Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Generalplaner für neuen Busbetriesbhof

253909-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Generalplaner für neuen Busbetriesbhof
OJ S 76/2025 17/04/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generalplaner für neuen Busbetriesbhof
Beschreibung: Generalplaner für einen neuen Busbetriebshof in Bochum. Der neue Standort soll ausschließlich für Kraftomnibusse mit erneuerbaren Antriebsenergien entstehen. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in 3 Stufen, nämlich den Stufen I (Lph. 1 bis Lph. 4 gem. HOAI), der Stufe II (Lph. 5 bis Lph. 9 gem. HOAI) für den ersten Bauabschnitt und Stufe III (Lph. 4 bis Lph. 9 gem. HOAI) für den zweiten Bauabschnitt. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Falle der Vereinbarung von Leistungsstufen zunächst mit Zuschlag nur die Leistungen der Stufe I. Sie beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung (Lph. 1) bis Genehmigungsplanung (Lph. 4). Im Rahmen der einzelnen Leistungsstufen hat der Auftragnehmer alle jeweils zugeordneten Leistungen der einzelnen Planungsdisziplinen zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit der Erbringung der weiteren Leistungen der Stufe II zu beauftragen. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (Stufe II) einzeln oder im Ganzen zu übertragen, wenn die bisherigen Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht worden sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungen der Stufe II zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der Stufe I und Vorliegen des Bebauungsplans übertragen werden. Die Beauftragung von Leistungsstufen kann, soweit projektspezifisch erforderlich, auch teilweise, ggf. auch in mehreren Teilen erfolgen. Die Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen der Stufe II und Stufe III besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit der Erbringung der weiteren Leistungen der Stufe III innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der Stufe II zu beauftragen. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (Stufe III) einzeln oder im Ganzen zu übertragen, wenn die bisherigen Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht worden sind. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Wird der Auf-tragnehmer nicht mit weiteren Stufen beauftragt, so stehen ihm für diese Leistungsteile weder Vergütungs-, Aufwendungsersatz-, Schadensersatz- noch sonstige Ansprüche zu. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit diesen Leistungen, ist der Auftragnehmer zu deren Erbringung zu den Bedingungen dieses Vertrages verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der noch nicht abgerufenen Leistungsstufen ab dem Leistungsabruf des Auftraggebers zu erbringen. Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Leistungen einer weiteren Stufe nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten beauftragt, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber mitgeteilt hat, dass die Leistungen der vorangehenden Stufe vollständig fertig gestellt sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Angebot für den Abruf der weiteren Leistungsstufe zu widerrufen. Der Widerruf kann nur erfolgen, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit einer Frist von zwei Wochen aufgefordert hat, die Anschlussbeauftragung auszusprechen und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle dieses Widerrufs werden dem Auftragnehmer die erbrachten Leistungen der vorangegangenen beauftragten Stufen vergütet, weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bestehen nicht. In der bloßen Annahme von einzelnen Leistungen aus einer noch nicht beauftragten Stufe liegt keine Anschlussbeauftragung des Auftragnehmers mit einer oder mehreren Leistungsstufen. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars herleiten.
Kennung des Verfahrens: 7ef90133-ca7e-4d97-b32e-6ea4c6a8f87a
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Teilnahmewettbewerb unterteilt sich in 2 Phasen. Phase 1: Feststellung der wirtschaftlichen/finanziellen/technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe Phase 2: Stellung einer Planungsaufgabe, die den Entwurf eines Busbetriebshofes umfasst. Es soll jedoch nur die räumliche Aufteilung der geplanten Gebäude bzw. Nutzungen auf dem Planungsgrundstück geplant werden. Bewerber, die beide Phasen erfolgreich bestehen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierbei gilt zu beachten, dass nur die 5 Bieter mit den meisten Punkten zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei Punktgleichheit werden die nachfolgenden Plätze nicht belegt. Bei Punktgleichheit, die zu einem Gleichstand von Bietern führt, kommen alle Bieter weiter, die die gleiche Anzahl an Punkte erreicht haben, sofern die sie mit ihrer Punktzahl noch zu denjenigen Bietern gehören, die auf einen der 5 Plätze fallen würden, wenn es keine Punktgleichheit gäbe. Aus Anlage C9 - "Szenarien für Vertragskündigungen" in den Ausschreibungsunterlagen, in der mögliche Kriterien aufgelistet wurden, die zu einem Abbruch des Projekts führen können: -Einstufung des Baumbestands als schützenswert: Bei einer Einstufung des vorhandenen Baumbestands als Wald oder waldähnlichen Strukturen von Wald&Holz NRW sowie bei einer Einstufung des Baumbestandes seitens der Stadt Bochum oder anderen öffentlichen Institutionen als erhaltenswerten bzw. zu schützenden Baumbestand, führt dies zu einem Projektabbruch. -Keine Baum-Ausgleichsfläche vorhanden: Die Bäume auf dem Grundstück dürfen nur unter der Auflage gerodet werden, dass Ersatzpflanzungen durchgeführt werden. Falls keine adäquaten Ausgleichflächen gefunden werden bzw. zur Verfügung stehen, führt dies zu einem Projektabbruch. -Zu hohe Auflagen im Bebauungsplan: Bei Anforderungen oder Auflagen aus dem Bebauungsplan welche einen hohen Einfluss auf die Planung oder die Realisierbarkeit der notwendigen bzw. benötigten Nutzungen haben oder gar eine Realisierbarkeit damit wirtschaftlich oder tatsächlich ausgeschlossen wird, führt dies zu einem Projektabbruch. -Zu kleine Restgrundstücksgröße: Bei einer Herstellung einer Böschung auf der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze sowie eines Schutzstreifens an der östlichen Grundstückgrenze generiert dies eine kleinere nutzbare / bebaubare Fläche. Der Bereich des Schutzstreifens auf dem BWB-Grundstück beträgt ca. 4.400 m². Bei einer zu kleinen bebaubaren Fläche führt dies zu einem Projektabbruch. -Keine Einigung beim Pachtvertag: wenn keine Einigung über den Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und BOGESTRA erzielt werden, führt dies zu einem Projektabbruch. -Zu hohe Auflagen aus Gutachten: Bei Anforderungen oder Auflagen aus den benötigten Gutachten (z.B. Verkehrsgutachten) welche einen hohen Einfluss auf die Planung oder die wirtschaftliche oder tatsächliche Realisierbarkeit der notwendigen bzw. benötigten Nutzungen haben oder gar eine Realisierbarkeit damit ausgeschlossen wird, führt dies zu einem Projektabbruch. -Keine Fördermittelzusage: Falls es zu keiner Fördermittelzusage für den Bau des Innovationsstandortes von Bund und oder Land kommt, führt dies zu einem Projektabbruch. -zu hohe Baukosten: falls es bei der Kostenschätzung in der LP3 der HOAI zu einer Kostenschätzung kommt, welche über dem genehmigten Budget der Projektgeberseite liegt, führt dies zu einem Projektabbruch.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Generalplaner für einen neuen Busbetriebshof
Beschreibung: Generalplaner für einen neuen Busbetriebshof
Interne Kennung: 2024/07Mü
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 40 % Gewichtung
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: 60% Gewichtung Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: AGN Niederberghaus & Partner GmbH
Offizielle Bezeichnung: AGN Niederberghaus & Partner GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024/07A2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4500085011
Datum der Auswahl des Gewinners: 27/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 08/04/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003319
Postanschrift: Universitätsstr. 58
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44789
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: 02343032202
Internetadresse: https://www.bogestra.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: Vergabekammer Westfalen
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +492514113514
Fax: +492514112165
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: AGN Niederberghaus & Partner GmbH
Registrierungsnummer: 1005044
Postanschrift: Groner Allee 100
Stadt: Ibbenbüren
Postleitzahl: 49479
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
E-Mail: info@agn.de
Telefon: 05451 59010
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: AGN Niederberghaus & Partner GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Groner Allee 100
Stadt: Ibbenbüren
Postleitzahl: 49479
Land, Gliederung (NUTS): DEA37
Land: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3b21aab2-a27d-4dac-9ada-1cc3b2d254be - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/2025 08:25:25 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 253909-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 76/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/04/2025

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