Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Erweiterte Objektplanung IPA Neubau Zentrallabor

233178-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Erweiterte Objektplanung IPA Neubau Zentrallabor
OJ S 71/2025 10/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Düsseldorf
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterte Objektplanung IPA Neubau Zentrallabor
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) plant im Rahmen der Masterplanung des UKD eine Zentralisierung der krankenversorgenden Labordiagnostik in einem Neubau "Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie (ZL)". Insgesamt sollen folgende Bereiche in einem Neubau als Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie zusammengeführt werden: - Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik (ZKCL) - Institut für Transplantationsdiagnostik und Zelltherapeutika (ITZ) - Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene (IM-MKH) - Stabsstelle Krankenhaushygiene mit LUHA - Institut für Virologie. Im Gebäude sollen neben den krankenversorgenden Laboren auch die Bereiche der Forschung und Lehre für alle Institute einbezogen werden. Es wird auf Grund von Funktionsabläufen und Akkreditierungen außer im BSL3-Labor grundsätzlich eine Trennung zwischen Krankenversorgungslaboren und Forschungslaboren geplant. Von der Zentralisierung der Labormedizin in einem neuen Laborneubau werden Synergieeffekte durch baulich-funktionelle Rahmenbedingungen für effiziente Prozesse, durch die Schaffung von gemeinsamen Bereichen zur Vermeidung von Doppelvorhaltungen, durch Abbau von Engpässen und Beseitigung von Unwirtschaftlichkeiten erwartet. Damit können alle Ressourcen technisch, räumlich und personell effizienter eingesetzt werden. Unter anderem umfasst der Neubau ein BSL3-Labor und einen GMP-Bereich Reinheitsklasse D. Die Baufeldfreimachung, d.h. Umverlegung von Infrastruktur wie Energiekanal, AWT-Kanal, Wasser-, Abwasser-, ELT-Medien sind Teil des Haupt-projektes, ebenfalls deren Anschlüsse an das Zentrallabor. Es ist zudem die bauliche Ertüchtigung der in der Nähe befindlichen Strahlentherapie erforderlich. Ebenso ist der Ausbau des vorhandenen Rohrpostsystems in Bestandsgebäuden des Campus und der Anschluss an das Zentrallabor Teil der Leistung. Ein Teilprojekt der Gesamtmaßnahme bildet der Ausbau des Untergeschosses des Medizinischen Forschungszentrums I (Nachbargebäude, MFZ I) zum Kryolager. Damit wird eine zentrale Lagerungsstätte (Langzeitlager) geschaffen, die den be-stehenden und zukünftigen Bedarf an Kühllagerung im Bereich Zelltherapeutika, Stammzellpräparate und Tissue-Banking (Gewebebank) abdeckt. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und werden gesondert auch ausgeschrieben. Die Brandschutzsanierung des vorhandenen AWT-Kanals gilt als zwingende Anforderung, um den Neubau zu genehmigen. Auch wenn diese beiden Teilprojekte im Zusammenhang mit dem Neubau stehen, sind diese nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und werden gesondert ausgeschrieben. Die Leistungen im Rahmen dieser Ausschreibung umfassen u.a.: - Objektplanung - Laborplanung - Tragwerksplanung Informationen zum IPA-Verfahren entnehmen sie weiter unten und in den beigefügten Unterlagen.
Kennung des Verfahrens: 89789f00-7230-4caa-8d31-6452c9432f3c
Interne Kennung: ZL-004
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71328000 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung, 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Moorenstr. 5
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYBBD709
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erweiterte Objektplanung IPA Neubau Zentrallabor
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Düsseldorf AöR beabsichtigt, das Zentrallabor im Wege eines Allianz-bzw. Mehrparteienvertrages ("Integrierte Projektabwicklung", "IPA") zu errichten. Das IPA-Verfahren sieht das frühzeitige Einbeziehen aller Projektbeteiligten durch den Abschluss eines Mehrparteienvertrags vor. Zu Beginn des Bauvorhabens einigen sich darin alle Allianzpartner - vom Bauherrn bis zu den Planern und Baufirmen - auf die Regeln ihrer Kollaboration. Genau dies ist die Besonderheit des Verfahrens: Die Etablierung gemeinsamer Werte und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe legt die Grundlage für die Definition des Leistungsumfangs der einzelnen Gewerke. Gemeinschaftliches Handeln bedeutet im IPA-Verfahren auch das Teilen von Risiken und Gewinn. Dieses steht im starken Kontrast zur konventionellen Abwicklung von Bauprojekten, in denen Planer und Ausführende jeweils einzelne Verträge mit dem Bauherrn schließen und Mängel nicht selten in ein Spiel der Schuldzuweisung ausarten. Solch einer konfliktgeleiteten Projektkultur stellt sich IPA entgegen. Der Allianzvertrag sichert allen Beteiligten nicht nur Gleichberechtigung in Planung und Durchführung zu, sondern verpflichtet sie ebenso zur gemeinsamen Übernahme von Risiken. Dadurch ist es in aller Interesse, die vereinbarten Zielkosten einzuhalten und bei auftretenden Problemen gemeinschaftlich Lösungen zu fin-den. Mit dieser neuartigen Art der Planung begegnet der Bundesbau den wachsenden Herausforderungen der Baubranche. Das IPA-Verfahren soll Kommunikationswege verkürzen, Missverständnisse reduzieren und eine schnellere Umsetzung ermöglichen als herkömmliche Abwicklungsmethoden. Zudem steigert die frühe Auswahl der Projektpartner die Kompetenz der Allianz und sichert ihre Handlungsfähigkeit: Da sich die Beteiligten zu einem Zeitpunkt vertraglich binden, in denen das Bau-vorhaben nur als grobe Vorplanung existiert, steht bei der Entscheidung statt des günstigsten Angebots viel mehr ihre fachliche Eignung und IPA-Tauglichkeit im Vordergrund. Bisher kam das innovative Verfahren in Deutschland noch selten zur Anwendung, aufgrund positiver Beispiele aus dem Ausland jedoch werden auch hier immer mehr solcher Projekte auf den Weg gebracht. Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Unterlagen.
Interne Kennung: ZL-004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71328000 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung, 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Moorenstr. 5
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Wertung von Angeboten aufgrund der beigefügten Zuschlagsmatrix: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Sofern mehr als 3 wertungsfähige Erstangebote eingehen, wird der Auftraggeber eine Zwischenwertung der Erstangebote anhand der hierfür definierten Zuschlagskriterien vornehmen, sodass nicht mehr als 3 Bieter zur Verhandlungsphase eingeladen werden. Diese Kriterien sind: Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (20 %), Konzept zur Personalplanung Stufe 1a (10 %), Konzept zum Einsatz von BIM (10 %), Technisches Konzept (30 %), Kommerzieller Wert (30 %). Nähere Angaben in den beigefügten Unterlagen. Die Angaben zum kommerziellen Wert (u.a. Beteiligungsbeitrag, Preis) werden im Verfahren durch einen Wirtschaftsprüfer verifiziert. Nähere Angaben in den beigefügten Unterlagen. Wird der Bieterkreis wie vorstehend beschrieben reduziert, gilt für die verbliebenen Angebote folgendes: Die eingereichten Konzepte (Kriterien 1-4) dürfen iRd. Verhandlungsphase lediglich fortgeschrieben werden; die Fortschreibungsqualität wird bewertet, ohne dass die Bewertung des Erstangebots hiervon berührt wird. Die Angaben zum Kriterium "kommerzieller Wert" dürfen nur noch zugunsten des Auftraggebers verändert werden. Die Zuschlagsentscheidung wird anhand der Gesamtpunktzahl von Erstangebot und finalem Angebot getroffen. Der Auftraggeber wird mit den verbliebenen Bietern Verhandlungen über die form- und fristgerecht eingegangenen Erstangebote führen. Wird der Bieterkreis nicht wie vorstehend verringert, weil höchstens 3 wertungsfähige Erstangebote eingehen, gilt folgendes: Die Bewertungspunkte des Erstangebotes in den o.g. Zuschlagskriterien werden - bis auf die Bewertung im Zuschlagskriterium kommerzieller Wert - für Bewertung des letztverbindlichen Angebotes additiv herangezogen, sofern keine Abschichtung für die 1. Verhandlungsrunde erfolgt. Die Punkte werden insofern für die Bewertung des letztverbindlichen Angebotes "mitgenommen" mit Ausnahme der Punkte aus dem Zuschlagskriterium "kommerzieller Wert" für das Erstangebot. Die Punkte des kommerziellen Wertes für die Bewertung des letztverbindlichen Angebotes (BAFO) ergeben sich hingegen ausschließlich aus der Bepunktung im Zuschlagskriterium "kommerzieller Wert" des BAFO. Nähere Angaben in den beigefügten Unterlagen. Generell gilt: Die zur Verhandlung aufgeforderten Bieter erhalten im Rahmen der Verhandlungsgespräche die Möglichkeit einer Angebotspräsentation. Zudem sind Verhandlungen über Inhalt und Umfang der Leistungen sowie über die kommerziellen Aspekte vorgesehen. Zu der Verhandlungsphase zählt auch ein Assessment-Center zur Sicherstellung bestimmter Eigenschaften des vom Bieter für die Bearbeitung des Projekts vorgesehenen Projektteams. Der Auftraggeber entscheidet im Anschluss an die Verhandlungsgespräche, ob die Vergabeunterlagen gegebenenfalls der nochmaligen Präzisierung und/oder Fortschreibung bedürfen. In diesem Fall werden sämtlichen Bietern zeitgleich die aktualisierten Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber zieht für die Wertung der letztverbindlichen Angebote folgende Zuschlagskriterien heran: Kooperationsfähigkeit (Assessment Center) (30 %), Fortschreibungsqualität Konzepte (20 %), Kommerzieller Wert (50 %). Nähere Informationen in den beigefügten Unterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen wird angestrebt.
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig.
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A bzw. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist. Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder vergleichbare Qualifikation gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV bzw. Vorlageberechtigung in Deutschland (vgl. Bauvorlageberechtigung gem. § 67 (3) BauO NRW) Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise § 88 GEG oder gleichwertig Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis der Zertifizierung nach buildingSMART Deutschland, TÜV SÜD Akademie und PersCert TÜV (TÜV Rheinland) oder gleichwertig Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV; d.h. Nachweis des qualifizierten Tragwerkplaners gem. § 54 (4) Bau O NRW

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen: Max. 15 Punkte. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A bzw. GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Der Bewerber weist in den nachfolgenden Leistungsbereichen mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz auf: Objektplanung: in Höhe von 10 Millionen Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf. Laborplanung: in Höhe von 2.5 Millionen Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf. Tragwerksplanung: in Höhe von 1 Millionen Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf. Auf Nachfrage wird der Bewerber den Umsatz durch Vorlage von entsprechenden Jahresabschlüssen oder Referenzen nachweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 15

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 1. Anzahl der Referenzen gem. Anlage 3 der Verdingungsunterlagen: Max 5 Punkte Mindestkriterium: 6 oder mehr Referenzen, davon: - Objektplanung: mindestens zwei wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.1 - Laborplanung: mindestens zwei wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.2 - Tragwerksplanung: mindestens zwei wertungsfähige Referenzen nach Anlage 3.3 2. Qualität der Referenzen gem. Anlage 3 der Verdingungsunterlagen: Max 60 Punkte Mindestanforderung Objektplanung: - Abwicklung der Planung in mindestens einer Referenz unter Anwendung der BIM-Methode - mindestens eine Referenz mit Bau-werkskosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) in Höhe von 75 Millionen EUR netto - mindestens eine Referenz mit mindestens 5.000 m² NUF (1-6), wovon die Laborfläche mindestens 1500 m² betragen haben muss. Mindestanforderung Laborplanung: - mindestens eine Referenz mit Bauwerkskosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) in Höhe von 75 Millionen EUR netto - mindestens eine Referenz, in der die geplante Labor- und Laborergänzungsfläche mindestens 1500 m² betragen haben muss. Mindestanforderung Tragwerksplanung: - mindestens eine Referenz mit Bauwerkskosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) in Höhe von 75 Millionen EUR netto - mindestens eine Referenz, Tragwerkskonzipierung unter Berücksichtigung besonderer Gründungsanforderungen und Anforderungen aus Nachbarbebauung (d.h. mindestens Honorarzone IV).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 65

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: 1. Anzahl Beschäftigte Objektplanung Gebäude mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science Architektur (technisches Fachpersonal): Max. 10 Punkte 2. Anzahl Beschäftigte LaborplanungGebäude mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science Architektur (technisches Fachpersonal): Max. 10 Punkte 3. Anzahl Beschäftigte Tragwerkplanung Gebäude mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science Architektur (technisches Fachpersonal): Max. 10 Punkte Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. b und g) VOB/A bzw. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV): Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden können, inklusive dem technischen Fachpersonal (gegliedert nach Qualifikation Dipl.-Ing. Architektur und Qualifikation Dipl.-Ingenieure, Master, B.Sc., mit mehr als 5 Berufsjahren, mit mehr als 10 Berufsjahren) in den Bereichen: Objektplanung Gebäude, Laborplanung und Tragwerksplanung. - Mindestanforderung Objektplanung Gebäude: 50 Beschäftigte technisches Fachpersonal - Mindestanforderung Laborplanung: 10 Beschäftigte technisches Fachpersonal - Mindestanforderung Tragwerksplanung: 10 Beschäftigte technisches Fachpersonal
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Motivationsschreiben: Einreichung eines Motivationsschreibens mit Aussagen mindestens zu folgenden Themen: - Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme am Projekt - Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen - Erwartungshaltung an eine partnerschaftliche Projektabwicklung im ausgeschriebenen Modell (IPA) - Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV): Mindestanforderung: Nachweis einer Planungshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden und sonstige Schäden in Höhe von jeweils mindestens 5,0 Mio. EUR p.a. (dreifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV): Angabe der Höhe der Bauhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10,0 Mio. EUR p.a. (dreifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben). Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/04/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. VgV nachgefordert, sofern zulässig.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 123 GWB) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (§ 124 GWB) Eigenerklärung Russlandsanktionen Eigenerklärung Mindestlohngesetz Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung Eigenerklärung zum Vorliegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße unter Berücksichtigung von § 22 Absatz 2 LkSG. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte § 135 Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Düsseldorf
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Düsseldorf
Registrierungsnummer: DE119432190
Postanschrift: Moorenstr. 5
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Submissionsstelle
Telefon: +49 2118119301
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 968fbd49-440e-41e2-bf04-945ce5675270 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2025 16:28:47 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 233178-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 71/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/04/2025

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