1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Abschleppleistungen, Sicherstellungen und Verwahrung von Kraftfahrzeugen und sonstiger Gegenstände für den Bereich des Polizeipräsidiums Bonn
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art sowie sonstige Gegenstände im Rahmen der Ziffer 3 dieser Leistungsbeschreibung abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen.
Kennung des Verfahrens: 1d72b33e-e2ba-4faf-9beb-294588f8aca9
Interne Kennung: 2025-4-9/003
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7Y65YT4R6LRB2 Zur Leistungsbeschreibung, den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren sind nur schriftliche Rückfragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (VMP) unter www.evergabe.nrw.de zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Alle Fragen inkl. der Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 22
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 22
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Korruption: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
Betrugsbekämpfung: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Entrichtung von Steuern: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Abschleppen A1/Bergen B1: Bonn linksrheinisch
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Abschleppen A2/Bergen B2: Bonn linksrheinisch
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Abschleppen A1/Bergen B1: Bad Godesberg Wachtberg
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Abschleppen A2/Bergen B2: Bad Godesberg, Wachtberg
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Abschleppen A1/Bergen B1: Bonn rechtsrheinisch
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Abschleppen A2/Bergen B2: Bonn rechtsrheinisch
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Abschleppen A1/Bergen B1: Königswinter, Bad Honnef
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Abschleppen A2/Bergen B2: Königswinter, Bad Honnef
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Abschleppen A1/ Bergen B1: Alfter, Bornheim
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Abschleppen A2/Bergen B2: Alfter, Bornheim
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Abschleppen A1/Bergen B1: Rheinbach, Meckenheim, Swisttal
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Abschleppen A2/Bergen B2: Rheinbach, Meckenheim, Swisttal
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Abschleppen A3/Bergen B3: Bonn linksrheinisch, Alfter, Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Abschleppen A3/Bergen B3: Bonn rechtsrheinisch, Königswinter, Bad Honnef
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Abschleppen A4/Bergen B4: Bonn linksrheinisch, Alfter, Bornheim, Swisttal, Meckenheim, Rheinbach, Wachtberg
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Abschleppen A4/Bergen B4: Bonn rechtsrheinisch, Königswinter, Bad Honnef
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Abschleppen A5/Bergen B5: Bonn linksrheinisch, Alfter, Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Abschleppen A5/Bergen B5: Bonn rechtsrheinisch, Königswinter, Bad Honnef
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Abschleppen A6: Bonn linksrheinisch, Alfter, Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Abschleppen A6: Bonn rechtsrheinisch, Königswinter, Bad Honnef
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Abschleppen C1+C2: Bonn linksrheinisch, Alfter, Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: Abschleppen C1+C2: Bonn rechtsrheinisch, Königswinter, Bad Honnef
Beschreibung: Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Interne Kennung: 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare. Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen. Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten: - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein. - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1) - Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2) Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden. 2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. 4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben. Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht. 5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. 6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist. und zusätzlich entweder - ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein. Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten: - Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt. Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein. Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen. Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet. Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden. Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Bonn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn
Registrierungsnummer: 05314-03001-63
Postanschrift: Königswinterer Straße 500
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZA 12 / Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 22815-2179
Fax: +49 22815-1239
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 02211473045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: beecbe93-9898-449a-b068-23144de049f8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2025 00:00:23 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 285217-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 85/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/05/2025