1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Service GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Weiterentwicklung ePA 3.0.5
Beschreibung: Die BITMARCK Service GmbH (nachfolgend: "BITMARCK") hat mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: "RISE") am 28. Juni 2019 - nach einem vorausgegangenem wettbewerblichen Verfahren - einen EVB-IT Systemvertrag über die Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems elektronische Patientenakte (nachfolgend: "ePA") sowie einen anschließenden Systemservice geschlossen. Nach § 325 Abs. 1, § 326 SGB V müssen Anbieter von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (nachfolgend: „TI“) über die nach § 325 Abs. 1 SGB V erforderliche Zulassung durch die gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") verfügen, bevor sie die TI nutzen. Gem. § 325 Abs. 2 SGB V lässt die gematik die Komponenten und Dienste der TI auf Antrag der Anbieter zu, wenn die Komponenten und Dienste funktionsfähig, interoperabel und sicher sind. Die gematik prüft die Funktionsfähigkeit und Interoperabilität von Komponenten und Diensten der TI auf der Grundlage der von ihr veröffentlichten Prüfkriterien (§ 325 Abs. 3 S. 1 SGB V). Diese Prüfkriterien sind technische Festlegungen gem. § 311 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, die durch die gematik erstellt und vorgeschrieben werden (nachfolgend vereinfachend: „Spezifikationen“). Diese Spezifikationen enthalten einerseits Vorgaben für die eingesetzten TI-Produkte (sog. „Produkttypversionen“) sowie Vorgaben für deren Anbieter (sog. „Anbietertypversionen“). Die Spezifikationen sind jedoch nicht statisch, sondern neue Versionen zu den Produkttypversionen/Anbietertypversionen werden fortlaufend durch die gematik angepasst und im Wege von Releases, die mehrere Neuversionierungen von unterschiedlichen Produkttyp- und Anbietertypversionen bündeln, veröffentlicht. Die gematik hat am 24.01.2025 sowie 28.02.2025 neue, die ePA betreffende Spezifikationen erlassen, an die das ePA-Gesamtsystem muss angepasst werden muss. Mit der vorliegenden Auftragsänderung wird RISE verpflichtet, gemäß fachlicher Einigung von BITMARCK und RISE die Anpassung an das ePA-Gesamtsystem vorzunehmen. Aufgrund der fortgeschriebenen Spezifikationen haben BITMARCK und RISE auch eine Erweiterung und Verlängerung des App-Store Handlings dahingehend, dass bei etwaigen zukünftigen Releases stets auch eine zusätzliche Variante der App bereitgestellt wird, die für Validierungskonten für die BITMARCK als Mandanten zur Nutzung mit Validierungskonten geeignet ist, vereinbart. Zudem haben die BITMARCK und RISE eine punktuelle Anpassung der bisherigen Zeit- bzw. Releaseplanung vereinbart (nachfolgend: "Verschieben von Leistungstermine"). Es sollen ursprünglich vereinbarte Leistungstermine zu einzelnen Leistungen aus vorangengenen Auftragsänderungen zur Datenfreigabe an die Forschung aufgrund weiterhin ausstehender Spezifikationen von Seiten der gematik zeitlich hinausgeschoben werden. Dabei handelt es sich um die lediglich zeitliche Verschiebung der Leistungstermine für drei kleinere Leistungspakete (Scanfunktion beim Dokumentenupload (Android) umsetzen; Vermeidung unnötiger Doppel-Downloads bei wiederholter Dokumentenansicht (Caching); Datenfreigabe an die Forschung) ohne relevante Auswirkungen auf das Äquivalenzverhältnis.
Kennung des Verfahrens: 2e97f606-2dea-46bd-80de-d5a7a453aef2
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Weiterentwicklung ePA 3.0.5
Beschreibung: Die BITMARCK Service GmbH (nachfolgend: "BITMARCK") hat mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: "RISE") am 28. Juni 2019 - nach einem vorausgegangenem wettbewerblichen Verfahren - einen EVB-IT Systemvertrag über die Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems elektronische Patientenakte (nachfolgend: "ePA") sowie einen anschließenden Systemservice geschlossen. Nach § 325 Abs. 1, § 326 SGB V müssen Anbieter von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (nachfolgend: „TI“) über die nach § 325 Abs. 1 SGB V erforderliche Zulassung durch die gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") verfügen, bevor sie die TI nutzen. Gem. § 325 Abs. 2 SGB V lässt die gematik die Komponenten und Dienste der TI auf Antrag der Anbieter zu, wenn die Komponenten und Dienste funktionsfähig, interoperabel und sicher sind. Die gematik prüft die Funktionsfähigkeit und Interoperabilität von Komponenten und Diensten der TI auf der Grundlage der von ihr veröffentlichten Prüfkriterien (§ 325 Abs. 3 S. 1 SGB V). Diese Prüfkriterien sind technische Festlegungen gem. § 311 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, die durch die gematik erstellt und vorgeschrieben werden (nachfolgend vereinfachend: „Spezifikationen“). Diese Spezifikationen enthalten einerseits Vorgaben für die eingesetzten TI-Produkte (sog. „Produkttypversionen“) sowie Vorgaben für deren Anbieter (sog. „Anbietertypversionen“). Die Spezifikationen sind jedoch nicht statisch, sondern neue Versionen zu den Produkttypversionen/Anbietertypversionen werden fortlaufend durch die gematik angepasst und im Wege von Releases, die mehrere Neuversionierungen von unterschiedlichen Produkttyp- und Anbietertypversionen bündeln, veröffentlicht. Die gematik hat am 24.01.2025 sowie 28.02.2025 neue, die ePA betreffende Spezifikationen erlassen, an die das ePA-Gesamtsystem muss angepasst werden muss. Mit der vorliegenden Auftragsänderung wird RISE verpflichtet, gemäß fachlicher Einigung von BITMARCK und RISE die Anpassung an das ePA-Gesamtsystem vorzunehmen. Aufgrund der fortgeschriebenen Spezifikationen haben BITMARCK und RISE auch eine Erweiterung und Verlängerung des App-Store Handlings dahingehend, dass bei etwaigen zukünftigen Releases stets auch eine zusätzliche Variante der App bereitgestellt wird, die für Validierungskonten für die BITMARCK als Mandanten zur Nutzung mit Validierungskonten geeignet ist, vereinbart. Zudem haben die BITMARCK und RISE eine punktuelle Anpassung der bisherigen Zeit- bzw. Releaseplanung vereinbart (nachfolgend: "Verschieben von Leistungstermine"). Es sollen ursprünglich vereinbarte Leistungstermine zu einzelnen Leistungen aus vorangengenen Auftragsänderungen zur Datenfreigabe an die Forschung aufgrund weiterhin ausstehender Spezifikationen von Seiten der gematik zeitlich hinausgeschoben werden. Dabei handelt es sich um die lediglich zeitliche Verschiebung der Leistungstermine für drei kleinere Leistungspakete (Scanfunktion beim Dokumentenupload (Android) umsetzen; Vermeidung unnötiger Doppel-Downloads bei wiederholter Dokumentenansicht (Caching); Datenfreigabe an die Forschung) ohne relevante Auswirkungen auf das Äquivalenzverhältnis.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv und sollen lediglich deutlich machen, dass der EU-Schwellenwert überschritten ist. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: §135 Abs. 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BITMARCK Service GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: BITMARCK Service GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BITMARCK Service GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 221 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: CON-001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 221 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 15/04/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BITMARCK Service GmbH
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 663460-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Das hiesige Verschieben von Leistungsterminen stellt schon keine wesentliche Auftragsänderung dar. Bezüglich der Anpassungsleistungen gilt: Das ePA-Gesamtsystem muss die Spezifikationen der gematik erfüllen und daher an die neuen Spezifikationen angepasst werden. Die BITMARCK als Betreiber der ePA ist verpflichtet, die gesetzlichen Produkt- und Anbietervorgaben der aufgeführten neuen gematik-Spezifikationen umzusetzen. Die vereinbarten Anpassungsleistungen zielen gerade auf die Einhaltung dieser Vorgaben ab. Die Herrschaft für die Aktualisierung und Fortschreibung der Spezifikationsunterlagen lag und liegt durchgängig von Gesetzes wegen allein bei der gematik. Wie die konkreten Anforderungen der gematik an die ePA weiterentwickelt werden, war aber weder zum Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung (18. März 2019) noch zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlung (Mai 2019 bis Juni 2019) oder des Zuschlags ersichtlich. Die gematik hat im Einzelnen neue Spezifikationen erlassen, aufgrund derer das ePA-Gesamtsystem angepasst werden muss. Über das "Ob" und das "Wie" - also die konkrete Ausgestaltung der Anpassung - haben BITMARCK und RISE sich mit dieser Auftragsänderung geeinigt. Die Erweiterung des App-Store Handlings dahingehend, dass bei etwaigen zukünftigen Releases stets auch eine zusätzliche Variante der App bereitgestellt wird, die für Validierungskonten für die BITMARCK als Mandanten zur Nutzung mit Validierungskonten geeignet ist, ist ebenfalls allein durch die Anforderungen aus den fortgeschriebenen Spezifikationen und damit durch eine wesentliche Änderung äußerer und schwerwiegender Umstände bedingt.Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten; der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50% erhöht. Aufgrund der Änderung wird der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Beschafft werden bislang vom Auftragnehmer nicht geschuldete Dienstleistungen, nämlich Anpassungen des ePA-Gesamtsystems an neue gematik-Spezifikationen sowie Erweiterung und Verlängerung des App-Store Handlings. Zudem haben BITMARCK und RISE sich über das Verschieben von Leistungen vorangegangener Auftragsänderungen geeinigt, wobei es sich schon nicht um eine wesentliche Auftragsänderung handelt.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Service GmbH
Registrierungsnummer: HRB 16863
Postanschrift: Kruppstraße 64
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Benjamin Wübbelt; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Telefon: +49 21120056224
Fax: +49 21120056011
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Registrierungsnummer: t: +43 19049007
Postanschrift: Concorde Business Park F
Stadt: Schwechat
Postleitzahl: 2320
Land, Gliederung (NUTS): Wiener Umland/Südteil (AT127)
Land: Österreich
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 1 5057473
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 94 99-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ac65f102-b2bd-4ad8-bcf1-94661bdb676d - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2025 07:11:03 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 250663-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 76/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/04/2025