Deutschland – Berufsausbildung – Schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter

269404-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Berufsausbildung – Schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter
OJ S 81/2025 25/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Unna
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter
Beschreibung: Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, die Leistungen für die schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter*innen zu vergeben. Es werden vier Jahrgänge vergeben. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 steht die Anzahl der Auszubildenden noch nicht abschließend fest. Es wird derzeit von fünf (RDBP) Auszubildenden ausgegangen. Die genaue Anzahl wird der Schule, welche den Ausbildungsauftrag für die drei Jahrgänge ab 2026 erhält, spätestens im März vor Schulbeginn mitgeteilt. Schulbeginn: 01.09.2025 werden 10 Auszubildende eingestellt. Schulbeginn: 01.09.2026 werden 5 Auszubildende eingestellt. Schulbeginn: 01.09.2027 werden 5 Auszubildende eingestellt. Schulbeginn: 01.09.2028 werden 5 Auszubildende eingestellt
Kennung des Verfahrens: 9afc12e3-09c2-4b49-b3ea-79fcbf049d02
Interne Kennung: 2025-0123
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80530000 Berufsausbildung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80560000 Ausbildung in Gesundheitsschutz und erster Hilfe
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Florianstraße 1
Stadt: Unna
Postleitzahl: 59423
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Feuer- und Rettungswache der Kreisstadt Unna
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVDYYDYT4LQ9230 Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Daher erfolgt die Nachforderungsfrist analog § 16 a Abs. 4 VOB/A 2019. Die Nachforderungsfrist beträgt sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Korruption: § 123 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Zwingende Ausschlüsse: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen wegen einer in § 123 GWB aufgeführten Straftaten zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Abs. 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 4 Satz 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 GWB (Selbstreinigung) bleibt unberührt. § 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Fakultative Ausschlüsse: Öffentliche Auftragnehmer können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen wegen einer in § 124 Abs. 1 GWB genannten Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen. Nach § 124 GWB bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Betrugsbekämpfung: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Zahlungsunfähigkeit: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Entrichtung von Steuern: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter
Beschreibung: Die Kreisstadt Unna ist Träger einer Rettungswache und bildet gemäß den Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplanes regelmäßig Notfallsanitäter*innen aus. Die Kosten dieser Ausbildung werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Leistungen refinanziert. Hierfür hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in Absprache mit den Kostenträgern per Erlass vom 23.07.2024 Kostenobergrenzen vorgegeben.
Interne Kennung: 2025-0123
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80530000 Berufsausbildung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80560000 Ausbildung in Gesundheitsschutz und erster Hilfe
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Florianstraße 1
Stadt: Unna
Postleitzahl: 59423
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Feuer- und Rettungswache der Kreisstadt Unna
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß dem Erlass dürfen die Kostenträger für die Kosten des theoretischen und praktischen Unterrichts an staatlich anerkannten Schulen gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes MAXIMAL einen Betrag i. H. v. 16.683,43 EUR je Schüler*in und Ausbildungsjahr anerkennen. Dieser Pauschalbetrag darf für die Jahre 2026, 2027 und 2028 um die jeweils jährlich bekanntgegebene Grundlohn-Veränderungsrate entsprechend gesteigert werden. Der Bekanntmachung der Grundlohn-Veränderungsrate (GL-Veränderungsrate - GKV-Spitzenverband, LINK:https://www.gkv- spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsr ate/gl_veraenderungsrate.jsp) ist zu entnehmen, dass für das Jahr 2025 die Veränderungsrate 4,41 % ist. Als weitere OBERGRENZE wird die klinische Ausbildung mit 8.500,00 EUR pro Person für die gesamte Ausbildungsdauer gem. o. g. Erlass anerkannt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Das Angebot wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. Für jedes Kriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden. Folgende Kriterien werden bewertet: 1. Preis Bewertung wie folgt: Punktwert Bieter= niedrigster Preis/Preis Bieter *3 (es wird auf zwei Nachkommastellen gerundet) Die Maximalpunktzahl beträgt 3 Punkte. Der Bieter mit dem günstigsten Angebot erhält die volle Punktzahl. !!!HINWEIS!!! Die Kreisstadt Unna ist Träger einer Rettungswache und bildet gemäß den Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplanes regelmäßig Notfallsanitäter*innen aus. Die Kosten dieser Ausbildung werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Leistungen refinanziert. Hierfür hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in Absprache mit den Kostenträgern per Erlass vom 23.07.2024 Kostenobergrenzen vorgegeben (Anlage 7). Gemäß dem Erlass dürfen die Kostenträger für die Kosten des theoretischen und praktischen Unterrichts an staatlich anerkannten Schulen gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes MAXIMAL einen Betrag i. H. v. 16.683,43 EUR je Schüler*in und Ausbildungsjahr anerkennen. Dieser Pauschalbetrag darf für die Jahre 2026, 2027 und 2028 um die jeweils jährlich bekanntgegebene Grundlohn-Veränderungsrate entsprechend gesteigert werden. Der Bekanntmachung der Grundlohn-Veränderungsrate (GL-Veränderungsrate - GKV-Spitzenverband, LINK:https://www.gkv- spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsr ate/gl_veraenderungsrate.jsp) ist zu entnehmen, dass für das Jahr 2025 die Veränderungsrate 4,41 % ist. Als weitere OBERGRENZE wird die klinische Ausbildung mit 8.500,00 EUR pro Person für die gesamte Ausbildungsdauer gem. o. g. Erlass anerkannt. 2. Digitalisierung (Ipad, Tablet Microsoft oder Tablet Android) Wird kein Tablet zur Verfügung gestellt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. I Pad mit aktuellster Software 3 Punkte Tablet Microsoft 2 Punkte Tablet Android 1 Punkt Kein Tablet-PC Ausschluss 3. Entfernung zum Rettungswachen Standort, Florianstraße 1,59423 Unna bis zur Adresse der Schule (nicht der Schulverwaltung) bis 15 km 3 Punkte über 15 bis 25 km 2 Punkte über 25 bis 35 km 1 Punkt über 35 km 0 Punkte 4.Entfernung der Krankenhäuser zur Durchführung der klinischen Ausbildung in max. 40 km Entfernung vom Rettungswachen Standort, Florianstraße 1 bis 10 km 3 Punkte Über 10 bis 25 km 2 Punkte über 25 bis 40 km Punkt über 40 km 0 Punkte 5. Ausreichend unentgeltliche schulnahe Parkmöglichkeit, max. 500 m von der Ausbildungsstätte entfernt 50 oder mehr Parkplätze 3 Punkte 30 bis 49 Parkplätze 2 Punkte 10 bis 29 Parkplätze 1 Punkt weniger als 10 Parkplätze 0 Punkte 6. Entfernung von Ausbildungsstätte und Simulationsräumen wird bewertet vor Ort (direkt an der Schule) 3 Punkte bis zu einem Umkreis von 5 km um die Schule 2 Punkte bis zu einem Umkreis von 15 km um die Schule 1 Punkt über 15 km von der Schule entfernt 0 Punkte Die Entfernungen werden über das Programm Google Maps ermittelt (kürzeste Entfernung). Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2025 10:59:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Die Nachforderungsfrist wird im Einzelfall angemessen (Aufwand, Ferienzeiten, Feiertage etc.) festgelegt. Sie beträgt i.d.R sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer erstellt einen Ausbildungsverlaufsplan für 4 Jahre über 3 Ausbildungsjahrgänge welcher die einzelnen Ausbildungsblöcke /Praktika (Schule, Klinik, Wache) aller Jahrgänge abbildet und in keinerlei Kollision zu dem in der Anlage befindlichen bestehenden Verlaufsplan (Anlage 5, Ausbildungsjahrgang 2024) steht. Eine Jahrgangsüberschneidung innerhalb der Praktika der Auszubildenden ist nicht zulässig.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: nach VOL/B, siehe Formular 512
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen, Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisstadt Unna
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisstadt Unna
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Unna
Registrierungsnummer: 059780036036-31001-48
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Unna
Postleitzahl: 59423
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 23031033025
Fax: +49 23031033097
Internetadresse: https://www.unna.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fed8a9be-fd53-472e-805f-876fa731bbe8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/04/2025 10:16:25 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 269404-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 81/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/04/2025

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Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
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Lemgo
Lengerich
Lennestadt
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Lotte
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Lüdenscheid
Lüdinghausen
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Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
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Rhede
Rheinbach
Rheinberg
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Rheurdt
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Ruppichteroth
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Saerbeck
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Schieder-Schwalenberg
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Schleiden
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Schmallenberg
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Schwalmtal
Schwelm
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Selfkant
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Simmerath
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Swisttal
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