5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356400 Technische Planungsleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Swisttal-Buschhoven
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Be-werber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: Nachweis über eine aktuelle Eintragung in einem Berufs- oder Handels-register oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Aus-führung des Auftrags notwendig sind und dies nach den jeweiligen Best-immungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers ent-sprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Vordruck). Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 03). Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen (An-lage 03). Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von al-len Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Verga-beverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeits-gemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied ei-ner Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebun-den werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaf-ten hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständi-ger Niederlassungen eines Bewerbers. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teil-nahmeantrag vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusster-mins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Da-tum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsäch-lich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungser-klärung).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Angaben über das für die Projektleitung und das weitere vorgese-hene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Er-laubnis zur Berufsausübung) (Vordruck Ziffer 04 „Checkliste Leis-tungsfähigkeit“ plus geeignete Nachweise). Personenidentität ist zu-lässig. Die Projektleitung muss mindestens fünf (5) Jahre Berufser-fahrung im Bereich der Planung der Tragwerksplanung aufweisen (Formu-lar Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jeder Projektmitarbeitende muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung der Tragwerksplanung aufwei-sen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für Ingenieurleistungen Tragwerksplanung (TWP). o das Projekt in Bezug auf Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (TWP) mindestens die Leistungsphasen 2-8 für den Bau eines vergleichbaren Gebäudes (Vergleichbar ist ein Öffentliches Gebäude für gesellschaftliches Leben, Bildung (neben Schulen und Hochschulen z.B. auch Kindertagesstätten, Rathäuser, öffentliche Verwaltungsgebäude, Dienstgebäude, Feuerwehrhäuser, Regierungsgebäude und Parlamente o.ä.) und Kultur (z.B. Veranstaltungsgebäude, Pfarrheime, Büchereien, Bibliotheken, Museen, Theater, Konzerthäuser, o.ä.) und Freizeit (z.B. Schwimmbäder und Schwimmhallen, Sporthallen, Stadien). Nicht vergleichbar sind öffentliche Gebäude für Gesundheit- und Fürsorge (z.B. Krankenhäuser, Heime (Kinderheime, Pflegeheime und Altenheime) und Strafvollzugsanstalten), Verkehr (z.B. Parkhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen und Häfen), Wirtschaft (z.B. Markthallen, Messehallen, Hotels) und Religion (Sakralbauten (Kirchen, Tempel) und Friedhöfe)) und das Projektvolumen pro eingereichte Referenz mindestens brutto 1,2 Mio. EUR (KG 300) beträgt und das Volumen durch ge-eignete Angaben plausibilisiert ist und in den Jahren 2019 bis 2024 fertiggestellt (abgenommen) wurde. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungs-fä-higkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insge-samt vorliegen, die den entsprechenden Nachweis zu führen hat. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unter-nehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auf-traggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Angaben zum Umsatz (Fachbereich Tragwerksplanung) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäfts-jahren in Höhe von jeweils mindestens 1,2 Mio. EUR. Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Per-sonenschäden in Höhe von mind. 3.000.000,00 € sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.000.000,00 € (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragsertei-lung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken). Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftli-che Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungs-fähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklä-rung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Beschreibung: Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aus-wahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Da-mit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des an-spruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwar-ten lässt. Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforde-rungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Refe-renzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.2 hinausge-hen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben. Werden mehr als fünf vergleichbare Refe-renzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzpro-jekte in die Wertung gelangen sollen. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Be-werber sind maximal 122 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien: „Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“: 1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) Über 15 Jahre = 12 Punkte 15 Jahre = 11 Punkte 14 Jahre = 10 Punkte 13 Jahre = 9 Punkte 12 Jahre = 8 Punkte 11 Jahre = 7 Punkte 10 Jahre = 6 Punkte 9 Jahre = 5 Punkte 8 Jahre = 4 Punkte 7 Jahre = 3 Punkte 6 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkt unter 5 Jahren = Ausschluss 2. Anzahl der Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen unter den ver-gleichbaren Referenzobjekten (gem. Angaben in der Anlage Referenzen) Über 10 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 11 Punkte 10 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 10 Punkte 9 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 9 Punkte 8 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 8 Punkte 7 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 7 Punkte 6 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 6 Punkte 5 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 5 Punkte 4 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 4 Punkte 3 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 3 Punkte 2 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 2 Punkte 1 Feuerwehrgerätehaus/Feuerwache = 1 Punkt HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforder-ten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht ge-wertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams (Projektleitung und Projektmitarbeitende) mit der Bearbeitung von Feuerwehrgerä-tehäusern/Feuerwachen (gem. Eintragungen in der Anlage Referenzen - die Referenzen der ein-zelnen Mitglieder werden addiert, sind mehrere Mitglieder eines Pro-jektteams an einem Referenzprojekt beteiligt gewesen, wird dieses nur einfach gezählt). Über 10 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 11 Punkte 10 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 10 Punkte 9 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 9 Punkte 8 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 8 Punkte 7 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 7 Punkte 6 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 6 Punkte 5 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 5 Punkte 4 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 4 Punkte 3 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 3 Punkte 2 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 2 Punkte 1 Feuerwehrgerätehaus/Feuerwache = 1 Punkt HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforder-ten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht ge-wertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Beschreibung: Die konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsauffor-derung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung er-folgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projekt-planung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungs-gespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weite-ren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsauffor-derung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung er-folgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projekt-planung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungs-gespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weite-ren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/05/2025 12:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Leitweg-ID: 05315-03002-81 Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kam-mer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftrag-geber; auf den Tag des Zugangs beim Bie-ter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf-grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen hin:
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