1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bornheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule und Mittagsbetreuung an den Grundschulen der Stadt Bornheim in den Stadtteilen Hersel und Rösberg in zwei Losen
Beschreibung: Die Stadt Bornheim vergibt die Gestaltung der Offenen Ganztagsschule und Mittagsbetreuung an den Grundschulen in Hersel und Rösberg.
Kennung des Verfahrens: 7640dc38-1b7e-4569-86ff-df8d0d531e6f
Interne Kennung: 016-2025-O-GWB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bornheim
Postleitzahl: 53332
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Gem. Grundschule Hersel Herseler-Werth-Schule Rheinstr. 166 53332 Bornheim
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bornheim
Postleitzahl: 53332
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2: Gem. Grundschule Rösberg Markus-Schule Weberstraße 19 53332 Bornheim
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPTYDYDSA0 Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o. g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Herseler-Werth-Grundschule
Beschreibung: Beschreibung Hersel: Die Herseler-Werth-Schule ist eine Gemeinschafts-Grundschule und liegt im Stadtteil Hersel. Derzeit besuchen 280 Schüler*innen die Schule, die in 12 Klassen nach Jahrgängen getrennt unterrichtet werden. Im Schuljahr 2024/25 sind rd. 170 Schüler*innen im Offenen Ganztag angemeldet und die Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr) besuchen zusätzlich 50 Kinder. Die Teilnahmequote beträgt damit ca. 78 % der Schüler*innen. Da allen Schüler*innen die Teilnahme am Offenen Ganztag offensteht, müssen auch darüber hinaus wachsende Teilnehmer*innenzahlen mit Ganztags- und Betreuungsangeboten versorgt werden. Beschreibung Rösberg: Die Markus-Schule ist eine Gemeinschafts-Grundschule und liegt im Stadtteil Rösberg. Derzeit besuchen 180 Schüler*innen die Schule, die in 8 Klassen nach Jahrgängen getrennt unterrichtet werden. Im Schuljahr 2024/25 sind rd. 120 Schüler*innen im Offenen Ganztag angemeldet und die Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr) besuchen zusätzlich 32 Kinder. Die Teilnahmequote beträgt damit ca. 67% der Schüler*innen. Da allen Schüler*innen die Teilnahme am Offenen Ganztag offensteht, müssen auch darüber hinaus wachsende Teilnehmer *innenzahlen mit Ganztags- und Betreuungsangeboten versorgt werden.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Stadt Bornheim steht ein 3-maliges Optionsrecht zu, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bornheim
Postleitzahl: 53332
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Gem. Grundschule Hersel Herseler-Werth-Schule Rheinstr. 166 53332 Bornheim
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bornheim
Postleitzahl: 53332
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2: Gem. Grundschule Rösberg Markus-Schule Weberstraße 19 53332 Bornheim
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag über die Gestaltung der Offenen Ganztagsschule beginnt zum 01.08.2025 und ist befristet bis zum 31.07.2028. Die Stadt Bornheim hat anschließend dreimal die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Will sie diese in Anspruch nehmen, teilt sie das dem Träger jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich mit. Der Träger hat die Möglichkeit zum Ablauf des dritten Vertragsjahres mit einer Frist von 9 Monaten zum Schuljahresende den Vertrag zu kündigen. Danach hat der Träger die Möglichkeit den Vertrag jeweils zum Ende des folgenden Schuljahres mit einer Frist von 9 Monaten den Vertrag zu kündigen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 2.500.000 EUR
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: schriftliche Beantwortung des Fragenkatalogs
Beschreibung: Schriftliche Beantwortung eines Fragenkatalogs zu den Themen: - Konzept - Personal Die Ausführung der Antworten sollte insgesamt nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Für die schriftliche Beantwortung des Fragenkatalogs ist eine Maximalpunktzahl von 74 Punkten zu erreichen. Die Bepunktung und Gewichtung ergibt sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix. Die Formel zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl lautet: GP = X * 1,4054 / 2 + Y / 2 GP = Gesamtpunktzahl X = Punkte aus Fragenkatalog / schriftliche Bewerbungsfragen Y = Punkte aus Bietergespräch Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bietergespräch
Beschreibung: Beantwortung der den Vergabeunterlagen beigefügten Fragen in einem Bietergespräch von ca. 1 Stunde. Im Bietergespräch ist eine Maximalpunktzahl von 104 Punkten zu erreichen. Die Bepunktung und Gewichtung ergibt sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix. Die Formel zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl lautet: GP = X * 1,4054 / 2 + Y / 2 GP = Gesamtpunktzahl X = Punkte aus Fragenkatalog / schriftliche Bewerbungsfragen Y = Punkte aus Bietergespräch Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/04/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform: Vergabemarktplatz Rheinland.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden keine Leistungsbezogenen Unterlagen nachgefordert. Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb einer angemessenen Frist über den digitalen Vergabemarktplatz Rheinland vorzulegen. Werden sie nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/04/2025 10:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ort: Rathaus Bornheim Zimmer 357 53332 Bornheim
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bornheim
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bornheim
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Markus-Schule Rösberg
Beschreibung: Beschreibung Hersel: Die Herseler-Werth-Schule ist eine Gemeinschafts-Grundschule und liegt im Stadtteil Hersel. Derzeit besuchen 280 Schüler*innen die Schule, die in 12 Klassen nach Jahrgängen getrennt unterrichtet werden. Im Schuljahr 2024/25 sind rd. 170 Schüler*innen im Offenen Ganztag angemeldet und die Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr) besuchen zusätzlich 50 Kinder. Die Teilnahmequote beträgt damit ca. 78 % der Schüler*innen. Da allen Schüler*innen die Teilnahme am Offenen Ganztag offensteht, müssen auch darüber hinaus wachsende Teilnehmer*innenzahlen mit Ganztags- und Betreuungsangeboten versorgt werden. Beschreibung Rösberg: Die Markus-Schule ist eine Gemeinschafts-Grundschule und liegt im Stadtteil Rösberg. Derzeit besuchen 180 Schüler*innen die Schule, die in 8 Klassen nach Jahrgängen getrennt unterrichtet werden. Im Schuljahr 2024/25 sind rd. 120 Schüler*innen im Offenen Ganztag angemeldet und die Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr) besuchen zusätzlich 32 Kinder. Die Teilnahmequote beträgt damit ca. 67% der Schüler*innen. Da allen Schüler*innen die Teilnahme am Offenen Ganztag offensteht, müssen auch darüber hinaus wachsende Teilnehmer *innenzahlen mit Ganztags- und Betreuungsangeboten versorgt werden.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Stadt Bornheim steht ein 3-maliges Optionsrecht zu, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bornheim
Postleitzahl: 53332
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Gem. Grundschule Hersel Herseler-Werth-Schule Rheinstr. 166 53332 Bornheim
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bornheim
Postleitzahl: 53332
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2: Gem. Grundschule Rösberg Markus-Schule Weberstraße 19 53332 Bornheim
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag über die Gestaltung der Offenen Ganztagsschule beginnt zum 01.08.2025 und ist befristet bis zum 31.07.2028. Die Stadt Bornheim hat anschließend dreimal die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Will sie diese in Anspruch nehmen, teilt sie das dem Träger jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich mit. Der Träger hat die Möglichkeit zum Ablauf des dritten Vertragsjahres mit einer Frist von 9 Monaten zum Schuljahresende den Vertrag zu kündigen. Danach hat der Träger die Möglichkeit den Vertrag jeweils zum Ende des folgenden Schuljahres mit einer Frist von 9 Monaten den Vertrag zu kündigen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 2.500.000 EUR
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: schriftliche Beantwortung des Fragenkatalogs
Beschreibung: Schriftliche Beantwortung eines Fragenkatalogs zu den Themen: - Konzept - Personal Die Ausführung der Antworten sollte insgesamt nicht mehr als 15 Seiten umfassen. Für die schriftliche Beantwortung des Fragenkatalogs ist eine Maximalpunktzahl von 74 Punkten zu erreichen. Die Bepunktung und Gewichtung ergibt sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix. Die Formel zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl lautet: GP = X * 1,4054 / 2 + Y / 2 GP = Gesamtpunktzahl X = Punkte aus Fragenkatalog / schriftliche Bewerbungsfragen Y = Punkte aus Bietergespräch Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bietergespräch
Beschreibung: Beantwortung der den Vergabeunterlagen beigefügten Fragen in einem Bietergespräch von ca. 1 Stunde. Im Bietergespräch ist eine Maximalpunktzahl von 104 Punkten zu erreichen. Die Bepunktung und Gewichtung ergibt sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix. Die Formel zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl lautet: GP = X * 1,4054 / 2 + Y / 2 GP = Gesamtpunktzahl X = Punkte aus Fragenkatalog / schriftliche Bewerbungsfragen Y = Punkte aus Bietergespräch Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/04/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform: Vergabemarktplatz Rheinland.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden keine Leistungsbezogenen Unterlagen nachgefordert. Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb einer angemessenen Frist über den digitalen Vergabemarktplatz Rheinland vorzulegen. Werden sie nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/04/2025 10:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ort: Rathaus Bornheim Zimmer 357 53332 Bornheim
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bornheim
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bornheim
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bornheim
Registrierungsnummer: DE815359772
Postanschrift: Rathausstraße 2
Stadt: Bornheim
Postleitzahl: 53332
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 2222945-247
Fax: +49 2222945-126
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Verschiebung des Submissionstermins vom 14.04.2025 10 Uhr auf den 17.04.2025 10 Uhr
Änderung der Auftragsunterlagen am: 10/04/2025
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fcfe1ee3-a0ee-4485-9173-b09fd70fe226 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/04/2025 14:14:19 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 238687-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 72/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/04/2025