5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Köln
Postleitzahl: 59674
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Die Bewerbenden müssen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 300.000,00 EUR für Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit). b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 EUR (jährlich jeweils mindestens 2-fach maximiert). Alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung). c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für alle ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: 3.2.1 Allgemeine Teilnahmebedingungen Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Bewerbenden folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular). • kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen) (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Darstellung, kein Formular). • Eigenerklärung zur Eignung (Formular). • Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der o die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, o alle Mitglieder aufgeführt sind, o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerbender und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmen von verschiedenen Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass das Nachunternehmen keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerbenden/Bewerber-gemeinschaften hat, bei denen es Nachunternehmen ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmens gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerbenden/Bewerbergemein-schaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbenden. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerbende/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmens und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schluss-termins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerbende/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: 3.2.2 Technische Leistungsfähigkeit Die Bewerbenden müssen ihre technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus (Formular Referenzen). Ein Referenzprojekt ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn o Das Projekt in Bezug auf Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung mindestens drei (3) Leistungsphasen für die Sanierung oder den Neubau eines Gebäudes in den letzten 15 Jahren umfasst (Inhalt der Leistung) UND o im Rahmen der Sanierung mindestens netto 500.000,00 EUR netto anrechenbare Kosten) nachzuweisen sind (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Fertigstellung des Projekts). b. Angaben über das für die Projektleitung, Stellvertretung und Projektmitarbeit vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiligen Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ plus Nachweis der Qualifikation). Die Projektleitung und deren Stellvertretung muss dabei jeweils mindestens zehn (10) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung aufweisen (Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ plus Nachweis der Berufserfahrung). Jede/r Projektmitarbeitende muss mindestens fünf (5) Berufserfahrung im Bereich der Planung von Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung aufweisen (Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ plus Nachweis der Berufserfahrung). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann wie gesagt auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahl der Bewerber, falls mehr als 3 Bewerber vorhanden sind (vgl. Ziff. 3.3 der Aufforderung)
Beschreibung: 3.3 Kriterien zur Auswahl der Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerbende, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit der Bewerbenden. Gemäß der nachfolgenden Matrix sind maximal 40 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien: Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen einer komplexen Sanierung beherrscht werden. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien erfüllen und ggf. Besonderheiten aufweisen, die eine bessere Wertung rechtfertigen. Es werden ausschließlich Referenzen gewertet, die auf dem dafür vorgesehenen Formular „Referenzen“ eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei (3) vergleichbaren Referenzen (vgl. 3.3.2 a) = Sanierung/Neubau, anrechenbare Kosten 500.000,00 EUR netto, Übergabe innerhalb der letzten 15 Jahre erfolgt) gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei (3) Referenzen eingereicht werden, die ggf. auch die wertungsrelevante Besonderheit der Sanierung aufweisen. 1. Anzahl der eingereichten, vergleichbaren Referenzprojekte (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit und Nachweis in der Anlage „Referenzen“) 7 Referenzen oder mehr = 7 Punkte 6 Referenzen = 6 Punkte 5 Referenzen = 5 Punkte 4 Referenzen = 4 Punkte 3 Referenzen = 0 Punkte unter 3 Referenzen = Ausschluss HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet, da sie nicht vergleichbar ist. 2. Anzahl der eingereichten, vergleichbaren Referenzprojekte, die eine Sanierung betreffen (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit und Nachweis in der Anlage „Referenzen“) 5 Referenzen oder mehr = 10 Punkte 4 Referenzen = 8 Punkte 3 Referenzen = 6 Punkte 2 Referenzen = 4 Punkte 1 Referenz = 2 Punkte 3. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 19 Jahre = 10 Punkte 18 Jahre = 9 Punkte 17 Jahre = 8 Punkte 16 Jahre = 7 Punkte 15 Jahre = 6 Punkte 14 Jahre = 5 Punkte 13 Jahre = 4 Punkte 12 Jahre = 3 Punkte 11 Jahre = 2 Punkte 10 Jahre = 1 Punkt 4. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 19 Jahre = 10 Punkte 18 Jahre = 9 Punkte 17 Jahre = 8 Punkte 16 Jahre = 7 Punkte 15 Jahre = 6 Punkte 14 Jahre = 5 Punkte 13 Jahre = 4 Punkte 12 Jahre = 3 Punkte 11 Jahre = 2 Punkte 10 Jahre = 1 Punkt 5. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeitende = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 4 Projektmitarbeitende = 3 Punkte 4 Projektmitarbeitende = 2 Punkte 3 Projektmitarbeitende = 1 Punkt unter 3 Projektmitarbeitende = 0 Punkte Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit somit 40 Punkte erreicht werden. 3.4 Auswahl bei Punktgleichstand Die drei Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerbende zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerbende stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerbende zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerbende zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerbende die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche fünf Bewerbende zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerbende zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerbende bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerbende stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerbenden neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektbeteiligten im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird insofern mit 30 % in die Wertung einfließen. Dabei wird das günstigste Angebot 30 Punkte erhalten. Ein fiktives oder tatsächliches Angebot, welches mindestens 150 % des günstigsten Angebots entspricht, wird 0 Punkte erhalten. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt. Die Bietenden werden in Ihrer Kalkulation und Angebotslegung generell frei sein. Es ist von einer stufenweisen Beauftragung auszugehen, wobei zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI gemäß Auftragssoll vergeben werden sollen. Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden optional ausgeschrieben.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektbeteiligten im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Ferner ist ein absolut belastbares, optimales Bearbeitungskonzept von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Dessen Vorstellung im Rahmen des Präsentations- und Verhandlungsgesprächs wird daher mit insgesamt 70 % in die Endwertung einfließen, es werden somit maximal 70 Punkte zu erreichen sein. ACHTUNG: Die Präsentation wird wertungsrelevant sein! Sie wird neben dem im endgültigen Angebot kalkulierten Preis über den Zuschlag entscheiden. Die Bietenden sollen insofern konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung), der Projektumsetzung (30 % der Gesamtwertung) und der Gesamteindruck der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt. Vor diesem Hintergrund wird bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt explizit darauf hingewiesen, dass beide im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in der „Checkliste Leistungsfähigkeit“ benannten verantwortlichen Personen für • die Projektleitung und • stellvertretende Projektleitung zwingend an dem Termin im Verhandlungsverfahren teilnehmen müssen, da sonst der Erhalt der vollen Punktzahl nicht möglich sein wird. Dabei ist darauf zu achten, dass beide Personen entsprechende Anteile an der Präsentation haben. Nur so können die Beteiligten bewertet werden. Ein Wechsel der Personen zwischen Teilnahmeantrag und Präsentation ist nur in Ausnahmefällen möglich, die keinesfalls in einer anderweitigen internen Einplanung der jeweiligen Situation liegen kann.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/05/2025 13:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung innerhalb einer 6-tägigen Frist, §§ 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist nach Rechtsauffassung der Vergabestelle die Vergabekammer des Bundes Bundeskanzlerplatz 2 53113 Bonn Telefon: +49 228 9499-0 Fax: +49 228 9499-16 Soll ein Nachprüfungsantrag per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an vk@bundeskartellamt.bund.de möglich. Die Geschäftsstelle der Vergabekammern des Bundes ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und am Freitag von 9 bis 14 Uhr erreichbar. Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
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