1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: VgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Kinderhaus mit Erweiterung Schulgebäude, Bildungscampus Rainbrunnen Schorndorf
Beschreibung: Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt, auf dem Bildungscampus Rainbrunnen ein neues Kinderhaus für die sonderpädagogischen Einrichtungen des Landkreises zu errichten. In der Einrichtung sollen insgesamt vier Kindergärten und die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule untergebracht werden. Neben dem Neubau des Kinderhauses ist eine Erweiterung der Fröbelschule geplant. Hierzu hat der Rems-Murr-Kreis einen Realisierungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Das daran anschließende VgV-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Fröbelschule und hat eine Größe von ca. 6.930 m². Im Neubau des Kinderhauses werden die bestehenden Schulkindergärten der Fröbelschule (max. 18 Kinder) und der Christian-Morgenstern-Schule für sprachbehinderte Kinder (max. 12 Kinder), der Schulkindergarten für Körperbehinderte (max. 12 Kinder), insgesamt drei städtische Krippen- und Kitagruppen (51-75 Kinder) mit 90 bis max. 117 Kindergartenkindern sowie die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule mit ca. 24 Kinder untergebracht. Damit entsteht ein „inklusives Kinderhaus“ für 114 bis 141 Kinder mit und ohne Behinderung. Im Neubau ist darüber hinaus die Einrichtung einer Speiseraum / Mensa als Mehrzweckraum vorgesehen. Neben dem Kinderhaus ist die Erweiterung der Fröbelschule um zehn Klassen- und fünf Fachräume mit Nebenräumen sowie ein gemeinsamer Beratungsraum geplant. Die Schulerweiterung ist für etwa 60 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 19 Jahren vorgesehen. Die geplanten Neu- und Erweiterungsbauflächen für die Nutzungsflächen betragen insgesamt ca. 2.884 m² zzgl. Nebenräume-, Erschließungs- und Technikflächen. Davon sind das Kinderhaus mit Mensa in einer Größe von ca. 1.838 m² und die Schulerweiterung in einer Größe von ca. 1.046 m² vorgesehen. Im Rahmen der Planung ist sicherzustellen, dass die Freianlagen für das Kinderhaus sowie für die Schulerweiterung rollstuhlgerecht und barrierefrei gestaltet werden. FFür die Leistungen der Fachplanung TGA - HLS gem. - §§ 53, 55 HOAI - LPH 1-8+9 - ALG 1-3, 8 (HLS) wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Erfahrung mit Low-Tech-Gebäudetechnik, Solarthermie und Holz- bzw. Holzhybridbau ist wünschenswert. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA - ELT ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Die Verhandlungsgespräche mit den Fachplaner*innen finden am 29. Juli 2025 (ganztags) und am 31. Juli 2025 (vormittags) statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.
Kennung des Verfahrens: 4753a8c7-b0ea-4ee9-aa15-5ece3a3cf2f4
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schorndorf
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung über den unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textform im Sinne von § 53 Abs. 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge direkt an die unter 8.1 genannte Kontaktstelle zu senden. Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich über die unter 5.1.11 genannte Vergabeplattform zu stellen. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen zum Vergabeverfahren werden ausschließlich auf der Vergabeplattform unter dem dort angegebenen Link bereitgestellt. Alle Interessent*innen sind daher selbst dafür verantwortlich, sich regelmäßig unter dem angegebenen Link darüber zu informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen eingestellt wurden, die bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu berücksichtigen sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von Bewerber*innen, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, abzugeben: *Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. *Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. *Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Beitragspflicht besteht, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). *Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). *Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). *Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). *Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). *Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund im Sinne von § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 Abs. 1 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG vorliegt. * Der*die öffentliche Auftraggeber*in behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber*innen oder Bewerbergemeinschaften, bei denen solche Gründe vorliegen, auszuschließen. *Eigenerklärung „Verbot Beteiligung russischer Unternehmen“ gemäß dem 5. EU-Sanktionspaket in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. *Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber*innen, Mitglieder von Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmer*innen selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO anzufordern. *Der öffentliche Auftraggeber kann Bewerber*innen auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). *Bei Bietergemeinschaften sind Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: VgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Kinderhaus mit Erweiterung Schulgebäude, Bildungscampus Rainbrunnen Schorndorf
Beschreibung: - Kosten&Termine - Die Kosten wurden zur Bekanntmachung des Hochbauwettbewerbs auf grob 15,0 Mio EUR netto (KG 300+400) geschätzt. Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. Planungsbeginn ist für Q4/2025 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche Fachplanung finden voraussichtlich am 29.07.2025 (ganztägig) und am 31.07.2025 (vormittags) statt. - Zusatzinformation 5. Zusatz TGA – HLS & ELT Energiebedarfsdeckung, Heizungssystem Mindestanforderungen an eine möglichst CO²-neutrale Energieversorgung stellt das GEG 2023 dar. Es wird ein konsequenter Einsatz klimaneutraler Heizungssysteme angestrebt, mit dem Ziel der sofortigen oder zeitnahen Klimaneutralität im Gebäudebetrieb. Es wird ausdrücklich auf den Verzicht von Heizsystemen basierend auf Verbrennungsprozessen gesetzt. Die Wärme- und Kälteversorgung der Bauten soll über den Einsatz von Wärmepumpsystemen erfolgen. Nach den Angaben von Geotechnik Aalen ist die Wärme- und Kälteversorgung über eine Pfahlaktivierung am geplanten Bauvorhaben grundsätzlich umsetzbar und genehmigungsfähig. Es besteht jedoch eine Tiefenbeschränkung für Bohrpfähle und Erdwärmesondenbohrungen bis zur Grenze zwischen Gipskeuper und Lettenkeuper, um die Trennung der Grundwasserstockwerke zu gewährleisten. Im Rahmen der geologischen Untersuchungen im Jahr 2021 wurde der Verwitterungsboden des Gipskeupers unterhalb des quartären Bodens festgestellt. Bei den Bohrungen 2022 (BS6, GWM1 und GWM2) wurde der Verwitterungsboden des Lettenkeupers angetroffen. Zur Bestimmung der Restmächtigkeit des Gipskeupers sollten tiefere Bohrungen durchgeführt werden. Sollten Gipskeuperschichten vorhanden sein, so werden die Bohrtiefen bis zur Unterkante des Gipskeupers auf etwa 10 bis 15 Meter, basierend auf Erkundungsarbeiten aus 2012 geschätzt. Alternativ könnte die thermische Nutzung des Grundwassers in Betracht gezogen werden. Die Ergiebigkeit der Grundwasserstockwerke sollte durch Pumpversuche geprüft werden, wobei die Rückführung in denselben Aquifer über Schluckbrunnen in ausreichendem Abstand zum Entnahmebrunnen erfolgen muss. Die Ergiebigkeit der quartären Böden reicht voraussichtlich nicht aus, um eine grundwassergestützte Wärmepumpe zu versorgen. Die erwähnte Tiefenbeschränkung entfällt, wenn die Trennung der Grundwasserstockwerke sichergestellt ist. Es wird von der Nutzung des Gipskeuperwassers abgeraten, da hohe Sulfatgehalte und Wasserhärte Schäden an Plattenwärmetauschern verursachen könnten. Die Brunnen sollten daher bis in den Lettenkeuper vertieft werden, mit geschätzten Tiefen zwischen 30 und 40 Metern. Die Grundwasserqualität für den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe muss geprüft werden. Bei ungeeignetem Wasser könnte der Einsatz einer Sole/Wasser-Wärmepumpe erforderlich sein. Planungsbegleitende Berechnung der THG-Emissionen Im Rahmen der Planungsphasen LPH 1-5 ist eine planungsbegleitende Berechnung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die grauen Emissionen, die bei geplanten Neubauten entstehen. Das aktuelle Ziel besteht darin, einen Wert von < 12,0 kg/m²NRFa oder bis zu -30 % im Vergleich zu einem konventionellen Referenzgebäude zu erreichen. Die Betrachtungszeit für diesen Zielwert beläuft sich gemäß den Vorgaben der DGNB auf 50 Jahre. Raumklima Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren. Es ist eine Low-Tech-Lösung zu untersuchen und zu bevorzugen. Akustik Ausreichende Akustikmaßnahmen stellen im Kinderhaus und in der Schulerweiterung einen wichtigen funktionalen Aspekt dar, ihnen kommt in allen Funktionsbereichen eine besondere Bedeutung zu. Photovoltaik Zur Erreichung der Klimaneutralität ist ferner eine umfassende Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgesehen, insbesondere auf Gebäudedächern sowie auf Parkplätzen und -anlagen, um die Solarenergie effizient zu nutzen. Solarthermie Zu untersuchen ist, ob der Einsatz von Solarthermie allgemein oder in Teilbereichen des Neubaus möglich ist. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1.
Interne Kennung: E47284545
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schorndorf
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für: selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte: Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur
Beschreibung: Alle Bewerbenden, alle Mitglieder*innen einer Bewerbergemeinschaft sowie alle Nachunternehmenden im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte. Alle Bewerbenden, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie alle Nachunternehmenden im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Beschreibung: Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern / Bewerbungsformular. Die Referenzblätter sind zwingend für die Wertung der technischen Leistungsfähigkeit bei der Bewerbung beizulegen, Darstellung je Referenz auf ein bis zwei Projektblätter DIN A4 oder A3 inkl. Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung. Abgefragte Bauwerkskosten sind nicht indiziert anzugeben. Es werden 2 Referenzen gewertet. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. In jeder Referenzkategorie kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden- Mehrfachnennungen sind somit nicht möglich. Die Referenzen müssen im Büro der Bewerber*in erbracht worden sein. Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: max. 200 Punkte für Referenz A (40%) max. 200 Punkte für Referenz B (40%) Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung bei einer der zwingenden Referenzen führt zur Nichtwertung der Bewerbung (Bewertung der Bewerbung insgesamt: 0 Punkte). Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung bei einer optionalen Referenz führt zur Nichtwertung der Referenz (Bewertung der Referenz: 0 Punkte) Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch die Bewerber*in gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die von der Bewerber*in bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. *** Referenz A – zwingend Fokus: Neubau, Kita, Grundschule, weiterführende Schule Nachweis eines realisierten Projekts, das anhand der folgenden Kriterien als vergleichbar eingestuft werden kann. Mindestanforderungen: - Projekt vergleichbar hinsichtlich der Nutzung (Bildungseinrichtung) - Kita, Grundschule oder weiterführende Schule wird höher gewertet. Bewertet werden auch Erweiterungen oder Anbauten, sofern in dem neu errichteten Räumen in den Mindestanforderungen genannten Leistungen nachgewiesen werden (exklusive Bestandsflächen). Eine energetische oder Kernsanierung kann unter ausführlicher Erläuterung der erfolgten Leistungen sowie Einhaltung der anderen Mindestkriterien (Kosten, Anlagegruppen, Leistungsphasen) gewertet werden. - Kosten KG 300+400 mind. 7,0 Mio. EUR netto - Leistungszeitraum: 2015–3/2025 - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (LPH 2-8) & Bearbeitung der Anlagengruppen ALG 1-3 Kriterien der Vergleichbarkeit: - Neubau eines Gebäudes mit ca. 3.000 m² NUF (zzgl. Technik- und Verkehrsflächen). - Kosten der KG 300+400 ca. 15,0 Mio EUR netto. - Grundschule oder Kita wird höher bewertet. *** Referenz B – optional Fokus: Vergleichbare Größe, Bauart – Holz- oder Holzhybridbau Nachweis eines realisierten Projekts, das anhand der folgenden Kriterien als vergleichbar eingestuft werden kann. Holz- oder Holzhybridbau wird höher bewertet. Mindestanforderungen: - Projekt vergleichbar hinsichtlich der Größe (NUF mind. 2.000m²) Bewertet werden auch Erweiterungen oder Anbauten, sofern in den neu errichteten Räumen die in den Mindestanforderungen genannten Leistungen nachgewiesen werden (exklusive Bestandsflächen). Eine. energetische oder Kernsanierung kann unter ausführlicher Erläuterung der erfolgten Leistungen sowie Einhaltung der anderen Mindestkriterien (Kosten, Anlagegruppen, Leistungsphasen) gewertet werden. - Kosten KG 300+400 mind. 7,0 Mio. EUR netto - Leistungszeitraum: 2015–3/2025 - Durchführung / Bearbeitung der wesentlichen Leistungsphasen (LPH 2-8) Anlagengruppen ALG 1-3 Kriterien der Vergleichbarkeit: - Neubau eines Gebäudes mit ca. 3.000 m² NUF (zzgl. Technik- und Verkehrsflächen). - Kosten der KG 300+400 ca. 15,0 Mio. Euro netto - Holz- oder Holzhybridbau wird höher bewertet
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß der Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates am Tag der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur*in der Fachrichtung Tragwerksplanung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck Planungsleistungen umfasst, die der ausgeschriebenen Planungsaufgabe entsprechen, und wenn sowohl die bevollmächtigte Vertretung der juristischen Person als auch die verfassende Person der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die auch an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, sofern jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter*in
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektmanagement
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorarangebot
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers/der Auftraggeberin und wird entsprechend der VgV festgelegt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizufügen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein alleinvertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmende – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können. Für jede*n Bewerbende*n, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jede*n Nachunternehmende*n muss die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur
Registrierungsnummer: E82922345
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Stadt: Waiblingen
Postleitzahl: 71332
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
Kontaktperson: kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuung, Ansprechpartnerin: Eliza Rubena
Telefon: 071176963939
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bb6d1ca3-3f75-4b27-8467-877a55d2a887 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/04/2025 17:56:50 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 248323-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 75/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/04/2025