1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Herford
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Hinweis zum Auslaufen der Liniengenehmigung nach § 42 PBefG für die Linie 463 (Schulverkehr Enger)
Beschreibung: Der Kreis Herford weist darauf hin, dass die Liniengenehmigung für die Linie 463 (Schulverkehr Enger) zum 11.07.2025 ausläuft und vorbehaltlich eines Beschlusses der Stadt Enger, die Verkehre als Schülerspezialverkehr sicherzustellen, beabsichtigt ist, für einen Interimszeitraum von einem Jahr einen Verkehrsvertrag in einem EU-weiten Vergabeverfahren zu vergeben, wenn kein eigenwirtschaftlicher Antrag für die Linie 463 genehmigt wird.
Interne Kennung: KH_463
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT5L7Q Der Kreis Herford weist mit dieser Bekanntmachung auf das Auslaufen der Liniengenehmigung für die Linie 463 zum 11.07.2025 hin. Für etwaige eigenwirtschaftliche Anträge gilt: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Information für den von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehr ausgelöst. Der Betrieb der Verkehre ist für die Zeit nach dem 11.07.2025 bis zum letzten Tag vor Beginn der Sommerferien 2026 sicherzustellen. Nach der Rechtsprechung zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für eine fehlende Kostendeckung Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller die Verkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem, dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten Verkehrsvertrag Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt, die auch für eigenwirtschaftliche Verkehre verbindlich sind. Die Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument "Verkehrliche Anforderungen des Kreises Herford der Linie 463 (Schulverkehr Enger)" zu dieser Vorinformation angegeben. Das Dokument ist unter folgender Internetadresse abrufbar: https://www.mhv-info.de/vergabe/. Darüber hinaus ergeben sich solche Anforderungen aus dem jeweils geltenden Nahverkehrsplan. Das ergänzende Dokument sowie die jeweils geltende Nahverkehrsplanung enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabinformation angegebenen Vorgaben einschließlich der in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen und die Vorgaben des Nahverkehrsplanes als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG vom Unternehmen, welchen einen eigenwirtschaftlichen Antrag stellt, verbindlich zugesichert werden und umzusetzen sind. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung zur Vergabe der Verkehrsleistungen für die Linie 463 bereits vor Ablauf der dreimonatigen Frist erfolgen wird. Dies ist notwendig, um einen rechtzeitigen Betriebsstart gewährleisten zu können. Es ist daher zu beachten, dass das genannte Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung nicht stimmt. Es ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, das tatsächliche Datum der Auftragsbekanntmachung anzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0001
Titel: Hinweis zum Auslaufen der Liniengenehmigung nach § 42 PBefG für die Linie 463 (Schulverkehr Enger)
Beschreibung: Der Kreis Herford weist darauf hin, dass die Liniengenehmigung für die Linie 463 (Schulverkehr Enger) zum 11.07.2025 ausläuft und vorbehaltlich eines Beschlusses der Stadt Enger, die Verkehre als Schülerspezialverkehr sicherzustellen, beabsichtigt ist, für einen Interimszeitraum von einem Jahr einen Verkehrsvertrag in einem EU-weiten Vergabeverfahren zu vergeben, wenn kein eigenwirtschaftlicher Antrag für die Linie 463 genehmigt wird.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
3.1.3.
Dauer
Laufzeit: 12 Monate
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Herford
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Herford
Registrierungsnummer: 057580012012-31002-58
Postanschrift: Amtshausstraße 3
Stadt: Herford
Postleitzahl: 32051
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Janet Ehrig, Kreis Herford
Telefon: 05221 13-2291
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: BUSE Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 2296
Postanschrift: Berliner Allee 41
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40212
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Pooth
Telefon: +49 2113880030
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111604
Fax: +49 2514112-165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9d761742-69fe-41c1-ad00-14dc48637db0 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/04/2025 18:24:06 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 240494-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 73/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/04/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 14/07/2025