1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabenummer: NTM-01-10.002-VE3.010
Beschreibung: Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen
Kennung des Verfahrens: 0dc7e991-d3a5-4850-88c3-c93e161c9d8f
2.1.1.
Zweck
Haupteinstufung (cpv): 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung, 45262670 Metallbauarbeiten, 90740000 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung, 45212322 Bau von Theatern
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen
Beschreibung: Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden: Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen Gegenstand der Leistung sind unter anderem - Abbruch-, Entrümpelungsarbeiten nebst Abtransport und Entsorgung - Rückbau und Demontage der TGA - Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen - Schadstoffsanierung - Abbruch Bühnentechnik und vorbereitende Maßnahmen - Bühnenholz-Entsorgung - Metallbauarbeiten Demontage Brandschutztore Vorgesehener Baubeginn der Baumaßnahme: 01.08.2022 Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme: 03/2028 Vorgesehener Beginn der hier gegenständlichen Arbeiten: 07.11.2022 Vorgesehene Fertigstellung der hier gegenständlichen Arbeiten: 08.08.2025
Interne Kennung: NTM-01-10.002-VE3.010
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/11/2022
Enddatum der Laufzeit: 08/08/2025
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim - Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 179 978,68 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Proklima GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1 179 978,68 EUR
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NTM-01-10.002-VE3.010
Datum des Vertragsabschlusses: 22/07/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 419745-2022
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die nachstehend ausgefürhte Auftragsänderung ist zudem aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, so dass die ausschreibungsfreie Beauftragung des Bestandsauftragnehmers auch gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig ist. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die Auftragsänderung nicht verändert. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die Auftragsänderung liegt unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: I.) Im Zuge der fortlaufenden Planung sollen Photovoltaikanlagen auf den erforderlichen Flachdächern installiert werden. Um keine zusätzlichen Maßnahmen in der späteren Bauphase ergreifen zu müssen, wurden die Dächer bereits während der Abbrucharbeiten untersucht. Bei der Voruntersuchung wurden die Flachdächer des Pavillons sowie die Dächer der Pforte und des LKW-Aufzugs auf der Seite der Hebelstraße auf Schadstoffe und mögliche statische Mängel hin analysiert. Ziel dieser Untersuchung war es, notwendige Maßnahmen bereits vor Beginn der eigentlichen Fertigstellung (Rohbau/Innenarbeiten/TGA) umzusetzen. Diese Bereiche wurden in der Ausschreibung bislang nicht berücksichtigt, da die Planung der Photovoltaikanlagen erst während der Generalsanierung vertieft wurde. Bei der Begutachtung wurden folgende Schadstoffbelastungen festgestellt: • Pavillon (Hauptdach): Asbesthaltige Dachbahnen (mehrlagig), PAK-haltige Dampfsperre • Pavillon (Zwischendach zum Hauptgebäude): Asbesthaltige Dachbahnen (mehrlagig), asbest- und PAK-haltige Dampfsperre • Pforte: PAK-haltige Dachbahnen und Dampfsperre • LKW-Aufzug: PAK-haltige Dachbahnen und Dampfsperre II.) Die Sanierung des Pavillons-Zwischendachs erfolgt aufgrund der erforderlichen Fräsarbeiten an der asbestbelasteten Dampfsperre in einem abgeschotteten Sanierungsbereich mit Schleusen und Unterdruckhaltung (Pos. 0N.54.0001 – 10). Vor Beginn der Sanierung sind die Dachbekiesung und die darunterliegende PE-Folie auf allen Dachbereichen auszubauen (Pos. 0N.54.0011 – 0N.54.0012). Im Bereich des Zwischendachs müssen zusätzlich die umlaufenden WDVS-Dämmplatten entfernt werden, da die darunterliegende Dampfsperre über die Betonattika verklebt wurde (Pos. 0N.54.0013). Die Demontage der Attikaverblechung des Pavillons-Hauptdachs erfolgt im Sanierungsbereich, da die asbesthaltigen Dachbahnen auf die Bleche geschweißt wurden. Um die Bleche recyceln zu können, ist die Entfernung von Restanhaftungen erforderlich (Pos. 0N.54.0014). Die Demontage der asbesthaltigen Dachbahnen, der Dämmung aus PU-Schaum, der asbesthaltigen Dampfsperre (Zwischendach) sowie das Entfernen von Restanhaftungen ist in den Pos. 0N.54.0015 – 0N.54.0020 abgebildet. Die Demontage der ausschließlich PAK-belasteten Dachbahnen sowie des PU-Schaums (Dächer der Pforte und des LKW-Aufzugs auf der Seite der Hebelstraße) erfolgt über die Pos. 0N.54.0021 und 0N.54.0023, die der PAK-belasteten Dampfsperren (Hauptdach Pavillon, Pforte und LKW-Aufzug) über die Pos. 0N.54.0022. Restanhaftungen der asbestfreien Dampfsperre werden über die Pos. 0N.54.0024 und 0N.54.0025 entfernt. Die Asbestsanierungsbereiche im Pavillon sind nach erfolgter Sanierung zu reinigen und die Oberflächen mit Restfaserbindemittel zu behandeln (Pos. 0N.54.0026 – 27). Eine Freimessung der Raumluft ist nur für den Sanierungsbereich des Zwischendachs erforderlich (Pos. 0N.54.0028). Die Entsorgung der asbesthaltigen Dachpappe erfolgt als Mehrmenge über die Pos. 03.02.0006 des Haupt-LVs (Pos. 0N.54.0029). Die Asbestarbeiten an den Pavillon-Dächern sind dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt im Voraus anzuzeigen (Pos. 0N.54.0030). Die Ausführung der Maßnahme ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die im Nachtrag aufgeführten Leistungen erbracht werden. Mithin werden Bauleistungen erforderlich, die nicht in den ursprünglich vorgelegten Vergabeunterlagen berücksichtigt wurden. Diese zusätzlichen Leistungen stellen eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Auftrags dar. III.) Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen ist nicht möglich (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB). Dem beauftragten Gewerk stehen bereits die fachlich erforderlichen Mitarbeiter, Arbeitsmittel und Betriebsmittel (Schleusen, Gebläse, Radlader, Maschinen, Geräte etc.) auf der Baustelle zur Verfügung und können bei Bedarf kurzfristig ergänzt oder beschafft werden. Zudem ist mit erheblichen Schwierigkeiten im Ablauf sowie mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen. Weitere BE-Maßnahmen sind auf der stark begrenzten Baustellenfläche nicht zumutbar und könnten zusätzliche Lagerungskosten nach sich ziehen. Aufgrund der laufenden Aushub- und Rohbauarbeiten in den Baugruben für Werkstätten, Stimmzimmer, OPS und Chorprobe sind die vorhandenen BE-Flächen bereits für baubegleitende Gewerke belegt. Es stehen daher keine weiteren Möglichkeiten für zusätzliche Baustelleneinrichtungen zur Verfügung. Des Weiteren würden jegliche Behinderungen von Folgearbeiten einen erheblichen Verzug der Gesamtmaßnahme zur Folge haben. Die durch diese Behinderungen entstehenden erheblichen Zusatzkosten, wie beispielsweise für zusätzliche BE-Maßnahmen auf der bereits stark begrenzten Baustellenfläche oder für die Anmietung von Lagerräumen, sowie die daraus resultieredem Verzögerungen bei den Folgegewerken, könnten zu einem erheblichen Verzug der Gesamtmaßnahme führen. Langfristig könnten durch die Verlängerung der Bauzeit zusätzliche Kosten für den öffentlichen Auftraggeber entstehen. IV.) Trotz der nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführten Schadstoffbeprobungen im Bestand im Rahmen der Grundlagenermittlung konnten die nun zusätzlich vorgefundenen Schadstoffbelastungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes sowie der dadurch kurzfristig erforderliche Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle in der vorliegenden Form nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich durch die Auftragsänderung nicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB). V.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 54 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 310.317,01 Euro netto.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
Registrierungsnummer: DE 143845211
Postanschrift: Mozartstraße 9
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwälte Kapellmann und Partner mbB, RA Tobias Freiberg
Telefon: +49 30399769-47
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Proklima GmbH
Registrierungsnummer: DE 1 888 62501
Postanschrift: Nordostpark 76
Stadt: 90411
Postleitzahl: Nürnberg
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: adcac528-c095-403c-9fe7-b24dc91a97bc - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/04/2025 10:06:26 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 261936-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 79/2025
Datum der Veröffentlichung: 23/04/2025