5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gütersloh (DEA42)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Die Punktzahl wird auf eine Nachkommastelle gerundet. Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsge-genstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von zwei Personen anzubieten. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. In diesem sind auch Angaben hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestkompetenzen zu machen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei den Mitgliedern des Projektteams kumulativ vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Dies gilt auch, wenn sich die Erfahrungen/Kompetenzen in nur einer Person des Projektteams bündeln. Ansonsten werden die Punkte anhand der den anliegenden Vergabebedingungen zu entnehmenden Kriterien verteilt, wobei – ausgenommen von Hauptunterkriterium 2 – pro Hauptunterkriterium nur jeweils ein Unterkriterium einschlägig sein kann.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Es werden sowohl fachliche als auch organisatorische Inhalte gefordert. Vom Bieter werden fachlich-inhaltliche Aussagen zu den folgenden Themen erwartet: - Architektonische Gestaltung des Dachgeschosses zur geplanten Umnutzung als Heimatmuseum - Architektonische Gestaltung des Untergeschosses zur geplanten Umnutzung als Mieteinheit für die Caritas - Architektonische Gestaltung des Untergeschosses zur geplanten Umnutzung als Trauzimmer / Multifunktionssaal - Benennung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Verringerung einer Gebäudeaufheizung, Senkung der Betriebskosten sowie für ein nachhaltiges Bauen - Darstellungen von Projektherausforderungen und Ansätzen zum Umgang mit diesen Vom Bieter werden organisatorische Aussagen zu den folgenden Themen erwartet: - Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber, den übrigen Projektbeteiligten, insbesondere dem TGA-Planer - Örtliche Präsenz auf der Baustelle und Reaktionszeiten - Umgang mit Engpässen/Ausfällen/Terminstörungen; Darstellung von Vertretungsregelungen - Einschätzung des vorgegebenen Kostens- und Terminplans - Darlegung einer eigenen Planung und/oder Benennung von Optimierungsmaßnahmen hinsichtlich des Kostens- und Terminplans Formelle Anforderungen: Das Schriftliche Konzept darf maximal 12 DIN A4 Seiten umfassen. Die vorgegebene Schriftart ist Arial in der Schriftgröße 11. Der Zeilenabstand muss 1,15 betragen. In Bezug auf die Seitenränder ist die Einstellung „normal“ zu wählen. Bitte reichen Sie das Schriftliche Konzept in dem Dateiformat PDF ein. Bewertung des Konzepts: Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte des vom Bieter einzureichenden Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Unterkriterium bis zu 10 Punkte vergeben, wobei das Konzept, welches aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Unterkriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Konzepte in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Für jedes Unterkriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Der Präsentationstermin wird nur durchgeführt, wenn sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 10 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten. Thema der Präsentation wird die Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. Inhalt der Präsentation: In diesem Unterkriterium werden die folgenden Aspekte bewertet: - Herangehensweise an das Referenzprojekt - Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem vorliegenden Projekt - Herangehensweise an die Verwendung von Fördermitteln - Maßnahmen zur Einhaltung des Zeitplans und Kostenrahmens - Krisenmanagement Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte vergeben, wobei die Präsentation, welche aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Kriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Präsentationen in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. Form der Präsentation: In diesem Unterkriterium werden die folgenden Aspekte bewertet: - Qualität der Darstellung und der Visualisierung - Rhetorik und Kommunikation - Struktur - Qualität des medialen Einsatzes - Diskussion mit den Jurymitgliedern Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte vergeben, wobei die Präsentation, welche aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Kriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Präsentationen in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. Bewertung der Präsentation: Im Rahmen dieses Kriteriums werden vorgenannten Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation müssen der Projektleiter und der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehene Mitarbeiter teilnehmen. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Präsentation“.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsdienstleister: Kommunal Agentur NRW GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)