5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schorndorf
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für: selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte: Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur
Beschreibung: Alle Bewerbenden, alle Mitglieder*innen einer Bewerbergemeinschaft sowie alle Nachunternehmenden im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte. Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Beschreibung: Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern / Bewerbungsformular. Die Referenzblätter sind zwingend für die Wertung der technischen Leistungsfähigkeit bei der Bewerbung beizulegen, Darstellung je Referenz auf ein bis zwei Projektblätter DIN A4 oder A3 inkl. Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung. Abgefragte Bauwerkskosten sind nicht indiziert anzugeben. Es werden drei Referenzen gewertet.Referenzen A und B sind zwingend erforderlich, Referenz C ist optional. In den Referenzkategorien A und B kann jeweils nur ein Projekt gewertet werden; Mehrfachnennungen sind in diesen Kategorien nicht möglich. Referenz A oder B kann jedoch, sofern die Mindestkriterien erfüllt sind, zusätzlich in der Kategorie C genannt werden. Die Referenzen müssen im Büro der Bewerber*in erbracht worden sein. Abgefragte Bauwerkskosten sind nicht indiziert anzugeben. Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: max. 200 Punkte für Referenz A (40%) max. 100 Punkte für Referenz B (20%) max. 100 Punkte für Referenz C (20%). Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung bei einer der zwingenden Referenzen führt zur Nichtwertung der Bewerbung (Bewertung der Bewerbung insgesamt: 0 Punkte).Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung bei einer optionalen Referenz führt zur Nichtwertung der Referenz (Bewertung der Referenz: 0 Punkte). Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch die Bewerber*in gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die von der Bewerber*in bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. *** Referenz A – zwingend Fokus Neubau, Bildungseinrichtung Nachweis eines realisierten Projekts, das anhand der folgenden Kriterien als vergleichbar eingestuft werden kann. Mindestanforderungen: - Projekt vergleichbar hinsichtlich der Nutzung (Bildungseinrichtung). Ein Bauvorhaben für den schulischen Bildungsweg (Kita, Grundschule, weiterführende Schule) wird höher gewertet. Bewertet werden auch Erweiterungen oder Anbauten, sofern in dem neu errichteten Räumen in den Mindestanforderungen genannten Leistungen nachgewiesen werden (exklusive Bestandsflächen). Kosten KG 300+400 mind. 7,0 Mio. EUR netto, Leistungszeitraum: 2015–3/2025,Durchführung der wesentlichen Projektstufen (2-5) im aktuellen Unternehmen der Bewerber*in. Kriterien der Vergleichbarkeit: - Neubau eines Gebäudes mit ca. 3.000 m² NUF (zzgl. Technik- und Verkehrsflächen). - Kosten der KG 300+400 ca. 15,0 Mio EUR netto - Grundschule, Kita oder weiterführende Schule wird höher gewertet *** Referenz B – zwingend Fokus: Holz- oder Holzhybridbau Nachweis eines realisierten Projekts, das anhand der folgenden Kriterien als vergleichbar eingestuft werden kann. Mindestanforderungen: - Projekt vergleichbar hinsichtlich der Größe (NUF mind. 2.000m²) Bewertet werden auch Erweiterungen oder Anbauten, sofern in den neu errichteten Räumen die in den Mindestanforderungen genannten Leistungen nachgewiesen werden (exklusive Bestandsflächen). Eine energetische oder Kernsanierung kann unter ausführlicher Erläuterung der erfolgten Leistungen sowie Einhaltung der anderen Mindestkriterien (Kosten, Leistungsphasen und -umfang) gewertet werden. - Kosten KG 300+400 mind. 7,0 Mio. EUR netto - Leistungszeitraum: 2015–3/2025 - Durchführung der wesentlichen Projektstufen (2-5) im aktuellen Unternehmen der Bewerber*in Kriterien der Vergleichbarkeit - Neubau eines Gebäudes mit ca. 3.000 m² NUF (zzgl. Technik- und Verkehrsflächen). - Kosten der KG 300+400 ca. 15 Mio. Euro netto - Holz- oder Holzhybridbau wird höher bewertet *** Referenz C – optional Fokus Gestalterisch hochwertige Architektur Nachweis Projektsteuerung für ein realisiertes Projekt, das anhand der folgenden Kriterien als qualitativ hochwertige Architektur eingestuft werden kann. Sofern die erläuterten Mindestkriterien erreicht werden, können mehrere/unterschiedliche Projekte, die Preise bzw. Erfolge erhalten haben, an dieser Stelle eingereicht gewertet werden, Die Nachweise werden bis zu max. 5 Punkten addiert werden. Mindestanforderungen: - Neubauten bzw. Erweiterungen, Um- oder Anbauten, sofern in den neu errichteten Räumen die in den weiteren Mindestanforderungen genannten Leistungen nachgewiesen werden (exklusive Bestandsflächen). - Durchführung der wesentlichen Projektstufen (2-5) im aktuellen Unternehmen der Bewerber*in. Wertungskriterien: - Architekturpreis Ein Nachweis für ausgezeichnetes Bauvorhaben (z. B. Beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, BDA-Architekturpreis – eine Auszeichnung mit einer von Architekten besetzten Jury). Ausländische Prämierungen und Preise, die von der Wirtschaft dotiert bzw. ausgelobt werden, können bei detaillierter Erläuterung der Kriterien und Benennung der Jury-Mitglieder inkl. dessen Tätigkeitsfeld bewertet werden; ein entsprechender Nachweisist beizulegen. Es können mehrere Preise bzw. Erfolge für die Referenz eingereicht gewertet werden, diese können bis zu max. 5 Punkten addiert werden Zertifizierungen im Bereich der Nachhaltigkeit (z. B. DGNB-Zertifizierung, Ausnahme Zertifizierungen mit expliziter Bewertung bez. Hervorragende Architektur, z.B. DGNB-Diamant; eindeutiger Nachweis und Erläuterung ist vorzulegen) werden hier nicht bewertet. - Wettbewerbserfolg Ein Wettbewerbserfolg (1.Preis), gelistet bei einer Architekt*innenkammer. Nachweis ist beizulegen. - Sonstige Wettbewerbserfolge oder Auszeichnungen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektmanagement
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorarangebot
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizufügen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein alleinvertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmende – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können. Für jede*n Bewerbende*n, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jede*n Nachunternehmende*n muss die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bietenden über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die antragstellende Person die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn die antragstellende Person Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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