Deutschland – Bewachungsdienste – Sicherheitsdienst Verwaltungsgebäude 2026/2027 mit Verlängerungsoption

252257-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bewachungsdienste – Sicherheitsdienst Verwaltungsgebäude 2026/2027 mit Verlängerungsoption
OJ S 76/2025 17/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Sicherheitsdienst Verwaltungsgebäude 2026/2027 mit Verlängerungsoption
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Bestreifung und Bewachung verschiedener Standorte der Stadtverwaltung im Innenstadtbereich (Schwerpunkt Altes und Neues Rathaus, s. Auflistung Ziff. I. 1.1).
Kennung des Verfahrens: 78e21280-e343-4af6-92e0-ff8c06b1995b
Interne Kennung: ZVS 2025 0126
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYTM4TNSVU Im Neuen Rathaus wird seitens des AG ein Raum im Erdgeschoss als Pausenraum zur Verfügung gestellt. Der AN muss über eine Einsatzleitung (EL) als strukturelles Element mit eindeutiger personeller Untersetzung verfügen, die der Führung des Personaleinsatzes in Umsetzung der Verträge mit dem AG dient. Die EL muss während der Zeiten des BD mit Führungspersonal personell besetzt sein und über die entsprechenden Kommunikationseinrichtungen zur jederzeitigen Erreichbarkeit seitens des AG und des vom AN eingesetzten Personals verfügen. Der AN hat objektbezogene bzw. aufgabenspezifische Dienstanweisungen anzufertigen und dem AG in Kopie zur Verfügung zu stellen. Diese sind vom AG zu bestätigen. Der AN muss die Beschäftigten mit einer für den BD zweckmäßigen und einheitlichen Dienstkleidung (Oberbekleidung, Hose, Schuhe einschließlich bei Erfordernis Winterausrüstung und Wetterschutz) ausstatten. Die Dienstkleidung ist so zu gestalten, dass die Träger der Bekleidung als Beschäftigte des AN eindeutig zu erkennen sind. Die Dienstkleidung muss während der Dienstzeit getragen werden. Der Erhalt von Schlüsseln, Codes, Codekarten, Transpondern, Schließkombinationen u. Ä. (im weiteren Schlüssel genannt), die vom AG dem AN für die Ausführung des BD überlassen werden, muss quittiert werden, wobei die Quittung Datum, Uhrzeit und Name der die Schlüssel empfangenden Person zusammen mit der Zweckbestimmung der bereitgestellten Schlüssel enthält. Das Original dieser Empfangsbestätigung ist dem AG zu übergeben. Ein aktuelles, zum Stichtag Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate altes, polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen für jede/jeden Beschäftigte/n ist vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich ab Beschäftigungsbeginn, anzufordern und dem AG unaufgefordert vorzulegen. Beschäftigte mit Eintragungen dürfen nicht eingesetzt werden. Der AN muss für die gesamte Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Risiken je Einzelschaden, d. h. je Schadensfall, vorweisen können. Der AN muss zur Durchführung Personal beschäftigen, das mindestens folgende Kriterien erfüllt: - ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU bzw. EFTA - gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache - Erfüllung der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 und 2 Bewachungsverordnung (u. a. Zuverlässigkeit, ordnungsgemäße Ausbildung) - Kein Vorliegen von für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatschutzdelikte) und kein anhängiges Verfahren - Schulung in Deeskalationstechniken, - den Anforderungen des SD physisch und psychisch gewachsen. Auf Wunsch des AG muss der AN offenlegen, nach welchem Konzept bzw. nach welchen Kriterien im Einzelnen die Auswahl und Überprüfung der Eignung der Beschäftigten erfolgt. Das Führungspersonal der EL muss über die Qualifikation mindestens als IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder vergleichbare Abschlüsse verfügen sowie persönlich und fachlich in der Lage sein, die Führung seiner diensttuenden Beschäftigten zu gewährleisten. Für die Beschäftigten des AN muss ein schriftlich abgefasster Arbeitsvertrag bestehen, der mindestens die Punkte des Musterarbeitsvertrages des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. in seiner jeweils gültigen Fassung enthält. Die für den Einsatz vorgesehenen Beschäftigten müssen vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit durch geeignete Personen des AN auf der Grundlage der Dienstanweisung (s. Ziff. I. 1.10) in das konkrete Tätigkeitsfeld vor Ort eingewiesen werden. Die Einweisung ist schriftlich nachzuweisen. Die eingesetzten Beschäftigten müssen durch umsichtiges Handeln zur Schadensvermeidung oder, wenn dieses nicht möglich ist, zur schnellen und größtmöglichen Schadenminimierung beitragen. Der AN haftet im Rahmen des § 276 Abs. 2 BGB für Schäden, die durch das Verhalten seines Personals entstehen. Der AN verpflichtet sich, alle das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe betreffenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen einzuhalten (z. B. Bewachungsverordnung, Tarifvertrag für Sicherheitsleistungen).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: gem. §§ 123 + 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gem. §§ 123 + 124 GWB
Korruption: gem. §§ 123 + 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gem. §§ 123 + 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gem. §§ 123 + 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gem. §§ 123 + 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gem. §§ 123 + 124 GWB
Betrugsbekämpfung: gem. §§ 123 + 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gem. §§ 123 + 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: gem. §§ 123 + 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gem. §§ 123 + 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gem. §§ 123 + 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: gem. §§ 123 + 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gem. §§ 123 + 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gem. §§ 123 + 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: gem. §§ 123 + 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gem. §§ 123 + 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gem. §§ 123 + 124 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: gem. §§ 123 + 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gem. §§ 123 + 124 GWB
Entrichtung von Steuern: gem. §§ 123 + 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gem. §§ 123 + 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sicherheitsdienst Verwaltungsgebäude 2026/2027 mit Verlängerungsoption
Beschreibung: Die beschriebenen Leistungen sind an allen Öffnungstagen der Verwaltung (in der Regel montags bis freitags) wie folgt zu gewährleisten: Für die Liegenschaften Altes Rathaus, Neues Rathaus, Viktoriastr., Haus der Gesundheit, Technisches Rathaus, Turnerstraße 5-9, Niederwall 26-28, Ravensberger Park 5, Nikolaus-Dürkopp-Str. 2a, 8, 14-16, Amerikahaus, August-Bebel-Str. 71-77, Alter Markt 13, Werner-Bock-Str. 38-40 und potenzielle weitere Anmietungen (Stationierung im Neuen Rathaus) wie folgt: Wochentag - Arbeitszeit - Personenzahl Montag - 06.30 Uhr - 16.00 Uhr - 2 Personen Dienstag - 06.30 Uhr - 16.00 Uhr - 2 Personen Mittwoch - 06.30 Uhr - 16.00 Uhr - 2 Personen Donnerstag - 06.30 Uhr - 19.00 Uhr - 2 Personen Freitag - 06.30 Uhr - 14:30 Uhr - 2 Personen Für die Pausenzeiten gilt Folgendes: Die Pausenzeiten sind untereinander abzusprechen, sodass immer einer der beiden Mitarbeiter anwesend ist. Pausen dürfen nur im Umfang der gesetzlichen Mindestpausenzeiten abgehalten werden. Gleichzeitig dürfen die Pausen nur zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr stattfinden. Die Pausenzeiten werden vom AG nicht vergütet. Samstags, sonntags und feiertags findet grds. kein Dienst statt, ebenso an Heiligabend und Silvester. Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass über die zuvor genannten Zeiten und die genannte Personenzahl hinaus (auch samstags, sonntags und feiertags) Tätigkeiten zu leisten sind. Der AG teilt dem AN diese Sonderdienste im Regelfall spätestens 5 Werktage zuvor mit. In der Zeit von 6 - 22 Uhr wird hierfür der normale Stundensatz gem. Rahmenvertrag vergütet, die sich aus anderen Zeiten ergebenden Zuschläge sind bei der Angebotsabgabe anzugeben. Unvorhergesehene Ereignisse, veränderte Bedarfe und/oder eine veränderte Gefährdungslage können dazu führen, dass dauerhaft weitere Mitarbeiter des BD notwendig werden. Der AN hat dann auf Anforderung durch den AG weitere Mitarbeiter im Sinne dieser Leistungsbeschreibung, insbesondere auch zu den gleichen Konditionen, zur Verfügung zu stellen. Der AG teilt dem AN die Notwendigkeit eines zusätzlichen Sicherheitsdienstmitarbeiters sowie die Rahmenbedingungen des Einsatzes mit einem Vorlauf von einem Monat mit. Dazu gehören u.a. die Einsatztage, Einsatzuhrzeiten und der Einsatzstandort. Die Regelungen dieser Leistungsbeschreibung gelten für die zusätzlich eingesetzten BD analog.
Interne Kennung: ZVS 2025 0126
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit der ausgeschriebenen Leistung beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027 mit der Option der Verlängerung um zwei Mal jeweils ein weiteres Jahr (längstens bis zum 31.12.2029). Sofern eine der beiden Vertragsparteien kein Interesse an der Nutzung der Verlängerungsoption hat, ist dies spätestens bis zum 31.03.2027 für die erste Verlängerung bzw. 31.03.2028 für die zweite Verlängerung schriftlich zu erklären. Die Vertragslaufzeit der kompletten Leistung endet im Fall der zweimaligen Verlängerung am 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Im Falle des Inkrafttretens tariflicher Lohnerhöhungen sowie bei Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen kann der künftige AN - frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres - einen Antrag auf Erhöhung des vereinbarten Entgelts beim AG stellen. Die Angleichung erfolgt in Höhe der prozentualen Änderung des Tariflohns und/oder der gesetzlichen Sozialaufwendungen auf der Grundlage der in der Kalkulation enthaltenen Werte. Anträge, die später als 3 Monate nach Abschluss des Tarif- oder Rahmenvertrags bzw. nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen Sozialaufwendungen eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats berücksichtig werden. Anträge auf Preisanpassung können nur einmal jährlich gestellt werden, es sei denn, die Summe der Belastungsfaktoren (Tarifvertrag, gesetzliche Sozialaufwendungen) übersteigt 3 % des bisherigen tariflichen Stundenlohns. Kommt eine Einigung über ein neues Entgelt nicht zustande, so kann jeder der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum nächsten Quartalsende kündigen. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt das bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Entgelt. Das Recht zur Kündigung nach dem vorherigen Absatz ist im ersten Vertragsjahr ausgeschlossen. Mit dem Auftragnehmer wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-DSGVO geschlossen. Der Bieter soll seinem Angebot entweder den in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertrag unterschrieben beifügen oder eine Erklärung mit seinem Angebot abgeben, dass er im Falle der Auftragserteilung den Vertrag unverändert unterschreiben wird. Diese Regelung gilt entsprechend bei Lohnsenkungen bzw. Senkung der Sozialaufwendungen. In diesem Fall kann der Antrag vom AG gestellt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und den Bestimmungen zur Beschäftigung Schwerbehinderter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden. - Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist. - Erklärung, dass der/die Bieter sich nicht in Liquidation befindet/befinden. - Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Darüber hinaus muss die Geschäftsführung ihr Einverständnis erklären, dass betreffend ihrer Person(en) eine Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist dem Angebot ein aktueller Handelsregisterauszug beizufügen sowie die vollständige Geschäftsführung namentlich mit Geburtsdatum und Geburtsort zu benennen. Erklärung zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen gem. §§ 123 + 124 GWB

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bieter muss - eine gültige Gewerbegenehmigung nach § 34a Gewerbeordnung besitzen und - auf Grundlage dieser über eine betriebliche Praxis von 3 Jahren in der eigenständigen Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) verfügen, sowie - in das Handels- bzw. Berufsgenossenschaftsregister eingetragen sein, oder es ist ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister einzutragen ist.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter muss fünf positive Referenzen von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Auftraggebern der öffentlichen Verwaltung, für die er bereits der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare (hinsichtlich des Aufgabengebiets: BD eines öffentlichen Verwaltungsgebäudes mit Publikumsverkehr) Leistungen seit 2022 erbracht hat, nachweisen. Diese sollen dem Angebot beigefügt werden. Für jede der vorgelegten Referenzen benennt der Bieter die komplette Anschrift des Referenzgebers inklusive Name des Ansprechpartners, seiner E-Mail-Adresse und seiner Telefonnummer. Der Bieter weist nach, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 vorliegt. Der Nachweis soll dem Angebot beigefügt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/05/2025 10:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die im Aufforderungsschreiben aufgelisteten Nachweise/Angaben sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Sollten Nachweise/Angaben fehlen, können diese nachgefordert werden sofern sie nicht zuschlagsrelevant sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/05/2025 10:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022. Ein aktuelles, zum Stichtag Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate altes, polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen für jede/jeden Beschäftigte/n ist vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich ab Beschäftigungsbeginn, anzufordern und dem AG unaufgefordert vorzulegen. Beschäftigte mit Eintragungen dürfen nicht eingesetzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: s. § 17 VOL/B
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Registrierungsnummer: 05711-31001-60
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 521513244
Fax: +49 521513350
Internetadresse: https://www.bielefeld.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113094
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 490e689c-64da-404e-be50-d973d7afe3d4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2025 00:00:02 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 252257-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 76/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/04/2025

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Warstein
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Weeze
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Wesseling
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