Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef, Leistungen nach der Baustellenverordnung

241096-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef, Leistungen nach der Baustellenverordnung
OJ S 73/2025 14/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef, Leistungen nach der Baustellenverordnung
Beschreibung: Leistung von Architekten und Ingenieuren [Erforderliche Neuausschreibung zu Los 4-Leistungen nach der Baustellenverordnung aus dem Vorverfahren 25-007 Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef, Identifizierungs-Nr. 89395f0b-11e6-414b-8911-dc2a5c9b7c6f, TED Veröffentlichungs-Nr. 128870-2025, nach Aufhebung gem. § 63 Abs. 1 Ziffer 1 VgV].
Kennung des Verfahrens: e9fdce64-04f2-4c59-8933-f8d7f087659b
Vorherige Bekanntmachung: 128870-2025
Interne Kennung: 25-021
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y40YT4RS5AA0 Die Zuschlagskriterien entnehmen Sie bitte der Anlage 03 Vergabebedingungen Los 4. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bewerberfragen, Kommunikation: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat dieser unverzüglich den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Bewerber können hierzu Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und die Anforderung weiterer Informationen (Bewerberfragen) haben ausschließlich in Textform über das Vergabeportal, Modul "Kommunikation" des Projektraumes der Ausschreibung zu erfolgen. Telefonische sowie per E-Mail oder Telefax eingereichte Fragen werden nicht beantwortet, sofern ihre Beantwortung für andere Bewerber bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihrer Angebote von Belang sein kann. Die Fragen müssen vor der Angebotsabgabe innerhalb der benannten Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen gestellt werden, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet und von allen Bewerbern bei der Angebotserstellung zeitgerecht berücksichtigt werden können. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, die Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, Telefax oder als Anhang einer Kommunikationsnachricht eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden und müssen von der Wertung ausgeschlossen werden. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die Veränderungen enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Abweichende Erklärungen oder Unterlagen des Bieters oder dessen Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Zahlungsunfähigkeit: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Schweres berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef, Leistungen nach der Baustellenverordnung
Beschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen nach der Baustellenverordnung beinhaltet alle Regelleistungen während der Planung und Ausführung gemäß AHO 15 - Leistungen nach der Baustellenverordnung, 3. Auflage, Juni 2022 für alle in der Projektbeschreibung aufgeführten Maßnahmen. Darüber hinaus sind nachstehende Regelleistungen im Bedarfsfall sowie optionale Leistungen zu erbringen: 1. Anpassungen SiGe-Plan (RLimB) 2. Sicherheitsbesprechungen und -begehungen (über RL hinausgehend)
Interne Kennung: 25-021
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 128870-2025
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Dokument 04a - Einzureichende Unterlagen - BGS NU EL Los 4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gem. Vergabeunterlagen. Die Anlage 04a ist nur auszufüllen und einzureichen, wenn der Bieter beabsichtigt, sich als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Verfahren zu beteiligen, Nachunternehmer einzusetzen und/oder von der Eignungsleihe Gebrauch zu machen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/05/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 76 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Punkt 1.4 der Vergabebedingungen Los 4.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: 1. Dokument 04 - Einzureichende Unterlagen Los 4 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): (gem. Vergabeunterlagen; Inhalt: - Angebotsschreiben - Referenzformular - Formblatt Personalqualifikation - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Eigenerklärung Sanktionen - Eigenerklärung Haftpflichtversicherung - Eigenerklärung Subventionen 2. Dokument 04a - Einzureichende Unterlagen - BGS NU EL Los 4 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): gem. Vergabeunterlagen. Die Anlage 04a ist nur auszufüllen und einzureichen, wenn der Bieter beabsichtigt, sich als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Verfahren zu beteiligen, Nachunternehmer einzusetzen und/oder von der Eignungsleihe Gebrauch zu machen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Beschaffungsdienstleister: Kommunal Agentur NRW GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Registrierungsnummer: 053820008008-31001-22
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2224184134
Fax: +49 2224184115
Internetadresse: https://meinbadhonnef.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kommunal Agentur NRW GmbH
Registrierungsnummer: DE247651110
Postanschrift: Cecilienallee 59
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 21143077-0
Fax: +49 21143077-22
Internetadresse: https://kommunalagentur.nrw/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 458dfe83-9258-45f9-a2df-5b8ca5c7a27b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/04/2025 09:34:48 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 241096-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 73/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/04/2025

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