1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Recklinghausen, der Landrat
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planung Freianlagen Kreishaus Recklinghausen
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebenen Maßnahmen im Zuge der Sanierung des Kreishauses in Recklinghausen. Es sollen sämtliche Leistungsphasen vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Kennung des Verfahrens: dcfc1377-7ba5-4a53-b823-822805211ae3
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Planung Freianlagen Kreishaus Recklinghausen
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebenen Maßnahmen im Zuge der Sanierung des Kreishauses in Recklinghausen. Es sollen sämtliche Leistungsphasen vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Planungsbüro Kemper Freiraumplanung Part mbB
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 411 326,63 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 21-HA-00002
Datum des Vertragsabschlusses: 17/06/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 208944-2021
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Bei dem Nachtrag handelt es sich um eine Honoraranpassung durch Erhöhung der anrechenbaren Kosten für Freianlagen + Kanalbau in (LPH 5-9). Im Nachtrag Nr. 22 baut PBK auf dem Nachtrag Nr. 7 auf. Der Nachtrag 7 ist eine Honoraranpassung durch Fortschreibung der anrechenbaren Kosten aus der Kostenschätzung zur KoBe. Im Nachtrag 7 wurden die anrechenbaren Kosten der Freianlagen aus der KoBe durch das Planungsbüro Kemper, die Kanalbauarbeiten aus der KoBe durch das Planungsbüro Assmann ermittelt. Honoraranpassung durch Erhöhung der anrechenbaren Kosten für Freianlagen in (LPH 5- 9). Im Rahmen der Freianlagenplanung durch das Planungsbüro Kemper wurde festgestellt, dass die Entsorgungskosten für den Bodenabfuhr höher ausfallen als ursprünglich kalkuliert. Dies ist auf die gutachterliche Stellungnahme Nr. 03 vom 23.02.2023 von Geologik zurückzuführen, die den Boden der Kategorie Z2 zuordnet. Diese Einstufung konnte in der ursprünglichen KoBe (die dem Nachtrag 7 zugrunde lag) nicht berücksichtigt werden, da diese zu einem späteren Zeitpunkt erstellt wurde und bei den ersten Bodenuntersuchungen keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Die Entsorgung des überschüssigen Bodens ist entsprechend den geltenden Vorschriften sicherzustellen. Die Anpassung des anrechenbaren Kostenanteils wirkt sich auf das Honorar aus. Honoraranpassung durch Erhöhung der anrechenbaren Kosten Kanalbau in (LPH 5-9) Die Kanalplanung wurde zu Beginn des Projekts bis LPH 4 an Assmann vergeben. Für die weiteren Phasen wurde das Planungsbüro Kemper beauftragt. Im Nachhinein wurde festgestellt, dass eine Optimierung der Planung, bis LPH 4 von Assmann erforderlich ist. Das Planungsbüro Kemper hat die Kanalplanung (Entwässerungsplanung) optimiert, um eine bessere Umsetzbarkeit zu gewährleisten. Die Optimierung führte zu Mehrkosten bei den Kanalbauarbeiten mit entsprechend höheren anrechenbaren Kosten. Der Nachtrag ist gerechtfertigt, da es sich um eine Zieländerung handelt. Für die Anpassung des Honorars wurden die anrechenbaren Kosten, basierend auf der KoBe vom 15.03.2024 und der Umplanung durch das Planungsbüro Kemper, zugrunde gelegt. Der Nachtrag umfasst lediglich den Differenzbetrag zum Nachtrag 7. Der Nachtrag 22 steht in direktem Zusammenhang mit der bereits erbrachten Leistung der Außenanlagenplanung durch das Planungsbüro Kemper. Der Nachtrag ist zur Erreichung des ursprünglichen Auftragsziels notwendig. Eine Beauftragung eines anderen Fachplaners ist daher nicht wirtschaftlich, da es sich um eine Anpassung des Honorars handelt. Im Nachtrag 22 hat das Planungsbüro Kemper eine Honoraranpassung aufgrund von Anpassungen der anrechenbaren Kosten gefordert. Diese resultieren aus der Optimierung der Kanalplanung sowie neuen Erkenntnissen aus der bodengutachterlichen Stellungnahme zur Sicherstellung der Bodenentsorgung nach den geltenden Vorgaben der BBodSchV. Infolge einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten für Freianlagen in den LPH 5-9 im Nachtrag 22 erfolgt im Nachtrag 23 eine Honoraranpassung, welche sich auf die Bauabschnitte bezieht. Diese Anpassung erfolgt in Übereinstimmung mit den im Nachtrag 16 zwischen dem Kreis und dem Planungsbüro Kemper vereinbarten Grundlagen. Die Anpassung betrifft sowohl die Freianlagen für die Bodenentsorgung als auch den Kanalbau in den genannten Leistungsphasen. Im Nachtrag Nr. 16 wurden folgende Zuschläge für die Ausführungsplanung sowie für die Ausschreibung und Vergabe in Bauabschnitte zwischen dem Kreis und dem Planungsbüro Kemper abgestimmt: LPH 5: 25 % LPH 6: 40 % LPH 7: 30 % Im Nachtrag Nr. 16 hat das Planungsbüro Kemper darauf hingewiesen, dass eine Fortschreibung der Honorare möglich ist, da damals der finale Entwurf bzw. die finale KoBe der Kanalbauarbeiten nicht vorlagen. Der Nachtrag 23 steht in direktem Zusammenhang mit der bereits erbrachten Leistung der Außenanlagenplanung durch das Planungsbüro Kemper. Der Nachtrag ist zur Erreichung des ursprünglichen Auftragsziels notwendig. Eine Beauftragung eines anderen Fachplaners ist daher nicht möglich, da es sich um eine Anpassung des Honorars handelt (keine zusätzliche Leistung).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Bei dem Nachtrag handelt es sich um eine Honoraranpassung durch Erhöhung der anrechenbaren Kosten für Freianlagen + Kanalbau in (LPH 5-9). Im Nachtrag Nr. 22 baut PBK auf dem Nachtrag Nr. 7 auf. Der Nachtrag 7 ist eine Honoraranpassung durch Fortschreibung der anrechenbaren Kosten aus der Kostenschätzung zur KoBe. Im Nachtrag 7 wurden die anrechenbaren Kosten der Freianlagen aus der KoBe durch das Planungsbüro Kemper, die Kanalbauarbeiten aus der KoBe durch das Planungsbüro Assmann ermittelt. Honoraranpassung durch Erhöhung der anrechenbaren Kosten für Freianlagen in (LPH 5- 9). Im Rahmen der Freianlagenplanung durch das Planungsbüro Kemper wurde festgestellt, dass die Entsorgungskosten für den Bodenabfuhr höher ausfallen als ursprünglich kalkuliert. Dies ist auf die gutachterliche Stellungnahme Nr. 03 vom 23.02.2023 von Geologik zurückzuführen, die den Boden der Kategorie Z2 zuordnet. Diese Einstufung konnte in der ursprünglichen KoBe (die dem Nachtrag 7 zugrunde lag) nicht berücksichtigt werden, da diese zu einem späteren Zeitpunkt erstellt wurde und bei den ersten Bodenuntersuchungen keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Die Entsorgung des überschüssigen Bodens ist entsprechend den geltenden Vorschriften sicherzustellen. Die Anpassung des anrechenbaren Kostenanteils wirkt sich auf das Honorar aus. Honoraranpassung durch Erhöhung der anrechenbaren Kosten Kanalbau in (LPH 5-9) Die Kanalplanung wurde zu Beginn des Projekts bis LPH 4 an Assmann vergeben. Für die weiteren Phasen wurde das Planungsbüro Kemper beauftragt. Im Nachhinein wurde festgestellt, dass eine Optimierung der Planung, bis LPH 4 von Assmann erforderlich ist. Das Planungsbüro Kemper hat die Kanalplanung (Entwässerungsplanung) optimiert, um eine bessere Umsetzbarkeit zu gewährleisten. Die Optimierung führte zu Mehrkosten bei den Kanalbauarbeiten mit entsprechend höheren anrechenbaren Kosten. Der Nachtrag ist gerechtfertigt, da es sich um eine Zieländerung handelt. Für die Anpassung des Honorars wurden die anrechenbaren Kosten, basierend auf der KoBe vom 15.03.2024 und der Umplanung durch das Planungsbüro Kemper, zugrunde gelegt. Der Nachtrag umfasst lediglich den Differenzbetrag zum Nachtrag 7. Der Nachtrag 22 steht in direktem Zusammenhang mit der bereits erbrachten Leistung der Außenanlagenplanung durch das Planungsbüro Kemper. Der Nachtrag ist zur Erreichung des ursprünglichen Auftragsziels notwendig. Eine Beauftragung eines anderen Fachplaners ist daher nicht wirtschaftlich, da es sich um eine Anpassung des Honorars handelt. Im Nachtrag 22 hat das Planungsbüro Kemper eine Honoraranpassung aufgrund von Anpassungen der anrechenbaren Kosten gefordert. Diese resultieren aus der Optimierung der Kanalplanung sowie neuen Erkenntnissen aus der bodengutachterlichen Stellungnahme zur Sicherstellung der Bodenentsorgung nach den geltenden Vorgaben der BBodSchV. Infolge einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten für Freianlagen in den LPH 5-9 im Nachtrag 22 erfolgt im Nachtrag 23 eine Honoraranpassung, welche sich auf die Bauabschnitte bezieht. Diese Anpassung erfolgt in Übereinstimmung mit den im Nachtrag 16 zwischen dem Kreis und dem Planungsbüro Kemper vereinbarten Grundlagen. Die Anpassung betrifft sowohl die Freianlagen für die Bodenentsorgung als auch den Kanalbau in den genannten Leistungsphasen. Im Nachtrag Nr. 16 wurden folgende Zuschläge für die Ausführungsplanung sowie für die Ausschreibung und Vergabe in Bauabschnitte zwischen dem Kreis und dem Planungsbüro Kemper abgestimmt: LPH 5: 25 % LPH 6: 40 % LPH 7: 30 % Im Nachtrag Nr. 16 hat das Planungsbüro Kemper darauf hingewiesen, dass eine Fortschreibung der Honorare möglich ist, da damals der finale Entwurf bzw. die finale KoBe der Kanalbauarbeiten nicht vorlagen. Der Nachtrag 23 steht in direktem Zusammenhang mit der bereits erbrachten Leistung der Außenanlagenplanung durch das Planungsbüro Kemper. Der Nachtrag ist zur Erreichung des ursprünglichen Auftragsziels notwendig. Eine Beauftragung eines anderen Fachplaners ist daher nicht möglich, da es sich um eine Anpassung des Honorars handelt (keine zusätzliche Leistung).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreis Recklinghausen, der Landrat
Registrierungsnummer: 055620032032-31001-92
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FD14 - Zentrale Vergabestelle
Telefon: 004923615346032
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Planungsbüro Kemper Freiraumplanung Part mbB
Registrierungsnummer: DE327783119
Stadt: Dorsten
Postleitzahl: 46284
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b5547940-07ff-4776-a85e-bf186ff3102c - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/2025 11:04:37 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 250611-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 75/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/04/2025