1. Zuständige Behörde
   
   
    
     1.1. 
    
    
     Zuständige Behörde
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Enzkreis
    
    
    
     Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
    
    
     Der Erwerber ist ein Auftraggeber
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     1.1. 
    
    
     Zuständige Behörde
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg
    
    
    
     Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
    
    
     Der Erwerber ist ein Auftraggeber
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    2. Verfahren
   
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Mühlacker Regional
    
    
     Beschreibung: Der Landkreis Enzkreis und der Landkreis Ludwigsburg sind ÖPNV Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigen die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den Verkehrsraum (Linienbündel) Mühlacker Regional
    
    
     Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Berichtigungsbekanntmachung (ergänzende Vorinformation) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Berichtigungsbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. -- 2. Anforderungen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument "Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge über öffentliche Personenverkehrsdienste" (einschließlich Anlagen) zu dieser Berichtigungsbekanntmachung zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG) und bilden die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.enzkreis.de/output/download.php?fid=3397.6673.1.PDF -- 3.Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe des Linienbündels ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich jeweils nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. -- 4. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es in Folge dieser ergänzenden Vorinformation zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Linienbündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung sind die gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindenden Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätssicherungsvereinbarung sind u.a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den Aufgabenträgern sowie das Recht der Aufgabenträger, die Mindeststandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren.
      
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
     
     
      Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 - Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags(-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens.
     
     
    
   
    5. Los
   
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0000
    
    
     Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Enzkreis und dem Landkreis Ludwigsburg im Verkehrsraum(Linienbündel) Mühlacker Regional
    
    
     Beschreibung: Der Landkreis Enzkreis und der Landkreis Ludwigsburg sind ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigen die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den Verkehrsraum (Linienbündel) Mühlacker Regional zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans des Enzkreises und der Stadt Pforzheim aus dem Jahr 2021 sowie des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg aus dem Jahr 2021 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren im Linienbündel Mühlacker Regional. Die Leistungen im Buslinienverkehr müssen auf folgenden Linien erbracht werden: Linie 701: Mühlacker - (B 10) - Enzberg Bahnhof - Spitzäcker – (Sengach) Linie 703: Mühlacker - Pinache - Wiernsheim - Serres – Iptingen Linie 705: Mühlacker - Ötisheim- Dürrn Linie 707: Mühlacker – Mühlhausen – Illingen – Schützingen – Vaihingen (Nur im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und damit nicht Teil des Mindestfahrplanangebots für eigenwirtschaftliche Verkehre: Ausweitung der Linie nach – Großglatbach oder ebenfalls bei nur im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und damit nicht Teil des Mindestfahrplanangebots für eigenwirtschaftliche Verkehre: Ausweitung der Linie nach – Großglatbach – Pinache – Serres – Wiernsheim) Linie 903: Schulbusse Mühlacker und Vaihingen. Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Der aktuelle Nahverkehrsplan des Enzkreises steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.enzkreis.de/Landratsamt/%C3%84mter-Dezernate/Dezernat-2-Infrastruktur-Umwelt-Gesundheit/Amt-f%C3%BCr-Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t/%C3%96ffentlicher-Personennahverkehr-%C3%96PNV-/ . Der aktuelle Nahverkehrsplan des Landkreises Ludwigsburg steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/fileadmin/user_upload/seiteninhalte/verkehr-sicherheit/bus-bahn/oeffentlicher-personennahverkehr/nvp-lb-gesamtwerk.pdf
     
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
     
     
      Datum des Beginns: 13/12/2026
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 13/12/2036
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Enzkreis
     
     
    
   
    8. Organisationen
   
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0000
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Enzkreis
    
    
     Registrierungsnummer: 00008166
    
    
     Postanschrift: Zähringerallee 3
    
    
     Stadt: Pforzheim
    
    
     Postleitzahl: 75177
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 7231 308 9884
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg
    
    
     Registrierungsnummer: 08118-A2348-64
    
    
     Stadt: Ludwigsburg
    
    
     Postleitzahl: 71638
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    10. Änderung
   
   
    Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c89f3e30-d3b8-42ac-a62e-7f0a4c498974-01
   
   
    Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
   
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0000
    
    
     Beschreibung der Änderungen: 1. Streichung des Verweises auf die geplante Veröffentlichung einer ergänzenden Vorinformation in Ziffer 5.1, da die ergänzende Vorinformation im Rahmen dieser Berichtigungsbekanntmachung erfolgt und Aktualisierung der Angaben unter Ziffer 5.1. -- 2. Anpassung und Ergänzung der zusätzlichen Angaben (vormals unter Ziffer 5.1 (dort. Ziffern 1 ff.), jetzt in Ziffer 2.1.4) insbesondere in Bezug auf Auslösung der Frist für eigenwirtschaftliche Anträge, Verweis auf Anforderungen in ergänzendem Dokument, Vergabe als Gesamtleistung. -- 3. Klarstellende Ergänzung unter Ziffer 2.1.4 in Bezug auf die genannten Normen zur beabsichtigten Verfahrenswahl.
    
    
   
    Informationen zur Bekanntmachung
   
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d5b325d1-6ea3-4da2-9cad-8171d4ad5311  -  01
    
    
     Formulartyp: Planung
    
    
     Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: T01
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2025 10:11:21 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 273194-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 82/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 28/04/2025