5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79420000 Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reutlingen
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei den Angaben zum Wert der im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge, zum Wert des höchsten zulässigen Angebots sowie zum Wert des bezuschlagten Angebots handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werteeingetragen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltige methodische Konzepte zu Strukturen, Prozessen und Klinik-Standorten
Beschreibung: - Konzept "Finanzen der KKRT" mit besonderem Fokus auf die Finanzen (insbesondere Investitionen, Finanzierung, dauerhafte Erlös- und Ergebnisentwicklung/-verbesserung, Investitionen und deren (Eigen-)Finanzierung sowie Controlling - Strukturbetrachtung und Organisationsentwicklung nach innen - Prozesse z. B.: - Digitalisierung (bspw. elektronische Patientenakte, Telemedizin) - Innovative Ansätze (bspw. interdisziplinär, interprofessional, sektorenüber-greifend) - Kooperationen mit Nachbarkliniken - Medizinkonzepte 2025 und 2030 (einschließlich deren Validierung, Prozess zur dauerhaften Umsetzung) - Patienten- und Qualitätsorientierung - Zuweiserbindung und -gewinnung im Rahmen der unter diesem Punkt einzureichenden Methodischen Konzepte ist darzustellen, wie die jeweilige Einbindung der Mitarbeiter der KKRT erfolgt. - Konzepte für die bestehenden Klinik-Standorte sowie Weiterentwicklung und Umsetzung des beabsichtigten Krankenhausneubaus - Konzept "Onboarding" (Die ersten 100 Tage) mit besonderem Fokus auf sekundär und tertiär Prozesse und Herangehensweise zur Erstellung einer SWOT-Analyse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltige methodische Konzepte "Ressourcen" bezogen auf das Personal der KKRT
Beschreibung: - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bspw. Bindung, Qualifizierung, Entwicklung, Gewinnung, Steigerung und Erhalt der Zufriedenheit, Dienstplan- und Arbeitszeitmodelle, Sicherstellung Partizipation im Transformationsprozess) - Wissens- und Methodentransfer insbesondere zum Aufbau/Ausbildung der sog. "Zweiten Führungsebene")
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung des zum Einsatz beabsichtigten Personals des Dienstleisters
Beschreibung: - Erfahrungen in der Geschäftsführung - Qualifikation und Kompetenz - Welche Unterstützungsleistungen stellt das Managementunternehmen zur Verfügung?
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation des Bieters
Beschreibung: - Eindruck im Präsentationstermin - Bezug der Präsentation zur konkreten Aufgabenstellung (insb. abgefragte methodische Herangehensweisen (Kriterien 2 bis 4 und zur spezifischen Ausgangssituation der KKRT
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: -Höhe des angebotenen Grundhonorars einschließlich sämtlicher Nebenkosten (max. 50 Punkte) -Bewertung des angebotenen Prozentsatzes bei variabler Vergütung (Prozentsatz nach Verlust/Gewinn) (max. 50 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB