1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Enzkreis
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Mühlacker Regional
Beschreibung: Der Landkreis Enzkreis und der Landkreis Ludwigsburg sind ÖPNV Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigen die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den Verkehrsraum (Linienbündel) Mühlacker Regional
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Berichtigungsbekanntmachung (ergänzende Vorinformation) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Berichtigungsbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. -- 2. Anforderungen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument "Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge über öffentliche Personenverkehrsdienste" (einschließlich Anlagen) zu dieser Berichtigungsbekanntmachung zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG) und bilden die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.enzkreis.de/output/download.php?fid=3397.6673.1.PDF -- 3.Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe des Linienbündels ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich jeweils nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. -- 4. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es in Folge dieser ergänzenden Vorinformation zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Linienbündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung sind die gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindenden Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätssicherungsvereinbarung sind u.a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den Aufgabenträgern sowie das Recht der Aufgabenträger, die Mindeststandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 - Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags(-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Enzkreis und dem Landkreis Ludwigsburg im Verkehrsraum(Linienbündel) Mühlacker Regional
Beschreibung: Der Landkreis Enzkreis und der Landkreis Ludwigsburg sind ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigen die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den Verkehrsraum (Linienbündel) Mühlacker Regional zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans des Enzkreises und der Stadt Pforzheim aus dem Jahr 2021 sowie des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg aus dem Jahr 2021 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren im Linienbündel Mühlacker Regional. Die Leistungen im Buslinienverkehr müssen auf folgenden Linien erbracht werden: Linie 701: Mühlacker - (B 10) - Enzberg Bahnhof - Spitzäcker – (Sengach) Linie 703: Mühlacker - Pinache - Wiernsheim - Serres – Iptingen Linie 705: Mühlacker - Ötisheim- Dürrn Linie 707: Mühlacker – Mühlhausen – Illingen – Schützingen – Vaihingen (Nur im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und damit nicht Teil des Mindestfahrplanangebots für eigenwirtschaftliche Verkehre: Ausweitung der Linie nach – Großglatbach oder ebenfalls bei nur im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und damit nicht Teil des Mindestfahrplanangebots für eigenwirtschaftliche Verkehre: Ausweitung der Linie nach – Großglatbach – Pinache – Serres – Wiernsheim) Linie 903: Schulbusse Mühlacker und Vaihingen. Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Der aktuelle Nahverkehrsplan des Enzkreises steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.enzkreis.de/Landratsamt/%C3%84mter-Dezernate/Dezernat-2-Infrastruktur-Umwelt-Gesundheit/Amt-f%C3%BCr-Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t/%C3%96ffentlicher-Personennahverkehr-%C3%96PNV-/ . Der aktuelle Nahverkehrsplan des Landkreises Ludwigsburg steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/fileadmin/user_upload/seiteninhalte/verkehr-sicherheit/bus-bahn/oeffentlicher-personennahverkehr/nvp-lb-gesamtwerk.pdf
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 13/12/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Enzkreis
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Enzkreis
Registrierungsnummer: 00008166
Postanschrift: Zähringerallee 3
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7231 308 9884
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg
Registrierungsnummer: 08118-A2348-64
Stadt: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49 714114442313
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c89f3e30-d3b8-42ac-a62e-7f0a4c498974-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
Beschreibung der Änderungen: 1. Streichung des Verweises auf die geplante Veröffentlichung einer ergänzenden Vorinformation in Ziffer 5.1, da die ergänzende Vorinformation im Rahmen dieser Berichtigungsbekanntmachung erfolgt und Aktualisierung der Angaben unter Ziffer 5.1. -- 2. Anpassung und Ergänzung der zusätzlichen Angaben (vormals unter Ziffer 5.1 (dort. Ziffern 1 ff.), jetzt in Ziffer 2.1.4) insbesondere in Bezug auf Auslösung der Frist für eigenwirtschaftliche Anträge, Verweis auf Anforderungen in ergänzendem Dokument, Vergabe als Gesamtleistung. -- 3. Klarstellende Ergänzung unter Ziffer 2.1.4 in Bezug auf die genannten Normen zur beabsichtigten Verfahrenswahl.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d5b325d1-6ea3-4da2-9cad-8171d4ad5311 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2025 10:11:21 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 273194-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 82/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/04/2025