5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grasacker 31
Stadt: Werdohl
Postleitzahl: 58791
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertungskriterium ist der angebotene Gesamtpreis. Zur Bewertung der Angebote wird der Gesamtangebotspreis (400 Punkte = höchste Punktzahl) und dem (fiktiven) Doppelten (0 Punkte) interpoliert. Die dazwischenliegenden Angebote erhalten Punkte linear zu den jeweils angebotenen Gesamtpreisen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darstellung der Herangehensweise an die gestellte Aufgabe anhand eines bereits abgewickelten Projektes
Beschreibung: Es ist anhand eines bereits abgewickelten Projekts die Herangehensweise an die vorliegende Aufgabenstellung "Projektsteuerung des Bauprojekts Neubau des Feuerwehrgerätehauses Grasacker in Werdohl" unter Berücksichtigung der in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Leistungsbildern vorzustellen. Dabei ist insbesondere auf aus Sicht des Bieters bestehende Herausforderungen einzugehen. Der Auftraggeber bewertet die Darstellung qualitativ im Hinblick darauf, inwieweit sie erkennen lässt, dass der Bieter die Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung umfassend erfasst hat und wie er diesen Schwierigkeiten bei seiner Herangehensweise Rechnung trägt. Dabei ist insbesondere auf die Besonderheiten der Projekteinarbeitung einzugehen. Die Erläuterung sollte maximal 2 DIN A4 Seiten, einseitig bedruckt; Schriftgröße 12 umfassen. Die Darstellung wird wie folgt gewertet: 150 Punkte: Die Ausführungen zum Kriterium überzeugen den Auftraggeber fachlich sowie inhaltlich, es werden neue und innovative Aspekte in Ansätzen vorgeschlagen, gute Herangehensweise. Das Konzept ist geeignet die Aufgabe zu erfüllen. 100 Punkte: Die Ausführungen zum Kriterium sind zufriedenstellend und überzeugen den Auftraggeber fachlich sowie inhaltlich weitestgehend, neue und innovative Aspekte werden nicht vorgeschlagen, durchschnittliche Herangehensweise. Das Konzept ist mit Abstrichen geeignet die Aufgabe zu erfüllen. 50 Punkte: Die Ausführungen zum Kriterium sind für den Auftraggeber fachlich sowie inhaltlich nur teilweise zufriedenstellend und wenig überzeugend, die Herangehensweise lässt keine ausreichende Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung erkennen. Das Konzept ist kaum mehr geeignet um die Aufgabe zu erfüllen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktionsvermögen
Beschreibung: Es ist anzugeben, innerhalb welcher Zeiten von montags bis freitags zwischen 7 und 17 Uhr ein Projektverantwortlicher, im Falle eines drohenden Baustillstandes, aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen, vor Ort sein kann. Die Angabe hat in Tagen, Stunden oder Minuten zu erfolgen. Die Darstellung wird wie folgt gewertet: 150 Punkte: Die Reaktionszeit liegt unter 90 Minuten. 100 Punkte: Die Reaktionszeit liegt zwischen 90 Minuten und 2,5 Stunden. 50 Punkte: Die Reaktionszeit liegt zwischen 2,5 Stunden und 6 Stunden. 0 Punkte: Die Reaktionszeit liegt über 6 Stunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betreuung der Baumaßnahme
Beschreibung: Erläutern Sie Ihre Präsenz vor Ort. Stellen Sie dar, wie Sie die konsequente Betreuung der Baumaßnahme am Ausführungsort sicherstellen. Die Erläuterung umfasst maximal 2 DIN A4 Seiten, einseitig bedruckt; Schriftgröße 12. Die Darstellung wird wie folgt gewertet: 150 Punkte: Die Ausführungen zum Kriterium überzeugen den Auftraggeber fachlich sowie inhaltlich, es werden neue und innovative Aspekte in Ansätzen vorgeschlagen, gute Herangehensweise. Das Konzept ist geeignet die Aufgabe zu erfüllen. 100 Punkte: Die Ausführungen zum Kriterium sind zufriedenstellend und überzeugen den Auftraggeber fachlich sowie inhaltlich weitestgehend, neue und innovative Aspekte werden nicht vorgeschlagen, durchschnittliche Herangehensweise. Das Konzept ist mit Abstrichen geeignet die Aufgabe zu erfüllen. 50 Punkte: Die Ausführungen zum Kriterium sind für den Auftraggeber fachlich sowie inhaltlich nur teilweise zufriedenstellend und wenig überzeugend, die Herangehensweise lässt keine ausreichende Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung erkennen. Das Konzept ist kaum mehr geeignet um die Aufgabe zu erfüllen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kostenmanagement
Beschreibung: Erläutern Sie die Maßnahmen zur Aufstellung, Umsetzung, Fortschreibung und Steuern des Kostenmanagements der Gesamtmaßnahme. Dazu ist unter Berücksichtigung der Kostenobergrenze darzulegen, welche Randbedingungen zu berücksichtigen sind. Die Definition kostenmäßiger Risiken sowie die Maßnahmen zur Überwachung des Budgets sind darzustellen. Weiterhin sollen die Maßnahmen dargestellt werden, die bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen ergriffen werden. Die Erläuterung umfasst maximal 2 DIN A4 Seiten, einseitig bedruckt; Schriftgröße 12. Die Darstellung wird wie folgt gewertet: 150 Punkte: Die Ausführungen zum Kriterium überzeugen den Auftraggeber fachlich sowie inhaltlich, es werden neue und innovative Aspekte in Ansätzen vorgeschlagen, gute Herangehensweise. Das Konzept überzeugt dahingehend, dass das Projekt im Rahmen der Kostenobergrenze abgewickelt werden kann. 100 Punkte: Die Ausführungen zum Kriterium sind zufriedenstellend und überzeugen den Auftraggeber fachlich sowie inhaltlich weitestgehend, neue und innovative Aspekte werden nicht vorgeschlagen, durchschnittliche Herangehensweise. Das Konzept überzeugt mit Abstrichen dahingehend, dass das Projekt im Rahmen der Kostenobergrenze abgewickelt werden kann. 50 Punkte: Die Ausführungen zum Kriterium sind für den Auftraggeber fachlich sowie inhaltlich nur teilweise zufriedenstellend und wenig überzeugend, die Herangehensweise lässt keine ausreichende Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung erkennen. Das Konzept überzeugt nicht ausreichend, dass das Projekt im Rahmen der Kostenobergrenze abgewickelt werden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Fristen für Nachprüfungsanträge: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Zuschlagserteilung und Zuschlagsverbot: - Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Ein nach Information der Vergabekammer erteilter Zuschlag ist unwirksam. - Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Bei elektronischer Übermittlung oder Faxversand verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). - Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Zuschlagsverbot gilt bis zur Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist. Rügeobliegenheiten: - Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Die Rügefrist umfasst auch Sonn- und Feiertage. - Die Rüge muss das konkret beanstandete Verhalten bezeichnen und die Beseitigung des Verstoßes verlangen. - Die Rüge muss dem Auftraggeber innerhalb der Frist so zugehen, dass er sie zur Kenntnis nehmen kann. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). - Bei positiver Kenntnis eines Verstoßes muss dieser auch vor Ablauf der Angebotsfrist innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt werden. Ausnahmen: - Die Rügepräklusion gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Werdohl
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen