1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lörrach
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet auf den Linien 3, 6, 16, 7, 17, Ortsbus 10 im Busverkehr sowie auf den Linien Ortsbus Linie 10 AST, AST 6, AST 17 (alt AST 8), AST 8, AST 9, AST 16 und AST X (alt Linie 9)
Beschreibung: Vgl. Ziff. 2.1.4 und 5.1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Stadt Lörrach ist gem. § 6 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg (ÖPNVG BW) zuständige Behörde i. S. v. Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007 für den öffentlichen Personennahverkehr in ihrem Stadtgebiet. Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der Drei-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Der Betrieb ist zu dem in Ziff. 5.1.3 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die Direktvergabe der genannten Verkehrsdienste ist gemäß § 8a Abs. 2 S. 4 PbefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Gemäß § 8a Abs. 2 S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten öDA Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem öDA verbundenen Anforderungen sind in den "Anforderungen und Standards" (siehe dazu Ziff. 5.1) angegeben. Die Anforderungen und Standards enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen sowie die Anforderungen der "Anforderungen und Standards" als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG zugesichert werden. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller die Verkehrsdienste (insbesondere wegen fehlender Kostendeckung) während der gesamten Laufzeit der Genehmigung in dem dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Zwar erfüllt die Direktvergabe - soweit einschlägig - die angegebenen vergaberechtlichen Voraussetzungen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Stadt Lörrach eine "Vergabe" an ihren Eigenbetrieb Stadtwerke Lörrach beabsichtigt und insofern streng genommen eine Eigenerbringung und kein dem Vergaberecht unterliegender Vorgang vorliegt. Für die beihilfenrechtskonforme Gewährung von Ausgleichsleistungen bedarf es nach den Vorgaben der VO 1370/2007 dennoch eines öDA. Angaben zu vergaberechtlichen Normen erfolgen daher nur hilfsweise. Diese Bekanntmachung stellt hilfsweise, für den Fall, dass von einem dem Vergaberecht unterfallenden Vorgang auszugehen ist, zugleich eine Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. (Vergaberechtliche) Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Direktvergabe ist Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007. Es ist eine Direktvergabe an den Eigenbetrieb Stadtwerke Lörrach (Kontaktdaten: Anschrift: Luisenstraße 16, 79539 Lörrach; Telefon: +497621 415 573) beabsichtigt. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, Telefon: +49721 9268730, Telefax: +49721 9263985 Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in den §§ 155ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist beispielsweise gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der öDA Regelungen enthalten wird, wonach das Verkehrsangebot an sich ändernde Bedürfnisse und an Änderungen des Nahverkehrsplans des Landkreises Lörrach anzupassen ist. Sollte ein solcher Fall auftreten, ist zu beachten, dass sich Änderungen bei Beachtung etwaiger vergaberechtlicher Grenzen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien oder mitbedienter Gebiete als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der Qualitätsanforderungen und der Form der Bedienung ergeben können. Dementsprechend können sich Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet auf den Linien 3, 6, 16, 7, 17, Ortsbus 10 im Busverkehr sowie auf den Linien Ortsbus Linie 10 AST, AST 6, AST 17 (alt AST 8), AST 8, AST 9, AST 16 und AST X (alt Linie 9)
Beschreibung: Die Stadt Lörrach beabsichtigt mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 als zuständige Behörde die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über die Personenbeförderung im Linienverkehr auf dem Gebiet der Stadt Lörrach. Derzeit sind Verkehrsleistungen auf den folgenden Buslinien zu erbringen: Linie 3 Riehen – Inzlingen – Lörrach, Linie 6 (Weil am Rhein) – Riehen – Lörrach – Brombach – (Klinikum) [ohne Verkehrsleistungen auf Gebiet der Stadt Weil am Rhein], Linie 16 Weil am Rhein – Riehen – Lörrach – Haagen – Hauingen – Bf. Brombach – (Klinikum) [ohne Verkehrsleistungen auf Gebiet der Stadt Weil am Rhein], Linie 7 (Klinikum) – Brombach – Lörrach – Stetten - Salzert, Linie 17 Salzert – Stetten – Lörrach - Tüllingen - Obertüllingen, Ortsbus Linie 10 Brombach – Haagen - Hauingen. Weiterhin sind Leistungen auf dem Gebiet des Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs (AST, nach telefonischer Anmeldung) auf dem Gebiet der Stadt Lörrach zu erbringen. Dies betrifft die folgenden Linien: Ortsbus Linie 10 AST (Linienführung wie Linie 10), AST 6 Lörrach – Brombach, AST 17 (Alt AST 8) Lörrach Busbahnhof Hebelpark – Obertüllingen Parkplatz, AST 8 Krankenhaus – Hünerberg – Lörrach ZOB, AST 9 Stetten Bf-Hauptstraße-Steinenweg-Maienbühl-Jugendherberge-Dinkelbergstraße-Salzertstraße-Salzert Röttelnblick, AST 16 Lörrach – Haagen – Hauingen – Bf. Brombach, AST X (alt Linie 9) Stetten Süd - Steffen Bahnhof. Weitere Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des öDA sind in dem Dokument "Anforderungen und Standards" enthalten, das unter www.loerrach.de/anforderungenundstandards abgerufen werden kann. Für die Qualität des Verkehrsangebots sind ergänzend zu den Anforderungen und Standards die Vorgaben des jeweils für die Stadt Lörrach gültigen Nahverkehrsplans (abrufbar unter https://www.loerrach-landkreis.de/ceasy/resource/?id=3522&download=1) maßgeblich. Die beabsichtigte Direktvergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten Verkehrsdiensten abgedeckte Bediengebiet innerhalb der Stadt Lörrach. Der öDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Bedienform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. §§ 42, 43 PBefG sowie ergänzende Mobilitätsdienstleistungen wie alternative Bedienformen oder nach der VO (EG) 1370/2007 finanzierbare Nebenleistungen). Darüber hinaus soll - soweit dies nicht in den Qualitätsbestimmungen anders geregelt ist - auch die erforderliche Infrastruktur bereitgestellt werden. Beabsichtigt ist die Vergabe des beschriebenen Netzes als Gesamtleistung . Die Vergabe von Teilleistungen ist ausgeschlossen. Für alle Linienverkehre sind die Tarife des Regio Verkehrsverbunds Lörrach anzuwenden. Dem Betreiber wird für die innerstädtischen Anteile der vorgenannten Linien ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Hiervon werden solche Parallelverkehre auf nicht von dieser Vorabbekanntmachung genannten Linien nicht umfasst sein, die derzeit bereits erbracht werden und im jeweils gültigen Nahverkehrsplan des Landkreises Lörrach vorgesehen sind.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land, Gliederung (NUTS): Lörrach (DE139)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 13/12/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lörrach
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE142381907
Postanschrift: Luisenstraße 16
Stadt: Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land, Gliederung (NUTS): Lörrach (DE139)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7621415414
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Registrierungsnummer: Amtsgericht Stuttgart, HRB 725259
Postanschrift: Glücksteinallee 1
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Oliver Wittig
Telefon: +49621420820961
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ac414951-06f3-47bf-b1fb-f82b3826cd02 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2025 14:45:29 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 256405-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 77/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/04/2025