Deutschland – Dienstleistungen im Sozialwesen – Strukturelle Schulassistenz an der Herrmann-Schmidt-Schule (Förderschule) im Kreis Paderborn

233291-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Sozialwesen – Strukturelle Schulassistenz an der Herrmann-Schmidt-Schule (Förderschule) im Kreis Paderborn
OJ S 71/2025 10/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Strukturelle Schulassistenz an der Herrmann-Schmidt-Schule (Förderschule) im Kreis Paderborn
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Erbringung von Schulassistenzleistungen an der Hermann-Schmidt-Schule ab dem Schuljahr 2025/2026 in 2 Losen. Die Hermann-Schmidt-Schule ist eine Förderschule im Kreis Paderborn für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Schulassistenzleistungen sind an der Schule pro Los wie folgt zu erbringen: • durch eine pädagogische Fachkraft (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) und • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden).
Kennung des Verfahrens: 0fd90eac-07f8-4706-ba84-67298fe008e3
Interne Kennung: 30.31 - 25044
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Der gegenständliche Auftrag unterfälllt den Vorschriften für die "Vergabe von sozialen und besonderen Dienstleistungen und anderen besonderen Dienstleistungen" gem. §64 -§66 VgV. Der Auftraggeber macht daher von seinem Recht gem. § 65 Abs. 3 VgV Gebrauch, die Fristen für den Eingang der Teilnahmeanträge und der Angebote unter Beachtung des Angemessenheitsgrundsatzes zu verkürzen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85311300 Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: (1) Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV Jeder Bieter darf Angebote für ein Los oder beide Lose abgeben. Der Auftraggeber beschränkt jedoch die Anzahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann auf ein (1) Los/Bieter. Diese Zuschlagslimitierung führt dazu, dass ein Bieter ggfs. nicht den Zuschlag für ein Los erhält, obwohl er nach Maßgabe der Zuschlagskriterien für dieses Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Mit dieser Limitierung verfolgt der Auftraggeber das Ziel, die Schulassistenz-Leistungen an der Hermann-Schmidt-Schule auf mehrere Verantwortliche zu verteilen, um das Ausfallrisiko zu minimieren. Näheres s. Pkt. E der Bewerbungs-und Verfahrensbedingungen (a- Vergabeunterlagen). (2) Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. In der ersten Stufe- dem Teilnahmewettbewerb- sind die interessierten Unternehmen aufgefordert einen Teilnahmeantrag einzureichen. Die als geeignet festgestellten Bewerber werden in der zweiten Stufe- der Angebotsphase- vom Auftraggeber aufgefordert, ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Welche Unterlagen in der ersten und der zweiten Stufe einzureichen sind, wird in den Bewerbungs-und Verfahrensbedingungen sowie der Checkliste (a-Unterlagen) näher erläutert. (3) Neben den Belegen zur Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit Abgabe des Teilnahmeantrages folgende weitere Nachweise/Erklärungen gefordert: (a) Angabe zu Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft mittels der "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" (siehe dazu Vordruck 03 der c (T) Vergabeunterlagen) (b) Angabe, ob eine Eignungsleihe beabsichtigt ist und wenn ja, Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) (siehe dazu Vordruck 04 der c (T)-Vergabeunterlagen). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber zudem folgende Unterlagen einzureichen: > vom Eignungsgeber unterschriebene Verpflichtungserklärung (siehe dazu Vordruck 05 der c (T)-Vergabeunterlagen) und > vom Eignungsgeber unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe dazu Vordruck 06 der c (T)-Vergabeunterlagen) (c) Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma nicht zu den in der Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bzgl. Sanktionspaket 5 EU genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen (c. Vordruck 07 der c (T)-Vergabeunterlagen).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: 18 (+6 optional) Schulassistenzkräfte
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind für Los 1 wie folgt zu erbringen: 1) durch eine pädagogische Fachkraft als Teamleitung (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge). Die Stelle ist nicht teilbar. Die Fachkraft hat folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Fachkraft folgende Zeiten: > Teamleitungszeit für die Fachkraft vor Unterrichtsbeginn > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach dem Unterricht > Pauschale Teamzeiten für die Fachkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. 2) durch 17 (+ 6 optional) angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die Nichtfachkräfte haben folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Nichtfachkräfte folgende Zeiten: > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach Unterricht > Pauschale Teamzeiten für jede Assistenzkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung. Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft ist dafür verantwortlich, dass in der Schule geeignete Fachkräfte und Nichtfachkräfte eingesetzt werden und entscheidet in Abstimmung mit der Schule über den Einsatz der einzelnen Fachkräfte und Nichtfachkräfte. Bei Wechsel der Koordinierungskraft ist eine Ersatzkraft mit gleicher Qualifikation bereitzustellen und der Kreis Paderborn sowie die Schule darüber zu informieren. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Mehr- / Minderleistung Die Entwicklung der Anzahl der Schulassistenzkräfte sowie die Verteilung der Stunden in den folgenden Schuljahren (ab 26/27) hängt von der Anzahl der Schüler an der Schule und dem Betreuungsbedarf dieser Schüler ab und kann daher bei Abschluss des jeweiligen Kooperationsvertrages noch nicht konkret angegeben werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich während der Vertragslaufzeit – auch innerhalb eines Schuljahres- der Bedarf an Schulassistenzleistungen an der Schule verändert und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht oder reduziert werden müssen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber in jedem Los berechtigt, diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer gem. Kooperationsvertrag abzurufen bzw. die Leistung um den Minderbedarf zu reduzieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erhöhung bzw. Reduzierung der Leistung zu den im Kooperationsvertrag vereinbarten Konditionen umzusetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Der Auftragnehmer hält die für die Aufgabenerfüllung erforderliche geeignete Personal- und Sachausstattung vor. Die vertragliche Umsetzung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sowie die arbeitsrechtliche Verantwortung über die im Schulassistenzmodell eingesetzten Kräfte liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag für das Los 1 insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 30/31) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 28/29 bzw. 29/30. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption bleiben alle übrigen Konditionen des jeweiligen Vertrages unverändert.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Angabe, ob der Bewerber zur Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister /Handwerksrolle etc.) verpflichtet ist (gem. Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 02 der c (T) -Vergabeunterlagen). Falls der Teilnhameantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zur Bestätigung der Angaben. (2) Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII : Der Bewerber muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein. Hierzu ist die Eigenerklärung "Träger der freien Jugendhilfe" (Vordruck 09 der c (T)-Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ist der Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrages bereits als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt, ist ein entsprechender Nachweis dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für den Fall, dass der Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist, muss die Anerkennung sowie der entsprechenden Nachweis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Angebotsfrist für das Erstangebot vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist das Eignungskriterium nicht erfüllt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Angaben lt. Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 02 der c (T) -Vergabeunterlagen): (1) Angabe des Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (2) Angaben zu Arbeitskräften Erklärung, dass dem Bewerber die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen bzw. spätestens zu Vertragsbeginn zur Verfügung stehen werden. Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren (2022-2024) jahresdurchschnittlich Beschäftigten. MINDESTANFORDERUNG: 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Jahresdurchschnitt. Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen. (3) Erklärung, dass für den Bewerber ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. (4) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: - Erklärung, dass für den Bewerber keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - Erklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder - Angabe, welcher Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt - Erklärung, dass für den Bewerber zwar ein Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, der Beweber jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. (5) Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (6) Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber zuständigen Versicherungsträgers.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Für den Auftraggeber verfügen nur solche Bewerber über die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit, die in den letzten drei (3) Jahren kontinuierlich Leistungen der Schulbegleitung (§ 35 a SGB VIII, §§ 75, 112 SGB IX) erbracht haben. Zum Nachweis hat der Bewerber eine oder mehrere entsprechende Referenz(en) aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu bennenen: Bezeichnung der Leistung, Beschreibung der durchgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Angabe des Auftraggebers inklusive Benennung einer Ansprechperson bei diesem Auftraggeber mit Kontaktdaten. Zur Einreichung der Referenz(en) stellt der Auftraggeber mit den c (T) -Vergabeunterlagen den Vordruck 08 zur Verfügung. (2) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Konzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 06/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 66 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot vollständig bei. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV vor.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass - der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. - der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber die „Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages für Minderjährige nach § 8a SGB VIII“ nach Vorgabe des Auftraggebers abschließt. Als Schulassistenzkraft eingesetzt werden darf zudem nur eine Person, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Paragraphen verurteilt ist. Die eingesetzten Schulassistenzkräfte müssen den nötigen Impfschutz gem. des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 besitzen und nachweisen können. Weitere Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung und Kooperationsvertrag.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Paderborn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: 18 (+6 optional) Schulassistenzkräfte
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind für Los 2 wie folgt zu erbringen: 1) durch eine pädagogische Fachkraft als Teamleitung (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge). Die Stelle ist nicht teilbar. Die Fachkraft hat folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Fachkraft folgende Zeiten: > Teamleitungszeit für die Fachkraft vor Unterrichtsbeginn > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach dem Unterricht > Pauschale Teamzeiten für die Fachkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. 2) durch 17 (+ 6 optional) angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die Nichtfachkräfte haben folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Nichtfachkräfte folgende Zeiten: > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach Unterricht > Pauschale Teamzeiten für jede Assistenzkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung. Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft ist dafür verantwortlich, dass in der Schule geeignete Fachkräfte und Nichtfachkräfte eingesetzt werden und entscheidet in Abstimmung mit der Schule über den Einsatz der einzelnen Fachkräfte und Nichtfachkräfte. Bei Wechsel der Koordinierungskraft ist eine Ersatzkraft mit gleicher Qualifikation bereitzustellen und der Kreis Paderborn sowie die Schule darüber zu informieren. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Mehr- / Minderleistung Die Entwicklung der Anzahl der Schulassistenzkräfte sowie die Verteilung der Stunden in den folgenden Schuljahren (ab 26/27) hängt von der Anzahl der Schüler an der Schule und dem Betreuungsbedarf dieser Schüler ab und kann daher bei Abschluss des jeweiligen Kooperationsvertrages noch nicht konkret angegeben werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich während der Vertragslaufzeit – auch innerhalb eines Schuljahres- der Bedarf an Schulassistenzleistungen an der Schule verändert und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht oder reduziert werden müssen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber in jedem Los berechtigt, diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer gem. Kooperationsvertrag abzurufen bzw. die Leistung um den Minderbedarf zu reduzieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erhöhung bzw. Reduzierung der Leistung zu den im Kooperationsvertrag vereinbarten Konditionen umzusetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Der Auftragnehmer hält die für die Aufgabenerfüllung erforderliche geeignete Personal- und Sachausstattung vor. Die vertragliche Umsetzung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sowie die arbeitsrechtliche Verantwortung über die im Schulassistenzmodell eingesetzten Kräfte liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag für Los 2 insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 30/31) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 28/29 bzw. 29/30. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption bleiben alle übrigen Konditionen des jeweiligen Vertrages unverändert.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Angabe, ob der Bewerber zur Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister /Handwerksrolle etc.) verpflichtet ist (gem. Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 02 der c (T) -Vergabeunterlagen). Falls der Teilnhameantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zur Bestätigung der Angaben. (2) Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII : Der Bewerber muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein. Hierzu ist die Eigenerklärung "Träger der freien Jugendhilfe" (Vordruck 09 der c (T)-Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ist der Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrages bereits als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt, ist ein entsprechender Nachweis dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für den Fall, dass der Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist, muss die Anerkennung sowie der entsprechenden Nachweis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Angebotsfrist für das Erstangebot vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist das Eignungskriterium nicht erfüllt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Angaben lt. Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 02 der c (T) -Vergabeunterlagen): (1) Angabe des Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (2) Angaben zu Arbeitskräften Erklärung, dass dem Bewerber die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen bzw. spätestens zu Vertragsbeginn zur Verfügung stehen werden. Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren (2022-2024) jahresdurchschnittlich Beschäftigten. MINDESTANFORDERUNG: 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Jahresdurchschnitt. Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen. (3) Erklärung, dass für den Bewerber ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. (4) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: - Erklärung, dass für den Bewerber keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - Erklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder - Angabe, welcher Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt - Erklärung, dass für den Bewerber zwar ein Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, der Beweber jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. (5) Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (6) Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber zuständigen Versicherungsträgers.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Für den Auftraggeber verfügen nur solche Bewerber über die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit, die in den letzten drei (3) Jahren kontinuierlich Leistungen der Schulbegleitung (§ 35 a SGB VIII, §§ 75, 112 SGB IX) erbracht haben. Zum Nachweis hat der Bewerber eine oder mehrere entsprechende Referenz(en) aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu bennenen: Bezeichnung der Leistung, Beschreibung der durchgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Angabe des Auftraggebers inklusive Benennung einer Ansprechperson bei diesem Auftraggeber mit Kontaktdaten. Zur Einreichung der Referenz(en) stellt der Auftraggeber mit den c (T) -Vergabeunterlagen den Vordruck 08 zur Verfügung. (2) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Konzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 06/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/04/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 66 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot vollständig bei. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV vor.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass - der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. - der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber die „Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages für Minderjährige nach § 8a SGB VIII“ nach Vorgabe des Auftraggebers abschließt. Als Schulassistenzkraft eingesetzt werden darf zudem nur eine Person, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Paragraphen verurteilt ist. Die eingesetzten Schulassistenzkräfte müssen den nötigen Impfschutz gem. des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 besitzen und nachweisen können. Weitere Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung und Kooperationsvertrag.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Paderborn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Registrierungsnummer: 2275
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5251308-3016
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: c0cbcb0f-67c9-4a83-aa92-d73ebcaa32a6
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0fd90eac-07f8-4706-ba84-67298fe008e3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2025 16:07:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 233291-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 71/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/04/2025

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