1.1. 
    
    
     Zuständige Behörde
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die VRR AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art.2 lit. b VO EG Nr.1370/2007, zugleich handelnd für den Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Hagen
    
    
    
     Rechtsform der zuständigen Behörde: Gruppe öffentlicher Stellen
    
    
     Der Erwerber ist ein Auftraggeber
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen der Linien 591, 592 und 595 im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen auf dem Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Hagen.
    
    
     Beschreibung: Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für den Ennepe-Ruhr-Kreis vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf dem Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Hagen Es ist Beschlusslage innerhalb des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, dass der Verkehrsverbund im Außenverhältnis - im eigenen Namen für die Finanzierung, und - im fremden Namen für die Abwicklung der Betrauung zuständig ist und handelt. Im Innenverhältnis verbleibt es bei der Zuständigkeit der Aufgabenträger für die Betrauung. Näheres zum Verhältnis des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu den ihm angehörenden Zweckverbandsmitgliedern unter Ziffer VI.1) dieser Vorabbekanntmachung. Von der beabsichtigten Direktvergabe sind die Linien 591,592 und 595 erfasst. Die Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in dem Dokument "Anforderungen an die Leistungserbringung Linien 591, 592 und 595" enthalten, welches unter https://www.enkreis.de/politik-verwaltung/verwaltung/oeffentliche-ausschreibungen/direktvergaben-eu-verordnung-13702005 abrufbar ist. Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
     
    
     Interne Kennung: Direktvergabe Stadtverkehr Ennepe-Ruhr-Kreis und Stadt Hagen
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Kleinauftrag gem. Art. 5 Abs 4 VO 1370/2007
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
     
     
      Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 - 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen der Linien 591, 592 und 595 im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen auf dem Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Hagen.
    
    
     Beschreibung: Die Ausgleichsleistungen erfolgen auf der Grundlage der VRR-Finanzierungsrichtlinie und dem Einnahmeaufteilungsvertrag in der jeweils gültigen Fassung. Die VRR-Finanzierungsrichtlinie ist unter https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/der_vrr/satzungen_richtlinien/Finanzierungsichtlinie_inkl._Anlagen_2024.pdf einsehbar. Bei der Auftragsdurchführung sind die nachfolgenden sozialen Standards aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW) zu beachten: Das Verkehrsunternehmen und dessen Nachunternehmer müssen sich verpflichten, den jeweils für allgemeingültig erklärten Spartentarifvertrag gemäß der Rechtsverordnung zum TVgG-NRW (derzeit: TVNNW und NWO-Tarif) anzuwenden. Das Verkehrsunternehmen und seine Nachunternehmer müssen sich verpflichten, die in § 18 TVgG-NRW genannten sozialen Kriterien (ILO-Kernarbeitsnormen) einzuhalten. Das Verkehrsunternehmen und seine Nachunternehmer müssen sich verpflichten, die in § 19 TVgG-NRW vorgesehenen Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht einzuhalten. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: Spezifikationen: Die Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards werden gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG in einem separaten Dokument ("Anforderungen an die Leistungserbringung Linien 591, 592 und 595") festgelegt. Ferner gelten ergänzend die Vorgaben des Nahverkehrsplans des Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Hagen in der jeweils Fassung zu Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur Angebotskonzeption. Die vorstehend genannten Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.enkreis.de/politik-verwaltung/verwaltung/oeffentliche-ausschreibungen/direktvergaben-eu-verordnung-13702005 Des Weiteren finden die Tarifangebote des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr Anwendung. Damit verbunden sind die Teilnahme an der Einnahmeaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (vgl. die Finanzierungsrichtlinie des Verkehrsverbundes, abrufbar unter: https://www.vrr.de/de/der-vrr/der-verbund/) und der Abschluss eines Grundvertrags mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (entsprechend dem Muster unter https://www.vrr.de/de/der-vrr/der-verbund/). Zudem sind die geltenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen, Qualitätsstandards und Richtlinien des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu beachten. Sämtliche der vorgenannten Dokumente enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. A. Erläuterungen zur Gruppe von Behörden und zur Beschaffung durch den VRR im Auftrag der mitbedienten Aufgabenträger: 1. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und seine Zweckverbandsmitglieder sind eine "Gruppe von Behörden" im Sinne von Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007. 2. Im Verhältnis zwischen dem VRR und dessen Zweckverbandsmitgliedern sind letztere als öffentliche Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit legen sie die von dem jeweiligen Verkehrsunternehmen zu erbringenden Leistungen und gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen fest. 3. Die Zweckverbandsmitglieder haben dem VRR die Aufgabe der Finanzierung des ÖPNV zur Wahrnehmung im eigenen Namen übertragen. Im Rahmen dieser übertragenen Aufgabe gewährt der VRR den Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007. Zudem führt der VRR im Namen und im Auftrag der Zweckverbandsmitglieder Direktvergaben durch. In diesem Rahmen stellt der VRR gegenüber dem ausgewählten Verkehrsunternehmen fest, dass eine Betrauung vorliegt und erlässt einen Finanzierungsbescheid gemäß der Finanzierungsrichtlinie des VRR. B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. C. Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt als Gesamtleistung (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung, nicht aber auf Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). VI.2.1) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung:[gelöscht][gelöscht] Fax: [gelöscht] Internet-Adresse: (URL) http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/ vergabekammer_westfalen/index.html
     
    
     Interne Kennung: Direktvergabe BVR Linien 591_592_595
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
      Menge: 236 000 Kilometer
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Stadt Hagen Rathausstraße 11 
     
     
      Stadt: Hagen
     
     
      Postleitzahl: 58095
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Ennepe-Ruhr-Kreis Hauptstraße 92 
     
     
      Stadt: Schwelm
     
     
      Postleitzahl: 58332
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
     
     
      Datum des Beginns: 01/05/2026
     
     
      Laufzeit: 120 Monate
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die VRR AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art.2 lit. b VO EG Nr.1370/2007, zugleich handelnd für den Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Hagen
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die VRR AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art.2 lit. b VO EG Nr.1370/2007, zugleich handelnd für den Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Hagen
    
    
     Registrierungsnummer: 055133900132
    
    
     Abteilung: Finanzierung ÖPNV
    
    
     Postanschrift: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Augustastr. 1
    
    
     Stadt: Gelsenkirchen
    
    
     Postleitzahl: 45879
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Finanzierung ÖPNV
    
    
    
     Telefon: +492091584-288
    
    
     Fax: [gelöscht]
    
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
      
       Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
      
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0000
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
    
    
     Registrierungsnummer: PUBL
    
    
     Stadt: Luxembourg
    
    
     Postleitzahl: 2417
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
    
    
     Land: Luxemburg
    
    
    
     Telefon: +352 29291
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 69da2040-5f09-4049-a432-aa0cf56603ae  -  01
    
    
     Formulartyp: Planung
    
    
     Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: T01
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2025 08:11:32 (UTC)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 265658-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 80/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 24/04/2025