Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Vergabe Objektplanung Gebäude & Freianlagenplanung „Umbau des Badischen Hofs zur Kindertagesstätte"

258975-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Vergabe Objektplanung Gebäude & Freianlagenplanung „Umbau des Badischen Hofs zur Kindertagesstätte"
OJ S 78/2025 22/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe Objektplanung Gebäude & Freianlagenplanung „Umbau des Badischen Hofs zur Kindertagesstätte"
Beschreibung: In dem im Eigentum der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach stehenden Gebäude „Badischer Hof“, ein ehemaliges Hotel mit Gaststätte, soll zukünftig eine Kindertagesstätte untergebracht werden. Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI und die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Freianlagenplanung gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Kennung des Verfahrens: beacffbe-f6b8-47a5-a3d3-44abaa72ac1e
Interne Kennung: OG05-307
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären: Benennung einer Vertretung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten), Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall, Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im gesamten Vergabeverfahren (einschließlich Verhandlungsverfahren), Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. späteren Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung. Das Bilden einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber bzw. Bieter. Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Angebotsfrist und vor der Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Die Teilnahme im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemeinschaft und die gleichzeitige Teilnahme als Bewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen. Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber bzw. -bieter und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und / oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers bzw. -bieters an einem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist. Der Bewerber bzw. Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären. Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt wird. Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen zu benennen, nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (bspw. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des die Eignung vermittelnden Unternehmens), bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten für die berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung, zwingend nachzuweisen, dass diejenigen die Leistungen erbringen, die die entsprechenden Eignung vorweisen können (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV), das jeweils dafür vorgesehene Unternehmen zu benennen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten), die Eignung des die Kapazitäten stellenden Unternehmens für den Umfang der Eignungsleihe nachzuweisen, den Nachweis zu erbringen, dass auf das die Kapazitäten stellende Unternehmen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens Ausschlussgründe), den Nachweis zu erbringen, dass kein Ausschlussgrund gem. Russlandsanktionen vorliegt (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens), für den Fall der Eignungsleihe bei wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit ist eine Haftungserklärung und bei Bedarf weitere noch zu benennende Eignungsnachweise in Bezug auf das entleihende Unternehmen vorzulegen. Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe), haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, § 47 Abs. 3 VgV. Die Haftungserklärung ist gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen. Ein die Eignung vermittelndes Unternehmen kann nur dann für mehrere Bewerber tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Unternehmens keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt. Das die Eignung vermittelnde Unternehmen hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ein Austausch des Unternehmens, auf das sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung stützt, ist nur aus wichtigem Grund (z.B. Insolvenz des die Eignung vermittelnden Unternehmens) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Eignung des ersetzenden Unternehmens ist nachzuweisen. Die Eignung des Bewerbers wird erneut geprüft. Der Bewerber bzw. Bieter hat Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich beruft, innerhalb einer vom Auftraggeber genannten Frist auszutauschen, wenn das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber bzw. Bieter sich beruft, die Eignungsanforderungen nicht erfüllt. Nachunternehmereinsatz: Im Fall des Nachunternehmereinsatzes haben Bieter mit dem Angebot Art und Umfang der in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen zu benennen, das jeweils dafür vorgesehene Unternehmen zu benennen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten), die Eignung des die Kapazitäten stellenden Unternehmens für den Umfang des Nachunternehmereinsatzes nachzuweisen, den Nachweis zu erbringen, dass auf das kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens Ausschlussgründe), den Nachweis zu erbringen, dass kein Ausschlussgrund gem. Russlandsanktionen vorliegt (Eigenerklärungen des Nachunternehmens), für den Fall des Nachunternehmereinsatzes bei wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit ist eine Haftungserklärung und bei Bedarf weitere noch zu benennende Eignungsnachweise in Bezug auf das entleihende Unternehmen vorzulegen. Ein Nachunternehmer kann nur dann für mehrere Bieter tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt. Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist im Fall des Nachunternehmereinsatzes mit dem Angebot, vorzulegen. Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ausschlussgründe: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat zur Prüfung ggf. vorliegender Aus-schlussgründe folgende Erklärung abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils aktualisierten Fassung, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Liegen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 134 GWB vor, sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gemäß § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses. Das gilt insbesondere für den Fall, dass ein früherer Auftrag durch den Auftraggeber gekündigt wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Soweit ein solcher Fall vorliegt sind vollständige Angaben zu den Umständen der Kündigung zu machen. Diese Abfrage dient gleichzeitig als Anhörung vor einem potentiellen Ausschluss. Soweit der Bewerber infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB vorgenommen hat, sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der dargelegten Selbstreinigung beurteilen kann. Aufhebungsgründe: Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor, wenn keine Teilnahmeanträge eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, wenn weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können, wenn keine Angebote eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, wenn trotz Aufforderung von mindestens drei Bewerbern weniger als drei Angebote eingegangen sind, wenn nur unannehmbare Angebote eingegangen sind, bei Aufgabe der Beschaffungsabsicht, bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse, bei Wegfall zugeteilter oder Nichtbewilligung beantragter Fördermittel vor Ende des Vergabeverfahrens und bei anderen schwerwiegenden Gründen, insbesondere Wegfall der Förderfähigkeit. Vorbefasstheit: Im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Es wurde sich in untenstehendem Umfang mit der Planung für den Umbau des „Badischen Hofs“ zur Kindertagesstätte befasst: städtebauliche Einordnung / Analyse des Gebäudekomplexes, Erläuterung der vorgesehenen Umbaumaßnahmen, Erstellung Bestandspläne, Begehung und Fotodokumentation vor Ort, Erstellung eines möglichen Raumprogramms, Erstellung von Grundrissplänen für zukünftige Nutzung, Erstellung von Gebäudeansichten und -schnitten, Kalkulation einer Kostenannahme (DIN 276). Einzureichende Unterlagen und Kommunikation: Die einzureichenden Unterlagen für die beiden Verfahrensstufen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Die Kommunikation und der Upload von Unterlagen haben über die digitale Vergabeplattform zu erfolgen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe Objektplanung Gebäude & Freianlagenplanung „Umbau des Badischen Hofs zur Kindertagesstätte"
Beschreibung: Ziel und Zweck des Vergabeverfahrens: In dem im Eigentum der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach stehenden Gebäude Badischer Hof (Schwarzwaldstraße 21, 77740 Bad Peterstal-Griesbach, Flst.Nr. 280/49, Gemarkung Peterstal), ein ehemaliges Hotel mit Gaststätte, soll zukünftig eine Kita (Kiga St. Bernhard) untergebracht werden. Inhalt dieses Vergabeverfahrens sind die Vergabe der Objektplanung für den Umbau und die Modernisierung (vgl. § 2 Abs. 5, 6 HOAI) dieses Gebäudes und die Freianlagenplanung für den Außenbereich der Kita. Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI und die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 für das Leistungsbild Freianlagenplanung gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (jeweils Grundleistungen der LPHS 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Anschließend ist die Beauftragung der Stufe 2 (jeweils Grundleistungen der LPHs 5 bis 9 und etwaige Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der 2. Stufe besteht jedoch nicht. Aktuelle Nutzung: Das stark sanierungsbedürftige Gebäude wird derzeit wie folgt genutzt: KG - Übergabestation der Nahwärmeheizung - leerstehende Kellerräume EG - teilweise Nutzung durch die örtliche Musik- und Milizkapelle als Proberäumlichkeiten - ansonsten Lagerräume und Leerstand OG - eine Wohnung vermietet an Flüchtlingsfamilie (Auszug voraussichtlich zum 01.05.2025) - weitere Wohnräume im rückwärtigen Anbau stehen leer DG - sowohl die Wohnung im Hauptgebäude als auch im rückwärtigen Anbau stehen leer Dachspitz - nicht ausgebaut, Dachboden Das Gebäude Badischer Hof wird heizungstechnisch über die zentrale Hackschnitzelheizung der Gemeinde versorgt, deren Zentrale sich in der angrenzenden Sporthalle befindet. Entsprechende Wärmeleitungen enden im Keller des Gebäudes Badischer Hof, bzw. an der dort vorhandenen Übergabestation des Nahwärmenetzes. In den Sommermonaten Mai bis September ist die Hackschnitzelheizung außer Betrieb, d.h. eine Wärmeversorgung mittels Fernwärme erfolgt dort nicht. In diesem Zeitraum erfolgte die Warmwasseraufbereitung bislang dezentral mittels Elektroboiler. Dies wäre auch zukünftig wieder der Fall. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem (Schmutz- und Oberflächenwasser getrennt). Das Gebäude ist an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach angeschlossen. Sanierungsgebiet & Denkmalschutz: Der Badische Hof liegt im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“. Dieses wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.05.24 förmlich festgelegt. Zudem bestehen Vorgaben bzgl. Denkmalschutz. Zukünftige Nutzung (Kita): Für die zukünftige Nutzung als Kita ist folgendes Raumprogramm vorgesehen: EG - zwei Gruppen für U3 (KKG-HT-VÖ-Gruppen) mit verlängerter Öffnungszeit mit jeweils bis zu 10 Kindern = bis zu 20 Kinder insgesamt 1. OG - eine Regelgruppe (RG-Ü3-Gruppe) mit bis zu 28 Kindern - eine Regelgruppe (RG-VÖ-Ü3-Gruppe) mit verlängerter Öffnungszeit mit bis zu 25 Kindern - eine altersgemischte Gruppe (AM-VÖ-Gruppe) mit verlängerter Öffnungszeit mit bis zu 25 Kindern Insgesamt sollen somit 98 Kinder in der Kindertagesstätte betreut werden können. Der Personalbedarf würde sich mit den geplanten fünf Gruppen nach aktuellem Planungsstand auf 11,73 Fachkräfte belaufen. Für die jeweiligen Gruppen werden folgende Räumlichkeiten (ungeachtet der notwendigen Sanitärräumlichkeiten) folgende Räumlichkeiten benötigt: - RG Ü3: Gruppenraum & Intensivraum mit einer Raumgröße von mindestens 2,2 m² pro Kind - RG/VÖ Ü3: Gruppenraum & Intensivraum mit einer Raumgröße von mindestens 2,4 m² pro Kind - AM VÖ: Gruppenraum & Intensivraum mit einer Raumgröße von mindestens 2,4 m² pro Kind & ungestörte Schlafmöglichkeit außerhalb des Gruppenraums (z.B. im Intensivraum) - KKG HT/VÖ: Gruppenraum mit einer Raumgröße von 3,0 m² pro Kind & Schlafraum mit einer Raumgröße von mindestens 1,5 m² pro Kind - KKG HT/VÖ: Gruppenraum mit einer Raumgröße von 3,0 m² pro Kind & Schlafraum mit einer Raumgröße von mindestens 1,5 m² pro Kind Nach Fertigstellung des Gebäudeumbaus wird der bisherige Kindergarten in die neuen Räumlichkeiten im Gebäude Badischer Hof umziehen. Aufgabenstellung: Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant: - Rückbau des Vorbaus im südöstlichen Gebäudebestand - Abbruch des oben beschriebenen Winkelbaus - dortige Errichtung eines unterkellerten Eingangs-/Foyerbereichs mit Treppenhaus und Garderobe, bestehend aus KG, EG und OG - im EG: Umbau für die beiden U3-Gruppen mit 20 Kindern, inkl. Sanitärräumlichkeiten, Schlafräume, Küche und Bistro für eine evtl. spätere Ganztagsbetreuung (Küche und Bistro könnten auch für die Versorgung der Grundschüler im Ort (Matthias-Erzberger-Schule) hinsichtlich der ab 2026 dort angedachten Ganztagesbetreuung dienen) - im OG: Umbau für die drei Ü3-Gruppen inkl. Intensivräume, sanitären Einrichtungen und eines Schlafraumes für die U3-Kinder, welche in der dortigen altersgemischten Gruppe untergebracht werden - im DG: Umbau hinsichtlich Mehrzweckraum, Räumlichkeit zum Malen, Lager, Büro, Pausenraum, Besprechungsraum, etc. - Einbau zentraler Aufzug Die BGF wird sich nach dem Umbau auf rund 1.394 qm, bei einer Programmfläche von 1.144 qm belaufen. Im nördlichen Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/49 und in dem unmittelbar hieran angrenzenden Teilbereich des Grundstücks Flst.-Nr. 280/51 ist die Anlegung eines Ü3-Spielhofes geplant. Der U3-Spielhof besteht im Wesentlichen bereits, da der bisherige Kiga unmittelbar an das Gelände des Badischen Hofes anschließt.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 30 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 500 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird eine Registereintragung (z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister) verlangt. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird eine Mitgliedschaft in einer Berufsständische n Organisation (z.B. Kammerzugehörigkeit) verlangt. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden, i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR und für Sachschäden und Vermögensschäden jeweils i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR für die vorgenannten Schadensbereiche durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Diese Bestätigung muss vom Versicherungsunternehmen selbst, nicht vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft, ausgestellt sein. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder für die gesamte Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024), die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Der durchschnittliche Mindestumsatz (netto) muss mind. 400.000,00 € pro Jahr betragen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Auszubildende / Studierende oder sonstige nicht fachbezogene Mitarbeitende (z.B. Reinigungskräfte, Schreibkräfte od. vgl.)) (Jahr 2025). Diese muss mindestens drei betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen. Die Angaben zur Mitarbeitendenzahl sind zudem zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeiterzahl eines einzelnen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Büros, kann unter der geforderten Mindestmitarbeiterzahl liegen. Die Mindestmitarbeiterzahl, die der Bewerbergemeinschaft insgesamt zur Verfügung steht, muss mindestens drei betragen. Die Verfügbarkeit ist zu versichern.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Eigenerklärung zu Angaben zur verantwortlichen Projektbearbeitung und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeitung mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Architektin / Architekt bzw. Ingenieurin / Ingenieur (oder vergleichbar). Für die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellvertretende verantwortliche Projektbearbeitung sind Nachweise zur Eintragung in die Architekten- / Ingenieurkammer oder vergleichbare Nachweise zur Berufsqualifikation (z.B. Diplom-Urkunde, Master-Urkunde etc.) vorzulegen. Die geforderte Berufserfahrung für die verantwortliche Projektbearbeitung beträgt 5 Jahre, für die Stellvertretung 3 Jahre.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Von jedem Bewerber bzw. jeder Bewerbergemeinschaft sind zwei Referenzprojekte für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude einzureichen. Es finden eingereichte Referenzprojekte im Rahmen der Bewertung Berücksichtigung, sofern die Fertigstellung (Inbetriebnahme / Bezugsfertigkeit) im Zeitraum zwischen dem 01.01.2015 und dem Datum der Teilnahmefrist zu diesem Verfahren (23.05.2025) erfolgt ist. Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist mit der Genauigkeit „Monat/Jahr“ anzugeben. Bei einem der beiden eingereichten Referenzprojekte muss es sich um die Objektplanung Gebäude für eine Kindertagesstätte (unter dem Begriff Kindertagesstätte sind Kinderkrippen (U3) und Kindergärten (Ü3) zu verstehen) handeln. Beim anderen der beiden eingereichten Referenzprojekte muss es sich um die Objektplanung Gebäude bei einem Umbau bzw. einer Modernisierung eines denkmalgeschützten Gebäudes handeln. Sofern ein Referenzprojekt beide Anforderungen abdeckt (Kindertagesstätte, Denkmalschutz), ist dennoch ein zweites Referenzprojekt einzureichen, welches mindestens eine dieser beiden Anforderungen erfüllt. Die eingereichten Referenzprojekte für die Objektplanung Gebäude werden jeweils nach den folgenden Kriterien bewertet: Kindertagesstätte: Planungsanforderung (HZ III oder höher = 10 Pkt.; HZ II = 5 Pkt.; HZ I = 0 Pkt.), erbrachter Leistungsumfang Grundleistungen LPHs 2 bis 8 (mind. 90 % = 10 Pkt.; mind. 70 % = 7,5 Pkt.; mind. 50 % = 5 Pkt.; < 50 % = 0 Pkt.), Kostenabweichung zwischen Kostenberechnung und -feststellung (<= 5 % = 10 Pkt.; <= 10 % = 7,5 Pkt.; <= 15 % = 5 Pkt.; <= 20 % = 2,5 Pkt.; >20 % = 0 Pkt.), Denkmalschutz (denkmalgeschütztes Gebäude = 10 Pkt.; Neubau oder Bestand ohne Denkmalschutz = 0 Pkt.), Auftraggeber (öffentlicher Auftraggeber = 10 Pkt.; kein öffentlicher Auftraggeber = 0 Pkt.). Denkmalgeschütztes Gebäude: Planungsanforderung (HZ III oder höher = 10 Pkt.; HZ II = 5 Pkt.; HZ I = 0 Pkt.), erbrachter Leistungsumfang Grundleistungen LPHs 2 bis 8 (mind. 90 % = 10 Pkt.; mind. 70 % = 7,5 Pkt.; mind. 50 % = 5 Pkt.; < 50 % = 0 Pkt.), Kostenabweichung zwischen Kostenberechnung und -feststellung (<= 5 % = 10 Pkt.; <= 10 % = 7,5 Pkt.; <= 15 % = 5 Pkt.; <= 20 % = 2,5 Pkt.; >20 % = 0 Pkt.), Kindertagesstätte (Nutzungsart Kindertagesstätte = 10 Pkt.; andere Nutzung = 0 Pkt.), Auftraggeber (öffentlicher Auftraggeber = 10 Pkt.; kein öffentlicher Auftraggeber = 0 Pkt.). Pro Referenzprojekt können max. 50 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für die zwei Referenzprojekte also max. 100 Punkte erreicht werden. Die eingereichten Unterlagen zu den Referenzprojekten müssen Auskünfte und Angaben zur Bewertung der oben aufgeführten Kriterien enthalten. Ergänzende Pläne, Bilder und/oder grafische Darstellungen zu den Referenzprojekten sind erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Referenzauskünfte einzuholen. Für Leistungen, die nicht nach HOAI erbracht wurden (z.B. bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften) ist darzulegen, dass und inwiefern die erbrachten Leistungen mit dem Leistungsbild gemäß HOAI vergleichbar sind. Die Auswahl der max. drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt nach dem Ergebnis der Bewertung der eingereichten Referenzprojekte im Rahmen des Teilnahmeantrags. Bei Gleichwertigkeit wird per Los entschieden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Architektonische / Freiraumplanerische / Städtebauliche Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Berücksichtigung Denkmalschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Umsetzung und Funktionalität Raumprogramm
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Vorstellung und Darstellung Projektteam
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Vorstellung vorgesehener Projektablauf
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Eindruck im Verhandlungstermin
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Bewertet werden die verbindlich anzubietenden Honorarparameter (60) und Stundensätze (10).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/06/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation Architekt_in bzw. Ingenieur_in gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt_in o. Ingenieur_in zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der BRD tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellvertretende verantwortliche Projektbearbeitung, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag diese Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV. Für Bewerbergemeinschaften gilt dies entsprechend. Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich die Forderung jeweiliger Originale vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/)
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: KommunalKonzept BW GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
Registrierungsnummer: 10727
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 11
Stadt: Bad Peterstal-Griesbach
Postleitzahl: 77740
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Telefon: +49 78067923
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/)
Registrierungsnummer: 07a07764-714e-494a-965a-ac5830d14e1a
Postanschrift: Hausanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: KommunalKonzept BW GmbH
Registrierungsnummer: 0cfb9cf2-2e23-47ed-8d88-215a118236ba
Postanschrift: Jechtinger Straße 9
Stadt: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Telefon: +49 76155738945
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: beacffbe-f6b8-47a5-a3d3-44abaa72ac1e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2025 15:51:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 258975-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 78/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2025

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Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
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Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
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Weingarten (Baden)
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Weissach
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Weisweil
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Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
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Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
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