanzielle Leistungsfähigkeit: Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr verfügt. Alternativ die Erklärung, dass das Unternehmen im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken wird . (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.B) • keine technische Leistungsfähigkeit: Referenzen zu Planung und Bau von mindestens 3 Gebäuden mit Projektkosten (KG 300 - 500 nach DIN 276) in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. brutto, Fertigstellung 2019 oder später, mindestens LPH 5 – 8 (Bewerbungsformular Anlage 3.C)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A. Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Nach § 123 Abs. 2 stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1, eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A. Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Nach § 123 Abs. 2 stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1, eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Betrugsbekämpfung: Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Nach § 123 Abs. 2 stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1, eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Korruption: Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A. Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Nach § 123 Abs. 2 stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1, eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A. Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Nach § 123 Abs. 2 stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1, eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A)
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner die Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner die Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A. Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Nach § 123 Abs. 2 stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1, eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: GGS Steigerweg Neubau/ Erweiterung BEP - Generalübernehmer / -unternehmerleistungen mit Planung ab Leistungsphase 3
Beschreibung: Die bestehende GGS Steigerweg soll von einer dreizügigen Schule auf eine vierzügige Grundschule erweitert werden. Ziel ist die schlüsselfertige Errichtung des Schulgebäudes. Der Neu-/ Erweiterungsbau der GGS Steigerweg soll in Modulbauweise realisiert werden. Die Baustellentätigkeiten müssen auf den gleichzeitig stattfindenden Schulbetrieb abgestimmt werden. Die abgestimmte aber nicht verbindliche Vorentwurfsplanung (LP1-2) sieht ein dreigeschossiges Neubaugebäude mit eingeschossiger Aula im Norden vor. Hier wird der bestehende Bolzplatz rückgebaut. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze erstreckt sich der Neubau von der Anbindung an das südlichste Bestandgebäude bis über die Fläche des Bolzplatzes. Das Gebäude wird als Einspänner errichtet. Im nördlichen Verlauf weicht der lineare Neubaukörper dem Baubestand und verläuft in einer Abschrägung. Der zusammenhängende, dreigeschossige Neubau fügt sich in die leichte Hanglage ein und fasst den Schulhof ein, sodass die südliche Grundstücksfläche mit dem wertvollen Baumbestand nicht bebaut wird. Die eingeschossige Aula, die direkt vom Schulhof barrierefrei begehbar ist, kann gemeinsam mit der angrenzenden Schulhoffläche für Veranstaltungen genutzt werden, wobei eine barrierefreie Erreichbarkeit innerhalb des Gebäudes durch einen Treppenlift bzw. kleinen Aufzug gewährleistet werden kann. Hierbei würde der Bolzplatz rückgebaut, jedoch nach der Bauphase in dem Bereich Ecke Steigerweg und Freiherr-vom-Stein-Straße neu errichtet, nachdem die Interimspavillons abgebaut wurden. Alternativ kann aus den Vorgaben ein genehmigungsfähiges Konzept erarbeitet werden. Eine Anbindung des Neubaus an das Bestandsgebäude ist gewünscht. Die Schulräume sind als klassische Unterrichtsräume mit entsprechenden Nebenräumen und Gruppenräumen für die Nachmittagsbetreuung sowie Personalräumen zu planen. Für die Flure sind Aufweitungen für Sitz- und Spielflächen gewünscht. Alle WC-Räume sind nach VDI 6000 zu planen. Die Entscheidung über die Positionierung des Gebäudes kann im Rahmen des Entwurfs getroffen werden. Maßgeblich ist hierbei die fristgemäße Umsetzung. Aufgrund des vorhandenen, alten Baumbestandes ist die Platzierung und Gestaltung des Baukörpers eingeschränkt, da das Ziel ist, so viel Bäume wie möglich zu erhalten. Das Gelände weißt eine leichte Hanglage auf und muss bei der Planung berücksichtigt werden. Ebenso sind die Zugänglichkeit und Baustellenlogistik in der Planung zu berücksichtigen. Bereits zu Beginn der Planung sollte für die Errichtung oder Sanierung von Gebäuden eine CO2-optimierte Baukonstruktion (graue Emission) sowie die Energieeffizienz (geplanter Gebäude Energiestandart, Energieversorgungskonzept, Anteil regenerativer Energiequellen) in Betracht gezogen werden. Entsprechende Varianten und Vorgaben sollten daher im Planungsauftrag berücksichtigt werden. Das Grundstück befindet sich über den auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Elsa“ und „Anna“ die beide im Eigentum der E.ON SE stehen. Abhängig vom Standort des Neubaus müssen zusätzliche Untersuchen und Maßnahmen eingeplant werden, die sich aus weiterführenden bergbaulichen Analysen ergeben. Alle Elemente des Gebäudes müssen den gültigen Vorgaben der BauO NRW für Schulgebäude, den Technischen Normen, LBO, MBO, ASR, DGUV 81, den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Verbände entsprechen. Wenn in der BauO NRW und MBO keine Angabe gemacht ist, muss mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F30 entsprechend ausgeführt werden. Wesentliche Ziele der Stadt Mülheim (nachfolgend auch Vergabestelle) sind:  Der Neubau an der GGS Steigerweg muss bis zum 31.03.2027 schlüsselfertig übergeben werden.  Der Auftragnehmer muss Planung und Bau übernehmen.  Da für den Neubau des Erweiterungsgebäudes nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, ist die Gesamtwirtschaftlichkeit der Maßnahme vorrangiges Ziel der Vergabestelle. Insbesondere kommt es im Ergebnis darauf an, dass das Gebäude nach Fertigstellung gemäß ihrer Funktionalität wirtschaftlich betrieben werden kann. Aus diesem Grund gibt die Vergabestelle in diesem Vergabeverfahren jeweils kein festes Planungs- und Baukonzept vor, sondern ermittelt das wirtschaftlichste Gesamtkonzept im Wettbewerb. Aufgrund der Vergleichbarkeit sind Mindestqualitäten gemäß Leistungsbeschreibung einzuhalten.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mülheim an der Ruhr
Land, Gliederung (NUTS): Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt (DEA16)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen bitte schriftlich an die genannte Kontaktstelle per E-Mail oder über die Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/node/365248) bis 27.05.2025. Die Beantwortung später gestellter Fragen behält sich die Vergabestelle vor. // Die Abgabe von Nebenangeboten ist ausgeschlossen. Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden. // Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. // Eine Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mit dem Angebot ist einzureichen: - Eintragung Handels-/Berufsregister: Angabe im Eignungsformular (im Bewerbungsformular unter 3.)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mit dem Angebot ist einzureichen: - Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr verfügt. Alternativ die Erklärung, dass das Unternehmen im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken wird. (Mindestanforderung/Ausschlusskriterium)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Angebot ist einzureichen: - Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner die Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A)

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Mit dem Angebot ist einzureichen: - Bruttogesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre -2021 bis 2023 oder 2022 bis 2024- (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.B, nur informativ, kein Ausschlusskriterium)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: A = Ausschluss; B = Bewertung: - 3 Referenzen zu Planung und Bau im Paket mit folgenden Angaben: Auftraggeber; Planung (mindestens LPH 5 - 8) und Bau eines Gebäudes; Projektkosten KG 300 – 500 nach DIN 276 mind. 5 Mio. (brutto); Fertigstellung 2019 oder später (A). - Gebäudenutzung: Schulgebäude mit Mensa, Schulgebäude ohne Mensa oder Nichtwohngebäude, das zu Schulungszwecken genutzt wird, sonstiges (B). - Projektkosten (KG 300 – 400 DIN 276): größer/gleich 7 Mio., größer/gleich 5 Mio. und kleiner 6 Mio. (B). - BGF: größer/gleich 2.000 m², größer/gleich 1.500 m² und kleiner 2.000 m², kleiner 1.500 m² (B). - Besonderer Referenzmerkmale: die Baumaßnahme erfolgte während des laufenden Betriebs auf dem Grundstück, aus seriell gefertigten dreidimensionalen Raummodulen, welche zu min. 80% in einer Fabrikationshalle vorproduziert wurden, CO2 optimierte Baukonstruktion (B). (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.C) // Die Vergabestelle geht für die Wertung der Referenzen grundsätzlich von 3 eingereichten Referenzen aus. Daher sollten die Bewerber nicht mehr als 3 Referenzen einreichen. Sollte ein Bewerber mehr als 3 Referenzen für erforderlich halten, ist ihm dies jedoch freigestellt. Bei der Wertung wird die Vergabestelle alle eingereichten Referenzen anhand der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien bewerten und jeweils eine Punktzahl je Referenz ermitteln. Soweit ein Bewerber weniger als 3 wertbare Referenzen einreicht, wird er ausgeschlossen. Die Summe der erreichten Punktzahlen der bewerteten Referenzen wird durch die Zahl der eingereichten wertbaren Referenzen dividiert und so eine durchschnittliche Punktzahl ermittelt. Die Bewerber sollten daher nur die Referenzen einreichen, die ihre Fachkunde besonders gut nachweisen und gemäß der Bewertungsmatrix hohe Punktzahlen erzielen. Mit den Bewerbern, die mit ihrem Teilnahmeantrag die höchsten Gesamtpunktzahlen nach der Bewertungsmatrix erhalten, wird die Vergabestelle das Verhandlungsverfahren fortsetzen. Die Stadt Mülheim wird 3 Bewerber zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes auffordern. Sollten nach Auswertung gemäß der Wertungsmatrix mehrere Bewerber gleich geeignet sein (identische Gesamtpunktzahl), entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalfestpreis
Beschreibung: Pauschalfestpreis Die Wertungspunkte für den Pauschalpreis werden durch Interpolation ermittelt. Der angebotene Pauschalfestpreis entscheidet mit maximal 50 Punkten über die Vergabe. Das niedrigste Honorarangebot erhält 50 Wertungspunkte, alle übrigen Angebote werden gemäß der nachstehenden Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt: Wertungspunktzahl Angebot = Pauschalfestpreis brutto des niedrigsten Angebotes x 50 / Pauschalfestpreis brutto Angebot.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Entwurfs
Beschreibung: Qualität des Entwurfs (Unterkriterien: Funktionalität des Entwurfs - Faktor 2; Gestaltung des Entwurfs und städtebauliche Eingliederung - Faktor 2; Nachhaltigkeit Faktor 1.): Die Punkte für das Zuschlagskriterium werden nach dem Grad der erwarteten Erfüllung vergeben. Maximal sind 5 Punkte für die jeweiligen Kriterien erreichbar. Bei der Auswertung der Kriterien/Unterkriterien bekommt jeweils dasjenige Angebot die volle Punktzahl, das im Vergleich zu den anderen Angeboten das jeweilige Kriterium/Unterkriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten eine dem jeweiligen Erfüllungsgrad gegenüber dem Angebot des besten Bieters entsprechend niedrigere Punktzahl. Die Punktzahl wird mit dem angegebenen Faktor multipliziert und ergibt die Wertungspunkte. Jedes Angebot kann maximal 25 Wertungspunkte (Punktzahl x Faktor) für die Qualität des Entwurfs erhalten. Die Bewertung ergibt sich im Einzelnen aus den in der Tabelle genannten Unterkriterien nebst Erläuterung. Grundlage der Bewertung ist der Planungsentwurf nebst Beschreibungen/Erläuterungen (auch zur Nachhaltigkeit), wie er im Rahmen des letztverbindlichen Angebotes dargestellt und im Rahmen der Verhandlung erläutert wurde. Die erste Verhandlung beginnt zunächst mit einer maximal einstündigen Präsentation des Bieters. Im Rahmen der Verhandlung dürfen maximal für 10 Minuten das Unternehmen und etwaige Referenzen dargestellt werden. Danach soll der Entwurf erläutert werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit soll die Präsentation anhand von Folien oder einer Power-Point-Präsentation o.ä. gehalten werden.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Störungs-/Risikominimierung des Bauens im laufenden Betrieb und Baustellenlogistik
Beschreibung: Die Punkte für das Zuschlagskriterium wird nach dem Grad der erwarteten Erfüllung vergeben. Jedes Angebot kann maximal 10 Wertungspunkte für das Konzept zur Störungs-/Risikominimierung des Bauens im laufenden Betrieb und die Baustellenlogistik erhalten. Zu einer guten Bewertung führt es, wenn ein reibungsloser Ablauf des Bauvorhabens in hohem Maße sichergestellt ist. Im Konzept ist auf überzeugende und nachvollziehbare Weise darzustellen, wie die Sicherheit im laufenden Betrieb gewährleistet wird und Störungen des Schulbetriebes auf ein Minimum reduziert werden können. Zudem ist im darzulegen, wie der Baustellenverkehr optimal, d.h. nur mit geringen Einschränkungen für Anlieger und Nutzer und Minimierung von Gefahrenquellen sichergestellt werden kann. Ziel sollte es zudem sein, Anlieferungsflächen und Lagerflächen zu minimieren bzw. ohne bzw. mit möglichst wenig Einschränkungen für die Anlieger/Nutzer zu definieren, wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, dass alle erforderlichen Materialien rechtzeitig vor Ort sind.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schlüsselfertige Übergabe
Beschreibung: Die Punkte für das Zuschlagskriterium werden nach dem Grad der erwarteten Erfüllung vergeben. Maximal sind 5 Punkte für die jeweiligen Kriterien erreichbar. Bei der Auswertung der Kriterien/Unterkriterien bekommt jeweils dasjenige Angebot die volle Punktzahl, das im Vergleich zu den anderen Angeboten das jeweilige Kriterium/Unterkriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten eine dem jeweiligen Erfüllungsgrad gegenüber dem Angebot des besten Bieters entsprechend niedrigere Punktzahl. Die Punktzahl wird mit dem angegebenen Faktor multipliziert und ergibt die Wertungspunkte. Die Erweiterung der GGS Barbarastraße muss bis zum 31.03.2027 schlüsselfertig übergeben werden. Eine kürzere Planungs- und Bauzeit führt zu Punktgewinnen: früher als 01.03.2027 5 Punkte (Faktor 3) zwischen 01.03.2027 und 31.03.2027 4 Punkte (Faktor 3). Es können max. 15 Punkte erreicht werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/05/2025 23:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www1.muelheim-ruhr.de/node/365248
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16/06/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www1.muelheim-ruhr.de/node/365248
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9c EU VOB/A und 17 VOB/B verlangt.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Besondern Vertragsbedingungen zur Tariftreue des Landes NRW (Anlage BVB). Der Vertragsentwurf wird zu Beginn der zweiten Verfahrensstufe über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt und verhandelt.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Mülheim an der Ruhr
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mülheim an der Ruhr
Registrierungsnummer: 05117-31001-02
Stadt: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45468
Land, Gliederung (NUTS): Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt (DEA16)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat VI
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
Telefon: 000
Fax: +49 221-1472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f7a0e8a7-c94b-4f8e-8fd5-77c9d9cb1ebf - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/05/2025 12:43:37 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 286106-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 86/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/05/2025

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich